MAWISTA
Expatcare
Internationale Krankenversicherung für den weltweiten Auslandsaufenthalt bis zu fünf Jahre
MAWISTA Expatcare
Ab 69 € im Monat
Zuverlässige Krankenversicherung für die nachfolgenden Personengruppen:
- Expats
- Digitale Nomaden
- Geschäftsreisende
- Freiberufler
- Langzeitreisende
- Weltreisende
MAWISTA Expatcare
Ab 69 € pro Monat
- Private Reisekrankenversicherung
- Freie Ärztewahl
- Attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis
- Monatliche Vertragsbeendigung
Aufenthalt im Ausland
Willkommen bei MAWISTA Expatcare
MAWISTA Expatcare ist eine zuverlässige Krankenversicherung für berufliche und private Auslandsaufenthalte von bis zu fünf Jahren. Die Krankenversicherung gilt sowohl für Incoming Gäste in Deutschland als auch für Deutsche im Ausland.
Die Krankenversicherung kann vor oder während des Auslandsaufenthalts abgeschlossen werden. Der Tarif bietet eine monatliche Laufzeit und ist bis zu fünf Jahre gültig. Unter bestimmten Voraussetzungen können deutsche Expats im Ausland nach Ablauf der ersten fünf Jahre einen neuen MAWISTA Expatcare Vertrag mit einer weiteren Laufzeit von bis zu fünf Jahren beantragen.
Die Krankenversicherung MAWISTA Expatcare erstattet bei einer unerwarteten Krankheit oder einem Unfall die medizinisch notwendigen Kosten. Zusätzlich können weitere attraktive Zusatzleistungen, wie Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und vieles mehr hinzugenommen werden.
Für die Beantragung eines befristeten Aufenthaltstitels in Deutschland ist ein ausreichender Krankenversicherungsschutz gesetzlich vorgeschrieben. MAWISTA Expatcare erfüllt die Auflagen einer Krankenversicherung für den vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland und ist von Behörden entsprechend anerkannt.
Mawista Expatcare
Tarif auf einen Blick
Versicherungsdauer
Dauer von einem bis 60 Monaten (5 Jahre)
Altersgrenze
Versicherbar bis zum 60. Lebensjahr
Vertragsschluss
Im Heimatland oder nach Ankunft im Ausland
Zahlungsweise
Monatlich per Lastschrift oder Kreditkarte
Kündigung
Täglich zum jeweiligen Monatsende per E-Mail
Selbstbeteiligung
Der Versicherer zahlt 100 % der versicherten Leistungen
Versicherte Region
Im Zielland und bis zu drei Monate weltweit
Verlängerung
Beantragbar zu jeder Zeit vor Ablauf des Vertrags
Versicherungsnachweis
Von offiziellen Behörden anerkannt
Entscheidungshilfe
Die Tarife im Vergleich
MAWISTA Expatcare Classic
MAWISTA Expatcare Comfort
MAWISTAExpatcare Premium
24/7 medizinische Assistance / Notrufzentrale
Ambulante ärztliche Behandlungen
Stationäre Krankenhausbehandlungen, einschließlich Operationen
Transportkosten zum nächstgelegenen, geeigneten Krankenhaus
Überführungskosten im Todesfall bis 25.000 €
Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandsmittel
Empfehlung: Versicherungskarte
Wartezeit Schwangerschaftsbehandlungen
(in Monaten)
3
3
3
Wartezeit Entbindung (in Monaten)
8
8
8
Heilmittel Anwendungen (z.B. Massagen)
je Versicherungsjahr
8
10
12
Unfallbedingte Hilfsmittel
je Versicherungsjahr
250 €
1.000 €
2.000 €
Schmerzstillende Zahnbehandlung
je Versicherungsjahr
500 €
1.000 €
2.500 €
Zahnbehandlung und Reparatur sowie provisorischer Zahnersatz nach einem Unfall
250 €
250 €
500 €
Zahnersatz innerhalb von 3 Jahren
(8 Monate Wartezeit)
60% bis 3.000 €
80% bis 5.000 €
Sitzungen Psychotherapie je Versicherungsjahr (Übernahme von 80 % des Rechnungsbetrags)
6
12
Sehhilfen (8 Monate Wartezeit)
50 €
300 €
Vorsorgeuntersuchungen zur Krebsfrüherkennung
inkl. U1 – U9 für Kinder
Impfungen gemäß den Empfehlungen der STIKO
Selbstbeteiligung weltweit ohne USA/Kanada
(je Versicherungsjahr)
0 €
0 €
0 €
Selbstbehalt weltweit mit USA/Kanada
(je Versicherungsjahr)
500 €
500 €
500 €
Monatliche Beiträge
Pro Person ohne USA/Kanada:
Alter bis 40 Jahre
69 €
89 €
139 €
Alter 41 bis 55 Jahre
79 €
109 €
159 €
Alter 56 bis 60 Jahre
228 €
298 €
329 €
Monatliche Beiträge
Pro Person mit USA/Kanada:
Alter bis 40 Jahre
148 €
198 €
323 €
Alter 41 bis 55 Jahre
185 €
248 €
373 €
Alter 56 bis 60 Jahre
570 €
745 €
823 €
Unser Service
An Werktagen erhältst du deinen MAWISTA Expatcare-Versicherungsschein nach erfolgreicher Prüfung innerhalb von 24 Stunden per E-Mail.
Bei Fragen zu MAWISTA Expatcare helfen wir dir gerne persönlich weiter. Im Schadensfall ist unsere Notrufzentrale 24 Stunden täglich erreichbar, damit du dich auch vor Ort gut aufgehoben fühlst.
Der Versicherer
AWP P&C S.A.
Niederlassung für Deutschland
Bahnhofstr. 16
85609 Aschheim (bei München)
Oft gestellte Fragen
Fragen rund um den Tarif
Tarif
Krankheit
Rechnung
Leistung
Antrag
MAWISTA Expatcare versichert ausländische Besucher bis zu fünf Jahre in Deutschland und bis zu drei Monate weltweit. Ausnahme: Wurde ein Tarif ohne USA und Kanada gewählt, so darf der Aufenthalt dort 42 Tage nicht übersteigen.
Deutsche im Ausland sind weltweit und bis zu drei Monate in Deutschland abgesichert.
Familienmitgliedern von Personen, die bereits über MAWISTA Expatcare versichert sind und für mehr als sechs Monate in Deutschland leben möchten, empfehlen wir ebenfalls eine MAWISTA Expatcare Versicherung abzuschließen. Die maximale Laufzeit von MAWISTA Expatcare beträgt fünf Jahre. MAWISTA Expatcare bietet den Vorteil von einer Kostenübernahme der Vorsorgeuntersuchungen für Kinder (U1–U9) sowie Impfungen gemäß den Empfehlungen der STIKO. Wenn die Aufenthaltsdauer der Familienmitglieder weniger als sechs Monate beträgt, dann ist MAWISTA Visum die bessere Wahl.
Jedes Familienmitglied muss das Versicherungsprodukt einzeln abschließen. Eine Familienversicherung für mehrere Personen bieten wir nicht an.
Eine Vertragsverlängerung kann ganz einfach per E-Mail beantragt werden. Wichtig ist die Angabe der Versicherungsnummer sowie der Anzahl der Monate, um die der Vertrag verlängert werden soll. Nach Eingang der Informationen werden diese geprüft und eine schriftliche Rückmeldung wird versendet.
Ein MAWISTA Expatcare Vertrag kann ohne die Angabe von Gründen jederzeit zum jeweiligen Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich bei MAWISTA eingehen. Nach Eingang der Kündigung wird diese geprüft und eine schriftliche Rückmeldung versendet. Weitere Informationen rund um das Thema Kündigung sowie das Online-Formular sind hier zu finden.
Bei einer kleineren Erkrankung (zum Beispiel einer Grippe, Kopfschmerzen oder kleineren Unfällen) empfehlen wir das Aufsuchen eines Allgemeinarztes in der Nähe. Der behandelnde Arzt kann bei Bedarf eine Überweisung an den Facharzt ausstellen. Bei Zahnschmerzen wendet man sich direkt an einen Zahnarzt.
Bei starken Schmerzen, gravierenden Unfällen oder außerhalb ärztlicher Sprechzeiten (zum Beispiel am Wochenende), sollte eine Bereitschaftspraxis aufgesucht werden, die Notdienst hat, oder man geht in ein Krankenhaus. Sollte eine stationäre Behandlung im Krankenhaus nötig sein (wie zum Beispiel aufgrund einer Operation), sollte umgehend der Versicherer kontaktiert werden. Die Mitarbeiter der Notrufzentrale klären in diesem Fall die Details zur Kostenübernahme direkt mit dem Krankenhaus. Dies hat den Vorteil, dass die Krankenhausrechnungen nicht ausgelegt werden müssen. Der Versicherer übernimmt die Kosten hier direkt.
Die Mitarbeiter unserer Notrufzentrale sind 24 Stunden erreichbar:
Telefon: +49 89 624 24-496
Telefax: +49 89 624 24-246
Grundvoraussetzung für den Erhalt einer Kostenübernahmeerklärung ist die Behandlung einer akuten Erkrankung (keine Vorerkrankung), die medizinisch notwendig und unaufschiebbar ist. Zur Prüfung dieser Voraussetzungen müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- ausführlicher Befundbericht des Arztes, der die Operation angeordnet hat
- Anamnese
- Beschwerdebild
- Information, wann die Operation stattfinden soll
- Information, wo die Operation stattfinden soll
Rechnungen werden über unser Schadenformular eingereicht. Dieses wird vollständig ausgefüllt. Nach dem Absenden des Formulars erhält man eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail. Der Versicherer prüft im Anschluss die Erstattungsfähigkeit der Rechnung und leitet alles Weitere in die Wege.
Nein, eine vorherige Übersetzung ist nicht notwendig.
Für die Prüfung von Krankenhausrechnungen benötigt der Versicherer folgende Unterlagen:
- Aufnahmeanzeige vom Krankenhaus
- Entlassungsanzeige vom Krankenhaus
- Rechnung
- vollständigen Entlassungsbericht
Eine Versicherungskarte steht dir zu, wenn du einen Expatcare Comfort oder Expatcare Premium Tarif für Deutschland abschließt. Personen aus Deutschland, die einen Tarif für ihren Auslandsaufenthalt abschließen erhalten keine Versicherungskarte, da diese nur in Deutschland gültig ist.
Die Kosten für Medikamente werden übernommen, sofern diese von einem Arzt für die medizinisch notwendige Behandlung einer akuten Erkrankung verschrieben wurden.
Ob und in welcher Höhe eine Selbstbeteiligung zu bezahlen ist, variiert abhängig vom abgeschlossenen Tarif:
- Die Tarife MAWISTA Expatcare ohne USA / Kanada beihalten keine Selbstbeteiligung.
- Die Tarife MAWISTA Expatcare mit USA / Kanada beinhalten eine Selbstbeteiligung von 500 € je Versicherungsjahr.
Beispiel MAWISTA Expatcare mit USA/Kanada: Man reicht innerhalb eines Versicherungsjahres Rechnungen in Höhe von 1.200 € ein. Hier sind 500 € als Selbstbeteiligung zu zahlen. Die Differenz in Höhe von 700 € übernimmt der Versicherer. Mehr Informationen zum Thema Selbstbeteiligung sind hier zu finden.
Grundsätzlich erstattet der Versicherer bei MAWISTA Expatcare nur Behandlungen, die medizinisch notwendig und nach Versicherungsbeginn aufgetreten sind. Somit werden Behandlungen von Vorerkrankungen vom Versicherer nicht bezahlt.
Die Versicherungsbedingungen beschreiben unter § 4, in welchen Fällen kein Versicherungsschutz besteht:
- Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, die ein Anlass für den Aufenthalt im vereinbarten Geltungsbereich sind
- Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, deren Notwendigkeit der versicherten Person vor dem Aufenthalt im vereinbarten Geltungsbereich oder zur Zeit des Versicherungsabschlusses bekannt war oder mit denen sie nach den ihr bekannten Umständen rechnen musste
- Nähr- und Stärkungsmittel
- kieferorthopädische Behandlungen, Zahnbehandlungen, die über schmerzstillende Behandlungen, Reparaturen von Zahnprothesen und Provisorien hinausgehen
- die Anschaffung von Prothesen und Hilfsmitteln; für unfallbedingte Hilfsmittel besteht in Abweichung hierzu Versicherungsschutz bis € 250 ,- (bei MAWISTA Expatcare Comfort € 1.000 ,- und bei MAWISTA Expatcare Premium € 2.000 ,-) pro Versicherungsjahr
- Behandlung von Alkohol-, Drogen- und anderen Suchtkrankheiten sowie deren Folgen
- Behandlungen von Schwangerschaften, die bereits vor Versicherungsbeginn eingetreten sind, sowie für die Behandlung von Schwangerschaften innerhalb der ersten drei Monate nach Versicherungsbeginn (Wartezeit); die besondere Wartezeit für Entbindung beträgt acht Monate.
- durch Siechtum, Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Behandlung oder Unterbringung
- Behandlung geistiger und seelischer Störungen sowie für Hypnose, psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlung
- Honorare und Gebühren, die den in dem betreffenden Land als allgemein üblich und angemessen betrachteten Umfang übersteigen; ebenso wenig für Wahlleistungen wie z. B. Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung. Die Erstattung kann ggf. auf die landesüblichen Sätze gekürzt werden
- Krankenrücktransport aus einem der unter Nr. 1, 2, 6 und 8 genannten Gründe
- Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten (Vorsorgeuntersuchungen zur Krebsfrüherkennung sind bei MAWISTA Expatcare Comfort und Premium mit inbegriffen), Kinder- und Jugenduntersuchungen (die Vorsorgeuntersuchung U1-U9 für Kinder sind bei MAWISTA Expatcare Premium mit inbegriffen), Zahnvorsorgeuntersuchungen und -prophylaxe, Schutzimpfungen, sowie für Honorare und Gebühren für Atteste, Befundberichte und (Arbeitsunfähigkeits)-Bescheinigungen, die nicht vom Versicherer angefordert wurden
- Verletzungen, die durch die aktive Teilnahme an Wettkämpfen von Sportorganisationen und das dazugehörige Training verursacht wurden
Als Wartezeit oder Karenzzeit bezeichnet man den Zeitraum nach Vertragsabschluss, in dem kein Anspruch auf Versicherungsleistungen besteht. Bei dem Tarif MAWISTA Expatcare gibt es in zwei Fällen eine Wartezeit:
- Wenn die Versicherung erst im Ausland abgeschlossen wird und es sich nicht um eine Anschlussversicherung oder einen Unfall handelt, tritt der Versicherungsschutz erst nach einer Wartezeit von 14 Tagen in Kraft.
- Reguläre Behandlungskosten bei Schwangerschaften werden erst nach einer Wartezeit von drei Monaten nach Versicherungsbeginn erstattet. Entbindung nach einer Wartezeit von acht Monaten.
Beispiel: Eine Person reist am 1. Januar nach Deutschland ein und hast eine Versicherung für zwei Jahre abgeschlossen. Im August wird eine Schwangerschaft festgestellt. Die Versicherung erstattet die Entbindungskosten in diesem Fall erst ab dem 1. September (nach acht Monaten). Behandlungskosten werden bereits nach einer Wartezeit von drei Monaten erstattet.
Ist die Schwangerschaft vor Versicherungsbeginn eingetreten, sind sowohl Schwangerschaftsbehandlungen als auch die Entbindung nicht versichert.
Tritt eine Schwangerschaft nach Versicherungsbeginn ein, decken die Tarife MAWISTA Expatcare die Kosten von Schwangerschaftsbehandlungen nach einer Wartezeit von drei Monaten ab, die Kosten einer Entbindung nach einer Wartezeit von acht Monaten.
Ungeachtet des Zeitpunktes des Eintrittes der Schwangerschaft und der Wartezeit erstattet der Versicherer die Kosten der ärztlichen Heilbehandlung bei akut auftretenden Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Fehl- und Frühgeburt.
Eine COVID-19-Erkrankung während des Auslandsaufenthaltes ist bei uns versichert. Abgedeckt sind folgende Leistungen, sofern diese vom Arzt angeordnet wurden:
- medizinisch notwendige Behandlungen
- Untersuchungen
- Medikamente
- Kosten für eine stationäre Quarantäne
- PCR-Test (bei vorhandenen Symptomen)
Um während des Aufenthaltes von einer anderen Versicherung zu MAWISTA Expatcare zu wechseln, müssen der Tag der Einreise sowie die bisherige Krankenversicherung nachgewiesen werden. Mit der vorherigen Versicherung muss zusätzlich die Kündigungsfrist abgeklärt werden. Eine parallele Laufzeit sollte unbedingt vermieden werden, da sonst die Zahlungspflicht unklar ist. Unsere Mitarbeiter helfen bei Fragen gerne persönlich weiter. Wir sind montags bis donnerstags von 9.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 16.00 Uhr erreichbar.
Telefon: +49 7024 469 51-0
E-Mail: info@mawista.com
Ein Tarifwechsel ist innerhalb der ersten vier Wochen nach Versicherungsbeginn oder bis zum Ablauf der Widerrufsfrist von zwei Wochen nach Versicherungsantrag sowohl in eine höhere, gleichwertige oder niedrigere Tarifstufe möglich. Im Anschluss kann ein Tarifwechsel nur noch in eine gleichwertige oder niedrigere Tarifstufe erfolgen. Für einen Tarifwechsel freuen wir uns über eine kurze E-Mail mit der Vertragsnummer an info@mawista.com.
Hierzu genügt eine kurze E-Mail an info@mawista.com mit der Vertragsnummer und der Anzahl der Monate, um die der Vertrag verlängert werden soll. Ist der Vertrag abgelaufen, kann die Versicherungsdauer nicht mehr verlängert werden. In diesem Fall bleibt nur die Möglichkeit, einen neuen Versicherungsantrag zu stellen.
Sobald ein Antrag bewilligt wurde, erhält man die Versicherungsbestätigung umgehend per E-Mail. Unsere Bescheinigung wird von den Ausländerbehörden als Krankenversicherung anerkannt. Für die Erteilung von Aufenthaltstiteln für die Ausländerbehörde erstellen wir auf Wunsch auch eine spezielle Bescheinigung über deinen privaten Krankenversicherungsschutz.
Ja, man kann sich bei uns auch versichern lassen, wenn man eine Vorversicherung hat und bisher nicht länger als fünf Jahre in Deutschland gelebt hat.
Wir empfehlen grundsätzlich die Beantragung der maximalen Versicherungsdauer, da ein nachträglicher Verlängerungsantrag vom Versicherer abgelehnt werden kann. Trotz der längeren Vertragslaufzeit bleibt man flexibel, denn man kann den Versicherungsvertrag ohne Angabe von Gründen jederzeit vorzeitig zum Monatsende kündigen.