KRANKENVERSICHERUNG

Krankenversicherung für ausländische Studenten, Sprachschüler, Praktikanten und Gastwissenschaftler in Deutschland

KRANKENVERSICHERUNG

WER KANN SICH VERSICHERN?

Seit vielen Jahren hat sich MAWISTA bei ausländischen Studenten für die Krankenversicherung etabliert. Alle ausländischen Personen erhalten mit den Vertragsunterlagen automatisch eine “Bescheinigung für Behörden”, die zur Vorlage bei der Ausländerbehörde zur Verlängerung des Visums benötigt wird. Die Verträge können online abgeschlossen werden, meist erhalten die Kunden noch am gleichen Arbeitstag die vollständigen Unterlagen. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie und an, oder senden Sie uns außerhalb der Bürozeiten eine Email.

Ideal für ausländische

  • Studenten
  • Sprachschüler (z.B. während der Vorbereitung auf die Sprachprüfung)
  • Gastwissenschaftler (z.B. Post-Doktoranden)
  • Praktikanten
  • sowie deren mitreisende Familienangehörige
  • Arbeitsuchende nach dem Studium nach § 16 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz,  nach Tarifstufe Student Comfort®
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WAS MUSS ICH UNBEDINGT WISSEN?

  • Höchstaufnahmealter: 55 Jahre
  • Maximale Versicherungsdauer: 48 Monate
  • Minimale Vertragsdauer: 1 Monat
  • Verlängerungsantrag vor Ablauf: telefonisch, per Fax, Email oder Brief möglich.
    Tipp: ein Antrag auf Verlängerung kann auch abgelehnt werden, deshalb besser für die gesamte Dauer abschliessen.
  • Zahlweise: monatlich
  • Kündigung: täglich zum Monatsende per Fax, Email oder Brief möglich
  • ohne Selbstbehalt (Ausnahme mawista Gepäck)
  • mit Heimatland außerhalb Deutschlands gültig in Deutschland, der EU sowie Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island.

WIE HOCH SIND DIE BEITRÄGE? – FRAUEN/MÄNNER GLEICH!

Versicherungsdauer Tarifstufe
Student Classic®
Tarifstufe
Student Classic® plus
Tarifstufe
Student Comfort®
1. bis 12. Monat
monatlicher Beitrag
bis 40 Jahre
33,10 EUR 37,20 EUR  58,90 EUR
13. bis 48. Monat
monatlicher Beitrag
bis 40 Jahre
56,70 EUR 60,80 EUR 63,70 EUR

Beiträge für Personen ab 41 Jahre bis 55 Jahre finden Sie hier

WELCHE LEISTUNGEN SIND VERSICHERT?

Ambulante und zahnärztliche Heilbehandlung Tarifstufe
Student Classic®
Tarifstufe
Student Classic® plus
Tarifstufe
Student Comfort®
Ärztliche Behandlungen  100% 100%  100%
Arznei- und Verbandsmittel 100% 100% 100%
Unfallbedingte Hilfsmittel (ohne Sehhilfen) 100%
max. EUR 250
100%
max. EUR 250
100%
max. EUR 1.000
Unfallbedingte Sehhilfen (z.B. Brillen) je Versicherungsjahr (Wartezeit 3 Monate) nein nein bis EUR 100
Heilmittel (z.B. Massagen) je Versicherungsjahr 100%
max. 8 Behandlungen
100%
max. 8 Behandlungen
100%
max. 8 Behandlungen
schmerzstillende Zahnbehandlungen und Reparaturen von Zahnprothesen und Provisorien, je Versicherungsjahr 100%
max. EUR 500
100%
max. EUR 500
100%
max. EUR 1.000
Zahnersatz je Versicherungsjahr (Wartezeit 8 Monate) nein nein 60%,
max. jedoch aus EUR 1.000 der Gesamtkosten

Stationäre Heilbehandlung

Krankenhausbehandlungen ohne Wahlleistungen (wie z. B. Chefarztbehandlungen)  100% 100%  100%
Transportkosten zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus 100% 100% 100%

Sonstige Leistungen

Bestattungs- oder Überführungskosten 100%
max. EUR 10.000
100%
max. EUR 10.000
 100%
max. EUR 15.000
Rücktransport ins Heimatland Details hier 100% 100% 100%
Schwangerschaft, Entbindung und Folgen (Wartezeit 8 Monate) 100% 100% 100%
Besuch einer nahestehenden Person bei einem Kranken-
hausaufenthalt Details hier
100% 100% 100%
Heilbehandlung eines Neugeborenen bei Frühgeburt 100%
max. EUR 100.000
100%
max. EUR 100.000
100%
max. EUR 100.000

Unfallversicherung / Privathaftpflichtversicherung

Unfallversicherung:
Invalidität: EUR 40.000
Vollinvalidität: EUR 140.000
Unfalltod: EUR 10.000
Bergungskosten: EUR 5.000
Kurkosten: EUR 1.500
Privathaftpflichtversicherung:
EUR 1,0 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden
nein ja, inklusive ja, inklusive

WELCHE EINSCHRÄNKUNGEN DES VERSICHERUNGSSCHUTZES SIND ZU BEACHTEN?

Nicht versichert sind z.B.:

  • Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, die ein Anlass für den Aufenthalt im vereinbarten Geltungsbereich sind;
    Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, deren Notwendigkeit der versicherten Person vor dem Aufenthalt im vereinbarten Geltungsbereich oder zur Zeit des Versicherungsabschlusses bekannt war oder mit denen sie nach den ihr bekannten Umständen rechnen musste;
  • jede Art von Vorsorgeuntersuchungen oder Kontrolluntersuchungen sowie Impfungen, und Nähr- bzw. Stärkungsmittel;
  • Kieferorthopädische Behandlungen, Zahnbehandlungen, die über schmerzstillende Behandlungen, Reparaturen von Zahnprothesen und Provisorien hinausgehen. Zahnersatz, Inlays (nur im Tarif Student Comfort);
  • Schwangerschaftsabbruch; Schwangerschaft die vor Beginn bestanden hat, sonst 8 Monate Wartezeit;
  • Behandlungen von Alkohol-, Drogen- und anderen Suchtkrankheiten;
  • Behandlungen von geistigen oder seelischen Störungen sowie Hypnose- und Psychotherapie;
  • Honorare und Gebühren, die den in dem betreffenden Land als allgemein üblich und angemessen betrachteten Umfang übersteigen, sowie für Wahlleistungen wie z.B. Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung.

WIE ERFOLGT DER VERTRAGSABSCHLUSS

Online:
Über unser Online-Formular können Sie die Krankenversicherung online abschließen. Geben Sie dazu Ihre Daten ein. Sie erhalten dann ein Email mit Ihren Daten und der Vorgangs-Nr.

Post oder Fax:
Einfach den Antrag als PDF-Datei herunterladen und ausgefüllt senden oder faxen.

Antrag Krankenversicherung Deutschland als PDF-Datei

Wenige Tage später erhalten Sie den Versicherungsschein per Email oder mit der Post.

INFORMATIONEN ZUM LEISTUNGSFALL IN DER KRANKENVERSICHERUNG

Lesen Sie die Hinweise hier

Formular zur Einreichung von Belegen

AUF WUNSCH MIT GEPÄCKVERSICHERUNG

Der Baustein Student Gepäck (Gepäckversicherung, incl. Gepäckzusatzversicherung) kann in Verbindung mit den Tarifen Student Classic oder Student Comfort oder eigenständig abgeschlossen werden.

Gepäckversicherung
Versicherungssumme je Versicherungsjahr
max. EUR 2.000
Selbstbehalt EUR 25 je Schadenfall außer bei Schäden am aufgegebenen Gepäck
Gepäckzusatzversicherung
zusätzliche Versicherungssumme je Versicherungsjahr
● für Laptops max. EUR 1.000
● für Video-, Film- und Fotoapparate max. EUR 1.000
Selbstbehalt EUR 50 je Schadenfall außer bei Schäden am aufgegebenen Gepäck

Monatsbeiträge (altersunabhängig)

 Versicherungsdauer 1. – 12.
EUR 16,90
13. – 48.
EUR 18,90

Details zur Gepäckversicherung, Details hier

RECHTLICHE INFORMATIONEN FÜR DEN VERBRAUCHER

*Rechtsverbindlich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der AGA International S.A., München.
Die Versicherungsbedingungen und Produkt- und Verbraucherinformationen können Sie als PDF-Datei einsehen und herunterladen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir diese Informationen ausschließlich in deutscher Sprache bereithalten.

 

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