MAWISTA
Reisecare

Die Langzeit-Auslandskrankenversicherung
für weltweite Reisen bis zu 365 Tage

MAWISTA Reisecare

MAWISTA Reisecare

Ab 1,25 € pro Tag

Zuverlässiger Krankenschutz für die nachfolgenden Personengruppen:

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MAWISTA Reisecare

Ab 1,25 € pro Tag

Aufenthalt in Deutschland

Willkommen bei
MAWISTA Reisecare

MAWISTA Reisecare ist eine hochwertige Auslandskrankenversicherung, die bis zu 365 Tage im Ausland Versicherungsschutz bietet. Die Versicherung erstattet die versicherten Kosten bei unerwarteter Krankheit oder Unfall während des Auslandsaufenthalts.

Die Auslandskrankenversicherung kann jederzeit vor oder während des Auslandsaufenthalts erworben werden. Der Tarif kann auch als Anschlussversicherung an eine vorher endende Auslandskrankenversicherung lückenlos angeknüpft werden. Somit steht auch einem spontan verlängerten Auslandsaufenthalt nichts mehr im Wege.

Mawista Reisecare

Tarif auf einen Blick

Versicherungsdauer

Dauer von zehn bis 365 Tagen (1 Jahr)

Höchstaufnahmealter

Das maximale Eintrittsalter beträgt 80 Jahre

Vertragsschluss

Im Heimatland oder nach Ankunft im Ausland

Zahlungsweise

Einmalig per Lastschrift oder Kreditkarte

Selbstbeteiligung

Der Versicherer zahlt 100% der versicherten Leistungen

Versicherte Region

Weltweit, je nach ausgewähltem Tarif

Verlängerung

Geeignet als Anschlussversicherung

Kündigung

Taggenau, jederzeit vor Ablauf des Vertrags möglich

Versicherungsnachweis

Von offiziellen Behörden anerkannt

Rezensionen

Das sagen unsere Kunden

4.6/5
2411 Bewertungen

Entscheidungshilfe

Leistungstabelle

MAWISTA Reisecare
MAWISTA Reisecare

24/7 medizinische Assistance / Notrufzentrale

Ambulante ärztliche Behandlungen

Stationäre Krankenhausbehandlungen, inkl. Operationen

Transportkosten zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus

Rücktransport ins Heimatland

Kostenübernahme auch nach Versicherungsende bis zum Tag der Transportfähigkeit

Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel

Zahnbehandlung und Reparatur sowie provisorischer Zahnersatz nach einem Unfall

250 €

Rettungs- und Bergungskosten nach einem Unfall

5.000 €

Optional Unfall- und Haftpflichtversicherung Invalidiät

140.000 €

Optional Unfall- und Haftpflichtversicherung Mietsachschäden

250.000 €

Optional Unfall- und Haftpflichtversicherung Personen- und Sachschäden

1.000.000 €

Einmalbeitrag je Reisetag

MAWISTA Reisecare ohne USA/Kanada:

Alter 0 bis 64 Jahre

1,25 €

Alter 65 bis 80 Jahre

6,25 €

Optional mit Haftpflicht- und Unfallversicherung

+ 0,40 €

Vertragsbedingungen

MAWISTA Reisecare mit USA/Kanada:

Alter 0 bis 64 Jahre

3,50 €

Alter 65 bis 80 Jahre

17,50 €

Optional mit Haftpflicht- und Unfallversicherung

+ 0,40 €

Vertragsbedingungen

Unser Service

Mit MAWISTA erhältst du bis zu 365 Tage am Stück zuverlässigen Versicherungsschutz im Ausland.

Dank unserem schnellen und kompetenten Service erhältst du deine Vertragsunterlagen direkt nach deiner Beantragung. Wir wissen, dass du flexibel sein musst, deshalb zahlst du bei uns deine Beiträge monatlich und kannst nach Bedarf auch jederzeit tagesgenau kündigen.

Der Versicherer
Allianz Logo

AWP P&C S.A.
Niederlassung für Deutschland
Bahnhofstr. 16
85609 Aschheim (bei München)

Oft gestellte Fragen

Fragen rund um den Tarif

Tarif
Krankheit
Rechnung
Leistung
Antrag
Wo gilt der Versicherungsschutz?
Der MAWISTA Reisecare-Versicherungsschutz gilt weltweit, außer im Heimatland. Je nach Tarifwahl ist ein Versicherungsschutz in den USA und Kanada inkludiert oder ausgeschlossen.
Wie kann der Vertrag verlängert werden?

Eine Vertragsverlängerung kann ganz einfach per E-Mail beantragt werden. Wichtig ist die Angabe der Versicherungsnummer sowie der Anzahl der Monate, um die der Vertrag verlängert werden soll. Nach Eingang der Informationen werden diese geprüft und eine schriftliche Rückmeldung versendet.

Wie kann ein MAWISTA Reisecare Vertrag gekündigt werden?

Ein MAWISTA Reisecare Vertrag kann jederzeit ohne Angaben von Gründen taggenau per E-Mail gekündigt werden. Nach Eingang der Kündigung wird diese geprüft und eine schriftliche Rückmeldung versendet. 

Wie funktioniert die Unfall- und Haftpflichtversicherung?

Mit dem Tarif MAWISTA Reisecare kann optional eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Eine Unfallversicherung leistet Entschädigung, falls ein versicherter Unfall während der Reisezeit zu Invalidität oder Tod führt. Eine Haftpflichtversicherung zahlt die entstandenen Kosten bei Schäden, die du im täglichen Leben unabsichtlich verursacht hast. Darunter fallen Sachschäden (Beschädigung oder Vernichtung von Sachgegenständen) und Personenschäden (Gesundheitsschädigung, Verletzung oder Tod von Dritten). Bei Sach- und Personenschäden beträgt die Versicherungssumme bis zu 1.000.000 € pro Person und bis zu 250.000 € für Mietsachschäden (zum Beispiel ein selbst verursachter Wasserschaden).

Im Schadensfall empfehlen wir unbedingt, Namen und Anschrift von Zeugen zu notieren. Außerdem ist es zu vermeiden, die Haftung für einen Schaden am Unfallort anzuerkennen. Dies kann zum Verlust der Versicherungsansprüche führen, da die Prüfung der Umstände die Aufgabe des Versicherers ist. Für die weitere Abwicklung benötigen wir einen Schadenreport mit allen vorhandenen Infos und Belegen:

  • Schilderung des Vorfalls
  • Name und Anschrift von Zeugen
  • Polizeiberichte
  • Fotos
  • Rechnungen

Die Belege können ganz einfach per E-Mail oder Post eingereicht werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwei Wochen.

Schaden melden

Was ist eine Anschlussversicherung?

Die meisten Auslandskrankenversicherungen müssen vor Reiseantritt für den gesamten Reisezeitraum abgeschlossen werden. Verlängert sich die Reisedauer, werden diese Kriterien nicht erfüllt. In diesem Fall wird eine sogenannte Anschlussversicherung benötigt.

Eine Anschlussversicherung kann abgeschlossen werden, während man sich bereits im Ausland auf der Reise befindet. Zusätzlich kann sie über Teile des Reisezeitraums abgeschlossen werden. Ein Abschluss über die gesamte Reisedauer ist nicht verpflichtend. Grundvoraussetzung für eine Anschlussversicherung ist ein nahtlose Übergang zur vorherigen Versicherung, das bedeutet es darf keine Versicherungslücke geben.

MAWISTA bietet den Tarif MAWISTA Reisecare als Anschlussversicherung an. Der Tarif ist taggenau abschließbar, so dass ein nahtloser Übergang zur vorangegangenen Versicherung problemlos ohne Doppelzahlungen eingerichtet werden kann.

Zu welchem Arzt oder Krankenhaus darf man gehen?

Bei einer kleineren Erkrankung (zum Beispiel einer Grippe, Kopfschmerzen oder kleineren Unfällen) empfehlen wir das Aufsuchen eines Allgemeinarztes in der Nähe. Bei Zahnschmerzen wendet man sich direkt an einen Zahnarzt.

Bei starken Schmerzen und gravierenden Unfällen sollte man in ein Krankenhaus gehen. Sollte eine stationäre Behandlung im Krankenhaus nötig sein (wie zum Beispiel aufgrund einer Operation), ist umgehend der Versicherer zu kontaktieren. Die Mitarbeiter der Notrufzentrale klären in diesem Fall die Details zur Kostenübernahme direkt mit dem Krankenhaus. Dies hat den Vorteil, dass hohe Krankenhausrechnungen nicht ausgelegt werden müssen. Der Versicherer übernimmt die Kosten direkt.

Welche Unterlagen werden für eine Kostenübernahmeerklärung benötigt?

Grundvoraussetzung für den Erhalt einer Kostenübernahmeerklärung ist die Behandlung einer akuten Erkrankung (keine Vorerkrankung), die medizinisch notwendig und unaufschiebbar ist.

Zur Prüfung dieser Voraussetzungen werden folgende Unterlagen benötigt:

  • ausführlicher Befundbericht des Arztes, der die Operation angeordnet hat
  • Anamnese
  • Beschwerdebild
  • Information, wann die Operation stattfinden soll
  • Information, wo die Operation stattfinden soll
Sind Medikamente mitversichert?
Die Kosten für Medikamente werden übernommen, sofern sie von einem Arzt für die medizinisch notwendige Behandlung einer akuten Erkrankung verschrieben wurden.
Was ist im Tarif MAWISTA Reisecare nicht versichert?

Grundsätzlich werden bei MAWISTA Reisecare nur die Kosten für Behandlungen erstattet, die medizinisch notwendig und nach Versicherungsbeginn aufgetreten sind. Somit werden Behandlungen von Vorerkrankungen vom Versicherer nicht bezahlt.

Die Versicherungsbedingungen beschreiben unter § 3, in welchen Fällen kein Versicherungsschutz besteht.

1. Kein Versicherungsschutz besteht für

a) Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maß-nahmen, die ein Anlass für die Reise sind;

b) Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, deren Notwendigkeit der versicherten Person vor Versicherungsbeginn oder zur Zeit des Versicherungsabschlusses bekannt war oder mit denen sie nach den ihr bekannten Umständen rechnen musste;

c) Zahnbehandlungen, die über schmerzstillende Behandlungen, Reparaturen von Zahnprothesen und Provisorien hinausgehen;

d) Massage- und Wellness-Behandlungen, Fango und Lymphdrainage sowie die Anschaffung von Prothesen und Hilfsmitteln;

e) Behandlung von Alkohol-, Drogen- und anderen Suchtkrankheiten und deren Folgen;

f) Entbindungen nach der 36. Schwangerschaftswoche sowie nicht medizinisch-indizierte und aufschiebbare Schwangerschaftsunterbrechungen und deren Folgen;

g) durch Siechtum, Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Behandlung oder Unterbringung;

h) psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlung sowie Hypnose;

i) Verletzungen, die durch die aktive Teilnahme an Wettkämpfen von Sportorganisationen und das dazugehörige Training verursacht wurden;

j) Behandlungen durch Ehegatten, Lebenspartner, Eltern oder

Kinder. Nachgewiesene Sachkosten werden tarifgemäß erstattet.

2. Übersteigt eine Heilbehandlung oder eine sonstige Maßnahme das medizinisch notwendige Maß, kann der Versicherer die Leistung auf einen angemessenen Betrag herabsetzen. Die berechneten Honorare und Gebühren dürfen den in dem betreffenden Land als allgemein üblich und angemessen betrachteten Umfang nicht übersteigen. Andernfalls kann der Versicherer die Erstattung auf landesübliche Sätze kürzen.

Welche Leistungen sind bei einer COVID-19-Erkrankung versichert?

Eine COVID-19-Erkrankung während des Auslandsaufenthaltes ist bei uns versichert.

Abgedeckt sind folgende Leistungen, sofern diese vom Arzt angeordnet wurden:

  • medizinisch notwendige Behandlungen
  • Untersuchungen
  • Medikamente
  • Kosten für eine stationäre Quarantäne
  • PCR-Test (bei vorhandenen Symptomen)
Wie kann man Rechnungen einreichen?

Rechnung werden über unser Schadenformular eingereicht. Dieses wird vollständig ausgefüllt. Nach dem Absenden des Formulars erhält man eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail. Der Versicherer prüft im Anschluss die Erstattungsfähigkeit der Rechnung und leitet alles Weitere in die Wege.

Müssen Arztrechnungen vor dem Einreichen übersetzt werden?

Nein, eine vorherige Übersetzung ist nicht notwendig.

Welche Unterlagen werden für die Erstattung von Krankenhausrechnungen benötigt?

Für die Prüfung von Krankenhausrechnungen benötigt der Versicherer folgende Unterlagen:

  • Aufnahmeanzeige vom Krankenhaus
  • Entlassungsanzeige vom Krankenhaus
  • Rechnung
  • vollständigen Entlassungsbericht
Wie ist der Ablauf bei einem Haftpflichtschaden?

Im Schadensfall empfehlen wir unbedingt, Namen und Anschrift von Zeugen zu notieren. Es sollte vermieden werden, die Haftung für einen Schaden am Unfallort anzuerkennen. Dies kann zum Verlust der Versicherungsansprüche führen, da die Prüfung der Umstände die Aufgabe des Versicherers ist.

Für die weitere Abwicklung benötigen wir einen Schadenreport mit allen vorhandenen Infos und Belegen:

  • Schilderung des Vorfalls
  • Name und Anschrift von Zeugen
  • Polizeiberichte
  • Fotos
  • Rechnungen

Die Unterlagen sind gesammelt unter Angabe der Versicherungsnummer an
sachschaden-awpde@allianz.com zu senden.

Wie kann man zu MAWISTA Reisecare wechseln?

Um während des Auslandsaufenthaltes von einer anderen Versicherung zu MAWISTA Reisecare wechseln zu können, müssen mit der vorherigen Versicherung die Kündigungsfristen abgeklärt werden. Eine parallele Laufzeit sollte unbedingt vermieden werden, da sonst die Zahlungspflicht unklar ist.

Unsere Mitarbeiter helfen bei Fragen gerne persönlich weiter. Wir sind montags bis donnerstags von 9.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 16.00 Uhr erreichbar:

E-Mail: info@mawista.com
Telefon: +49 7024 46951-0

Wie kann man einen bestehenden Tarif verlängern?

Hierzu genügt eine kurze E-Mail an info@mawista.com mit deiner Vertragsnummer und der Anzahl der Monate, um die der Vertrag verlängert werden soll.

Ist der Vertrag abgelaufen, kann die Versicherungsdauer nicht mehr verlängert werden. In diesem Fall bleibt nur die Möglichkeit, einen neuen Versicherungsantrag zu stellen.

Welche Versicherungsdauer sollte man wählen?

Wir empfehlen grundsätzlich die Beantragung der maximalen Versicherungsdauer, da ein nachträglicher Verlängerungsantrag vom Versicherer abgelehnt werden kann. Trotz der längeren Vertragslaufzeit bleibt jeder flexibel, da der Versicherungsvertrag ohne Angabe von Gründen jederzeit vorzeitig täglich gekündigt werden kann.