MAWISTA gewinnt Rechtsstreit gegen gesetzliche Krankenkasse
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat einstimmig bestätigt, dass alle drei MAWISTA Student Tarife (Classic, Classic Plus und Comfort) das gesetzlich geforderte Sicherheitsniveau für ausländische Studenten mit befristeter Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland erfüllen.
MAWISTA hatte als Vermittler auf dem Gebiet der freiwilligen privaten Krankenversicherung gegen eine gesetzliche Krankenversicherung geklagt. Gegenstand des Streits war die Behauptung der Krankenkasse, dass die MAWISTA Student Tarife keine ausreichende Sicherheit bieten würden und daher eine gesetzliche Krankenversicherung verpflichtend sei. Beide Behauptungen wurden nun rechtskräftig widerlegt. Gesetzliche Krankenkassen sind damit weiterhin verpflichtet ausländische Studenten mit einer MAWISTA Student Krankenversicherung an Hochschulen in Deutschland von der Versicherungspflicht befreien.
Darüber hinaus hat sich die MAWISTA GmbH dazu entschieden auch die Behandlung von Alkohol-, Drogen-, sonstigen Suchtkrankheiten und deren Folgen abzusichern. Damit erfüllen die Tarife „Student Classic“, „Student Classic Plus“ und „Student Comfort“ nun auch alle Anforderungen des GKV-Spitzenverbandes an eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall. Hiermit sind nun alle MAWISTA Student Tarife für die Befreiung von der studentischen Pflichtversicherung geeignet.