Versicherung für Stipendiaten der Max-Planck-Institute

Auf dieser Seite findest du als Stipendiat der MPG alle Informationen zu dem angebotenen Versicherungspaket. Die angebotenen Tarife stehen ausschließlich den Stipendiaten der Max-Planck-Gesellschaften zur Verfügung.

Wer kann sich versichern?

Im Rahmen dieses Versicherungsangebotes können sich die folgenden Personen versichern:

Ausländische Stipendiaten, die ihr Stipendium ausschließlich im Ausland ausüben, können sich über dieses Versicherungsangebot nicht versichern.

Dein persönlicher Ansprechpartner

Für alle Fragen speziell zu dem Versicherungspaket für Stipendiaten steht dir unser deutsch- / englischsprachiges Team unter folgenden Kontaktmöglichkeiten jederzeit gerne zur Verfügung:

Telefon:
+49 (0)7024/469510

E-Mail:
info@mawista.com

Bausteine des Versicherungspaketes

Pakete

Das Versicherungspaket für Stipendiaten der MPG besteht aus drei Versicherungsbausteinen. Je nach gewünschtem Umfang kannst du deinen persönlichen Versicherungsschutz aus den Bereichen Kranken-und Pflegeversicherung, Krankentagegeld, private Haftpflichtversicherung sowie Unfallversicherung individuell zusammenstellen.

Die Privathaftpflichtversicherung und die Unfallversicherung sind in Deutschland freiwillige Versicherungen. Die Kranken- und Pflegeversicherung benötigt jeder in Deutschland aufgrund der Versicherungspflicht.

Beginn, Ende und Zahlweise des Versicherungspaketes / der Tarife

Beantragung: Das Versicherungspaket kann auch schon vor der Einreise nach Deutschland beantragt werden.

Beginn: Du kannst an jedem Tag im Monat (frühestens das Datum der Einreise nach Deutschland) mit der jeweiligen Versicherung beginnen. Der technische Beginn ist immer der 1. eines Monats. Für die Kranken- und Pflegeversicherung gilt:

1. Beginn bei Anmeldung bis zum Ende des Folgemonates, der auf die Einreise nach Deutschland folgt

Wenn die Anmeldung bis zum Ende des Folgemonates der auf die Einreise nach Deutschland folgt vorliegt (Eingang beim Versicherer), ist der materielle Versicherungsbeginn grundsätzlich das Datum der Einreise.

Ein Beginn in die Zukunft ist maximal bis zu 3 Monaten nach Einreise möglich, sofern ein anderweitiger Versicherungsschutz nachgewiesen wird. Bei materiellen Beginnen bis zum 15. des Monates ist der Beitrag für den gesamten Monat zu entrichten.

Bei materiellen Beginnen nach dem 15. des Monates ist der Monat beitragsfrei. Die Beitragszahlung beginnt im Folgemonat. Ausgeschlossen von dieser Regelung ist die Pflegepflichtversicherung (Tarif PVN). Hier beginnt der Versicherungsschutz immer am 1. des Folgemonates und ist nicht beitragsfrei.

2. Beginn bei Anmeldung nach dem Ende des Folgemonates der auf die Einreise nach Deutschland folgt

Geht die Anmeldung nach dem Ende des Folgemonats, der auf die Einreise nach Deutschland folgt, beim Versicherer ein, gilt als frühester materieller Versicherungsbeginn das Datum des Einganges der Anmeldung beim Versicherer.

Bei materiellen Beginnen bis zum 15. des Monates ist der Beitrag für den gesamten Monat zu entrichten. Bei materiellen Beginnen nach dem 15. des Monates ist der Monat beitragsfrei.

Die Beitragszahlung beginnt im Folgemonat. Ausgeschlossen von dieser Regelung ist die Pflegepflichtversicherung (Tarif PVN).

Hier beginnt der Versicherungsschutz immer am 1. des Folgemonates und ist nicht beitragsfrei. Für die Unfall- und Haftpflichtversicherung gilt: Unabhängig vom Beginn und Ende während eines Monats ist für den jeweiligen Monat immer die Monatsprämie zu entrichten.

Ende: Die Versicherung endet technisch zum Monatsende des in der Abmeldung genannten Abmeldetermin. Der Versicherungsschutz endet mit dem in der Abmeldung genannten Zeitpunkt. Der Beitrag ist bis zum Ende des Beendigungsmonats zu entrichten.

Zahlweise: Für alle Tarife in diesem Versicherungspaket gilt die monatliche Beitragszahlung von einem deutschen Bankkonto.

Informationen zu den Versicherungsarten

In welchem Fall welche Versicherung sinnvoll ist, erfährst du in der nachstehenden Kurzübersicht:

Kranken- und Pflegeversicherung

Aufgrund der Versicherungspflicht in Deutschland benötigt jeder eine private oder gesetzliche Krankenversicherung.

Da Stipendiaten der Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zu einer privaten Krankenversicherung.

Die Leistungen umfassen ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen. Tarife müssen den § 257 SGB V (Beitragszuschüsse für Beschäftigte) erfüllen um den Krankenversicherungszuschuss des Max-Planck-Institutes zu erhalten.

Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung und wird immer mit der Krankenversicherung beantragt. Krankentagegeld: Bei längerer nachgewiesener Krankheit (ab 6 Wochen) erhältst du für jeden weiteren Krankheitstag das vereinbarte Krankentagegeld.

Privathaftpflichtversicherung

Für verursachte Schäden haftet jeder persönlich und voll umfänglich in unbegrenzter Höhe. Die Privathaftpflichtversicherung deckt somit die Risiken des Alltags ab, wenn jemand anderem versehentlich ein Schaden zugefügt wird.

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung zahlt die vereinbarte Versicherungsleistung, wenn durch einen Unfall eine dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung bestehen bleibt. Je nach Art und Stärke der Beeinträchtigung bemisst sich die Höhe der Auszahlung der Versicherungssumme.

Kurzübersicht der Leistungen der angebotenen Krankenversicherung*

  • 100% ambulante, ärztliche Behandlung und Psychotherapie
  • 100% für Arznei- und Verbandmittel
  • 100% für Vorsorgeuntersuchungen nach in Deutschland eingeführten Programmen
  • für Sehhilfen, bis zu 260 EUR (alle 2 Jahre)
  • 100% für Zahnbehandlung
  • 80% für Zahnersatz bis zu 1.025 EUR je Jahr
  • 100% für stationäre Heilbehandlung im Zwei- oder Mehrbettzimmer, inkl. privatärztlicher Behandlung
  • 100% für Schwangerschaftsuntersuchungen und Entbindung
  • 100% Kostenerstattung bei Rücktransport
  • Überführung im Todesfall oder Bestattung in Deutschland bis 15.000 EUR
  • weltweit gültig
  • Krankentagegeld: vereinbartes Krankentagegeld ab dem 43. Krankheitstag

Kurzübersicht der Leistungen der angebotenen Privathaftpflichtversicherung*

Kurzübersicht der Leistungen der angebotenen Unfallversicherung*

* Rechtsverbindlich sind die Versicherungsbedingungen der jeweiligen Tarife

Beitragstabelle

In der folgenden Tabelle findest du die monatlichen Beiträge pro Person zur jeweiligen Versicherungsart. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung bemisst sich der Beitrag nach deinem Eintrittsalter, welches sich aus dem aktuellen Jahr minus deinem Geburtsjahr berechnet. Empfohlen ist auch der Einschluss des Krankentagegeld, um das Einkommen bei längerer (ab 6 Wochen) Krankheit abzusichern. Sofern du es wünscht, kann das Versicherungspaket mit der Haftpflicht- und / oder Unfallversicherung für je 6,00 € pro Monat ergänzt werden.
Alter 26 28 30 35
Kranken- und Pflegeversicherung Tarif BD2 + PVN – Stipendiaten mit Herkunft außerhalb der EU (befristete Aufenthaltserlaubnis)
1. – 60. Monat (Gleichartiger früherer, befristeter Versicherungsschutz, auch bei einem anderen Versicherer, wird auf die Höchstdauer angerechnet)
255,72 €
277,94 €
298,70 €
326,50 €
ab 61. Monat Umstellung in Tarif DOGP2 + PVN
392,96 €
410,45 €
426,93 €
462,20 €
Kranken- und Pflegeversicherung Tarif DOGP2 + PVN – Stipendiaten mit Herkunft innerhalb der EU
392,96 €
410,45 €
426,93 €
462,20 €
Krankentagegeld z. B. 50 € ab 43. Tag
4,10 €
4,20 €
4,30 €
4,90 €
Privathaftpflichtversicherung
6.00 €
6.00 €
6.00 €
6.00 €
Unfallversicherung
6.00 €
6.00 €
6.00 €
6.00 €

Die ab dem 01.05.2023 gültigen Beiträge für weitere Altersklassen findest du in unserer Tabelle.

Anmeldung / Beantragung der Versicherung(en)

Ablauf der Anmeldung:

1.) Nachdem du dich für deinen gewünschten Versicherungsumfang entschieden hast, kannst du diesen mit den rechts verlinkten Anträgen beantragen.

2.) Du erhältst während unserer Bürozeiten in der Regel am selben Tag die Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei der Visastelle / Ausländerbehörde per E-Mail übersandt.

Tipp

Auch ohne eine Bankverbindung kannst du schon aus dem Ausland die Versicherung beantragen und uns dann diese erst nach erfolgter Einreise mit folgendem Formular nachreichen:

3.) Nachdem du in Deutschland angekommen bist erhältst du deine Versicherungspolice per Post, sowie eine Krankenversicherungskarte (Chipkarte), die du bei medizinischen Behandlungen vorlegen kannst. Weitere nützliche Informationen haben wir dir in einem FAQ-Dokument zusammengestellt: FAQ- Erste Schritte Krankenversicherung.

Kranken- und Pflegeversicherung

Unfallversicherung & Privathaftpflichtversicherung

Anmeldefristen beachten:

Anmeldung innerhalb von 6 Wochen nach Einreise: Einschluss von Vorerkrankungen
Anmeldung außerhalb von 6 Wochen nach Einreise: Ausschluss von Vorerkrankungen

Bitte schicke die Anmeldeunterlagen gescannt per E-Mail an info@mawista.com oder im Original an:

MAWISTA GmbH
Esslinger Str. 83
73207 Plochingen

Rechnungen einreichen / Schäden melden

Mit den unten verlinkten Formularen kannst du uns einfach und unkompliziert Rechnungen und Belege zu deiner Krankenversicherung einreichen, oder einen Haftpflicht- oder Unfallschaden melden. Da je nach Schadensart unterschiedliche Angaben benötigt werden, verwendest du bitte das jeweilige Formular.

Krankenversicherung

Rechnungen direkt online einreichen: Rechnungs-App mit Fotofunktion für alle Belege

Schadensformular als PDF: deutsch / englisch

Privathaftpflichtversicherung

Schadensformular als PDF: deutsch / englisch

Unfallversicherung

Schadensformular als PDF: deutsch / englisch

Bei einem Notfall im Ausland oder einem nötigen Krankenrücktransport steht dir bei der Krankenversicherung jederzeit folgende Servicenummer zur Verfügung: Auslands-Notruftelefon: +49 711 6603-3930

Kündigung der Versicherungen
Eine Kündigung kannst du uns einfach mit folgender Kündigungsvorlage (per Fax an +49 7024 469 51-20 oder gescannt per E-Mail an info@mawista.com) mitteilen:
Kündigungsformular als PDF

Alle Dokumente und Formulare im Überblick

Um dir den Zugriff auf alle Dokumente des Versicherungspaketes zu erleichtern, findest du diese hier gesammelt im Überblick:

Dokumente zur Kranken- und Pflegeversicherung

Versicherungsbedingungen Krankenversicherung

Das „Kleingedruckte“. Hier sind außer den Leistungen deiner Kranken- und Pflegeversicherung auch weitere wichtige Punkte geregelt, wie z. B. Beginn und Ende der Versicherung, Fristen, Einschränkungen der Leistungspflicht, Beitragszahlung und vertragliche Obliegenheiten / Pflichten.

Allgemeine Versicherungsbedingungen: (PDF)
Tarif DOGP 2: (PDF)
Tarif BD 2: (PDF)

Versicherungsbedingungen Pflegeversicherung

Tarif PVN (PDF)

Versicherungsbedingungen Krankentagegeld

Tarif EKT43: (PDF)

Anlage zur Anmeldung

Für den Antrag benötigen wir das genaue Datum der Einreise nach Deutschland. Mit diesem Formular kannst du uns dies mitteilen. Hierzu bitte einen geeigneten Nachweis beifügen. Dies kann die Bestätigung des Max-Planck-Institut sein, ein Flugticket, ein Zugticket, oder die Passkopie mit dem Stempel des Einreisedatums.

(PDF)

SEPA Mandat

Sofern du uns die Anmeldung ohne Bankverbindung zugesendet hast, kannst du mit diesem Formular uns deine Bankverbindung mitteilen. Wir akzeptieren alle europäischen Bankverbindungen mit einer gültigen IBAN und BIC Nummer.

(PDF)

Schadensmeldung

Mit dieser Vorlage kannst du uns Rechnungen und Belege zur Erstattung einreichen. Schneller und einfacher geht es mit der Rechnungs-App, die du unter folgendem Link findest: Rechnungs-App Krankenversicherung

(PDF)

Dokumente zur Privathaftpflichtversicherung

Versicherungsbedingungen

Das „Kleingedruckte“. Hier sind außer den Leistungen deiner Haftpflichtversicherung auch weitere wichtige Punkte geregelt, wie z. B. Beginn und Ende der Versicherung, Fristen, Einschränkungen der Leistungspflicht, Beitragszahlung und vertragliche Obliegenheiten / Pflichten.

(PDF)

Schadensmeldung

Mit diesem Formular kannst du uns einen Schaden zu deiner Privathaftpflichtversicherung melden.

(Zum Formular)

Anmeldung / Antrag

Tipp: Anstelle des PDF-Antrags kannst du für die Haftpflicht- und / oder Unfallversicherung den Antrag schneller mit dem folgenden Online-Formular stellen:
Online-Antrag >>

Anmeldung als PDF-Dokument ausfüllen und uns gescannt per E-Mail an info@mawista.com senden, oder per Fax an: +49 7024 469 51-20.

Alternativ im Original per Post an

MAWISTA GmbH
Esslinger Str. 83
73207 Plochingen

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