Norddeutschland:
MAWISTA nord GmbH
Kirchstraße 9
42103 Wuppertal
Telefon: ++49 (0)202 47866920
Telefax: ++49 (0)202 47866929
Email: info.nord@mawista.com

Süddeutschland:
MAWISTA süd GmbH
Robert-Bosch-Straße 7-9
73207 Plochingen
Telefon: ++49 (0)7153 558990
Telefax: ++49 (0)7153 5589920
Email: info.sued@mawista.com
Team

Der Versicherer:

Würzburger Versicherungs-AG
Bahnhofstraße 11
97070 Würzburg
Deutschland

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Au-Pair Auslandskrankenversicherung

mawista Au-Pair: Die Auslandskrankenversicherung für deutsche Aupairs im Ausland

 

Wer kann sich mit der Au-Pair Versicherung versichern?

 

Ideal für deutsche

  • Au-Pairs im Ausland
  • für ein häufig anschliessendes Studium haben wir ein spezielles Produkt "mawista Student".

 

Was muss ich bei der Au-Pair Versicherung unbedingt wissen?

 

  • Höchstaufnahmealter: 35 Jahre
  • Maximale Versicherungsdauer: 12 Monate mit Verlängerung um weitere 12 Monate
  • Minimale Vertragsdauer: 1 Monat
  • Verlängerungsantrag vor Ablauf: telefonisch, per Fax, Email oder Brief möglich
  • Zahlweise: monatlich
  • Kündigung: täglich zum Ende des Versicherungsmonates
  • ohne festen Selbstbehalt
  • Geltungsbereich: weltweit mit bis zu 4 Wochen auch im Heimatland (Deutschland) des Au-Pairs.

 

Wie hoch sind die Beiträge der Au-Pair Versicherung?

 

Versicherungsdauer Tarifstufe
mawista® Au-Pair
mit Haftpflicht- und Unfallversicherung
monatlich 35,- EUR monatlicher Gesamtbeitrag

davon:
30,90 EUR Krankenversicherung
4,10 EUR Haftpflicht- und Unfallversicherung1)

 

1) Auf Antrag kann die Haftpflicht-/Unfallversicherung ausgeschlossen werden. Haftpflicht/Unfallversicherung inkl. der zur Zeit gültigen Versicherungssteuer

 

Welche Leistungen sind bei der Au-Pair Versicherung versichert*?

 

Ambulante und zahnärztliche Heilbehandlung Tarifstufe
mawista® Au-Pair
mit Haftpflicht - und Unfallversicherung
Ärztliche Behandlung unbegrenzt
Arznei- und Verbandmittel unbegrenzt
unfallbedingte Hilfsmittel
je Au-Pair Aufenthalt
ja, bis max. 250 EUR
Heilmittel
je Au-Pair Aufenthalt
ja, bis max. 250 EUR
schmerzstillende Zahnbehandlung
je Au-Pair Aufenthalt
ja, bis 500 EUR zu 100 %, über 500 EUR zu 75 % , max. Erstattung 1.000 EUR
Zahnersatz
je Au-Pair Aufenthalt
ja, 60 % des Rechungsbetrages, maximale Erstattung 1.000 EUR
Abrechnungssätze der Ärzte und Zahnärzte
Gebührenordnung GOÄ / GOZ
in Deutschland:
für praktische Leistung
für medizinisch technische Leistung
für Laborleistungen

außerhalb Deutschland



2,3 fach
1,8 fach
1,15 fach

unbegrenzt
Schwangerschaftsuntersuchungen und - Behandlungen und Entbindung unbegrenzt, jedoch während der Schwangerschaft bis max. zu drei Screenings. Weitere Ultraschalluntersuchungen werden nur bei medizinischer Indikation (Auffälligkeiten und Komplikationen) und nach vorheriger schriftlicher Leistungszusage erstattet.
Stationäre Heilbehandlung  
Krankenhausbehandlung (einschließlich Operationen) in der allgemeinen Pflegeklasse inkl. allgemeinärztlicher Behandlung (nicht als Privatpatient!!)
Außerhalb Deutschland in vergleichbarem Umfang.
unbegrenzt
medizinisch notwendiger Krankentransport zur stationären Behandlung unbegrenzt
Rehabilitationsmaßnahmen, als Anschlussheilbehandlung unbegrenzt
Sonstige Leistungen   
Medizinisch notwendiger Rücktransport ins Heimatland ja, bis zu 15.000 EUR
Bestattungs- oder Überführungskosten ja, bis zu 10.000 EUR
Unfall- und Privathaftpflichtversicherung   
Unfallversicherung:
Invalidität: 40.000 EUR
Vollinvalidität: 140.000 EUR
Unfalltod: 10.000 EUR
Bergungskosten: 5.000 EUR
Kurkosten: 1.500 EUR
ja
Privathaftpflichtversicherung bis 1 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden

Mietsachschäden bis 25.000 EUR

Mietsachschäden an beweglichen Sachen bis 25.000 EUR / Selbstbehalt 250 EUR!
ja
  

 

Welche Leistungen sind NICHT versichert*?

 

Nicht versichert sind z.B.:

  • für Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, die ein Anlass für den Aufenthalt sind.
    Für Krankheiten einschließlich deren Folgen, die innerhalb von 12 Monaten vor Versicherungsbeginn, bereits diagnostiziert oder der versicherten Person bekannt waren. Dies gilt auch für Schwangerschaften, bei denen die Konzeption (Befruchtung) bereits vor Versicherungsbeginn lag. Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, deren Notwendigkeit der versicherten Person vor Reiseantritt oder zur Zeit des Versicherungsabschlusses bekannt war oder mit denen sie nach den ihr bekannten Umständen rechnen musste.
  • Behandlungen wegen geistiger und seelischer Störungen
  • jede Art von Vorsorgeuntersuchungen oder Kontrolluntersuchungen oder Impfungen
  • Kosten für Bescheinigungen und Gutachten sowie Untersuchungen zur Erlangung von Aufenthaltsgenehmigungen
  • Schwangerschaftsabbruch, Schwangerschaft, die vor Beginn bestanden hat.

 

Wie erfolgt der Vertragsabschluß der Au Pair Versicherung?

 

Online:
Über unser Online-Formular können Sie die Krankenversicherung online abschließen. Geben Sie dazu Ihre Daten ein.

Post oder Fax:
Einfach den Antrag zur Krankenversicherung als PDF-Datei herunterladen und ausgefüllt an die Adresse senden oder faxen.

  Antrag Krankenversicherung Deutschland als PDF-Datei

Wenige Tage später erhalten Sie den Versicherungsschein und Behandlungsscheine für den Arzt. Der Beitrag wird dann vom Konto monatlich abgebucht.

 

Wie reiche ich Rezepte und Arztrechnungen ein?

 

Bei ambulanter Heilbehandlung wird der Arzt eine Rechnung erstellen, die in aller Regel vorab zu bezahlen ist.

Über ärztlich verordnete, erstattungsfähige Medikamente erhalten Sie von der Apotheke das gestempelte Rezept. Hierauf sind die Preise der erhaltenen Medikamente ersichtlich.

Derartige Rechnungen / Quittungen senden Sie bitte mit einer Kopie des Versicherungsscheines oder formlos mit der Vertragsnummer und unter Angabe Ihrer Bankverbindung in Deutschland an:
Leistungseinreichungs-Formular

 

Würzburger Versicherungs-AG
Bahnhofstraße 11
97070 Würzburg
Deutschland

 

Sollten Sie, bedingt durch einen Unfall oder eine akute Krankheit, ein Krankenhaus aufsuchen müssen, um stationär behandelt zu werden, so rufen Sie bitte umgehend an:

 

Telefon: ++49 (0)931 2795-250
Telefax: ++49 (0)931 2795-293

 

Rechtliche Informationen für den Verbraucher

 

* Rechtsverbindlich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Würzburger Versicherungs-AG.

Unsere Versicherungsbedingungen können Sie als PDF-Datei einsehen und herunterladen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir diese Informationen ausschließlich in deutscher Sprache bereithalten.

 


Au-pair Versicherungen vom Spezialisten für Auslandsversicherungen

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Für Deutsche im Ausland

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Die Krankenversicherung für deutsche Studierende, Gastwissenschaftler, Sprachschüler und Praktikanten mit weltweitem Versicherungsschutz.

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Die Krankenversicherung für deutsche Stipendiaten, Studierende, Gastwissenschaftler, Sprachschüler und Praktikanten mit weltweitem Versicherungsschutz fürs Ausland.

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Versicherungsver–gleiche für Reisekranken (1 bis 365 Tage), Reiserücktrittskosten–versicherung (Jahres- und Einmalpolicen)

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Die Krankenversicherung im Rahmen eines Gruppenvertrages für Arbeitgeber, Verbände und andere Organisationen

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Die Krankenversicherung für ausländische Gäste (Besucher), Geschäftsreisende, Touristen und Besuchergruppen in Deutschland bis zu 183 Tagen.

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Die Krankenversicherung für ausländische Aupairs in Deutschland.

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Die Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland und der Europäischen Union für Aufenthalte bis zu 5 Jahre