MAWISTA
Expatcare

Internationale Krankenversicherung für den weltweiten Auslandsaufenthalt bis zu fünf Jahre

MAWISTA Expatcare

MAWISTA Expatcare

Ab 69 € im Monat

Zuverlässige Krankenversicherung für die nachfolgenden Personengruppen:

mawista-expatcare

MAWISTA Expatcare

Ab 69 € pro Monat

Aufenthalt im Ausland

Willkommen bei MAWISTA Expatcare

MAWISTA Expatcare ist eine zuverlässige Krankenversicherung für berufliche und private Auslandsaufenthalte von bis zu fünf Jahren. Die Krankenversicherung gilt sowohl für Incoming Gäste in Deutschland als auch für Deutsche im Ausland. 

Die Krankenversicherung kann vor oder während des Auslandsaufenthalts abgeschlossen werden. Der Tarif bietet eine monatliche Laufzeit und ist bis zu fünf Jahre gültig. Unter bestimmten Voraussetzungen können deutsche Expats im Ausland nach Ablauf der ersten fünf Jahre einen neuen MAWISTA Expatcare Vertrag mit einer weiteren Laufzeit von bis zu fünf Jahren beantragen.

Die Krankenversicherung MAWISTA Expatcare erstattet bei einer unerwarteten Krankheit oder einem Unfall die medizinisch notwendigen Kosten. Zusätzlich können weitere attraktive Zusatzleistungen, wie Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und vieles mehr hinzugenommen werden.

Für die Beantragung eines befristeten Aufenthaltstitels in Deutschland ist ein ausreichender Krankenversicherungsschutz gesetzlich vorgeschrieben. MAWISTA Expatcare erfüllt die Auflagen einer Krankenversicherung für den vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland und ist von Behörden entsprechend anerkannt.

Mawista Expatcare

Tarif auf einen Blick

Versicherungsdauer

Dauer von einem bis 60 Monaten (5 Jahre)

Altersgrenze

Versicherbar bis zum 60. Lebensjahr

Vertragsschluss

Im Heimatland oder nach Ankunft im Ausland

Zahlungsweise

Monatlich per Lastschrift oder Kreditkarte

Kündigung

Täglich zum jeweiligen Monatsende per E-Mail

Selbstbeteiligung

Der Versicherer zahlt 100 % der versicherten Leistungen

Versicherte Region

Im Zielland und bis zu drei Monate weltweit

Verlängerung

Beantragbar zu jeder Zeit vor Ablauf des Vertrags

Versicherungsnachweis

Von offiziellen Behörden anerkannt

Entscheidungshilfe

Die Tarife im Vergleich
BG Circle
MAWISTA Expatcare Classic
BG Circle
MAWISTA Expatcare Comfort
Keyvisual gesetzliche Krankenversicherung
MAWISTAExpatcare Premium

24/7 medizinische Assistance / Notrufzentrale

Ambulante ärztliche Behandlungen

Stationäre Krankenhausbehandlungen, einschließlich Operationen

Transportkosten zum nächstgelegenen, geeigneten Krankenhaus

Überführungskosten im Todesfall bis 25.000 €

Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandsmittel

Empfehlung: Versicherungskarte

Wartezeit Schwangerschaftsbehandlungen
(in Monaten)

3

3

3

Wartezeit Entbindung (in Monaten)

8

8

8

Heilmittel Anwendungen (z.B. Massagen)
je Versicherungsjahr

8

10

12

Unfallbedingte Hilfsmittel
je Versicherungsjahr

250 €

1.000 €

2.000 €

Schmerzstillende Zahnbehandlung
je Versicherungsjahr

500 €

1.000 €

2.500 €

Zahnbehandlung und Reparatur sowie provisorischer Zahnersatz nach einem Unfall

250 €

250 €

500 €

Zahnersatz innerhalb von 3 Jahren
(8 Monate Wartezeit)

60% bis 3.000 €

80% bis 5.000 €

Sitzungen Psychotherapie je Versicherungsjahr (Übernahme von 80 % des Rechnungsbetrags)

6

12

Sehhilfen (8 Monate Wartezeit)

50 €

300 €

Vorsorgeuntersuchungen zur Krebsfrüherkennung

inkl. U1 – U9 für Kinder

Impfungen gemäß den Empfehlungen der STIKO

Selbstbeteiligung weltweit ohne USA/Kanada
(je Versicherungsjahr)

0 €

0 €

0 €

Vertragsbedingungen

Selbstbehalt weltweit mit USA/Kanada
(je Versicherungsjahr)

500 €

500 €

500 €

Vertragsbedingungen

Monatliche Beiträge

Pro Person ohne USA/Kanada:

Alter bis 40 Jahre

69 €

89 €

139 €

Alter 41 bis 55 Jahre

79 €

109 €

159 €

Alter 56 bis 60 Jahre

228 €

298 €

329 €

Monatliche Beiträge

Pro Person mit USA/Kanada:

Alter bis 40 Jahre

148 €

198 €

323 €

Alter 41 bis 55 Jahre

185 €

248 €

373 €

Alter 56 bis 60 Jahre

570 €

745 €

823 €

Unser Service

An Werktagen erhältst du deinen MAWISTA Expatcare-Versicherungsschein nach erfolgreicher Prüfung innerhalb von 24 Stunden per E-Mail.

Bei Fragen zu MAWISTA Expatcare helfen wir dir gerne persönlich weiter. Im Schadensfall ist unsere Notrufzentrale 24 Stunden täglich erreichbar, damit du dich auch vor Ort gut aufgehoben fühlst.

Der Versicherer

Allianz Logo

AWP P&C S.A.
Niederlassung für Deutschland
Bahnhofstr. 16
85609 Aschheim (bei München)

Rezensionen

Das sagen unsere Kunden

4.6/5
2378 Bewertungen

Oft gestellte Fragen

Fragen rund um den Tarif

Tarif
Krankheit
Rechnung
Leistung
Antrag
Wo gilt der Versicherungsschutz?

MAWISTA Expatcare versichert ausländische Besucher bis zu fünf Jahre in Deutschland und bis zu drei Monate weltweit. Ausnahme: Wurde ein Tarif ohne USA und Kanada gewählt, so darf der Aufenthalt dort 42 Tage nicht übersteigen.

Deutsche im Ausland  sind weltweit und bis zu drei Monate in Deutschland abgesichert.

Gibt es eine Krankenversicherung für die mitgereiste Familie?

Familienmitgliedern von Personen, die bereits über MAWISTA Expatcare versichert sind und für mehr als sechs Monate in Deutschland leben möchten, empfehlen wir ebenfalls eine MAWISTA Expatcare Versicherung abzuschließen. Die maximale Laufzeit von MAWISTA Expatcare beträgt fünf Jahre. MAWISTA Expatcare bietet den Vorteil von einer Kostenübernahme der Vorsorgeuntersuchungen für Kinder (U1–U9) sowie Impfungen gemäß den Empfehlungen der STIKO. Wenn die Aufenthaltsdauer der Familienmitglieder weniger als sechs Monate beträgt, dann ist MAWISTA Visum die bessere Wahl.

Jedes Familienmitglied muss das Versicherungsprodukt einzeln abschließen. Eine Familienversicherung für mehrere Personen bieten wir nicht an.

Wie kann der Vertrag verlängert werden?

Eine Vertragsverlängerung kann ganz einfach per E-Mail beantragt werden. Wichtig ist die Angabe der Versicherungsnummer sowie der Anzahl der Monate, um die der Vertrag verlängert werden soll. Nach Eingang der Informationen werden diese geprüft und eine schriftliche Rückmeldung wird versendet.

Wie kann ein MAWISTA Expatcare Vertrag gekündigt werden?

Ein MAWISTA Expatcare Vertrag kann ohne die Angabe von Gründen jederzeit zum jeweiligen Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich bei MAWISTA eingehen. Nach Eingang der Kündigung wird diese geprüft und eine schriftliche Rückmeldung versendet. Weitere Informationen rund um das Thema Kündigung sowie das Online-Formular sind hier zu finden.

Zu welchem Arzt oder Krankenhaus darf man gehen?

Bei einer kleineren Erkrankung (zum Beispiel einer Grippe, Kopfschmerzen oder kleineren Unfällen) empfehlen wir das Aufsuchen eines Allgemeinarztes in der Nähe. Der behandelnde Arzt kann bei Bedarf eine Überweisung an den Facharzt ausstellen. Bei Zahnschmerzen wendet man sich direkt an einen Zahnarzt.

Bei starken Schmerzen, gravierenden Unfällen oder außerhalb ärztlicher Sprechzeiten (zum Beispiel am Wochenende), sollte eine Bereitschaftspraxis aufgesucht werden, die Notdienst hat, oder man geht in ein Krankenhaus. Sollte eine stationäre Behandlung im Krankenhaus nötig sein (wie zum Beispiel aufgrund einer Operation), sollte umgehend der Versicherer kontaktiert werden. Die Mitarbeiter der Notrufzentrale klären in diesem Fall die Details zur Kostenübernahme direkt mit dem Krankenhaus. Dies hat den Vorteil, dass die Krankenhausrechnungen nicht ausgelegt werden müssen. Der Versicherer übernimmt die Kosten hier direkt.

Die Mitarbeiter unserer Notrufzentrale sind 24 Stunden erreichbar:
Telefon: +49 89 624 24-496
Telefax: +49 89 624 24-246

Welche Unterlagen werden für den Erhalt einer Kostenübernahmeerklärung benötigt?

Grundvoraussetzung für den Erhalt einer Kostenübernahmeerklärung ist die Behandlung einer akuten Erkrankung (keine Vorerkrankung), die medizinisch notwendig und unaufschiebbar ist. Zur Prüfung dieser Voraussetzungen müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • ausführlicher Befundbericht des Arztes, der die Operation angeordnet hat
  • Anamnese
  • Beschwerdebild
  • Information, wann die Operation stattfinden soll
  • Information, wo die Operation stattfinden soll
Wie kann man Rechnungen einreichen?

Rechnungen werden über unser Schadenformular eingereicht. Dieses wird vollständig ausgefüllt. Nach dem Absenden des Formulars erhält man eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail. Der Versicherer prüft im Anschluss die Erstattungsfähigkeit der Rechnung und leitet alles Weitere in die Wege.

Müssen Rechnungen vor der Einreichung übersetzt werden?

Nein, eine vorherige Übersetzung ist nicht notwendig.

Welche Unterlagen werden für die Einreichung von Krankenhausrechnungen benötigt?

Für die Prüfung von Krankenhausrechnungen benötigt der Versicherer folgende Unterlagen:

  • Aufnahmeanzeige vom Krankenhaus
  • Entlassungsanzeige vom Krankenhaus
  • Rechnung
  • vollständigen Entlassungsbericht
Wann steht mir eine Versicherungskarte zu?

Eine Versicherungskarte steht dir zu, wenn du einen Expatcare Comfort oder Expatcare Premium Tarif für Deutschland abschließt. Personen aus Deutschland, die einen Tarif für ihren Auslandsaufenthalt abschließen erhalten keine Versicherungskarte, da diese nur in Deutschland gültig ist. 

Sind Medikamente mitversichert?

Die Kosten für Medikamente werden übernommen, sofern diese von einem Arzt für die medizinisch notwendige Behandlung einer akuten Erkrankung verschrieben wurden.

Werden die Kosten für Impfungen übernommen?
Im Tarif MAWISTA Student Comfort werden von der STIKO empfohlene Impfungen bis zu einem Betrag von 250 € pro Versicherungslaufzeit erstattet. Im Tarif MAWISTA Expatcare Premium werden die von der STIKO empfohlenen Impfungen ebenfalls übernommen.
Der Tarif beinhaltet eine Selbstbeteiligung. Wie viel erstattet der Versicherer?

Ob und in welcher Höhe eine Selbstbeteiligung zu bezahlen ist, variiert abhängig vom abgeschlossenen Tarif:

  • Die Tarife MAWISTA Expatcare ohne USA / Kanada beihalten keine Selbstbeteiligung.
  • Die Tarife MAWISTA Expatcare mit USA / Kanada beinhalten eine Selbstbeteiligung von 500 € je Versicherungsjahr.

Beispiel MAWISTA Expatcare mit USA/Kanada: Man reicht innerhalb eines Versicherungsjahres Rechnungen in Höhe von 1.200 € ein. Hier sind 500 € als Selbstbeteiligung zu zahlen. Die Differenz in Höhe von 700 € übernimmt der Versicherer. Mehr Informationen zum Thema Selbstbeteiligung sind hier zu finden.

Welche Einschränkungen gibt es bei der Krankenversicherung MAWISTA Expatcare?

Grundsätzlich erstattet der Versicherer bei MAWISTA Expatcare nur Behandlungen, die medizinisch notwendig und nach Versicherungsbeginn aufgetreten sind. Somit werden Behandlungen von Vorerkrankungen vom Versicherer nicht bezahlt.

Die Versicherungsbedingungen beschreiben unter § 4, in welchen Fällen kein Versicherungsschutz besteht:

  1. Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, die ein Anlass für den Aufenthalt im vereinbarten Geltungsbereich sind
  2. Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, deren Notwendigkeit der versicherten Person vor dem Aufenthalt im vereinbarten Geltungsbereich oder zur Zeit des Versicherungsabschlusses bekannt war oder mit denen sie nach den ihr bekannten Umständen rechnen musste
  3. Nähr- und Stärkungsmittel
  4. kieferorthopädische Behandlungen, Zahnbehandlungen, die über schmerzstillende Behandlungen, Reparaturen von Zahnprothesen und Provisorien hinausgehen
  5. die Anschaffung von Prothesen und Hilfsmitteln; für unfallbedingte Hilfsmittel besteht in Abweichung hierzu Versicherungsschutz bis € 250 ,- (bei MAWISTA Expatcare Comfort € 1.000 ,- und bei MAWISTA Expatcare Premium € 2.000 ,-) pro Versicherungsjahr
  6. Behandlung von Alkohol-, Drogen- und anderen Suchtkrankheiten sowie deren Folgen
  7. Behandlungen von Schwangerschaften, die bereits vor Versicherungsbeginn eingetreten sind, sowie für die Behandlung von Schwangerschaften innerhalb der ersten drei Monate nach Versicherungsbeginn (Wartezeit); die besondere Wartezeit für Entbindung beträgt acht Monate.
  8. durch Siechtum, Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Behandlung oder Unterbringung
  9. Behandlung geistiger und seelischer Störungen sowie für Hypnose, psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlung
  10. Honorare und Gebühren, die den in dem betreffenden Land als allgemein üblich und angemessen betrachteten Umfang übersteigen; ebenso wenig für Wahlleistungen wie z. B. Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung. Die Erstattung kann ggf. auf die landesüblichen Sätze gekürzt werden
  11. Krankenrücktransport aus einem der unter Nr. 1, 2, 6 und 8 genannten Gründe
  12. Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten (Vorsorgeuntersuchungen zur Krebsfrüherkennung sind bei MAWISTA Expatcare Comfort und Premium mit inbegriffen), Kinder- und Jugenduntersuchungen (die Vorsorgeuntersuchung U1-U9 für Kinder sind bei MAWISTA Expatcare Premium mit inbegriffen), Zahnvorsorgeuntersuchungen und -prophylaxe, Schutzimpfungen, sowie für Honorare und Gebühren für Atteste, Befundberichte und (Arbeitsunfähigkeits)-Bescheinigungen, die nicht vom Versicherer angefordert wurden
  13. Verletzungen, die durch die aktive Teilnahme an Wettkämpfen von Sportorganisationen und das dazugehörige Training verursacht wurden
Was bedeutet „Wartezeit“ und gibt es grundsätzlich eine Wartezeit?

Als Wartezeit oder Karenzzeit bezeichnet man den Zeitraum nach Vertragsabschluss, in dem kein Anspruch auf Versicherungsleistungen besteht. Bei dem Tarif MAWISTA Expatcare gibt es in zwei Fällen eine Wartezeit:

  • Wenn die Versicherung erst im Ausland abgeschlossen wird und es sich nicht um eine Anschlussversicherung oder einen Unfall handelt, tritt der Versicherungsschutz erst nach einer Wartezeit von 14 Tagen in Kraft.
  • Reguläre Behandlungskosten bei Schwangerschaften werden erst nach einer Wartezeit von drei Monaten nach Versicherungsbeginn erstattet. Entbindung nach einer Wartezeit von acht Monaten.

Beispiel: Eine Person reist am 1. Januar nach Deutschland ein und hast eine Versicherung für zwei Jahre abgeschlossen. Im August wird eine Schwangerschaft festgestellt. Die Versicherung erstattet die Entbindungskosten in diesem Fall erst ab dem 1. September (nach acht Monaten). Behandlungskosten werden bereits nach einer Wartezeit von drei Monaten erstattet.

Was ist im Fall einer Schwangerschaft versichert?

Ist die Schwangerschaft vor Versicherungsbeginn eingetreten, sind sowohl Schwangerschaftsbehandlungen als auch die Entbindung nicht versichert.

Tritt eine Schwangerschaft nach Versicherungsbeginn ein, decken die Tarife MAWISTA Expatcare die Kosten von Schwangerschaftsbehandlungen nach einer Wartezeit von drei Monaten ab, die Kosten einer Entbindung nach einer Wartezeit von acht Monaten.

Ungeachtet des Zeitpunktes des Eintrittes der Schwangerschaft und der Wartezeit erstattet der Versicherer die Kosten der ärztlichen Heilbehandlung bei akut auftretenden Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Fehl- und Frühgeburt.

Welche Leistungen sind bei einer COVID-19-Erkrankung versichert?

Eine COVID-19-Erkrankung während des Auslandsaufenthaltes ist bei uns versichert. Abgedeckt sind folgende Leistungen, sofern diese vom Arzt angeordnet wurden:

  • medizinisch notwendige Behandlungen
  • Untersuchungen
  • Medikamente
  • Kosten für eine stationäre Quarantäne
  • PCR-Test (bei vorhandenen Symptomen)
Wie kann man zu MAWISTA Expatcare wechseln?

Um während des Aufenthaltes von einer anderen Versicherung zu MAWISTA Expatcare zu wechseln, müssen der Tag der Einreise sowie die bisherige Krankenversicherung nachgewiesen werden. Mit der vorherigen Versicherung muss zusätzlich die Kündigungsfrist abgeklärt werden. Eine parallele Laufzeit sollte unbedingt vermieden werden, da sonst die Zahlungspflicht unklar ist. Unsere Mitarbeiter helfen bei Fragen gerne persönlich weiter. Wir sind montags bis donnerstags von 9.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 16.00 Uhr erreichbar.

Telefon: +49 7024 469 51-0
E-Mail: info@mawista.com

Ist ein Tarifwechsel innerhalb der MAWISTA-Tarife möglich?

Ein Tarifwechsel ist innerhalb der ersten vier Wochen nach Versicherungsbeginn oder bis zum Ablauf der Widerrufsfrist von zwei Wochen nach Versicherungsantrag sowohl in eine höhere, gleichwertige oder niedrigere Tarifstufe möglich. Im Anschluss kann ein Tarifwechsel nur noch in eine gleichwertige oder niedrigere Tarifstufe erfolgen. Für einen Tarifwechsel freuen wir uns über eine kurze E-Mail mit der Vertragsnummer an info@mawista.com.

Wie kann man einen bestehenden Tarif verlängern?

Hierzu genügt eine kurze E-Mail an info@mawista.com mit der Vertragsnummer und der Anzahl der Monate, um die der Vertrag verlängert werden soll. Ist der Vertrag abgelaufen, kann die Versicherungsdauer nicht mehr verlängert werden. In diesem Fall bleibt nur die Möglichkeit, einen neuen Versicherungsantrag zu stellen.

Wie bekommt man einen MAWISTA Versicherungsnachweis?

Sobald ein Antrag bewilligt wurde, erhält man die Versicherungsbestätigung umgehend per E-Mail. Unsere Bescheinigung wird von den Ausländerbehörden als Krankenversicherung anerkannt. Für die Erteilung von Aufenthaltstiteln für die Ausländerbehörde erstellen wir auf Wunsch auch eine spezielle Bescheinigung über deinen privaten Krankenversicherungsschutz.

Kann man sich auch versichern lassen, wenn man seit einiger Zeit in Deutschland lebt?

Ja, man kann sich bei uns auch versichern lassen, wenn man eine Vorversicherung hat und bisher nicht länger als fünf Jahre in Deutschland gelebt hat.

Welche Versicherungsdauer sollte man wählen?

Wir empfehlen grundsätzlich die Beantragung der maximalen Versicherungsdauer, da ein nachträglicher Verlängerungsantrag vom Versicherer abgelehnt werden kann. Trotz der längeren Vertragslaufzeit bleibt man flexibel, denn man kann den Versicherungsvertrag ohne Angabe von Gründen jederzeit vorzeitig zum Monatsende kündigen.