Ist die Kombination von zwei Auslandskrankenversicherungen sinnvoll?

Ist die Kombination von zwei Auslandskrankenversicherungen sinnvoll?

Viele Personen verfügen über eine Jahres-Auslandskrankenversicherung. Diese Art von Auslandskrankenversicherung ist für „normale“ Urlaubsreisen vorgesehen.

Viele Personen verfügen über eine Jahres-Auslandskrankenversicherung für normale Urlaubsreisen.

Diese Verträge sind für Auslandsaufenthalte bis zu in der Regel 6 Wochen, teilweise auch bis zu 8 Wochen, gültig. Diese Art von Auslandskrankenversicherung ist für „normale“ Urlaubsreisen vorgesehen. Solche Verträge sind äußerst preiswert, für Einzelpersonen ab 8,50 EUR oder für Familien ab 20,00 EUR pro Jahr.

Dauert ein Auslandsaufenthalt nun länger als die versicherten Tage, so muss in den Versicherungsbedingungen nachgelesen werden, für welchen Zeitraum dieser Versicherungsschutz gilt. Bei einigen Anbietern erstreckt sich der Versicherungsschutz auf die ersten Tage einer Reise innerhalb der Versicherungsdauer.
Wichtig ist auch, ob und ggf. wie lange der Versicherer über das Ende hinaus noch für Schadenfälle leistet, die während der Gültigkeit des Versicherungsschutzes eingetreten sind. Dieser Zeitraum ist meist auf eine bestimmte Anzahl von Tagen begrenzt, sehr gute Versicherungsbedingungen sehen eine Ausdehnung des Versicherungsschutzes bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit vor.

Dauert ein Auslandsaufenthalt nun länger als der versicherte Zeitraum, kann man schon auf die Idee kommen, die erste Zeit über die bestehende Jahres-Auslandskrankenversicherung abzusichern. Dies kann jedoch problematisch sein, da nur ganz wenige Angebote überhaupt als Anschlussversicherung angeboten werden. Fast immer muss die Auslandskrankenversicherung vor Reiseantritt für die gesamte Dauer abgeschlossen werden. Aber auch eine Anschlussversicherung kann zu Problemen führen! Beispiel:

In den letzten Tagen der Gültigkeit des ersten Vertrages und vor Beginn des Anschlussvertrages kommt es zu einem Unfall mit anschließendem monatelangem Krankenhausaufenthalt. Nachdem alle Auslandskrankenversicherungen „Erkrankungen, die vor Vertragsbeginn eingetreten sind“ ausschließen, besteht im Anschlussvertrag kein Versicherungsschutz für den Krankenhausaufenthalt! Der erste Vertrag kann auslaufen und der Anschlussvertrag greift nicht. Auch bei den sehr guten Bedingungen der Jahres-Auslandskrankenversicherung endet der Versicherungsschutz ja mit Wiederherstellung der Transportfähigkeit. Dauert der Aufenthalt nun an, und sind weitere Behandlungen (z.B. Nachuntersuchungen) notwendig, werden diese vom Anschlussvertrag nicht übernommen.

TIPP: Immer bei einem Anbieter für die gesamte Aufenthaltsdauer abschließen.