Selbstbehalt ist ein häufig verwendeter Begriff in der Versicherungsbranche. Hier erfährst du, was er genau bedeutet, wann er gilt und in welchen MAWISTA Tarifen Selbstbehalte vorgesehen sind.
1. Was versteht man unter dem Begriff Selbstbehalt?
Der Begriff Selbstbehalt bedeutet, dass der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall einen vertraglich vereinbarten Betrag selbst bezahlen muss. Die Kostendifferenz des Schadens trägt die Versicherung. Alternative Begrifflichkeiten für Selbstbehalt sind Selbstbeteiligung oder auch Eigenanteil.
2. Welche Vorteile hat ein Selbstbehalt für den Versicherungsnehmer?
Ein Selbstbehalt schreckt viele im ersten Moment ab. Ein großer Vorteil von Versicherungen mit Selbstbehalt ist jedoch die Ermöglichung von kostengünstigeren Versicherungsbeiträgen.
Möglich werden die günstigeren Versicherungsbeiträge, da der Versicherer nicht das komplette Risiko eines Schadens tragen muss. Der Versicherungsnehmer finanziert Schäden innerhalb eines vertraglich festgelegten Rahmens mit.
Zusätzlich führen Selbstbeteiligungen in der Regel dazu, dass die Versicherungsnehmer weniger kleine Schäden melden. Hierdurch sinken die Bearbeitungsaufwände seitens der Versicherer, was sich erneut positiv auf die Höhe der Versicherungsbeiträge auswirkt.
3. Welche unterschiedlichen Formen von Selbstbehalt gibt es?
Unterschieden werden zwei verschiedene Formen des Selbstbehalts. Der relative und der absolute Selbstbehalt.
Beim relativen Selbstbehalt finanziert der Versicherungsnehmer den Schaden in Höhe eines vertraglich festgelegten Prozentsatzes mit. Bei dieser Variante beteiligt sich der Versicherungsnehmer zu einem bestimmten Prozentsatz am entstandenen Schaden. Oftmals werden zusätzlich eine Unter- und eine Obergrenze festgelegt.
Beim absoluten Selbstbehalt finanziert der Versicherungsnehmer den Schaden in Höhe einer vertraglich festgelegten Summe mit. Für den Versicherungsnehmer sind eventuelle Kosten so besonders gut kalkulierbar.
- Student Classic: Selbstbehalt i.H.v. 50,00 € je Versicherungsfall
- Expatcare für die USA & Kanada: Selbstbehalt i.H.v. 500,00 € pro Versicherungsjahr
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Visum für Einzelreisende von 65 bis 80 Jahre: Selbstbehalt i.H.v. 100,00 € pro ambulanter Behandlung und 500,00 € pro stationärer Behandlung
4. In welchen Fällen greift ein Selbstbehalt?
Ein Selbstbehalt greift immer dann, wenn es zu einem Versicherungsfall kommt. Liegen die entstandenen Kosten innerhalb der vereinbarten Summe des Selbstbehalts, trägt der Versicherungsnehmer die Kosten komplett. Übersteigen die Kosten die Summe des vereinbarten Selbstbehalts, übernimmt der Versicherer die Differenz der Kosten.
Entsteht beispielsweise bei einem Versicherungsnehmer des Student Classic Tarifs ein Schaden i.H.v. 679,13 €, trägt der der Versicherungsnehmer 50,00 € davon selbst. Die Differenz i.H.v. 629,13 € wird vom Versicherer bezahlt.
Im Fall von Expatcare in den USA oder Kanada reicht der Versicherungsnehmer alle Rechnungen wie gewohnt ein. Sobald der Selbsterhalt in Höhe von 500,00 € erreicht ist, erstattet der Versicherer die Differenz, die bis zum Ablauf des Versicherungsjahres entsteht.