Schaden melden

Wir sind für Sie da.

Schnell und einfach

Kostenerstattung

Deine Vorteile auf einen Blick

So meldest du deinen Schaden

Damit wir deine Schadenmeldung schnell bearbeiten und die Rückerstattung direkt veranlassen können, stelle bitte sicher, dass deine Unterlagen vollständig sind. Dazu gehören:

  • Versicherungsnummer
  • Rechnungen / Belege
  • Bankverbindung zur Kostenerstattung

Oft gestellte Fragen

Fragen rund Schadenmeldungen

Was passiert nach dem Einreichen?
  1.  Eingangsbestätigung
    Du erhältst sofort eine automatische Bestätigung per E-Mail – so weißt du direkt, dass deine Schadenmeldung bei uns angekommen ist.
  2. Schnelle Prüfung Unsere Experten prüfen deine Unterlagen zügig und klären alle Details, damit nichts deine Rückerstattung verzögert.
  3. Direkte Rückerstattung Nach der Prüfung wird deine Rückerstattung schnellstmöglich veranlasst – einfach, unkompliziert und zuverlässig.
Wie können Rechnungen eingereicht werden?

Rechnungen kannst du uns gerne per E-Mail an die mawista-schaden@allianz.com eingereicht. Zur schnellen Schadenbearbeitung sollten deine Unterlagen vollständig sein.

Wie ist der Ablauf bei einem Haftpflichtschaden?

Im Schadensfall empfehlen wir unbedingt, Namen und Anschrift von Zeugen zu notieren. Es sollte außerdem vermieden werden, die Haftung für einen Schaden am Unfallort anzuerkennen. Dies kann zum Verlust der Versicherungsansprüche führen, da die Prüfung der Umstände die Aufgabe des Versicherers ist.

Für die weitere Abwicklung wird ein Schadenreport mit allen vorhandenen Informationen und Belegen benötigt:

  • Schilderung des Vorfalls
  • Name und Anschrift von Zeugen
  • Polizeiberichte
  • Fotos
  • Rechnungen
Müssen Arztrechnungen vor der Einreichung übersetzt werden?

Nein, eine vorherige Übersetzung ist nicht notwendig. 

Welche Unterlagen werden für die Erstattung von Krankenhausrechnungen benötigt?

Für die Prüfung von Krankenhausrechnungen benötigt der Versicherer folgende Unterlagen:

  • Aufnahmeanzeige des Krankenhauses
  • Entlassungsanzeige des Krankenhauses
  • Rechnung
  • vollständigen Entlassungsbericht