MAWISTA
Student
Private Krankenversicherung für internationale Studenten im Ausland
MAWISTA Student
Ab 25 € im Monat
Zuverlässige Krankenversicherung für die nachfolgenden Personengruppen:
- Studenten (Bachelor, Master, PhD)
- Teilnehmer Studienkolleg
- Sprachschüler / Schüler
- Praktikanten / Auszubildende
- Work & Travel Teilnehmer
- Mitreisende Familienmitglieder
- Postdoktoranden / Wissenschaftler
- Arbeitssuchende nach dem Studium
MAWISTA Student
Ab 25 € pro Monat
- Private Reisekrankenversicherung
- Attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis
- Mit Unfall- und Haftpflichtversicherung
- Monatliche Vertragsbeendigung
Internationale Studenten
Willkommen bei MAWISTA Student
MAWISTA Student bietet internationalen Studenten bis zu fünf Jahre zuverlässigen Versicherungsschutz. Die Krankenversicherung ist sowohl in Deutschland als auch weltweit von Hochschulen und staatlichen Behörden anerkannt.
Bereits ab 25 Euro im Monat erhalten internationale Studenten eine hochwertige Krankenversicherung. Für ein paar Euro mehr sind viele Extraleistungen wie Impfungen, Schutz bei Schlüsselverlust, sowie eine Unfall- und Haftpflichtversicherung, die unbeabsichtigte Beschädigungen an fremdem Eigentum oder Personen abdeckt, enthalten.
Im Notfall steht die Notrufzentrale von Allianz Partners rund um die Uhr beratend zur Seite. Auch Arzt- und Krankenhausrechnungen können jederzeit bequem online eingereicht werden. Der Versicherer prüft die Rechnungen im Anschluss und erstattet die versicherten Leistungen innerhalb von zwei Wochen.
Mawista Student
Tarif auf einen Blick
Versicherungsdauer
Dauer von 1 Monat bis
60 Monate (5 Jahre)
Altersgrenze
Versicherbar bis
40 Jahre
Vertragsschluss
Im Heimatland oder nach Ankunft im Ausland
Zahlungsweise
Monatlich per Lastschrift oder Kreditkarte
Kündigung
Täglich zum Monatsende per E-Mail
Selbstbeteiligung
Maximal 250 Euro pro Kalenderjahr
Versicherte Region
Innerhalb der EU oder weltweit
Verlängerung
Beantragbar zu jeder Zeit vor Ablauf des Vertrags
Versicherungsnachweis
Von offiziellen Behörden anerkannt
Entdecke die Vorteile der Versicherungskarte
Die MAWISTA Versicherungskarte macht dir das Leben als Student in Deutschland leichter. Mit ihr kannst du dich ganz einfach beim Arzt ausweisen.
- Einfach beim Arzt authentifizieren
- Notrufnummer mit 24/7 Erreichbarkeit
- In den Tarifen Classic Plus / Comfort enthalten
Entscheidungshilfe
Die Tarife im Vergleich
MAWISTA Student Classic
MAWISTA Student Classic Plus
MAWISTA Student Comfort
24/7 medizinische Assistance / Notrufzentrale
Ambulante ärztliche Behandlungen
Stationäre Krankenhausbehandlungen
Transportkosten zum nächstgelegenen, geeigneten Krankenhaus
Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandsmittel
Überführungskosten im Todesfall bis 25.000 €
Empfehlung: Versicherungskarte
Wartezeit Schwangerschaftsbehandlungen (in Monaten)
3
3
0
Wartezeit Entbindung (in Monaten)
8
8
0
Heilmittel Anwendungen (z. B. Massagen) je Versicherungsjahr
6
8
8
Unfallbedingte Hilfsmittel (ohne Sehhilfen) je Versicherungsjahr
250 €
250 €
1.000 €
Schmerzstillende Zahnbehandlung, Reparaturen von Prothesen und Provisorien je Versicherungsjahr
500 €
500 €
1.000 €
Unfallversicherung für Invalidität
140.000 €
140.000 €
Haftpflichtversicherung für Bergungskosten
5.000 €
5.000 €
Haftpflichtversicherung für Mietsachschäden
250.000 €
250.000 €
Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden
1.000.000 €
1.000.000 €
Verlust von Wohnungsschlüssel (Selbstbeteiligung 100 €)
2.000 €
Zahnersatz bis 60% der Kosten je Versicherungsjahr
(8 Monate Wartezeit)
1.000 €
Impfungen gemäß den Empfehlungen der STIKO
250 €
Unfallbedingte Sehhilfe je Versicherungsjahr
(3 Monate Wartezeit)
100 €
Versicherungsschutz im Heimatland für Deutsche im Ausland
bis 6 Wochen
Maximaler Erstattungssatz nach GOÄ /GOZ
(für Ausländer in Deutschland)
1,8
2,3
3,5
Selbstbeteiligung (max. 250 € / Kalenderjahr)
20 %
15 %
10 %
Monatliche Beiträge
Alter/Beiträge für 1 Monat bis 60 Monate
Alter 0 bis 4 Jahre
49 €
66 €
117 €
Alter 5 bis 17 Jahre
35 €
47 €
83 €
Alter 18 bis 29 Jahre
25 €
34 €
60 €
Alter 30 bis 40 Jahre
38 €
50 €
89 €
Unser Service
MAWISTA bietet dir für eine Laufzeit von bis zu 5 Jahren zuverlässigen Versicherungsschutz zu einem guten Preis-Leistungsverhältnis.
Dank unserem schnellen und kompetenten Service hältst du nach erfolgter Prüfung deine Vertragsunterlagen innerhalb von 24 Stunden in den Händen. Wir wissen, dass Studenten flexibel sein müssen, deshalb zahlst du bei uns deine Beiträge monatlich und kannst nach Bedarf auch jederzeit zum Monatsende kündigen.
Der Versicherer
AWP P&C S.A.
Niederlassung für Deutschland
Bahnhofstr. 16
85609 Aschheim (bei München)
Oft gestellte Fragen
Fragen rund um den Tarif
Tarif
Krankheit
Rechnung
Leistung
Antrag
Internationale Sprachschüler, Studenten und Studienkolleg-Teilnehmer an Hochschulen können die Krankenversicherung MAWISTA Student wählen. Die MAWISTA Student Tarife haben ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis und erfüllen die Anforderungen der Ausländerbehörden.
Für die Immatrikulation an einer deutschen Universität wird eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung benötigt. Hierfür muss die Versicherungspolice der privaten Krankenversicherung bei einer beliebigen gesetzlichen Krankenversicherung vorgezeigt werden. Diese stellt daraufhin einen Befreiungsschein aus bzw. übermittelt diesen elektronisch an die Hochschule. Häufig haben gesetzliche Krankenversicherungen an den Hochschulen Büros mit entsprechenden Vertretern, die bei dem Anliegen weiterhelfen können.
Die Entscheidung für eine private oder gesetzliche Krankenversicherung sollte gut überlegt sein, denn sie ist für die komplette Dauer deines Studiums bindend.
Eine Haftpflichtversicherung zahlt die entstandenen Kosten bei Schäden, die unbeabsichtigt im täglichen Leben verursacht werden. Darunter fallen Sachschäden (Beschädigung oder Vernichtung von Sachgegenständen) und Personenschäden (Gesundheitsschädigung, Verletzung oder Tod von Dritten). Bei Sach- und Personenschäden beträgt die Versicherungssumme bis zu 1.000.000 € pro Person und bis zu 250.000 € für Mietsachschäden (zum Beispiel ein selbst verursachter Wasserschaden).
Mittlerweile fordern Studentenwohnheime und Bildungseinrichtungen immer häufiger den Nachweis einer Haftpflichtversicherung oder einen Versicherungsschutz gegen Schlüsselverlust. In den Tarifen MAWISTA Student Classic Plus und Comfort ist die Haftpflichtversicherung kostengünstig enthalten. Beim Tarif Student Comfort ist zusätzlich ein Schlüsselverlust versichert.
Alle MAWISTA Student-Tarife gelten sowohl für Deutschland als auch für kurzfristige Aufenthalte (zum Beispiel Urlaub) in allen EU-Ländern sowie Norwegen, Island, der Schweiz, Liechtenstein und im Vereinigten Königreich.
Für Deutsche im Ausland gilt der Versicherungsschutz weltweit (inklusive USA und Kanada), außer in Deutschland. MAWISTA Student Comfort schließt Heimatbesuche bis zu sechs Wochen pro Versicherungsjahr mit ein.
Falls du bereits über MAWISTA Student versichert bist, empfehlen wir den Familienmitgliedern ebenfalls MAWISTA Student abzuschließen. Die maximale Vertragslaufzeit von MAWISTA Student beträgt fünf Jahre.
Wenn die Aufenthaltsdauer der Familienmitglieder weniger als sechs Monate beträgt, ist MAWISTA Visum für Ausländer in Deutschland die bessere Wahl.
Jedes Familienmitglied muss das Versicherungsprodukt einzeln abschließen. Eine Familienversicherung für mehrere Personen bieten wir nicht an.
Eine Vertragsverlängerung kann ganz einfach per E-Mail beantragt werden. Wichtig ist die Angabe der Versicherungsnummer sowie der Anzahl der Monate, um die der Vertrag verlängert werden soll. Nach Eingang der Informationen werden diese geprüft und eine schriftliche Rückmeldung wird versendet.
Ein MAWISTA Student Vertrag kann ohne die Angabe von Gründen jederzeit zum jeweiligen Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich bei MAWISTA eingehen. Nach Eingang der Kündigung wird diese geprüft und eine schriftliche Rückmeldung versendet. Weitere Informationen rund um das Thema Kündigung sowie das Online-Formular sind hier zu finden.
Bei einer kleineren Erkrankung (zum Beispiel einer Grippe, Kopfschmerzen oder kleineren Unfällen) empfehlen wir das Aufsuchen eines Allgemeinarztes in der Nähe. Der behandelnde Arzt kann bei Bedarf eine Überweisung an einen Facharzt ausstellen. Bei Zahnschmerzen sollte man sich direkt an einen Zahnarzt wenden.
Bei starken Schmerzen, gravierenden Unfällen oder außerhalb ärztlicher Sprechzeiten (zum Beispiel am Wochenende), sollte man eine Bereitschaftspraxis aufsuchen, die Notdienst hat, oder in ein Krankenhaus gehen. Sollte eine stationäre Behandlung im Krankenhaus nötig sein (wie zum Beispiel aufgrund einer Operation), ist umgehend der Versicherer zu kontaktieren. Die Mitarbeiter der Notrufzentrale klären in diesem Fall die Details zur Kostenübernahme direkt mit dem Krankenhaus. Dies hat den Vorteil, dass keine hohen Krankenhausrechnungen ausgelegt werden müssen, da der Versicherer die Kosten in diesem Fall direkt übernimmt.
Die Mitarbeiter unserer Notrufzentrale sind 24 Stunden erreichbar:
Telefon: +49 89 62424-496
Telefax: +49 89 624 24-246
Grundvoraussetzung für den Erhalt einer Kostenübernahmeerklärung ist die Behandlung einer akuten Erkrankung (keine Vorerkrankung), die medizinisch notwendig und unaufschiebbar ist.
Zur Prüfung dieser Voraussetzungen müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- ausführlicher Befundbericht des Arztes, der die Operation angeordnet hat
- Anamnese
- Beschwerdebild
- Information, wann die Operation stattfinden soll
- Information, wo die Operation stattfinden soll
Rechnungen werden über das MAWISTA Schadenformular eingereicht. Zur schnellen Schadenbearbeitung sollten alle Fragen beantwortet werden. Nach dem Absenden des Formulars wird eine Eingangsbestätigung per E-Mail versendet. Der Versicherer prüft im Anschluss die Erstattungsfähigkeit der Rechnung und leitet alles Weitere in die Wege.
Nein, eine vorherige Übersetzung ist nicht notwendig.
Für die Prüfung von Krankenhausrechnungen benötigt der Versicherer folgende Unterlagen:
- Aufnahmeanzeige des Krankenhauses
- Entlassungsanzeige des Krankenhauses
- Rechnung
- vollständigen Entlassungsbericht
Im Schadensfall empfehlen wir unbedingt, Namen und Anschrift von Zeugen zu notieren. Es sollte außerdem vermieden werden, die Haftung für einen Schaden am Unfallort anzuerkennen. Dies kann zum Verlust der Versicherungsansprüche führen, da die Prüfung der Umstände die Aufgabe des Versicherers ist.
Für die weitere Abwicklung wird ein Schadenreport mit allen vorhandenen Informationen und Belegen benötigt:
- Schilderung des Vorfalls
- Name und Anschrift von Zeugen
- Polizeiberichte
- Fotos
- Rechnungen
Unter Angabe der Versicherungsnummer sind die Unterlagen an
sachschaden-awpde@allianz.com zu senden.
Die Kosten für Medikamente werden grundsätzlich übernommen, sofern sie von einem Arzt für die medizinisch notwendige Behandlung einer akuten Erkrankung verschrieben wurden.
Selbstbeteiligung bedeutet, dass ein Teil der beim Versicherer eingereichten Rechnung selbst bezahlt werden muss. In den Tarifen MAWISTA Student gelten folgende Selbstbeteiligungen für ambulante Behandlungen oder Zahnbehandlungen:
- MAWISTA Student Classic: 20 % je versicherter Leistung, max. 250 € pro Kalenderjahr
- MAWISTA Student Classic Plus: 15 % je versicherter Leistung, max. 250 € pro Kalenderjahr
- MAWISTA Student Comfort: 10 % je versicherter Leistung, max. 250 € pro Kalenderjahr
Beispiele MAWISTA Student Comfort:
- Beim Versicherer wird eine Arztrechnung in Höhe von 100 € eingereicht. Sind alle Leistungen versichert, erstattet der Versicherer 90 €.
- Beim Versicherer wird eine Arztrechnung in Höhe von 5.000 € eingereicht. Hier erstattet der Versicherer für die versicherten Leistungen 4.750 €, da in diesem Fall die Jahreshöchstgrenze von 250 € greift.
Mehr Informationen zum Thema Selbstbeteiligung sind hier zu finden.
Die Abkürzung „GOÄ“ steht für Gebührenordnung für Ärzte. „GOZ“ steht für Gebührenordnung für Zahnärzte. Deutsche Ärzte und Zahnärzte sind verpflichtet, Behandlungen nach der jeweiligen Gebührenordnung abzurechnen. Für jede Behandlung ist in der Gebührenordnung ein bestimmter Betrag festgelegt, von dem unterschiedliche Prozentsätze abgerechnet werden können. Der Versicherer bezahlt je nach abgeschlossenem Tarif den 1,8- bis 3,5-fachen Satz.
Beispiele:
- Rechnung mit einem Gebührensatz, der den erstattungsfähigen Satz übersteigt: Der Versicherer erstattet im Tarif MAWISTA Student Classic grundsätzlich bis zum 1,8-fachen Satz der Gebührenordnung. Die versicherte Person erhält eine Rechnung mit dem 2,3-fachen Satz der Gebührenordnung. Der Versicherer wird die entstandenen Kosten nach Prüfung (und je nach Tarif gegebenenfalls mit Abzug der Selbstbeteiligung) in Höhe des 1,8-fachen Satzes erstatten. Die entstandene Differenz muss von der versicherten Person selbst bezahlt werden. Wir empfehlen daher, vor der Behandlung die Rechnungsmodalitäten mit dem Arzt zu besprechen.
- Rechnung mit einem Gebührensatz, der unter dem erstattungsfähigen Satz liegt: Der Versicherer erstattet im Tarif MAWISTA Student Classic Comfort grundsätzlich alle versicherten Leistungen vom 1,8-fachen bis zum 3,5-fachen Satz.
Grundsätzlich erstattet der Versicherer bei MAWISTA Student nur Behandlungen, die medizinisch notwendig und nach Versicherungsbeginn aufgetreten sind. Somit werden Behandlungen von Vorerkrankungen vom Versicherer nicht bezahlt.
Die Versicherungsbedingungen beschreiben unter § 4, in welchen Fällen kein Versicherungsschutz besteht:
- Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, die ein Anlass für den Aufenthalt im vereinbarten Geltungsbereich sind;
- Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, deren Notwendigkeit der versicherten Person vor dem Aufenthalt im vereinbarten Geltungsbereich oder zur Zeit des Versicherungsabschlusses bekannt waren oder mit denen sie nach den ihr bekannten Umständen rechnen musste;
- Nähr- und Stärkungsmittel;
- kieferorthopädische Behandlungen, Zahnbehandlungen, die über schmerzstillende Behandlungen, Reparaturen von Zahnprothesen und Provisorien hinausgehen;
- Heilmittel (z. B. Massagen- und Fango-Behandlungen sowie Lymphdrainagen), die sechs Behandlungen im Versicherungsjahr übersteigen;
- die Anschaffung von Prothesen und Hilfsmitteln; für unfallbedingte Hilfsmittel besteht in Abweichung hierzu Versicherungsschutz bis € 250,– pro Versicherungsjahr;
- Behandlung von Alkohol-, Drogen- und anderen Suchtkrankheiten sowie deren Folgen;
- Behandlungen von Schwangerschaften, die bereits vor Versicherungsbeginn eingetreten sind, sowie für die Behandlung von Schwangerschaften innerhalb der Wartezeit nach Versicherungsbeginn;
- durch Siechtum, Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Behandlung oder Unterbringung;
- psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlung sowie Hypnose;
- für Honorare und Gebühren, die den in dem betreffenden Land als allgemein üblich und angemessen betrachteten Umfang übersteigen sowie für Wahlleistungen wie z. B. Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung. Die Erstattung kann ggf. auf die landesüblichen Sätze gekürzt werden;
- Krankenrücktransport aus einem der unter Nr. 1, 2, 7 und 9 genannten Gründe.
- Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, Kinder- und Jugenduntersuchungen, Zahnvorsorgeuntersuchungen und -prophylaxe sowie für Honorare und Gebühren für Atteste, Befundberichte und (Arbeitsunfähigkeits-) Bescheinigungen, die nicht vom Versicherer angefordert wurden.
Als Wartezeit oder Karenzzeit bezeichnet man den Zeitraum nach Versicherungsbeginn, in dem kein Anspruch auf Versicherungsleistungen besteht.
Bei MAWISTA Student unterliegen Schwangerschaftsbehandlungen (drei Monate ab Vertragsbeginn) sowie Entbindungen und Zahnersatz (acht Monate ab Vertragsbeginn) Wartezeiten. Im Tarif MAWISTA Student Comfort sind Schwangerschaften ohne Wartezeit versichert.
Beispiel: Eine Versicherung wird ab dem 1. Januar abgeschlossen. Die Versicherung erstattet Kosten für Zahnersatz erst ab einem Behandlungsbeginn ab dem 1. August (nach acht Monaten).
Ist die Schwangerschaft vor Versicherungsbeginn eingetreten, sind sowohl Schwangerschaftsbehandlungen als auch die Entbindung nicht versichert. Tritt eine Schwangerschaft nach Versicherungsbeginn ein, decken die Tarife die Kosten wie folgt ab:
Student Classic / Student Classic Plus
- Wartezeit Schwangerschaftsbehandlungen: 3 Monate
- Wartezeit Entbindung: 8 Monate
Student Comfort
- Wartezeit Schwangerschaftsbehandlungen: 0 Monate
- Wartezeit Entbindung: 0 Monate
Ungeachtet des Zeitpunktes des Eintrittes der Schwangerschaft und der Wartezeit erstattet der Versicherer die Kosten der ärztlichen Heilbehandlung bei akut auftretenden Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Fehl- und Frühgeburt.
Eine COVID-19-Erkrankung während des Auslandsaufenthaltes ist bei uns versichert.
Abgedeckt sind folgende Leistungen, sofern diese vom Arzt angeordnet wurden:
- medizinisch notwendige Behandlungen
- Untersuchungen
- Medikamente
- Kosten für eine stationäre Quarantäne
- PCR-Test (bei vorhandenen Symptomen)
Um während des Auslandsaufenthaltes von einer anderen Versicherung zu MAWISTA Student zu wechseln, sollten mit der vorherigen Versicherung die Kündigungsfristen abgeklärt werden. Eine parallele Laufzeit sollte unbedingt vermieden werden, da sonst die Zahlungspflicht unklar ist.
Ein Versicherungsantrag für den Tarif MAWISTA Student kann einfach über die Online-Antragsstrecke erledigt werden. Hierbei bitte darauf achten, dass es keine “Versicherungslücke” gibt. D.h. wenn zum Beispiel deine Vorversicherung am 31. eines Monats endet, dann sollte die neue MAWISTA Student Versicherung auch am 01. des Folgemonats beginnen.
Unsere Mitarbeiter helfen bei Fragen gerne persönlich weiter. Wir sind montags bis donnerstags von 9.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 16.00 Uhr unter der Nummer +49 7024 46951-0 erreichbar.
Ein Tarifwechsel ist innerhalb der ersten vier Wochen nach Versicherungsbeginn oder bis zum Ablauf der Widerrufsfrist von zwei Wochen nach Versicherungsantrag sowohl in eine höhere, eine gleichwertige oder eine niedrigere Tarifstufe möglich. Ein späterer Tarifwechsel kann nur noch in eine gleichwertige oder niedrigere Tarifstufe erfolgen.
Für einen Tarifwechsel freuen wir uns über eine kurze E-Mail inklusive Vertragsnummer an info@mawista.com.
Hierzu genügt eine kurze E-Mail mit der Vertragsnummer und der Anzahl der Monate, um die der Vertrag verlängert werden soll, an info@mawista.com.
Ist der Vertrag abgelaufen, kann die Versicherungsdauer nicht mehr verlängert werden. In diesem Fall bleibt nur die Möglichkeit, einen neuen Versicherungsantrag zu stellen.
Sobald ein Antrag bewilligt wurde, wird die Versicherungsbestätigung umgehend per E-Mail versendet. Die Bescheinigung wird von den Ausländerbehörden und Universitäten/Fachhochschulen als Krankenversicherung anerkannt.
Für die Erteilung von Aufenthaltstiteln für die Ausländerbehörde stellen wir auf Wunsch auch spezielle Bescheinigungen über deinen privaten Krankenversicherungsschutz aus.
Ja, man kann sich bei uns auch versichern lassen, wenn man eine Vorversicherung hat und bisher nicht länger als fünf Jahre in Deutschland gelebt hat.
Wir empfehlen grundsätzlich die maximale Versicherungsdauer zu beantragen, da ein nachträglicher Verlängerungsantrag vom Versicherer abgelehnt werden kann. Trotz der längeren Vertragslaufzeit bleibt jeder flexibel, denn der Versicherungsvertrag kann ohne Angabe von Gründen jederzeit vorzeitig zum Monatsende gekündigt werden.
Der Versicherungsnehmer ist die Person, die den Versicherungsvertrag für sich selbst oder für eine andere Person abschließt. Der Versicherungsnehmer ist unser Hauptansprechpartner.
Der Versicherungsnehmer muss eine Adresse in Deutschland haben, um diese Versicherung abschließen zu können.
Die versicherte Person ist die Person, die durch die Versicherung gedeckt ist. Die versicherte Person und der Versicherungsnehmer können dieselbe Person sein.
Wenn Sie ein europäisches Bankkonto haben (SEPA-Lastschriftverfahren), können Sie die IBAN für die Zahlung Ihrer Versicherung verwenden. Die IBAN ist Ihre Kontonummer (Sie finden sie auf allen Kontoauszügen oder wenn Sie sich bei Ihrer Bank anmelden). Wir empfehlen diese Zahlungsart, da sie die sicherste und bequemste Zahlungsmethode ist.
Wenn Sie Kreditkarte als Zahlungsmethode gewählt haben, öffnet sich ein neues Fenster, in dem Sie Ihre Kreditkartendaten eingeben können. Möglicherweise müssen Sie Ihre Zahlung in Ihrer Banking-App bestätigen.
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