Mawista Reiseversicherung
 
 

Vermittler:
MAWISTA GmbH
Albstraße 26
73240 Wendlingen (bei Stuttgart)
Telefon: ++49 (0)7024 469510
Telefax: ++49 (0)7024 4695120
Email: info@mawista.com
Team

Der Versicherer:

HanseMerkur Reiseversicherung AG
Siegfried-Wedells-Platz 1
20352 Hamburg
Deutschland

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Krankenversicherung für Ausländer

in Deutschland und der Europäischen Union

für Aufenthalte bis zu 5 Jahre

  Reisekrankenversicherung >> Krankenversicherung
 

Wer kann sich versichern?

 

Sie können sich versichern, wenn Sie
  • eine ausländische Staatsangehörigkeit oder die deutsche Staatsangehörigkeit haben und bereits seit mehr als 2 Jahren mit ständigem Wohnsitz im Ausland leben
  • nicht älter als 74 Jahre sind
  • sich vorübergehend im Geltungsbereich aufhalten
  • sich noch nicht länger als 31 Tage in Deutschland oder der Europäischen Union aufhalten. Bei lückenlosem bestehenden Vorversicherungsschutz ist eine Anschlussversicherung auf Antrag möglich.

 

Nicht versichern können Sie sich, wenn Sie

  • Berufssportler sind
  • pflegebedürftig sind oder an geistiger Störung leiden

 

Wie hoch sind die Beiträge?

 

Monatsbeiträge inklusive Versicherungssteuer

   Basic Tarif Profi Tarif
Kinder bis zum 18. Geburtstag 49,00 EUR 55,00 EUR
Ab dem 18. bis zum 65. Lebensjahr 69,00 EUR 99,00 EUR
Ab dem 65. bis zum 75. Lebensjahr 246,00 EUR 366,00 EUR

 

Monatliche Beitragszuschläge für den Einschluss der Haftpflicht- und Unfallversicherung

   Basic Tarif Profi Tarif
Kinder bis zum 18. Geburtstag 5,00 EUR 5,00 EUR
Ab dem 18. bis zum 65. Lebensjahr 6,00 EUR 6,00 EUR
Ab dem 65. bis zum 75. Lebensjahr 9,00 EUR 9,00 EUR

 

Kein Beitragsunterschied für Frauen und Männer.

 

Online-Abschluss

 

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Online-Abschluss / Bedingungen

 

Was Sie unbedingt wissen sollten!

 

  • Der Versicherungsschutz entspricht den Anforderungen gem. der Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 22.12.2003 (2004/17/EG). Die Versicherung gilt in allen Mitgliedsstaaten die den Schengen-Besitzstand in vollem Umfang anwenden. Die Versicherungssumme ist nicht auf die Mindestdeckung von 30.000,00 EUR begrenzt
  • Maximale Laufzeit sind 5 Jahre, eine Verlängerung innerhalb dieses Zeitraumes ist möglich - eine Zustimmung des Versicherers ist jedoch erforderlich;
    Tipp: ein Antrag auf Verlängerung kann auch abgelehnt werden, deshalb besser für die gesamte Dauer abschliessen.
  • Kündigung bei vorzeitiger Rückkehr möglich;
  • Selbstbeteiligung im Leistungsfall 25,00 EUR;
  • Einschluss von Reise-Haftpflicht- und Unfallversicherung gegen Prämienzuschlag;
  • Geltungsbereich ist die Bundesrepublik Deutschland, die Länder der Europäischen Union oder die Schweiz sowie Liechtenstein
  • Versicherungsschutz für vorübergehende Rückkehr ins Heimatland von maximal 6 Wochen pro Versicherungsjahr (Voraussetzung: Die Laufzeit des Vertrages muss mindestens 12 Monate betragen)

 

Die Leistungen im Überblick!

 

Ambulante und zahnärztliche Heilbehandlung Basic Tarif Profi Tarif
ärztliche Behandlung beim Arzt Ja Ja
ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel Ja Ja
ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen maximal 300,00 EUR im Versicherungsjahr Ja Ja
ärztlich verordnete Hilfsmittel, die Infolge eines Unfalles notwendig werden Ja Ja
schmerzstillende Zahnbehandlung einschl. Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz- begrenzt auf 600,00 EUR pro Versicherungsjahr und bei einer Vertragslaufzeit unter 6 Monaten begrenzt auf 300,00 EUR Ja Ja
Stationäre Heilbehandlung      
Unaufschiebbare stationäre Behandlungen und Operationen im Krankenhaus Ja Ja
Krankentransporte zur stationären Behandlung in das nächst erreichbare, geeignete Krankenhaus Ja Ja
Sonstige Leistungen      
Schwangerschaft, Entbindung und Folgen (Wartezeit 8 Monate) Ja Ja
Überführungs-/Bestattungskosten (außer im Heimatland) maximal 10.000,00 EUR Ja Ja
Hilfsmittel (nicht unfallbedingt) maximal 500,00 EUR (gilt nicht für Sehhilfen) Nein Ja
Sehilfen bis maximal 200,00 EUR, wenn sich die Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien verändert. Nein Ja
Ambulante Vorsorgeuntersuchungen für Kinder, maximal 300,00 EUR im Versicherungsjahr Nein Ja
Ambulante Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen maximal 300,00 EUR im Versicherungsjahr Nein Ja
Zahnersatz:
In den ersten beiden Versicherungsjahren mit 80% des Rechnungsbetrages bis max. 750 EUR für beide Versicherungsjahre;
ab dem 3. Versicherungsjahr mit 80% des Rechnungsbetrages bis 1.250 EUR pro Versicherungsjahr
Nein Ja
Selbstbehalt im Leistungsfall 25,- EUR 25,- EUR
Einschluss von Reise-Haftpflicht- und Unfallversicherung gegen Prämienzuschlag Ja Ja
Unfallversicherung:
Invalidität: 25.000,00 EUR
mit Verdoppelung der Versicherungssumme ab 90 % Invalidität
Unfalltod: 5.000,00 EUR

Privathaftpflichtversicherung:
1,5 Mio. EUR Pauschal für Personen- und Sachschäden
     

 

*Rechtsverbindlich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Auslandsreiseversicherung der HanseMerkur Reiseversicherung VB-KV 2008 (AGL) sowie VB-RS 2008 (AG)

 

Wann besteht kein Versicherungsschutz?

 

Nicht versichert sind z.B.:

  • für die bei Beginn des Versicherungsschutzes bzw. bei Beginn der Vertragsverlängerung bestehenden und/oder bekannten Krankheiten und Beschwerden und deren Folgen sowie die Folgen solcher Krankheiten und Unfälle, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsbeginn behandelt worden sind;
  • für die Behandlungen im Ausland, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren;
  • für die Behandlungen, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten, es sei denn, dass die Reise wegen des Todes des Ehegatten oder eines Verwandten 1. Grades unternommen wurde;
  • Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von Unfällen, die durch Kriegsereignisse oder aktive Teilnahme an Unruhen verursacht und nicht ausdrücklich in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind;
  • für die auf Vorsatz beruhenden Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen;
  • für Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen;
  • für Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren;
  • für ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort. Die Einschränkung entfällt, wenn die Heilbehandlung durch einen dort eintretenden Unfall notwendig wird. Bei Erkrankungen entfällt sie, wenn sich der Versicherte in dem Heilbad oder Kurort nur vorübergehend und nicht zu Kurzwecken aufgehalten hat;
  • für Behandlungen durch Ehegatten, Eltern, Kinder und Personen mit denen die versicherte Person innerhalb der eigenen oder der Gastfamilie zusammenlebt;
  • für Aufwendungen, die durch Behandlungsmethoden und Arzneimittel entstehen, die weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Aufenthaltsland wissenschaftlich allgemein anerkannt sind.
  • für Hilfsmittel, auch wenn sie ärztlich verordnet sind, sofern sie nicht allein Infolge eines Unfalles erstmals notwendig werden und der direkten Behandlung der Unfallfolgen dienen;
  • für eine durch Siechtum, Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Behandlung oder Unterbringung;
  • für Hypnose, psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlung;
  • für Zahnersatz, Stiftzähne, Einlagefüllungen, Überkronungen, kieferorthopädische Behandlung, prophylaktische Leistungen, Aufbissbehelfe und gnathologische Maßnahmen;
  • für Behandlungen von HIV-Infektionen und deren Folgen;
  • für Immunisierungsmaßnahmen;
  • für Behandlungen wegen Störungen und/oder Schäden der Fortpflanzungsorgane;
  • für Selbstmord, Selbstmordversuche und deren Folgen;
  • für Vorsorgeuntersuchungen;
    Aunahme: siehe Tarifstufe Profi
  • für Organspenden und deren Folgen;
  • Schwangerschaftsabbruch, Schwangerschaft, die vor Vertragsbeginn bestanden hat, sonst immer 8 Monate Wartezeit

 

Wie Erfolgt die Erstattung von Arztrechnungen und Rezepten?

 

Die Original-Belege müssen den Namen der behandelten Person, die Bezeichnung der Krankheit, die Angabe der vom behandelnden Arzt erbrachten Leistungen nach Art, Ort und Behandlungszeitraum enthalten. Besteht anderweitig Versicherungsschutz für Heilbehandlungskosten und wird dieser zuerst in Anspruch genommen, so genügen als Nachweis die mit Erstattungsvermerken versehenen Rechnungs-Zweitschriften;
Rezepte sind zusammen mit der Arztrechnung, die Rechnung über Heil- oder Hilfsmittel zusammen mit der Verordnung einzureichen.

Derartige Originalrechnungen / Quittungen senden Sie bitte formlos mit der Vertragsnummer und unter Angabe Ihrer Bankverbindung in Deutschland an:

HanseMerkur Reiseversicherung AG
Abt. RKL/Leistung
Siegfried-Wedells-Platz 1
20352 Hamburg

Sollten Sie, bedingt durch einen Unfall oder eine akute Krankheit ein Krankenhaus aufsuchen müssen um stationär behandelt zu werden, so rufen Sie bitte umgehend folgende Telefonnummer an:

NOTRUFSERVICE:
Telefon: ++49 (0) 180 5 256 256


 

Hier finden Sie die rechtsverbindlichen Vertragsgrundlagen

 

Bitte lesen Sie sich diese vor Vertragsabschluss aufmerksam durch, da Sie die Kenntnis und den Erhalt bei Vertragsabschluss bestätigen müssen.

Rechtsverbindlich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Auslandsreiseversicherung der HanseMerkur Reiseversicherung VB-KV 2008 (AGL) und VB-RS 2008 (AG).

Die Versicherungsbedingungen können Sie als PDF-Datei einsehen und herunterladen.

 


 

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