Deine Gesundheit
in sicheren Händen

Von Gesundheitsfragen bis zu medizinischer Unterstützung. Wir kümmern uns um dich, während du dich um andere kümmerst.

In Kooperation mit

24/7 Assistance

Medizinische Absicherung für
deinen Einsatz in Deutschland

Medizinische Assistance
Allianz Logo
Telefon: +49 7153 7083014

Ablauf Schadenmeldung

In nur vier Schritten vom Arztbesuch zur Kostenerstattung

1

Terminvereinbarung

Vereinbarung von Arztterminen durch die Assistance.

2

Arzt-/Krankenhausbesuch

Behandlungen akuter Krankheitsfälle sind in ganz Deutschland versichert.

3

Schadeneinreichung

Bequemes Einreichen von Rechnungen und Rezepten über das Schadenformular.

4

Kostenerstattung

Schnelle und einfache Rückerstattung der Behandlungskosten.

Schaden melden

Mit wenigen Klicks deine Rechnung einreichen

Tarifübersicht

Dein Rundum-Versicherungsschutz für Pflegekräfte in Deutschland
MAWISTA Reisecare
MAWISTA Reisecare

24/7 medizinische Assistance / Notrufzentrale

Unbegrenzte medizinische Kostenübernahme in akuten Fällen

Ambulante ärztliche Behandlungen

Stationäre Krankenhausbehandlungen, inkl. Operationen

Transportkosten zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus

Rücktransport ins Heimatland

Kostenübernahme auch nach Versicherungsende bis zum Tag der Transportfähigkeit

Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel

Zahnbehandlung und Reparatur sowie provisorischer Zahnersatz nach einem Unfall

250 €

Rettungs- und Bergungskosten nach einem Unfall

5.000 €

Oft gestellte Fragen

Fragen rund um den Tarif

Krankheit
Kostenerstattung
Leistung
Wer ist mein Ansprechpartner bei Fragen?

Wenn du Hilfe bei akuten Erkrankungen oder geplanten Arztbesuchen brauchst, kannst du jederzeit unsere 24/7-Assistance unter der Nummer +49 7024 46951-0 anrufen. Diese wird dich auf Polnisch beraten.

Bei Fragen zu deinem Versicherungstarif kannst du per E-Mail an info@mawista.com Kontakt mit dem Kundenservice aufnehmen. Die Antworten werden von uns maschinell ins Polnische übersetzt.

Zu welchem Arzt oder Krankenhaus darf man gehen?
Bei einer kleineren Erkrankung (zum Beispiel einer Grippe, Kopfschmerzen oder kleineren Unfällen) empfehlen wir das Aufsuchen eines Allgemeinarztes in der Nähe. Bei Zahnschmerzen wendet man sich direkt an einen Zahnarzt. Bei starken Schmerzen und gravierenden Unfällen sollte man in ein Krankenhaus gehen. Sollte eine stationäre Behandlung im Krankenhaus nötig sein (wie zum Beispiel aufgrund einer Operation), ist umgehend der Versicherer zu kontaktieren. Die Mitarbeiter der Notrufzentrale klären in diesem Fall die Details zur Kostenübernahme direkt mit dem Krankenhaus. Dies hat den Vorteil, dass hohe Krankenhausrechnungen nicht ausgelegt werden müssen. Der Versicherer übernimmt die Kosten direkt.
Was passiert, wenn ich einen Notarzt rufen muss?

In akuten Notfällen rufe bitte den Notarzt unter der Telefonnummer 112. Danach solltest du so schnell wie möglich die Assistance informieren, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Kosten übernommen werden.

Welche Unterlagen werden für den Erhalt einer Kostenübernahmeerklärung benötigt?
Grundvoraussetzung für den Erhalt einer Kostenübernahmeerklärung ist die Behandlung einer akuten Erkrankung (keine Vorerkrankung), die medizinisch notwendig und unaufschiebbar ist. Zur Prüfung dieser Voraussetzungen müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
  • ausführlicher Befundbericht des Arztes, der die Operation angeordnet hat
  • Anamnese
  • Beschwerdebild
  • Information, wann die Operation stattfinden soll
  • Information, wo die Operation stattfinden soll
Wie schnell muss ich den Versicherer bei einem Krankenhausaufenthalt informieren?

Bitte informiere die Assistance umgehend, sobald du weißt, dass eine stationäre Behandlung oder Operation notwendig ist, damit die Kostenübernahme rechtzeitig mit dem Krankenhaus abgeklärt werden kann.

Wie kann man Rechnungen einreichen?

Rechnung werden über unser Schadenformular eingereicht. Dieses wird vollständig ausgefüllt. Nach dem Absenden des Formulars erhält man eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail. Der Versicherer prüft im Anschluss die Erstattungsfähigkeit der Rechnung und leitet alles Weitere in die Wege.

Was mache ich, wenn ich mehrere Rechnungen habe?
Du kannst mehrere Rechnungen gleichzeitig einreichen. Stelle sicher, dass jede Rechnung vollständig ist und alle notwendigen Informationen enthält. Du kannst sie über unser Schadenformular hochladen.
Welche Informationen müssen auf der Arztrechnung stehen?
Die Rechnung sollte die folgenden Angaben enthalten: Name des Arztes, Diagnose, genaue Beschreibung der durchgeführten Behandlungen oder Untersuchungen sowie das Behandlungsdatum.
Müssen Arztrechnungen vor der Einreichung übersetzt werden?

Nein, eine vorherige Übersetzung ist nicht notwendig. 

Welche Unterlagen werden für die Erstattung von Krankenhausrechnungen benötigt?

Für die Prüfung von Krankenhausrechnungen benötigt der Versicherer folgende Unterlagen:

  • Aufnahmeanzeige des Krankenhauses
  • Entlassungsanzeige des Krankenhauses
  • Rechnung
  • vollständigen Entlassungsbericht
Wie lange dauert es, bis ich eine Rückerstattung meiner Kosten erhalte?
In der Regel bearbeiten wir eingereichte Rechnungen innerhalb weniger Tage, und die Rückerstattung erfolgt meist innerhalb von zwei Wochen.
Wie erfahre ich, ob meine Rechnung vollständig erstattet wird?
Nach Prüfung deiner Rechnung erhältst Du eine Rückmeldung von uns, in der detailliert angegeben wird, welche Kosten übernommen werden und ob eventuell Selbstbehalte anfallen.
Sind Medikamente mitversichert?

Die Kosten für Medikamente werden grundsätzlich übernommen, sofern sie von einem Arzt für die medizinisch notwendige Behandlung einer akuten Erkrankung verschrieben wurden.

Kann ich meinen Arzt in Deutschland frei wählen?
Ja, du hast freie Arztwahl in Deutschland und kannst sowohl Hausärzte als auch Fachärzte nach deinen Bedürfnissen aussuchen. Wenn du die Assistance anrufst, wird diese einen Termin beim Arzt für dich vereinbaren.
Muss ich die Arztrechnung selbst bezahlen oder wird diese direkt übernommen?
Kleinere Arztrechnungen (z. B. für Hausärzte) musst du zunächst selbst bezahlen und dann zur Rückerstattung bei uns einreichen. Bei Krankenhausaufenthalten oder Operationen übernimmt der Versicherer die Kosten direkt.
Was mache ich, wenn ich einen Arzttermin benötige?
Wenn du Unterstützung bei der Terminvereinbarung benötigst, hilft dir unsere polnischsprachige Assistance gerne weiter.
Was ist im Tarif MAWISTA Reisecare nicht versichert?

Grundsätzlich werden bei MAWISTA Reisecare nur die Kosten für Behandlungen erstattet, die medizinisch notwendig und nach Versicherungsbeginn aufgetreten sind. Somit werden Behandlungen von Vorerkrankungen vom Versicherer nicht bezahlt.

Die Versicherungsbedingungen beschreiben unter § 3, in welchen Fällen kein Versicherungsschutz besteht.

1. Kein Versicherungsschutz besteht für

a) Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, die ein Anlass für die Reise sind;

b) Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, deren Notwendigkeit der versicherten Person vor Versicherungsbeginn oder zur Zeit des Versicherungsabschlusses bekannt war oder mit denen sie nach den ihr bekannten Umständen rechnen musste;

c) Zahnbehandlungen, die über schmerzstillende Behandlungen, Reparaturen von Zahnprothesen und Provisorien hinausgehen;

d) Massage- und Wellness-Behandlungen, Fango und Lymphdrainage sowie die Anschaffung von Prothesen und Hilfsmitteln;

e) Behandlung von Alkohol-, Drogen- und anderen Suchtkrankheiten und deren Folgen;

f) Entbindungen nach der 36. Schwangerschaftswoche sowie nicht medizinisch-indizierte und aufschiebbare Schwangerschaftsunterbrechungen und deren Folgen;

g) durch Siechtum, Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Behandlung oder Unterbringung;

h) psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlung sowie Hypnose;

i) Verletzungen, die durch die aktive Teilnahme an Wettkämpfen von Sportorganisationen und das dazugehörige Training verursacht wurden;

j) Behandlungen durch Ehegatten, Lebenspartner, Eltern oder

Kinder. Nachgewiesene Sachkosten werden tarifgemäß erstattet.

2. Übersteigt eine Heilbehandlung oder eine sonstige Maßnahme das medizinisch notwendige Maß, kann der Versicherer die Leistung auf einen angemessenen Betrag herabsetzen. Die berechneten Honorare und Gebühren dürfen den in dem betreffenden Land als allgemein üblich und angemessen betrachteten Umfang nicht übersteigen. Andernfalls kann der Versicherer die Erstattung auf landesübliche Sätze kürzen.