Pflichten der versicherten Person
Eine der wichtigsten Pflichten der versicherten Person ist es, die fälligen Prämien rechtzeitig zu bezahlen. Als Bezahlungsmöglichkeit bietet MAWISTA SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder eine Überweisung an.
Die Prämie der MAWISTA Versicherungen ist erstmalig mit Beginn des Versicherungsvertrages fällig und monatlich im Voraus zu zahlen. Bei Vertragslaufzeiten von mehr als einem Monat sind die Folgeprämien jeweils zum 1. des neuen Monats fällig.
Die Prämie der MAWISTA Produkte Visum und Reisecare ist sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig und bei Aushändigung der Versicherungspolice mit der gewählten Zahlungsart zu zahlen.
Versäumnis Zahlung
Wird eine Bezahlung versäumt, kann es schnell passieren, dass kein Versicherungsschutz mehr vorhanden ist. Ein gültiger Krankenversicherungsschutz ist für alle in Deutschland lebenden Personen Pflicht.
Versäumt hingegen der Versicherer das Einziehen der Zahlung, beispielsweise aufgrund technischer Probleme, besteht dein Versicherungsschutz weiterhin.
Tipps
Um ein Versäumnis der Bezahlung und damit das Risiko von ausbleibendem Versicherungsschutz zu vermeiden, empfiehlt sich die Einrichtung des SEPA-Lastschriftverfahrens. Über dieses wird die fällige Prämie automatisch, und sofern entsprechend eingerichtet, ohne Enddatum von deinem Bankkonto abgebucht.
Solltest du dich gegen ein SEPA-Lastschriftverfahren entscheiden, empfehlen wir dir eine regelmäßige Überprüfung deiner Zahlung.