Auslands- und Reisekranken-versicherung vergleichen

Für längere Auslandsreisen wird eine spezielle Auslandsreise-Krankenversicherung benötigt, welche die gesamte Dauer der Reise abdeckt.

Mit gutem Gefühl in den Urlaub starten dank Reisekrankenversicherung: Bei unvorhergesehener Krankheit oder einem Unfall übernimmt die Versicherung die Behandlungskosten und ermöglicht somit den Zugang zu kompetenter Versorgung.

Vergleich Einmal-Reisekrankenversicherungen

Die Einmal-Reisekrankenversicherung richtet sich insbesondere an Reisende, die einen längeren Aufenthalt im Ausland bis max. 365 Tage planen. Medizinische Behandlungskosten werden dort schnell sehr teuer, doch mit einer entsprechenden Versicherung bist du auch für den Ernstfall gewappnet. Mit einer Einmal-Reisekrankenversicherung kannst du dich tagesgenau versichern; anschließend endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Damit du die beste Option für deine Bedürfnisse finden kannst, stellt MAWISTA dir nachfolgend verschiedene Tarife vor. Für den Vergleich haben wir vier besonders hochwertige Versicherungsangebote unserer Kooperationspartner ausgewählt.

Versicherer HanseMerkur
Reiseversicherung
Barmenia
Krankenversicherung
AXA
Krankenversicherung
Allianz Partners
(Mawista Reisecare)
Reiseziele
weltweit, Aufschlag für USA & Kanada
weltweit, inkl. USA & Kanada
weltweit, inkl. USA & Kanada
weltweit, Aufschlag für USA & Kanada
Kosten
ab 1,15 EUR pro Tag
ab 0,60 EUR pro Tag
ab 0,60 EUR pro Tag
ab 1,25 EUR pro Tag
Mindestbeiträge pro Reise
ab 10 EUR
ab 9,60 EUR
ab 4,00 EUR
ab 1,15 EUR
Akzeptierte Zahlarten
Lastschrift, Kreditkarte, PayPal
Lastschrift
Lastschrift
Lastschrift, Kreditkarte
Zeitpunkt der Antragsstellung
Vor Reiseantritt
Vor Reiseantritt
Vor Reiseantritt
Vor oder im Ausland (z.B. als Anschluss an einen Vorvertrag)
Verlängerung
Ja (muss vor Versicherungsende beantragt werden)
Nein
Nein
Ja (muss vor Versicherungsende beantragt werden)
Teilerstattung bei vorzeitiger Rückkehr?
Ja, mit Nachweis (z.B. Ticket) innerhalb von 31 Tagen nach dem Ende des Auslandsaufenthaltes
Ja, mit Nachweis (z.B. Ticket) innerhalb von 31 Tagen nach dem Ende des Auslandsaufenthaltes
Ja, die Rückerstattung erfolgt frühstens ab dem Tag, an dem die vorzeitige Beendigung angezeigt wird
Ja, mit Nachweis (z.B. Ticket) innerhalb von 31 Tagen nach dem Ende des Auslandsaufenthaltes
Online berechnen und abschließen

Leistungsvergleich

Versicherer HanseMerkur
Reiseversicherung
Barmenia
Krankenversicherung
AXA Krankenversicherung Allianz Partners (Mawista Reisecare)
Selbstbehalt
0 EUR
0 EUR
0 EUR
0 EUR
Vorerkrankungen
Behandlung nicht inbegriffen, wenn die Notwendigkeit vor Reiseanbruch feststand oder die Erkrankung im Vorfeld ärztlich diagnostiziert wurde
Behandlung von Vorerkrankungen, die in den letzten 3 Monaten behandelt wurden und Unfallfolgen nicht inbegriffen
Ausnahme: Die Reise wird aufgrund des Todes des Ehepartners, Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades unternommen
Behandlung nicht inbegriffen, wenn diese der Grund für die Reise war oder die Notwendigkeit vor Reiseanbruch feststand
Ausnahme: Die Reise wird aufgrund des Todes des Ehepartners, Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades unternommen
Behandlung nicht inbegriffen, wenn diese (nach ärztlicher Diagnose) im Vorfeld absehbar war
Einreichungsfristen
Verjährung nach 3 Jahren, wenn kein Anspruch gemeldet wurde
Keine Angabe, gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren
bis 3 Monate nach Beendigung der Reise, bei Krankenhausaufenthalten innerhalb von 10 Tagen
keine Angabe, gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren
Nachleistung
Verlängerung bis der/die Versicherte ohne Gefährdung der Gesundheit zur Rückreise fähig ist;
medizinisch notweniger Rücktransport
Verlängerung bis der/die Versicherte ohne Gefährdung der Gesundheit zur Rückreise fähig ist
Verlängerung bis der/die Versicherte ohne Gefährdung der Gesundheit zur Rückreise fähig ist
Verlängerung bis der/die Versicherte gesundheitlich zur Rückreise fähig ist;
medizinisch sinnvoller Rücktransport auf Wunsch
Krieg/innere Unruhe
Kein Versicherungsschutz besteht bei:
- Reisewarnung des Auswärtigen Amtes zu Krieg oder inneren Unruhen vor Reisebeginn
- aktiver Teilnahme an Gewalt während Unruhen
Kein Versicherungsschutz besteht bei:
- aktiver Teilnahme an Gewalt während innerer Unruhen oder bei Kriegsereignissen sowie bei Teilnahme an terroristischen Aktionen
Kein Versicherungsschutz besteht bei:
- aktiver Teilnahme an Gewalt während innerer Unruhen oder bei Kriegsereignissen sowie bei Teilnahme an terroristischen Aktionen
Kein Versicherungsschutz besteht bei:
- Reisewarnung des Auswärtigen Amtes zu Krieg oder inneren Unruhen vor Reisebeginn
- aktiver Teilnahme an Gewalt während Unruhen
(terroristische Anschläge zählen nicht als Kriegsereignisse)
Rücktransport
Ein Rücktransport wird organisiert und die Kosten übernommen, wenn:
- dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist
Ein Rücktransport wird organisiert und die Kosten übernommen, wenn:
- dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist (einschließlich der Kosten für ggf. erforderliches medizinisch geschultes Begleitpersonal, z.B. auf Rettungsflügen)
- die Dauer der Behandlung im Ausland voraussichtlich 7 Tage übersteigen würde

Zusätzlich wird dem/der Versicherten bei einem solchen Rücktransport auf Antrag eine Pauschale von 500 EUR gezahlt.
Ein Rücktransport wird organisiert und die Kosten übernommen, wenn:
- dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist

Erstattet werden die Kosten für:
- das jeweils günstigste, geegnete Transportmittel,
- den Rücktransport einer versicherten Begleitperson, wenn diese medizinisch erforderlich, behördlich angeordnet oder vom Transportunternehmen vorgeschrieben ist
Ein Rücktransport wird organisiert und die Kosten übernommen, wenn:
- dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist

Erstattet werden die Kosten für:
- das jeweils günstigste, geegnete Transportmittel,
- den Rücktransport einer versicherten Begleitperson
Überführung/Bestattung
Im Todesfall übernimmt die Versicherung die Kosten der Überführung ins Heimatland.
Alternative: Bestattung vor Ort (max. bis zur Höhe der Kosten einer Überführung)
Im Todesfall übernimmt die Versicherung die Kosten der Überführung an den Wohnsitz vor der Auslandsreise oder die Bestattung vor Ort bis max. 10.000 EUR
Im Todesfall übernimmt die Versicherung die Kosten der Überführung an den Wohnsitz vor der Auslandsreise oder die Bestattung vor Ort bis max. 10.000 EUR
Im Todesfall übernimmt die Versicherung die Kosten der Überführung an den Wohnsitz vor der Auslandsreise oder die Bestattung vor Ort (bis max. 10.000 EUR)
24-Stunden Notruf
ja
+49 180 5256256
ja
+49 1801 438888
ja
+49 1803 556622
ja
+49 89 62424-570

Die Einmal-Reisekrankenversicherung: Vorteile, Leistungen & Einschränkungen

Mit einer Reisekrankenversicherung kannst du deinen Urlaub sorgenfrei genießen. Gerade im Ausland können die Kosten für medizinische Behandlungen schnell sehr hoch ausfallen. Die gesetzliche Krankenkasse (GKV) bietet für die meisten Reiseländer außerhalb Deutschlands keinen Auslandskrankenschutz. Selbst bei Reisen innerhalb der EU, zahlt die GKV medizinische Leistungen nur bei Notfällen. Ohne eine Auslandsreisekrankenversicherung bleibst du daher bei sonstigen Krankheiten oder Unfällen auf den entstandenen Kosten sitzen.
Ein Krankenrücktransport ist bei gesetzlichen Krankenversicherungen grundsätzlich nicht mitversichert. Die Kosten für einen solchen Transport können schnell mehrere 10.000 EUR betragen. Zu beachten sind hier die Bedingungen, unter denen der Rücktransport übernommen wird. Manche Versicherungen erstatten einen Transport bereits nach wenigen Tagen. Achte bei deiner Wahl außerdem darauf, dass die Reisekrankenversicherung nicht nur den erforderlichen, sondern auch den medizinisch sinnvollen Rücktransport abdeckt. Ausgeschlossen sind zumeist:

Viele Tarife können nur vor der Ausreise abgeschlossen werden. Eine Ausnahme stellt MAWISTA Reisecare dar. Ist die länger der Reise im Vorfeld noch nicht sicher abzusehen, schließt du die Versicherung am besten für die maximale Reisedauer ab. Die meisten Tarife erstatten zu viel gezahlte Beiträge bei Vorlage relevanter Belege (z.B. Flugtickets) zurück. Beachte dazu die Vorschriften des jeweiligen Versicherers.

Wenn du in einem Jahr mehrere kurze Reisen von bis zu 56 Tagen (8 Wochen) unternehmen möchtest, stellt die Jahres-Reisekrankenversicherung eine kostengünstige Alternative dar. Solltest du einen längeren Aufenthalt im Ausland planen (über 365 Tage) bietet MAWISTA weitere Tarife speziell für Schüler & Studenten, Wissenschaftler und Berufstätige an.

Hinweis

Der vorliegende Vergleich von Einmal-Reisekrankenversicherungen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die MAWISTA GmbH übernimmt keine Gewähr für die Korrektheit der Angaben. Rechtsgültig sind die Bedingungen und Tarifbeschreibungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaften.