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Auslandskrankenversicherung

 

Auslandskrankenversicherung

 

Nicht alle Ärzte sind bereit auf Basis des Auslandskrankenscheines eine ärztliche Versorgung zu erbringen. Eine Auslandskrankenversicherung ist deshalb bei jeder Auslandsreise unentbehrlich. Die Honorare sind für Touristen meiste auch sehr hoch, Eine Auslandskrankenversicherung mit im Gepäck zu haben ist ratsam. In Ländern mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, wird immer eine Auslandskrankenversicherung benötigt. Der Rücktransport aus dem Ausland ist ohnehin bei den gesetzlichen Krankenkassen nie mitversichert.
Auch für privat Krankenversicherte kann es sinnvoll seine eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Oft sind Selbstbeteiligungen vereinbart, oder die Beitragsrückerstattung wird gefährdet.
Die Auslandskrankenversicherung leistet für im Ausland akute eintretende Krankheiten, den ggf. notwendigen Rücktransport, auch für Bestattung oder Überführung im Todesfall.
Eingeschränkten Versicherungsschutz sehen die Tarife der Auslandskrankenversicherung bei zum Beispiel der Zahnbehandlung vor. Bei Krankenhausaufenthalten sollte immer der Versicherer der Auslandskrankenversicherung unverzüglich informiert werden.
Die Tarife der Auslandskrankenversicherung werden sowohl von den Unternehmen der privaten Krankenversicherung als auch von den reinen Reiseversicherern angeboten. Über das bessere Versorgungsnetz verfügen häufig die Reiseversicherer. Normale Krankenversicherer bedienen sich bei der Auslandskrankenversicherung oft der Assistance der Reiseversicherer.
Entscheidend ist bei einer Auslandskrankenversicherung über welches Netzwerk der Versicherer im jeweiligen Aufenthaltsland verfügt. In den typischen Urlaubsländern sind alle Versicherer meist gut vertreten.
Die Angebote der Auslandskrankenversicherung werden in 3 tarifarten unterscheiden:
Die Auslandskrankenversicherung als Jahresvertrag, dabei sind Urlaubsreisen meist bis 42 Tage versichert, bei einigen Versicherern auch bis zu 56 Tage am Stück. Der Beitrag für eine solche Auslandskrankenversicherung schwankt zwischen 8,50 Euro bis zu 30,- Euro, je nach Alter der Person und ob eine Selbstbeteiligung im Leistungsfall als vereinbart gilt.
Bei Reisen oder Aufenthalten über 42 Tage kommt die Auslandskrankenversicherung gegen Einmalbeitrag zum Zuge. Solche Policen können zuverlässig bis zu einer Dauer von 60 Monaten abgeschlossen werden.
Bei der langfristen Auslandskrankenversicherung gibt es für alle Zielgruppen Spezialtarife (z.B. für Arbeitnehmer, Sprachschüler, Studenten, oder Gastwissenschaftler, aber auch für den Langzeiturlaub). Die Beiträge der langfristen Auslandskrankenversicherung unterscheiden sich meist nach Alter, Geschlecht und Zielland. Viele Tarife der Auslandskrankenversicherung berechnen einen erheblichen Beitragszuschlag für das „Nordamerikarisiko“.
die Beitragszuschläge sind durchaus berechtigt.
Was muss bei der Auslandskrankenversicherung sonst noch alles beachtet werden?
wie ist die Zahlweise (einmalig, oder monatlich)
welche Kündigungsfristen sind vereinbart?
gilt der Selbstbehalt je Leistungsfall oder je z.B. Kalenderjahr?
welche maximale Laufzeit kann vereinbart werden?
wie lange nach Ende der Auslandskrankenversicherung können noch Belege zur Erstattung eingereicht werden.
wie ist der Rücktransport in den Bedingungen der Auslandskrankenversicherung geregelt?

Erkundigen Sie sich auch vor Abschluss ob eine englisch sprachige Bestätigung zum Leistungsumfang in der Auslandskrankenversicherung ausgestellt werden kann. Solche Bestätigungen verlangen fast alle amerikanischen Hochschulen.

 

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Auslandskrankenversicherung vom Experten für Auslandsversicherung