KRANKENVERSICHERUNG FÜR AUSLÄNDER

Krankenversicherung für ausländische Besucher, Gäste, Touristen in Deutschland und den Schengenländern

KRANKENVERSICHERUNG FÜR AUSLÄNDER

WER KANN SICH VERSICHERN?

Ideal für alle

  • Besucher oder Gäste (Besuchervisum)
  • Geschäftsreisende (Businessvisum/Geschäftsvisum)
  • Touristen (Touristenvisum)
  • Besuchergruppen (Besuchervisa für Gruppenreisen)
  • Personen die kein Visum benötigen
Get Adobe Flash player

mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz im Ausland, die sich vorübergehend in der Schweiz bzw. im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten, die den Schengen-Besitzstand in vollem Umfang anwenden, aufhalten.

Die Mitgliedstaaten, die den Schengen-Besitzstand in vollem Umfang anwenden, sind: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.

Der Versicherungsschutz entspricht den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 und ist nicht auf € 30.000,- begrenzt.

>> ONLINE ANTRAG

WAS MUSS ICH UNBEDINGT WISSEN?

  • Höchstaufnahmealter: 64 Jahre
    Einen Tarif für Personen über 64 Jahre finden Sie hier
  • Maximale Versicherungsdauer: 183 Tage
    Minimale Vertragsdauer: 8 Tage
  • Abschluss vor Einreise ohne Wartezeit!
    Oder bis zu einem Monat nach Einreise, oder bis zu einer Woche nach Ablauf eines Vertrages, dann mit 7 Tage Wartezeit.
  • Anschluss-Versicherung vor Ablauf: telefonisch, per Fax, Email oder Brief möglich, maximale Dauer insgesamt 183 Tage
  • Zahlweise: einmalig nach Abschluss
  • Gültigkeitsdauer der Police:
    a) Für Personen aus einem visumpflichtigen Einreiseland:
    12 Monate ab dem beantragten Versicherungsbeginn für den vereinbarten Zeitraum; mehrmalige Ein- und Ausreise ist möglich
    b) Für Personen aus einem nicht-visumpflichtigen Einreiseland:
    ab dem beantragten Versicherungsbeginn für den vereinbarten Zeitraum
  • Stornierung: kostenlos bei Nachweis der Visumablehnung des Gastes
  • Fester Selbstbehalt in der Reise-Krankenversicherung: keiner

WIE HOCH SIND DIE BEITRÄGE?

Tarif Mawista Visum

Reisedauer Einzelreisende
je Person
bis 64 Jahre
Reisegruppen ab 10 Personen
je Person
bis 64 Jahre
bis 8 Tage 13 EUR 9 EUR
bis 15 Tage 19 EUR 16 EUR
bis 31 Tage 34 EUR 29 EUR
bis 45 Tage 49 EUR 42 EUR
bis 62 Tage 67 EUR 58 EUR
bis 92 Tage 95 EUR 86 EUR
bis 183 Tage 199 EUR 170 EUR

 

WELCHE LEISTUNGEN SIND VERSICHERT*?

Reisekrankenversicherung

Ambulante und zahnärztliche Heilbehandlung
Ärztliche Behandlung 100%, ohne Selbstbehalt
Arznei- und Verbandsmittel 100%, ohne Selbstbehalt
Medizinisch notwendige Gehstützen und Miete eines Rollstuhls 100%, ohne Selbstbehalt
Schmerzstillende Zahnbehandlung und Reparatur von Zahnprothesen und Provisorien 100 %, bis 250 EUR

Stationäre Heilbehandlung

Krankenhausbehandlung (einschließlich unaufschiebbarer Operationen) in der allgemeinen Pflegeklasse (inkl. allgemein-ärztlicher Behandlung)
nicht als Privatpatient!!
100%, ohne Selbstbehalt
Transportkosten zum nächsterreichbaren Krankenhaus zur stationären Behandlung 100%, ohne Selbstbehalt

Sonstige Leistungen

Bestattungs- oder Überführungskosten bis 10.000 EUR
Rücktransport ins Heimatland bis 10.000 EUR
Nachhaftung bis zur Transportfähigkeit, max. jedoch längstens bis zu 45 Tagen ab Beginn der Behandlung

Privathaftpflichtversicherung

Privathaftpflichtversicherung:
1,0 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden.
Eingeschlossen ist die Haftpflicht
aus der Beschädigung gemieteter Ferienwohnungen und Hotelzimmer, nicht jedoch des gemieteten Mobiliars (Mietsachschäden bis 250.000 EUR)!!
mitversichert

WELCHE LEISTUNGEN SIND NICHT VERSICHERT?

Kein Versicherungsschutz besteht in der Reisekrankenversicherung für:

  • Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, die ein Anlass für die Reise sind;
  • Heilbehandlungen, und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen,
    deren Notwendigkeit der versicherten Person vor Reiseantritt oder zur Zeit des Versicherungsabschlusses bekannt waren oder mit denen sie nach den ihr bekannten Umständen rechnen musste;
  • Zahnbehandlungen, die über schmerzstillende Behandlungen, Reparaturen von Zahnprothesen und Provisorien deren Kostenaufwand 250 EUR pro Aufenthalt hinausgehen;
  • Massagen- und Wellness-Behandlung sowie die Anschaffung von Prothesen und Hilfsmitteln;
  • Behandlung von Alkohol-, Drogen- und anderen Suchtkrankheiten und deren Folgen einschließlich Krankenrücktransport;
  • Entbindungen nach der 36. Schwangerschaftswoche und Schwangerschaftsunterbrechungen und deren Folgen einschließlich Krankenrücktransport;
  • durch Siechtum, Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Behandlung oder Unterbringung einschließlich Krankenrücktransport;
  • für die Behandlung geistiger oder seelischer Störungen sowie Hypnose und Psychotherapie einschließlich der hierfür verwendeten Arzneimittel und Krankenrücktransport;
  • für Verletzungen, die durch die aktive Teilnahme an Wettkämpfen von Sportorganisationen und dem dazugehörigen Training verursacht wurden einschließlich Krankenrücktransport.

WAS IST, WENN DER GAST KEIN VISUM ERHÄLT?

Kann Ihr Gast nicht einreisen, so ist auf Antrag eine Rückerstattung der Versicherungsprämie möglich. Der Antrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Ablehnung des Visums zu stellen.

Zur Rückerstattung der Prämie ist es erforder­lich, den Originalversicherungsschein mit dem Ableh­nungsbescheid der Botschaft oder des Konsulates und der vollständigen Kopie des Reise­passes des Gas­tes einzureichen. Eine Rückerstattung erfolgt erst nach Ablauf der Gültigkeit der Police, also nach 12 Monaten!

WIE ERFOLGT DER VERTRAGSABSCHLUSS?

Online:
Über unseren Online-Antrag können Sie die Versicherung online abschließen. Klicken Sie einfach auf den Button „Online-Antrag“ und füllen Sie das Formular mit den erforderlichen Daten aus. Die Versicherungspolice werden Sie per E-Mail als pdf-Datei oder per Post erhalten.

Post oder Fax:
Einfach den deutsch-englisch-sprachigen Antrag als PDF-Datei herunterladen und ausgefüllt an die Adresse senden oder faxen.

Antrag als PDF-Datei

Wenige Tage später erhalten Sie den Versicherungsschein auf Wunsch auch per Fax oder per Email. Der Beitrag wird dann von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte eingezogen.

VERHALTEN IM SCHADENFALL?

Was ist in jedem Schadenfall zu tun?
Der Versicherte hat den Schaden möglichst gering zu halten und nachzuweisen. Sichern Sie deshalb in jedem Fall bitte geeignete Nachweise zum Schadeneintritt (z.B. Schadenbestätigung, Attest) und zum Umfang des Schadens (z.B. Rechnungen, Belege).

Wie verhalten Sie sich bei Krankheit, Verletzung oder anderen Notfällen während der Reise?
(Reisekrankenversicherung/Reise-Notruf-Versicherung)
Wenden Sie sich bei schweren Verletzungen oder Krankheiten, insbesondere vor Klinikaufenthalten, bitte unverzüglich an die AGA International Assistance-Notrufzentrale, damit die adäquate Behandlung sichergestellt und notfalls der Rücktransport veranlasst werden kann.

 

Assistance-Notrufzentrale (24-Stunden Notrufzentrale!):
++49 (0) 89 6 24 24 570

Zur Schadenregulierung bitten wir um Zusendung folgender Unterlagen:

  • Kopie des Ihnen vorliegenden Versicherungsscheines
  • Kopie des vollständigen Reisepasses der versicherten Person mit Personalien, Einreisevisum und Einreisedatum in den Geltungsbereich der Versicherung
  • Originalrechnung und/oder -rezepte mit Angabe der zu Grunde liegenden Diagnose und der erbrachten Leistungen

Wichtig:
Aus den Rechnungen müssen der Name der behandelten Person, die Bezeichnung der Erkrankung, die Behandlungsdaten und die einzelnen ärztlichen Leistungen mit den entsprechenden Kosten hervorgehen. Rezepte müssen Angaben über die verordneten Medikamente, die Preise und den Stempel der Apotheke enthalten.
Bei ambulanter Heilbehandlung wird Ihnen der Arzt eine Rechnung erstellen, die von Ihnen in aller Regel vorab zu bezahlen ist.
Bitte beachten Sie bei Behandlungen in Deutschland, dass Arztrechnungen bis zum 1,8-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte, GÖA, oder Gebührenordnung für Zahnärzte, GOZ, vergütet; überwiegend medizinisch-technische Leistungen werden höchstens mit dem 1,3-fachen Satz vergütet, Laborleistungen höchstens mit dem 1,15-fachen Satz.

Worauf müssen Sie achten, wenn Sie einen Schaden verursacht haben?
(Reisehaftpflicht-Versicherung)
Notieren Sie sich bitte Namen und Anschriften von Zeugen, die das Schadenereignis beobachtet haben und unterrichten Sie die AGA International S.A., München.

Wichtig:
Vermeiden Sie es, die Haftung für einen Schaden anzuerkennen. Dies kann zum Verlust Ihrer Versicherungsansprüche führen.

Die Erstattung erfolgt in Euro über eine deutsche Bankverbindung.

Bitte richten Sie Schadenmeldungen mit den entsprechenden Nachweisen an:

 

AGA International S.A.
Abteilung Leistung
Bahnhofstr. 16
85609 Aschheim bei München
Deutschland

Telefon: ++49 (0) 89 6 24 24 460
Telefax: ++49 (0) 89 6 24 24 244

RECHTLICHE INFORMATIONEN FÜR DEN VERBRAUCHER

Rechtsverbindlich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der AGA International S.A., München.
Unsere Versicherungsbedingungen können Sie als PDF-Datei einsehen und herunterladen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir diese Informationen ausschließlich in Deutscher Sprache bereithalten.

>> ONLINE ANTRAG