Wann wird ein Rücktransport bezahlt*?

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Welche Kosten erstattet der Versicherer bei Krankenrücktransport

 

Auszug aus den Versicherungsbedingungen:

ELVIA erstattet 1. die Kosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport der versicherten Person in das dem Wohnort der versicherten Person im Heimatland nächstgelegene geeignete Krankenhaus;

Darüber hinaus werden auf Wunsch der versicherten Person die Kosten des medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransports erstattet, wenn nach der Prognose des behandelnden Arztes die weitere Krankenhausbehandlung voraussichtlich 14 Tage übersteigt.

Unabhängig hiervon werden die Kosten des Rücktransportes ins Heimatland übernommen, wenn diese im Rahmen der voraussichtlichen Kosten der weiteren Heilbehandlung bleiben.

 

* Rechtsverbindlich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Elvia Reiseversicherungen, eine Marke der Mondial Assistance International AG.

 

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