Reiserücktrittsversicherung Schwangerschaft

Reiserücktrittsversicherung Schwangerschaft

Es ist die natürlichste Sache der Welt, aber im Bereich Reiserücktritt für viele Versicherungsnehmer immer wieder ein Rätsel – die Schwangerschaft!

Es ist die natürlichste Sache der Welt, aber im Bereich Reiserücktritt für viele Versicherungsnehmer immer wieder ein Rätsel – die Schwangerschaft!

Dabei ist es eigentlich ganz einfach. Im Rahmen einer Schwangerschaft besteht dann Versicherungsschutz, wenn der Reiseantritt infolge der Schwangerschaft nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Soweit die Versicherungsbedingungen, aber was bedeutet das.

Zunächst einmal: eine Schwangerschaft ist keine Erkrankung! Man kann also auch bei einer bestehenden Schwangerschaft eine Reise buchen, ohne im Schadenfall zu riskieren, dass dieser wegen vorvertraglichem Bestehen der Schwangerschaft abgelehnt wird.

Folgende Punkte sind dabei zu beachten:

  • Es bestehen keine gesundheitlichen Bedenken und es liegt eine stabile Schwangerschaft vor (also keine Risikoschwangerschaft).
  • Die Reise wurde nicht für einen Zeitpunkt gebucht, zu dem entweder der Veranstalter oder die Airline einen Transport ablehnt.
  • Die Schwangerschaft ist nicht bereits so weit fortgeschritten, dass sich der Reiseantritt aus medizinischen Gründen verbietet.

Spreche hierzu jedenfalls mit dem Reiseveranstalter oder der Airline und in jedem Fall auch mit deinem Arzt, bevor du die Reise buchst.

Unabhängig davon, ob die Reise vor Feststellung der Schwangerschaft oder erst danach gebucht wird: Die werdende Mutter genießt dann Versicherungsschutz, wenn der Antritt der gebuchten und versicherten Reise nicht mehr möglich oder nicht mehr zumutbar ist, weil nach Buchung Komplikationen in der Schwangerschaft auftreten, es also z.B. zu vorzeitigen Wehen, einer Frühgeburt oder ähnlichen Schwangerschaftskomplikationen kommt. Nicht die Schwangerschaft an sich ist das versicherte Ereignis, sondern eben die aufgetretenen Komplikationen in der Schwangerschaft.

Ebenfalls versichert ist darüber hinaus auch, wenn die Schwangerschaft mit einer bereits vor Feststellung dieser Schwangerschaft gebuchten Reise kollidiert. Hierzu ein Beispiel:

Buchung der Reise: 02.01.2012
Schwangerschaft festgestellt: 30.01.2012 (4. Schwangerschaftswoche)
errechneter Entbindungstermin: 30.09.2012
gebuchter Reisetermin: 01.10.2012

Dass der Antritt der gebuchten Reise nur einen Tag nach dem Geburtstermin nicht möglich oder nicht zumutbar ist, liegt auf der Hand. Auch hierfür besteht selbstverständlich Versicherungsschutz.

Es ist also wirklich ganz einfach. Wenn du dir aber dennoch nicht sicher bist, stehen wir dir gerne mit Rat und Tat zur Seite. Der medizinische Dienst unserer Assistance unterstützt dich im Rahmen deines Versicherungsschutzes ebenfalls bei der Entscheidung ob und ggf. wann die Reise storniert werden soll. Wenn du dich unverzüglich nach Eintritt des versicherten Rücktrittsgrundes an unsere Assistance wendest und deren Empfehlung Folge leistest, vermeidest du überdies das Risiko einer Kürzung der Versicherungsleistung bei verspäteter Stornierung.

Stand:10/2012

Autor:

Joachim Stöger,
Fachreferent Schaden
AGA International S.A.,
Niederlassung für Deutschland, München.