REISEVERSICHERUNG FRAGEN & ANTWORTEN

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FAQs

BEANTRAGUNG

KANN ICH IHNEN MEINEN ANTRAG AUF AUSLANDSVERSICHERUNG AUCH ZUFAXEN? WENN JA, MUSS ICH DANN ZUSÄTZLICH DEN ORIGINALANTRAG NACHREICHEN?

Es genügt, wenn Sie uns Ihren Antrag zufaxen, den Originalantrag brauchen Sie nicht nachzureichen.

WIE LANGE DAUERT DIE BEARBEITUNG MEINES ANTRAGS UND WIE SCHNELL KANN ICH DEN VERSICHERUNGSSCHEIN BEKOMMEN?

In der Regel wird Ihr Antrag innerhalb eines Arbeitstages bearbeitet. Wenn Ihr Antrag vollständig ausgefüllt ist, Ihre Angaben leserlich sind und Ihre Zustellanschrift korrekt angegeben ist, wird Ihnen der Versicherungsschein zu Ihrer Auslandskrankenversicherung, den wir noch am selben Tag ausstellen und zur Post bringen, bereits innerhalb von wenigen Tagen zugestellt. Wenn Sie nach einer Woche noch nichts von uns gehört haben, bitten wir Sie um Ihren Anruf.
Wenn Sie für eine Behörde (Uni, Ausländeramt, …) die Versicherungsbestätigung von einem Tag auf den nächsten brauchen, vermerken Sie dies in Ihrem Antrag. In diesem Fall werden wir Ihnen noch am selben Arbeitstag die Versicherungsbestätigung zur Auslandsversicherung zufaxen oder an die uns angegebene Email-Adresse übermitteln.

WIEVIEL MONATE SOLL ICH IN MEINEM ANTRAG AUF AUSLANDSKRANKENVERSICHERUNG ALS „VERSICHERUNGSDAUER“ EINTRAGEN, WENN ICH NOCH NICHT GENAU WEISS, WIE LANGE MEIN AUSLANDSAUFENTHALT DAUERN WIRD

Bitte geben Sie als „Versicherungsdauer“ die Anzahl der Monate an, für die Sie sich voraussichtlich im Ausland aufhalten werden. Wenn sich eine Änderung ergibt, teilen Sie uns diese per Brief, Fax, Email oder telefonisch mit und lassen je nach dem Ihren Versicherungsvertrag verlängern oder kündigen ihn schriftlich zum Monatsende.

KANN ICH DIE AUSLANDSKRANKENVERSICHERUNG AUCH NOCH ABSCHLIESSEN WENN ICH SCHON IM AUSLAND BIN?

Ja, der Tarif MAWISTA Student kann auch noch nach Ausreise abgeschlossen werden.

KANN ICH EINE NORMALE AUSLANDSKRANKENVERSICHERUNG ALS JAHRESVERSICHERUNG (Z.B. BIS ZU 42 TAGEN GÜLTIG) MIT DER MAWISTA AUSLANDSVERSICHERUNG KOMBINIEREN?

Eine Kombination von Jahrespolicen und langfristigen Auslandsreisekrankenversicherungen ist nicht sinnvoll, da beide Versicherungsarten Vorerkrankungen ausschließen und es passieren kann, dass zum Beispiel die erste Police ausläuft und die zweite Policen zwar (technisch) beginnt, aber sich dann auf eine Erkrankung die vor Vertragsbeginn bestanden hat bezieht und damit kein Versicherungsschutz gewährleistet ist.

BEITRAGSZAHLUNG

ZAHLUNGSWEISE BEI DER AUSLANDSVERSICHERUNG:

Die Beiträge sind echte Monatsbeiträge, die monatlich zu entrichten sind. Bitte tragen Sie deshalb auf Ihrem Antrag eine deutsche Bankverbindung ein und erteilen Sie damit dem Versicherer die Ermächtigung, den monatlichen Beitrag jeweils abzubuchen. Achten Sie darauf, dass das angegebene Konto zum jeweiligen Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs entsprechende Deckung aufweist. Der Versicherer bucht dann die Beiträge in der Regel am 3. Werktag eines Monats von Ihrem Konto ab.

LEISTUNGEN UND LEISTUNGSERSTATTUNG

LEISTUNGEN UND LEISTUNGSERSTATTUNG

Die meisten Versicherungsleistungen unserer Auslandskrankenversicherung unterliegen jedoch keiner Wartezeit. Hiervon ausgenommen sind lediglich die Leistungen für Schwangerschaftsbehandlung und Entbindung und für Zahnersatz. In beiden Fällen besteht eine Wartezeit von 8 Monaten ab Vertragsbeginn.
Innerhalb der Wartezeit besteht kein Anspruch auf Versicherungsleistungen, für solche Leistungen, für die eine Wartezeit vereinbart ist.
Beispiel: Ist der Vertragsbeginn am 01. Januar dann sind die in den ersten 8 Monaten anfallenden Kosten für Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen sowie für Entbindung nicht erstattungsfähig, sondern erst die Kosten ab 01. Sept.

WAS MUSS ICH IM KRANKHEITSFALL TUN UND WIE ERFOLGT DIE ABRECHNUNG MIT DEM ARZT ODER DEM KRANKENHAUS? BEKOMME ZU ICH ZU MEINER AUSLANDSVERSICHERUNG VON IHNEN EINE VERSICHERTENKARTE?

Sollten Sie in ein Krankenhaus eingeliefert werden, so ist umgehend der Versicherer darüber zu benachrichtigen. Die Notrufnummer, die Sie auch auf Ihrem Versicherungsschein finden, lautet: 089/62424460
Der Versicherer kann gegenüber dem Krankenhaus eine sofortige Kostenübernahmegarantie vereinbaren. Das Krankenhaus rechnet in diesem Fall direkt mit dem Versicherer ab. Der Vorteil für Sie ist, dass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.

Der Hausarzt oder Zahnarzt hingegen erwartet in der Regel die Zahlung direkt von Ihnen. Sie sollten deshalb die Rechnung des Arztes abwarten, sie begleichen und sie dann zur Kostenerstattung im Original an die:

AGA International S.A.
Ludmillastr. 26
81543 München
Deutschland

weiterleiten.
Bitte fügen Sie der Rechnung eine Kopie Ihres Versicherungsscheines bei und geben Sie Ihre Bankverbindung an.

IST BEI JEDEM BEHANDLUNGSFALL EINE SELBSTBETEILIGUNG ZU ZAHLEN?

Nein!

Es ist lediglich darauf hinzuweisen, dass es bei der Auslandsversicherung in bestimmten Fällen, wie z.B. bei Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Hilfsmittel oder dem Rücktransport ins Heimatland auch Höchstbegrenzungen gibt.

WELCHE LEISTUNGEN SIND NICHT BEI DER AUSLANDSKRANKENVERSICHERUNG VERSICHERT?

Es empfiehlt sich, diesen Bereich in den Versicherungsbedingungen zur Auslandskrankenversicherung genau zu lesen, um spätere unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Nicht mitversichert sind z. B.:

  • Krankheiten und Unfallfolgen, zu deren Behandlung die Auslandsreise erfolgt ist, sowie für Behandlungen, bei denen feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden müssten und Behandlungen von Krankheiten und Unfallfolgen, die bereits vor Vertragsbeginn bestanden haben
  • Behandlungen wegen geistiger und seelischer Störungen
  • jede Art von Vorsorgeuntersuchungen, Kontrolluntersuchungen oder Impfungen
  • Untersuchungen für die Ausstellung von Bescheinigungen und Gutachten zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung
  • Schwangerschaftsabbruch und Schwangerschaft, die vor Versicherungsbeginn bestanden hat, ansonsten immer 8 Monate Wartezeit (siehe unter „Wartezeit“)
  • Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen
  • Behandlungen von Krankheiten, die durch vorsätzliche körperliche Schädigung entstehen
  • Zahnersatz, Inlays (nur im Tarif Student Classic®)
    *Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen zur Auslandskrankenversicherung des Versicherers

WIE LANGE KÖNNEN BELEGE ZUR ERSTATTUNG EINREICHT WERDEN?

Spätestens drei Monate nach Ablauf der Auslandskrankenversicherung müssen die Belege eingereicht werden.

KRANKENVERSICHERUNG ALLGEMEIN

KANN ICH EINE ENGLISCHSPRACHIGE BESTÄTIGUNG ZU MEINER AUSLANDSKRANKENVERSICHERUNG ERHALTEN?

Auf Wunsch erhalten Sie gerne eine zusätzliche Versicherungsbestätigung in Englisch! Bitte fragen Sie bei Bedarf!

SCHWEIZ – BESONDERHEIT

IST DIE AUSLANDSKRANKENVERSICHERUNG AUCH FÜR DIE SCHWEIZ GEEIGNET?

Ja, der Versicherungsschutz gilt auch in der Schweiz.
Eine Bestätigung zur Befreiung von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in der Schweiz kann jedoch n i c h t ausgestellt werden.

BESONDERHEIT USA

DIE AMERIKANISCHE UNI VERLANGT DEN ABSCHLUSS DER LOKALEN KRANKENVERSICHERUNG?

Auf Wunsch erhalten Sie auch eine Versicherungsbestätigung zur Auslandversicherung in englisch. Einfach nach Abschluss unter Angabe Ihrer Versicherungs-Nr. die Bestätigung anfordern.

DIE AMERIKANISCHE UNI VERLANGT DEN ABSCHLUSS DER LOKALEN KRANKENVERSICHERUNG?

Vorsicht!!
Amerikanische Auslandskrankenversicherungen haben oft hohe Selbstbeteiligungen und leisten oft nur bis zu $ 50.000 pro Jahr.
Meist können Sie sich davon auch befreien lassen. Wir senden Ihnen auch gerne vor Abschluss unsere Musterbestätigung zu. Legen Sie diese vor und versuchen Sie sich befreien zu lassen.

DIE AMERIKANISCHE UNI VERLANGT DEN ABSCHLUSS DER LOKALEN KRANKENVERSICHERUNG?

Vorsicht!!
Amerikanische Auslandskrankenversicherungen haben oft hohe Selbstbeteiligungen und leisten oft nur bis zu $ 50.000 pro Jahr.
Meist können Sie sich davon auch befreien lassen. Wir senden Ihnen auch gerne vor Abschluss unsere Musterbestätigung zu. Legen Sie diese vor und versuchen Sie sich befreien zu lassen.