Ausländische Studenten und die deutsche MPU

Ausländische Studenten und die deutsche MPU

Auch ausländische Studenten müssen genauso die Anordnung eine „Medizinisch – Psychologischen – Untersuchung“ abzulegen erfüllen.

Auch ausländische Studenten müssen, genauso wie alle ständig in Deutschland lebenden Personen, die Anordnung eine „Medizinisch – Psychologischen – Untersuchung“ abzulegen erfüllen.

Das gilt für alle Nationen, auch für die Staatsangehörigen eines Landes, welches EU – Mitglied ist. Wenn diese Personen sich zu Studienzwecken oder aus anderen beruflichen Gründen für längere Zeit in Deutschland aufhalten, selbst wenn sie nur Inhaber einer befristeten Aufenthaltserlaubnis sind.

Bei denjenigen Delikten im Straßenverkehr, die eine MPU Anordnung nach sich ziehen, wird diese am Ende einer Fahrerlaubnissperre verlangt. Weil immer, wenn ein Studierender ein solches Delikt begangen hatte, eine deutsche Fahrerlaubnisbehörde Bedenken gegen die Fahreignung aus charakterlichen Gründen anmelden wird. Das belastet in der Regel natürlich nur die Studenten, welche sich mehrere Jahre in Deutschland aufhalten wollen oder müssen. Denn, sollte ein Betroffener Deutschland wieder ganz verlassen, wird das in seinem Heimatland wahrscheinlich niemand interessieren.

In einem konkreten Fall, eines damals 23 – jährigen Polen aus Danzig, der in Tübingen Psychologie studiert hatte, war mit einem Alkohol – Promille – Gehalt von 1,86 von der Polizei wegen „Schlangenlinien fahren“ angehalten und danach kontrolliert worden. Es folgten Punkte in Flensburg,  eine empfindliche Geldstrafe und ein Verbot, in Deutschland mit einem Kraftfahrzeug zu fahren. Das befolgte er, zumindest wurde er nicht erwischt.

Nach Ablauf dieser Sperre war er in Deutschland zufällig in einer Routinekontrolle überprüft worden. Beim Datenabgleich, der automatisch durch einen der kontrollierenden Polizeibeamten durchgeführt wurde, kam dann raus, dass er die damals entstandenen Zweifel an seiner Fahreignung nicht durch eine Eignungsüberprüfung widerlegt hatte. Der junge Mann hatte seinen Führerschein als verloren gemeldet und in Polen einen neuen erhalten. Mit diesem war er dann fleißig in seiner Wahlheimat unterwegs.

Es wurde ihm von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Frist von damals drei Monaten gesetzt, bis zu welcher er spätestens ein positives MPU – Gutachten bei dieser Behörde vorzulegen hatte. Der Student entschloss sich, weil er ja noch drei Semester seines Studiums vor sich hatte, nach einer gewissenhaften Vorbereitung diese auch zu absolvieren. Unter mpu-web.de oder mpu-kosten.org finden sich weitere Informationen. Hätte der Mann keine MPU gemacht, so wäre er massiv in die Zwickmühle der Justiz geraten. Es war ihm verboten worden, auf deutschem Gebiet mit seinem polnischen Führerschein zu fahren.

Auf verschiedenen Seiten, auch aus unterschiedlichen Quellen sind immer wieder widersprüchliche Angaben zu diesem Thema zu finden. Sollte jemand unmittelbar davon betroffen sein, empfiehlt es sich, unbedingt anwaltliche Hilfe einzuschalten. Mit dieser Aufgabe muss aber ein Jurist betraut werden, der sich spezialisiert hat und der auch im europäischen bzw. internationalen Führerscheinrecht bewandert ist.