Deine Gesundheit
in sicheren Händen
Von Gesundheitsfragen bis zu medizinischer Unterstützung. Wir kümmern uns um dich, während du dich um andere kümmerst.
24/7 Assistance
Medizinische Absicherung für
deinen Einsatz in Deutschland
- 24/7 Assistance in polnischer Sprache
- Terminvereinbarung für Arztbesuche
- Freie Arztwahl in ganz Deutschland
Ablauf Schadenmeldung
In nur vier Schritten vom Arztbesuch zur Kostenerstattung
1
Terminvereinbarung
Vereinbarung von Arztterminen durch die Assistance.
2
Arzt-/Krankenhausbesuch
Behandlungen akuter Krankheitsfälle sind in ganz Deutschland versichert.
3
Schadeneinreichung
Bequemes Einreichen von Rechnungen und Rezepten über das Schadenformular.
4
Kostenerstattung
Schnelle und einfache Rückerstattung der Behandlungskosten.
Schaden melden
Mit wenigen Klicks deine Rechnung einreichen
Schaden melden Promedica Deutsch
Tarifübersicht
Dein Rundum-Versicherungsschutz für Pflegekräfte in Deutschland
MAWISTA Reisecare
24/7 medizinische Assistance / Notrufzentrale
Unbegrenzte medizinische Kostenübernahme in akuten Fällen
Ambulante ärztliche Behandlungen
Stationäre Krankenhausbehandlungen, inkl. Operationen
Transportkosten zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus
Rücktransport ins Heimatland
Kostenübernahme auch nach Versicherungsende bis zum Tag der Transportfähigkeit
Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel
Zahnbehandlung und Reparatur sowie provisorischer Zahnersatz nach einem Unfall
250 €
Rettungs- und Bergungskosten nach einem Unfall
5.000 €
Oft gestellte Fragen
Fragen rund um den Tarif
Krankheit
Kostenerstattung
Leistung
Bei einer kleineren Erkrankung (zum Beispiel einer Grippe, Kopfschmerzen oder kleineren Unfällen) empfehlen wir das Aufsuchen eines Allgemeinarztes in der Nähe. Bei Zahnschmerzen wendet man sich direkt an einen Zahnarzt.
Bei starken Schmerzen und gravierenden Unfällen sollte man in ein Krankenhaus gehen. Sollte eine stationäre Behandlung im Krankenhaus nötig sein (wie zum Beispiel aufgrund einer Operation), ist umgehend der Versicherer zu kontaktieren. Die Mitarbeiter der Notrufzentrale klären in diesem Fall die Details zur Kostenübernahme direkt mit dem Krankenhaus. Dies hat den Vorteil, dass hohe Krankenhausrechnungen nicht ausgelegt werden müssen. Der Versicherer übernimmt die Kosten direkt.
In akuten Notfällen rufe bitte den Notarzt unter der Telefonnummer 112. Danach solltest du so schnell wie möglich die Assistance informieren, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Kosten übernommen werden.
Grundvoraussetzung für den Erhalt einer Kostenübernahmeerklärung ist die Behandlung einer akuten Erkrankung (keine Vorerkrankung), die medizinisch notwendig und unaufschiebbar ist.
Zur Prüfung dieser Voraussetzungen müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- ausführlicher Befundbericht des Arztes, der die Operation angeordnet hat
- Anamnese
- Beschwerdebild
- Information, wann die Operation stattfinden soll
- Information, wo die Operation stattfinden soll
Bitte informiere die Assistance umgehend, sobald du weißt, dass eine stationäre Behandlung oder Operation notwendig ist, damit die Kostenübernahme rechtzeitig mit dem Krankenhaus abgeklärt werden kann.
Rechnung werden über unser Schadenformular eingereicht. Dieses wird vollständig ausgefüllt. Nach dem Absenden des Formulars erhält man eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail. Der Versicherer prüft im Anschluss die Erstattungsfähigkeit der Rechnung und leitet alles Weitere in die Wege.
Nein, eine vorherige Übersetzung ist nicht notwendig.
Für die Prüfung von Krankenhausrechnungen benötigt der Versicherer folgende Unterlagen:
- Aufnahmeanzeige des Krankenhauses
- Entlassungsanzeige des Krankenhauses
- Rechnung
- vollständigen Entlassungsbericht
Die Kosten für Medikamente werden grundsätzlich übernommen, sofern sie von einem Arzt für die medizinisch notwendige Behandlung einer akuten Erkrankung verschrieben wurden.
Grundsätzlich werden bei MAWISTA Reisecare nur die Kosten für Behandlungen erstattet, die medizinisch notwendig und nach Versicherungsbeginn aufgetreten sind. Somit werden Behandlungen von Vorerkrankungen vom Versicherer nicht bezahlt.
Die Versicherungsbedingungen beschreiben unter § 3, in welchen Fällen kein Versicherungsschutz besteht.
1. Kein Versicherungsschutz besteht für
a) Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, die ein Anlass für die Reise sind;
b) Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, deren Notwendigkeit der versicherten Person vor Versicherungsbeginn oder zur Zeit des Versicherungsabschlusses bekannt war oder mit denen sie nach den ihr bekannten Umständen rechnen musste;
c) Zahnbehandlungen, die über schmerzstillende Behandlungen, Reparaturen von Zahnprothesen und Provisorien hinausgehen;
d) Massage- und Wellness-Behandlungen, Fango und Lymphdrainage sowie die Anschaffung von Prothesen und Hilfsmitteln;
e) Behandlung von Alkohol-, Drogen- und anderen Suchtkrankheiten und deren Folgen;
f) Entbindungen nach der 36. Schwangerschaftswoche sowie nicht medizinisch-indizierte und aufschiebbare Schwangerschaftsunterbrechungen und deren Folgen;
g) durch Siechtum, Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Behandlung oder Unterbringung;
h) psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlung sowie Hypnose;
i) Verletzungen, die durch die aktive Teilnahme an Wettkämpfen von Sportorganisationen und das dazugehörige Training verursacht wurden;
j) Behandlungen durch Ehegatten, Lebenspartner, Eltern oder
Kinder. Nachgewiesene Sachkosten werden tarifgemäß erstattet.
2. Übersteigt eine Heilbehandlung oder eine sonstige Maßnahme das medizinisch notwendige Maß, kann der Versicherer die Leistung auf einen angemessenen Betrag herabsetzen. Die berechneten Honorare und Gebühren dürfen den in dem betreffenden Land als allgemein üblich und angemessen betrachteten Umfang nicht übersteigen. Andernfalls kann der Versicherer die Erstattung auf landesübliche Sätze kürzen.

