AUSLANDSKRANKENVERSICHERUNG

für Auslandsaufenthalte bis zu 5 Jahre

Auslandskrankenversicherung für Arbeitnehmer

WER KANN SICH VERSICHERN?

Versicherungsfähig sind Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bis zum vollendeten 75. Lebensjahr (75.Geburtstag).
z.B.:Arbeitnehmer im Ausland
Working-Holiday Teilnehmer
Langzeiturlauber
Residenten
Animateure,…
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WAS MUSS ICH UNBEDINGT WISSEN?

  • Höchstendalter: 75 Jahre bei Ablauf des Vertrages
  • Maximale Versicherungsdauer: 5 Jahre
  • Vertrag muss vor Beginn der Auslandsreise abgeschlossen werden
  • Verlängerungsantrag vor Ablauf möglich, jedoch bis max. 5 Jahre.
    Zustimmung des Versicherer erforderlich!! Bei Vertragsverlängerungen besteht Versicherungsschutz nur für die Versicherungsfälle und nur für die Beschwerden, die nach Zustimmung des Versicherers zur Vertragsverlängerung neu eingetreten sind.
  • Zahlweise: monatlich oder als Einmalbeitrag möglich
  • Kündigung: bei vorzeitiger Rückkehr des Auslandsaufenthaltes möglich, Nachweise (z.B. Flug- oder Bahnticket) können gefordert werden
  • 25,- EUR Selbstbehalt je Versicherungsfall
  • Versicherungsschutz bei Reiseunterbrechung auch in Deutschland, bei:
    - mindestens 1-jährige Reisedauer;
    - Unterbrechung von max. 6 Wochen je angefangenem Versicherungsjahr
    bei einer stationären Krankenhausbehandlung in Deutschland, dann nur im Rahmen der Allgemeinen Pflegeklasse.

WIE HOCH SIND DIE MONATSBETRÄGE?

Kein Beitragsunterschied für Männer/Frauen
Tarifwechsel während der Laufzeit nur mit schriftlicher Zustimmung des Versicherers

Person / Alter Tarif Basic
ohne USA/CAN
Tarif Basic
mit USA/CAN
Tarif Profi
ohne USA/CAN
Tarif Profi
mit USA/CAN
Kinder bis 18. Geburtstag 39 EUR 98 EUR 45 EUR 108 EUR
ab 18. bis zum 65. Geburtstag 59 EUR 148 EUR 89 EUR 178 EUR
ab 65. bis zum 75. Geburtstag 236 EUR 592 EUR 356 EUR 712 EUR

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Online-Abschluss / Bedingungen

WELCHE LEISTUNGEN SIND VERSICHERT *?

 Ambulante und zahnärztliche Heilbehandlung Tarif Basic Tarif Profi
ärztliche Behandlung beim Arzt Ja Ja
ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel. Ja Ja
ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen Ja Ja
ärztlich verordnete Hilfsmittel, die infolge eines Unfalles notwendig werden Ja Ja
schmerzstillende Zahnbehandlung einschl. Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz Ja Ja

 

Stationäre Heilbehandlung Tarif Basic Tarif Profi
stationäre Behandlung im Krankenhaus Ja Ja
Krankentransporte zur stationären Behandlung in das nächst erreichbare, geeignete Krankenhaus Ja Ja

 

Sonstige Leistungen Tarif Basic Tarif Profi
medizinisch sinnvoller Rücktransport Ja Ja
Überführungs-/Bestattungskosten Ja, bis zu 10.000,- EUR Ja, bis zu 10.000,- EUR
Schwangerschaft und Entbindung, nach Vertragsbeginn Ja, nach einer Wartezeit von 8 Monaten für die Entbindung Ja, nach einer Wartezeit von 8 Monaten für die Entbindung

 

Zusatzleistungen Tarif Profi  Tarif Basic Tarif Profi
Hilfsmittlel (nicht unfallbedingt) NEIN Ja, nach einer Wartezeit von 6 Monaten bis 2.000 EUR je Versicherungsjahr
Ambulante Vorsorgeuntersuchungen für Kinder NEIN Ja, nach einer Wartezeit von 6 Monaten
Ambulante Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen NEIN Ja, nach einer Wartezeit von 6 Monaten
Zahnersatz:
in den ersten beiden Versicherungsjahren mit 80% des Rechnungsbetrages bis max. 1.000 EUR für beide Versicherungsjahre;
ab dem 3. Versicherungsjahr mit 80% des Rechnungsbetrages bis 1.500 EUR pro Versicherungsjahr.
NEIN Ja, nach einer Wartezeit von 6 Monaten
Selbstbehalt je Versicherungsfall 25 EUR 25 EUR

WELCHE LEISTUNGEN SIND NICHT VERSICHERT*?

Nicht versichert sind z.B.:

  • für die bei Beginn des Versicherungsschutzes bzw. bei Beginn der Vertragsverlängerung bestehenden und / oder bekannten Krankheiten und Beschwerden und deren Folgen sowie die Folgen solcher Krankheiten und Unfälle, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsbeginn behandelt worden sind;
  • für die Behandlungen im Ausland, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren;
  • für die Behandlungen, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten, es sei denn, dass die Reise wegen des Todes des Ehegatten oder eines Verwandten 1 Grades unternommen wurde;
  • für solche Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von Unfällen, die durch Kriegsereignisse oder aktive Teilnahme an Unruhen verursacht und nicht ausdrücklich in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind;
  • für die auf Vorsatz beruhenden Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen;
  • für Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen, es sei denn, dass diese Behandlungen im Anschluss an eine versicherte, vollstationäre Krankenhausbehandlung wegen eines schweren Schlaganfalles, schweren Herzinfarktes oder einer schweren Skeletterkrankung (Bandscheiben-OP, Hüftendoprothese) erfolgt, zur Verkürzung des Aufenthaltes im Akutkrankenhaus dient und Leistungen vor Behandlungsbeginn vom Versicherer schriftlich zugesagt wurden;
  • für Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren;
  • für ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort. Die Einschränkung entfällt, wenn die Heilbehandlung durch einen dort eintretenden Unfall notwendig wird. Bei Erkrankungen entfällt sie, wenn sich der Versicherte in dem Heilbad oder Kurort nur vorübergehend und nicht zu Kurzwecken aufgehalten hat;
  • für Aufwendungen, die durch Behandlungsmethoden und Arzneimittel entstehen, die weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Aufenthaltsland wissenschaftlich allgemein anerkannt sind. Hiervon ausgenommen sind Leistungen gemäß § 5 Ziffer 3 der AVB “VB-KV-2008″ (RKL);
  • für Hilfsmittel, auch wenn sie ärztlich verordnet sind, sofern sie nicht allein infolge eines Unfalles erstmals notwendig werden und der direkten Behandlung der Unfallfolgen dienen;
  • für Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kinder. Nachgewiesene Sachkosten werden tarifgemäß erstattet;
  • für eine durch Siechtum, Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Behandlung oder Unterbringung;
  • für Hypnose, psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlung;
  • für Zahnersatz, Stiftzähne, Einlagefüllungen, Überkronungen, kieferorthopädische Behandlung, prophylaktische Leistungen, Aufbissbehelfe und Schienen, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen und implantologische Zahnleistungen;
  • für Behandlungen von HIV-Infektionen und deren Folgen;
  • für Immunisierungsmaßnahmen;
  • für Behandlungen wegen Störungen und/oder Schäden der Fortpflanzungsorgane;
  • für Selbstmord, Selbstmordversuche und deren Folgen;
  • für Vorsorgeuntersuchungen (in Tarifstufe Profi, jedoch teilweise mitversichert);
  • für Organspenden und deren Folgen.

WIE REICHE ICH REZEPTE UND ARZTRECHNUNGEN EIN?

Zur Leistungsbearbeitung benötigt der Versicherer:

Die bezahlten Original-Belege, die den Namen der behandelten Person, die Bezeichnung der Krankheit, die Angabe der vom Behandler erbrachten Leistungen nach Art, Ort und Behandlungszeitraum enthalten müssen. Besteht anderweitig Versicherungsschutz für Heilbehandlungskosten und wird dieser zuerst in Anspruch genommen, so genügen als Nachweis die mit Erstattungsvermerken versehenen Rechnungs-Zweitschriften;
Rezepte sind zusammen mit der Arztrechnung, die Rechnung über Heil- oder Hilfsmittel zusammen mit der Verordnung einzureichen;

Derartige Rechnungen / Quittungen senden Sie bitte formlos mit der Vertragsnummer und unter Angabe Ihrer Bankverbindung in Deutschland an:

HanseMerkur Reiseversicherung AG
Abt. RKL/Leistung
Siegfried-Wedells-Platz 1
20352 Hamburg

Sollten Sie, bedingt durch einen Unfall oder eine akute Krankheit ein Krankenhaus aufsuchen müssen, um stationär behandelt zu werden, so rufen Sie bitte umgehend an:

NOTRUFSERVICE:
Telefon: ++49 (0) 180 5 256 256

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RECHTLICHE INFORMATIONEN FÜR DEN VERBRAUCHER

*Rechtsverbindlich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Auslandsreiseversicherung der HANSEMERKUR Reiseversicherung AGF VB-KV 2008 (RKL)

Die Versicherungsbedingungen können Sie als PDF-Datei einsehen und herunterladen.

Versicherungsbedingungen für die Auslandsreise-Krankenversicherung der HanseMerkur Reiseversicherung AG VB-KV 2008 (RKL) (48 KB)

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