Sinnvoller oder medizinisch notwendiger Rücktransport?

Sinnvoller oder medizinisch notwendiger Rücktransport?

Sonja H. hat sich einen Lebenstraum erfüllt. Sie hat sich für ein Gastsemester an der Universidade Federal Fluminense in Rio de Janeiro eingeschrieben.

Unfall auf Feuerland – Glück im Unglück

Die Studentin Sonja H. hat sich einen Lebenstraum erfüllt. Sie hat sich für ein Gastsemester an der renommierten Universidade Federal Fluminense in Rio de Janeiro/Brasilien eingeschrieben. Natürlich will sie nicht nur studieren, sondern auch Land und Leute kennenlernen.

So kommt es, dass sie an einem von der Universität organisierten Studienausflug nach Argentinien teilnimmt um Feuerland kennenzulernen und dort 14 Tage in der unberührten Natur verbringt. Der Ausflug führt mehrere Tage per Pferd durch unwegsames Urwaldgelände. Unglücklicherweise stürzt sie am dritten Tag von ihrem scheuenden Pferd und fällt auf einen abgebrochenen Baumstamm.

Sofort stellen sich schwere Schmerzen, Missempfindungen an den Beinen und eine dauerhafte Bewegungsunfähigkeit ein. Die Reisebegleiter können aktuell nicht helfen, glücklicherweise ist jedoch die Sanitätsstation des chilenischen Militärs von Porvenir nur einen halben Tagesritt entfernt. Irgendwie schafft sie die Strapazen des Transportes zur Ortschaft.

Der kleine Sanitätsposten kann nicht viel machen, das Röntgen zeigt jedoch einen Beckenanbruch an.

Die klare Indikation: sofortiger Transport ins nächste geeignete Krankenhaus. In der Klinik in Ushuaia wird die Diagnose bestätigt und Sonja H. bei dieser Diagnose ein mehrwöchiger stationärer Aufenthalt in Aussicht gestellt.

Nach den „Mawista Student & Science“ Versicherungsbedingungen erstattet die AGA die Kosten des „medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransportes“ nach Deutschland.

Unter „medizinisch notwendig“ – wie in vielen Bedingungen der Krankenversicherer üblich – versteht man dagegen nur dann einen Rücktransport ins Heimatland, wenn vor Ort für das bestehende Krankheitsbild eine medizinische Unterversorgung bestünde. Dies ist heutzutage aber nur noch in sehr wenigen Regionen der Welt der Fall.

So auch hier: Die Klinik von Ushuaia ist bestens ausgerüstet und weist einen Stab erfahrener Ärzte aller Fachrichtungen aus.

Eine “medizinische Notwendigkeit“ Sonja H. aus Ushuaia abzuholen, besteht also nicht. Zum Glück hat Sonja H. für ihren Südamerika-Aufenthalt den Versicherungsschutz Mawista Student mit darin enthaltenem „Medizinisch sinnvollen“ Rücktransport gewählt. So konnte Allianz Global Assistance International S.A. (AGA) Sonja H. auch aus „medizinisch sinnvollen“ Gesichtspunkten aus Ushuaia abholen lassen und den Rücktransport nach Deutschland in voller Höhe übernehmen.

Die Organisation der Rückführung erfolgte seitens der Assistance/Notrufzentrale der AGA schließlich in mehreren Schritten: Nach dem Antransport von der Klinik zum Flughafen Ushuaia war zunächst von dort ein Ambulanzflug nach Buenos Aires notwendig, der weitere Rücktransport erfolgte von Buenos Aires per sogenanntem Stretcher mit der Lufthansa nach Frankfurt . Dort angekommen brachte schließlich ein Rettungswagen die Patientin in ihre Wunschklinik.

Die Gesamtkosten allein der Rückführung inklusive dem erforderlichen Medizinischen Escort beliefen sich am Ende auf insgesamt € 47.500,00. Gut also, dass Sonja H. den richtigen Versicherungsschutz gewählt hatte und somit ihre Genesung im Kreise der Familie und Freunde im Heimatland rasch voranschreiten konnte.

Abschließend zum besseren Verständnis dieses wichtigen Unterschiedes in der Versicherungsbedingungen der Krankenversicherung „Medizinisch notwendig“ vs. „Medizinisch sinnvoll“ noch folgende Erläuterung:

Medizinisch sinnvoll ist ein Krankenrücktransport wenn – abgesehen von der Frage der bloßen medizinischen Versorgung vor Ort -, eine Rückführung in die heimatliche Umgebung die Heilung aus psychischen oder sozialen Gesichtspunkten fördern oder beschleunigen kann. Da kranke Menschen erfahrungsgemäß lieber im heimatlichen Umfeld behandelt werden wollen, dient das erweiterte Kriterium „medizinisch sinnvoll“ in allen uns bekannten Fällen unmittelbar dem Wohle des Patienten.

Stand 23.07.12

Autor:

Klaus Weege,
Gruppenleiter Krankenschaden,
AGA International S.A., München.