MAWISTA
Visum
Geeignete Krankenversicherung für die Einreise internationaler Besucher mit Schengen-Visum nach Deutschland, in die Schweiz und die Schengen-Länder
MAWISTA Visum
Ab 13 € pro Reise
Krankenversicherung für die nachfolgenden Personengruppen:
- Touristen
- Geschäftsreisende
- Transitreisende
- Globetrotter
- Besuchergruppen
MAWISTA Visum
Ab 13 € pro Reise
- Private Reisekrankenversicherung
- Schengenvisum geeignet
- Freie Ärztewahl
- Versicherungspolice per E-Mail
Gäste in Deutschland
Willkommen bei MAWISTA Visum
MAWISTA Visum ist eine offiziell anerkannte Krankenversicherung für Reisen nach Deutschland, in die Schweiz und die Schengen-Staaten. Die Krankenversicherung erstattet im Falle einer unerwarteten Krankheit oder eines Unfalls alle versicherten medizinischen Kosten in unbegrenzter Höhe. Damit erfüllt sie die Auflagen der Botschaften und Konsulate für ein Schengen-Visum.
Die Versicherungsdauer kann zwischen acht und 183 Tage gewählt werden. Hierbei ist ein mehrmaliges Einreisen in den Schengen-Raum innerhalb des versicherten Zeitraums jederzeit möglich. Den gültigen Versicherungsschein erhält man direkt nach Abschluss per E-Mail.
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Mawista Visum
Tarif auf einen Blick
Versicherungsdauer
Dauer von acht bis 183 Tagen (6 Monate)
Höchstaufnahmealter
Das maximale Eintrittsalter beträgt 80 Jahre
Vertragsschluss
Vor Einreise bis zu einem Monat nach Einreise
Zahlungsweise
Einmalig per Lastschrift
oder Kreditkarte
Stornierung
Innerhalb der Widerrufsfrist oder bei Visum-Ablehnung
Selbstbeteiligung
Selbstbehalt erst ab dem
65. Lebensjahr
Versicherte Region
Deutschland, Schweiz
und die Schengen-Staaten
Verlängerung
Anschlussversicherung beantragbar
Gültigkeit
Mehrmalige Ein- und Ausreise in Schengen-Länder möglich
Entscheidungshilfe
Leistungsübersicht
MAWISTA Visum
24/7 medizinische Assistance / Notrufzentrale
Ambulante ärztliche Behandlungen
Stationäre Krankenhausbehandlungen
Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandsmittel
Medizinische Hilfen wie Gehstützen oder Rollstuhl
Transportkosten zum nächstgelegenen, geeigneten Krankenhaus
Überführungskosten im Todesfall
Schmerzstillende Zahnbehandlung, Reparaturen von Prothesen und Provisorien je Versicherungsjahr
250 €
Such-, Rettungs- und Bergungskosten nach einem Unfall
5.000 €
Reise-Haftpflichtversicherung zu Schadenersatzansprüchen bei Mietsachschäden
250.000 €
Reise-Haftpflichtversicherung zu Schadenersatzansprüchen bei Personen- und Sachschäden
1.000.000 €
Vertragsbedingungen
Einmalbeitrag
MAWISTA Visum für Einzelreisende bis 64 Jahre
MAWISTA Visum
bis 8 Tage
13 €
bis 15 Tage
19 €
bis 31 Tage
34 €
bis 45 Tage
49 €
bis 62 Tage
67 €
bis 92 Tage
95 €
bis 183 Tage
199 €
Einmalbeitrag
MAWISTA Visum für Einzelreisende von 65 bis 80 Jahre
Selbstbehalt 100 € je Person für ambulante Behandlungen und 500 € je Person für stationäre Behandlungen
MAWISTA Visum
bis 8 Tage
26 €
bis 15 Tage
38 €
bis 31 Tage
68 €
bis 45 Tage
98 €
bis 62 Tage
134 €
bis 92 Tage
190 €
bis 183 Tage
398 €
Unser Service
Nach Abschluss des Vertrages erhältst du den Versicherungsschein sofort als PDF per E-Mail.
Nach Abschluss der Versicherung, kannst du jederzeit innerhalb 12 Monaten in ein Schengen-Land einreisen. Der eigentliche Versicherungsschutz beginnt ab der ersten Einreise in ein Schengen-Land und gilt dann für die Dauer der von dir gewählten Tage (8-183 Tage).
Bei Fragen zu MAWISTA Visum helfen dir unsere Mitarbeiter gerne persönlich weiter.
Der Versicherer
AWP P&C S.A.
Niederlassung für Deutschland
Bahnhofstr. 16
85609 Aschheim (bei München)
Oft gestellte Fragen
Fragen rund um den Tarif
Tarif
Krankheit
Rechnung
Leistung
Antrag
Die Incoming-Krankenversicherung MAWISTA Visum ist von den Schengen-Behörden sowohl für Aufenthalte in Deutschland, der Schweiz und den Schengen-Staaten anerkannt.
Versicherungsschutz besteht nicht in Ländern, in denen die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat.
Generell sind Reisen in Gebiete, für die zum Zeitpunkt der Einreise eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland besteht, vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Wenn der Familienbesuch weniger als sechs Monate dauert, ist MAWISTA Visum eine gute Wahl. Jedes Familienmitglied muss das Versicherungsprodukt einzeln abschließen. Eine Gruppenversicherung für mehrere Personen bieten wir nicht an.
Eine Haftpflichtversicherung zahlt die entstandenen Kosten bei Schäden, die man im täglichen Leben unabsichtlich verursacht hat. Darunter fallen Sachschäden (Beschädigung oder Vernichtung von Sachgegenständen) und Personenschäden (Gesundheitsschädigung, Verletzung oder Tod von Dritten). Bei Sach- und Personenschäden beträgt die Versicherungssumme bis zu 1.000.000 € pro Person und bis zu 250.000 € für Mietsachschäden (zum Beispiel ein selbst verursachter Wasserschaden).
Ein MAWISTA Visum Vertrag kann innerhalb der Widerrufsfrist oder bei Visum-Ablehnung storniert werden. Die Stornierung muss schriftlich bei MAWISTA eingehen. Nach Eingang der Kündigung wird diese geprüft und eine schriftliche Rückmeldung versendet. Bei erfolgreicher Stornierung erfolgt die Rückzahlung nach Ablauf der zwölfmonatigen Gültigkeit.
Bei einer kleineren Erkrankung (zum Beispiel einer Grippe, Kopfschmerzen oder kleineren Unfällen) empfehlen wir das Aufsuchen eines Allgemeinarztes in der Nähe. Der behandelnde Arzt kann bei Bedarf eine Überweisung an den Facharzt ausstellen. Bei Zahnschmerzen sollte man sich direkt an den Zahnarzt wenden.
Bei starken Schmerzen, gravierenden Unfällen oder außerhalb ärztlicher Sprechzeiten (zum Beispiel am Wochenende), sollte man eine Bereitschaftspraxis aufsuchen, die Notdienst hat, oder in ein Krankenhaus gehen. Sollte eine stationäre Behandlung im Krankenhaus nötig sein (wie zum Beispiel aufgrund einer Operation), ist umgehend der Versicherer zu kontaktieren. Die Mitarbeiter der Notrufzentrale klären in diesem Fall die Details zur Kostenübernahme direkt mit dem Krankenhaus. Dies hat den Vorteil, dass hohe Krankenhausrechnungen nicht ausgelegt werden müssen, da der Versicherer die Kosten direkt übernimmt.
Die Mitarbeiter unserer Notrufzentrale sind 24 Stunden für dich erreichbar:
Telefon: +49 89 62424-496
Telefax: +49 89 62424-246
Grundvoraussetzung für den Erhalt einer Kostenübernahmeerklärung ist die Behandlung einer akuten Erkrankung (keine Vorerkrankung), die medizinisch notwendig und unaufschiebbar ist.
Zur Prüfung dieser Voraussetzungen müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- ausführlicher Befundbericht des Arztes, der die Operation angeordnet hat
- Anamnese
- Beschwerdebild
- Information, wann die Operation stattfinden soll
- Information, wo die Operation stattfinden soll
Rechnungen werden über unser Schadenformular eingereicht. Dieses wird vollständig ausgefüllt. Nach dem Absenden des Formulars wird eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail versendet. Der Versicherer prüft im Anschluss die Erstattungsfähigkeit der Rechnung und leitet alles Weitere in die Wege.
Für die Prüfung von Krankenhausrechnungen benötigt der Versicherer folgende Unterlagen:
- Aufnahmeanzeige vom Krankenhaus
- Entlassungsanzeige vom Krankenhaus
- Rechnung
- vollständigen Entlassungsbericht
Die Kosten für Medikamente werden übernommen, sofern diese von einem Arzt für die medizinisch notwendige Behandlung einer akuten Erkrankung verschrieben wurden.
Grundsätzlich erstattet der Versicherer bei MAWISTA Visum nur Behandlungen, die medizinisch notwendig und nach Versicherungsbeginn aufgetreten sind. Somit werden Behandlungen von Vorerkrankungen vom Versicherer nicht bezahlt.
Die Versicherungsbedingungen beschreiben unter § 3, in welchen Fällen kein Versicherungsschutz besteht:
- Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, die ein Anlass für die Reise sind
- Heilbehandlungen und anderen ärztlich angeordneten Maßnahmen, deren Notwendigkeit der versicherten Person vor Reiseantritt oder zur Zeit des Versicherungsabschlusses bekannt war oder mit denen sie nach den ihr bekannten Umständen rechnen musste
- Alkohol-, Drogen- und andere Suchtkrankheiten und deren Folgen
- Entbindungen nach der 36. Schwangerschaftswoche, aufschiebbare oder nicht medizinisch-indizierte Schwangerschaftsunterbrechungen und deren Folgen
- Verletzungen, die durch die aktive Teilnahme an Wettkämpfen von Sportorganisationen und das dazugehörige Training verursacht wurden
- Zahnbehandlungen, die über schmerzstillende Behandlungen, Reparaturen von Zahnprothesen und Provisorien, deren Kostenaufwand mehr als 250 € pro Aufenthalt betragen, hinausgehen
- Massagebehandlung sowie die Anschaffung von Prothesen und Hilfsmitteln
- Behandlung geistiger oder seelischer Störungen sowie Hypnose und Psychotherapie einschließlich der hierfür verwendeten Arzneimittel und Krankenrücktransport
- durch Siechtum, Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Behandlung oder Unterbringung einschließlich Krankenrücktransport
- Honorare und Gebühren, die den in dem betreffenden Land als allgemein üblich und angemessen betrachteten Umfang übersteigen, sowie Wahlleistungen (z. B. Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung)
Eine COVID-19-Erkrankung während des Auslandsaufenthaltes ist bei uns versichert.
Abgedeckt sind folgende Leistungen, sofern diese vom Arzt angeordnet wurden:
- medizinisch notwendige Behandlungen
- Untersuchungen
- Medikamente
- Kosten für eine stationäre Quarantäne
- PCR-Test (bei vorhandenen Symptomen)
Ein Visumsantrag wird bei der Botschaft oder dem Generalkonsulat (Auslandsvertretung) des Schengen-Landes gestellt, in das man einreisen möchte. Jede Auslandsvertretung ist für einen gewissen Amtsbezirk zuständig. An welche Stelle man sich wenden muss, hängt vom gewöhnlichen Aufenthalts- bzw. Wohnsitz ab. Dort wird der Visumsantrag mit allen erforderlichen Unterlagen persönlich eingereicht. Beim Auswärtigen Amt kann der Visumsantrag elektronisch gestellt werden.
Die Bearbeitung eines Antrags für ein kurzfristiges Visum dauert im Normalfall zwei bis zehn Arbeitstage. Wenn der Aufenthalt in der Hauptreisezeit liegt, kann es jedoch zu Verzögerungen kommen. Bei einem längeren Aufenthalt oder einer Arbeitserlaubnis muss mit Bearbeitungszeiten von mehreren Monaten gerechnet werden. Wir empfehlen daher eine frühzeitige Antragstellung.
Für Privatbesuche wird in der Regel eine „Einladung“ benötigt. Damit ist eine förmliche Verpflichtungserklärung gemeint. Das entsprechende Formular findet der Gastgeber bei der für seinen Wohnort zuständigen Ausländervertretung oder beim Ordnungsamt. Im Zuge der Erklärung wird üblicherweise die Bonität geprüft und die Unterschrift beglaubigt. Mit Abgabe der Verpflichtungserklärung haftet der Gastgeber für Versorgungskosten, die vom Gast selbst nicht getragen werden können. Er ist damit verpflichtet, den Lebensunterhalt (Ernährung, Wohnung, Bekleidung etc.) sowie die Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit sicherzustellen. Die Übernahme der Kosten bei einer notwendigen Rückführung des Gastes müssen ebenfalls übernommen werden.
MAWISTA Visum kann auch von deutschen Personen mit Wohnsitz im Ausland für ihren vorübergehenden Besuch in Deutschland abgeschlossen werden.
Der Schengen-Raum ist ein Bündnis aus 26 Ländern, dem die Abschaffung stationärer Grenzkontrollen zugrunde liegt. Mit dem Schengen-Visum erwirbt man somit eine Ein- und Ausreiseerlaubnis für sämtliche Länder des Schengen-Raumes. Zu den Mitgliedsstaaten zählen Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.
Eine aktuelle Liste der visumpflichtigen Länder ist auf der Website des Auswärtigen Amtes zu finden.
Die maximale Laufzeit von MAWISTA Visum beträgt 183 Tage. Die Beantragung einer MAWISTA-Anschlussversicherung ist möglich. Wichtig hierbei ist, dass diese vor Ablauf des ursprünglichen Vertrages beantragt wird. Der Versicherungsschutz der Anschlussversicherung besteht dann nur für akute Erkrankungen, die nach Beantragung der Anschlussversicherung (Abschlussdatum) eintreten. Unsere Mitarbeiter helfen bei Fragen gerne persönlich weiter. Wir sind montags bis donnerstags von 9.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 16.00 Uhr unter der Nummer +49 7024 46951-0 erreichbar.
MAWISTA Visum ist besonders geeignet für den Visumsantrag in einem Schengen-Land. Wenn der Aufenthalt in Deutschland zum Beispiel zum Besuch einer Sprachschule, zum Studium, als Wissenschaftler oder Expat fortgesetzt werden soll, bieten wir dafür ebenfalls passende Tarife an. Auf den Produktseiten von MAWISTA Student und MAWISTA Expatcare sind diese Angebote zu finden. Unsere Mitarbeiter beraten gerne persönlich zu einem geeigneten MAWISTA Anschlussvertrag.
Wir sind montag bis donnerstags von 9.00-17.00 Uhr und Freitag von 9.00-16.00 Uhr erreichbar:
Telefon: +49 7024 46951-0
E-Mail: info@mawista.com
Für Privatbesuche wird in der Regel eine „Einladung“ benötigt. Damit ist eine förmliche Verpflichtungserklärung gemeint, die der Gastgeber für den Zeitraum des Besuches eingehen muss. Das entsprechende Formular ist bei der für seinen Wohnort zuständigen Ausländervertretung oder beim Ordnungsamt zu finden. Im Zuge der Erklärung wird üblicherweise die Bonität geprüft und die Unterschrift beglaubigt. Mit Abgabe der Verpflichtungserklärung haftet der Gastgeber für Versorgungskosten, die vom Gast selbst nicht getragen werden können. Er ist damit verpflichtet, den Lebensunterhalt (Ernährung, Wohnung, Bekleidung etc.) sowie die Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit sicherzustellen. Die Übernahme der Kosten bei einer notwendigen Rückführung des Gastes müssen ebenfalls übernommen werden.