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Die Leistungen der Tarife sind auf die akute Heilbehandlung neu aufgetretener Erkrankungen begrenzt.
Bei stationärer Heilbehandlung im Krankenhaus, vor Beginn umfänglicher ambulanter oder stationärer diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen sowie vor Abgabe von Zahlungsanerkenntnissen, ist unverzüglich Kontakt zur Assistance aufzunehmen:
24 Stunden Notruf-Zentrale:
Telefon +49 (0) 89 6 24 24 – 4 96
Telefax +49 (0) 89 6 24 24 – 2 46
Mit Ihren Versicherungsunterlagen erhalten Sie Behandlungsscheine zur Vorlage beim Arztbesuch. Geben Sie diese Behandlungsscheine bei jedem Arzt vor Behandlungsbeginn ab.
Bei ambulanter Heilbehandlung (besuchen Sie immer zuerst einen Hausarzt, nicht sofort einen Facharzt) wird Ihnen der Arzt eine Rechnung erstellen.
Was tun bei Zahnschmerzen? Informieren Sie mit Hilfe des Behandlungsscheines vor dem Beginn der Behandlung den Zahnarzt über den eingeschränkten Versicherungsschutz und die Höchsterstattungsgrenzen. Bei akuten, neu entstandenen Zahnschmerzen werden Sie in der Regel bevorzugt behandelt. Versichert ist nur den Schmerz zu stillen und den Zahn zu versorgen. Umfangreichere Zahnsanierungen auch wenn diese aus medizinischer Sicht notwendig oder sinnvoll erscheinen, sind nicht versichert!
Über ärztlich verordnete, erstattungsfähige Medikamente erhalten Sie von der Apotheke das gestempelte Rezept. Hierauf sind die Preise der Medikamente ersichtlich. Reichen Sie bitte nur Originalrechnungen und -rezepte ein, unter Angabe Ihrer Bankverbindung in Deutschland an:
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