Ausländerbehörde Stuttgart - BW
In der Landeshauptstadt von Baden-Württemberg leben mehr als 150.000 Ausländer.
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Ausländerbehörde der Stadt Stuttgart
Anschrift für Besucher Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht
Schwabenzentrum B4
(Amt für öffentliche Ordnung)
Eberhardstraße 39
70173 Stuttgart S-Mitte
Postanschrift
Landeshauptstadt Stuttgart
70161 Stuttgart
70161 Stuttgart
Kontakt
Telefon: 0711 – 21691856 oder 0711 – 21691857
Fax: 0711 – 2167974
E-Mail: auslaenderrecht@stuttgart.de
Grundsätzlich nur mit Terminvereinbarung:
Mo, Di, Mi 08:30 – 13:00
Do 13:00 – 18:00
Fr 08:30 – 12:00
Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis (Neueinreise) für ausländische Studenten
Für die Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis wende dich an ein beliebiges Bürgerbüro im Stadtgebiet (außer Bürgerbüro Mitte). Du kannst dort insbesondere die polizeiliche Anmeldung und die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis in einem Behördengang erledigen. Voraussetzungen, um einen schnellen und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sind folgende Unterlagen zwingend vorzulegen:
- ausgefülltes Anmeldeformular (Wohnsitz in Stuttgart !)
- gültiges Einreisevisum zum Studium bzw. zum Sprachkurs mit anschließendem Studium
- gültiger Nationalpass
- Nachweis über Studienzulassung („bedingte Zulassung“) oder Deutschintensivsprachkurs
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- 1 biometrisches Passbild
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für ausländische Studenten
Zur Verlängerung deiner Aufenthaltserlaubnis erhältst du rechtzeitig vor deren Ablauf ein Schreiben, in dem auf die erforderlichen Unterlagen hingewiesen wird. Gleichzeitig erhältst du einen Termin zur Vorsprache. Solltest du dieses Schreiben nicht rechtzeitig vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, solltest du dich schnellst möglichst zur Terminvereinbarung mit der Ausländerbehörde in Verbindung setzen.
Voraussetzungen
Bei der Vorsprache müssen folgende Unterlagen zwingend vorgelegt werden:
- aktueller Studiennachweis (aktuelle Immatrikulationsbescheinigung), bei Zeitstudenten Nachweis über Grund und Dauer
- Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts – Kontoauszüge der letzten drei Monate mit regelmäßigen Zahlungseingängen oder – aktuelles Bank Statement oder – aktuelle Verpflichtungserklärung oder – aktueller Stipendiennachweis
- TestDaF-Zeugnis
- gültiger Nationalpass mit gültigem Aufenthaltstitel
- Nachweis über bestehenden Krankenversicherungsschutz
- bei Promotionsstudenten zusätzlich noch Nachweis über den Stand des Promotionsverfahrens
- nach Abschluss des Studiums ggf. Nachweis über Arbeitsplatzsuche
- 1 biometrisches Passbild