Ausländerbehörde Stuttgart - BW

In der Landeshauptstadt von Baden-Württemberg leben mehr als 150.000 Ausländer.

Ausländerbehörde der Stadt Stuttgart

Anschrift für Besucher Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht

Schwabenzentrum B4
(Amt für öffentliche Ordnung)
Eberhardstraße 39
70173 Stuttgart S-Mitte

Postanschrift

Landeshauptstadt Stuttgart
70161 Stuttgart

Kontakt

Telefon: 0711 – 21691856 oder 0711 – 21691857
Fax: 0711 – 2167974
E-Mail: auslaenderrecht@stuttgart.de

Grundsätzlich nur mit Terminvereinbarung:

Mo, Di, Mi 08:30 – 13:00
Do 13:00 – 18:00
Fr 08:30 – 12:00

Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis (Neueinreise) für ausländische Studenten

Für die Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis wende dich an ein beliebiges Bürgerbüro im Stadtgebiet (außer Bürgerbüro Mitte). Du kannst dort insbesondere die polizeiliche Anmeldung und die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis in einem Behördengang erledigen. Voraussetzungen, um einen schnellen und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sind folgende Unterlagen zwingend vorzulegen:

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für ausländische Studenten

Zur Verlängerung deiner Aufenthaltserlaubnis erhältst du rechtzeitig vor deren Ablauf ein Schreiben, in dem auf die erforderlichen Unterlagen hingewiesen wird. Gleichzeitig erhältst du einen Termin zur Vorsprache. Solltest du dieses Schreiben nicht rechtzeitig vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, solltest du dich schnellst möglichst zur Terminvereinbarung mit der Ausländerbehörde in Verbindung setzen.

Voraussetzungen

Bei der Vorsprache müssen folgende Unterlagen zwingend vorgelegt werden: