Tarif MAWISTA Student und die Befreiung von der obligatorischen Krankenversicherungspflicht in der Schweiz

Obligatorischen Krankenversicherungspflicht in der Schweiz

Für viele Studenten ist die Schweiz zu einem attraktiven Studienland geworden. Auch für ein Auslandspraktikum ist die Schweiz recht beliebt.

Befreiung von der obligatorischen Krankenversicherungspflicht in der Schweiz

Für viele Studenten ist die Schweiz zu einem attraktiven Studienland geworden. Auch für ein Auslandspraktikum ist die Schweiz recht beliebt. MAWISTA bietet für die Schweiz die Auslandkrankenversicherung nach Tarif Mawista Student an. Für Deutsche gilt der Versicherungsschutz auch in der Schweiz.

ABER:

Personen, die sich länger als 3 Monate in der Schweiz aufhalten, sind dem „schweizerischen Krankenversicherungsobligatorium“ unterstellt. Dies ist die Pflichtversicherung der Schweiz.

In bestimmten Ausnahmefällen (Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Praktikantinnen und Praktikanten und Au-Pairs) kann man sich von der obligatorischen Krankenversicherungspflicht in der Schweiz befreien lassen. Dieser Antrag muss dann innerhalb von 3 Monaten nach der Wohnsitznahme gestellt werden.

Voraussetzung für eine Befreiung von der Pflichtversicherung ist der Nachweis einer gleichwertigen Versicherung mit Gültigkeit für die Schweiz. Die ausländische Versicherung muss mindestens die Kosten nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung übernehmen. Die Versicherung darf dazu keine Limitierungen (also Kosten je Tag oder eine Höchstentschädigungsgrenze) vorsehen. Auch muss die ausländische Versicherung alle Leistungen nach dem Schweizer Gesetz erfüllen, dies sind unter anderem: Leistungen bei Mutterschaft, Pflegeleistungen, Prävention,…

Anerkannt wird der sogenannte E 106 oder die europäische Krankenversicherungskarte.

Für alle anderen z. B. privaten Krankenversicherungen oder eben private Reisekrankenversicherungen muss der Versicherungsschutz auf dem Formular zur Befreiung vom Versicherer bestätigt werden. Ergänzungen oder Streichungen sind nicht zulässig.

Eine solche Bestätigung kann weder von MAWISTA noch vom Versicherer erfolgen, da nicht alle Leistungen nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung übernommen werden. Auch deshalb nicht, da bei einer künftigen Änderung des Schweizer Gesetzes auch diese Änderungen automatisch anerkannt wären. Nicht versichert sind bei dem Tarif Mawista Student eben zum Beispiel die Pflegeleistungen oder Vorsorgeuntersuchungen.

Wichtig ist, dass bei einem Umzug in einen anderen Kanton die Befreiung erneut gestellt werden muss.

Interessant zu wissen ist, dass die Krankenversicherung der Schweiz, keine Leistungen für die Zahnbehandlung vorsieht.

Fazit: Der Versicherungsschutz nach Tarif Mawista Student gilt für deutsche Studenten auch in der Schweiz. Der Versicherungsschutz ist jedoch für eine Befreiung von der obligatorischen Krankenversicherungspflicht in der Schweiz nicht geeignet.