Minerva

Auf dieser Seite finden Sie als Minerva-Stipendiat*in alle Informationen zu dem angebotenen Versicherungspaket. Die angebotenen Tarife stehen ausschließlich den Stipendiat*innen der Minerva-Stiftung zur Verfügung.

Wer kann sich versichern?

Im Rahmen dieses Versicherungsangebotes können sich die folgenden Personen versichern:

Ausländische Stipendiat*innen, die ihr Stipendium ausschließlich im Ausland ausüben, können sich über dieses Versicherungsangebot nicht versichern. Alle vorgeschlagenen Tarife sehen eine unbefristete weltweite Gültigkeit vor (auch USA ohne Einschränkung oder Beitragszuschlag).

Wenn sie sich schon länger im Gastland aufhalten, kontaktieren Sie bitte die aufgeführten Ansprechpartner, um die Aufnahmebedingungen zu besprechen.

Anmeldung außerhalb von 6 Wochen nach der Einreise: Ausschluss bestehender Vorerkrankungen

Anmeldung innerhalb von 6 Wochen nach Einreise: Bestehende Vorerkrankungen eingeschlossen

Bausteine des Versicherungspaketes

Pakete

Das Versicherungspaket für Stipendiaten der MPG besteht aus drei Versicherungsbausteinen. Je nach gewünschtem Umfang können Sie ihren persönlichen Versicherungsschutz aus den Bereichen Kranken-und Pflegeversicherung, Krankentagegeld, private Haftpflichtversicherung sowie Unfallversicherung individuell zusammenstellen.

Die Privathaftpflichtversicherung und die Unfallversicherung sind in Deutschland freiwillige Versicherungen. Die Kranken- und Pflegeversicherung benötigt jeder in Deutschland aufgrund der Versicherungspflicht.

Ihre persönlichen Ansprechpartner

Für alle Fragen speziell zu dem Versicherungspaket für Stipendiaten steht Ihnen unser deutsch/ Englischsprachiges Team unter folgenden Kontaktmöglichkeiten jederzeit gerne zur Verfügung:

Telefon:
+49 (0)7024/469510

E-Mail:
info@mawista.com

Beginn, Ende und Zahlweise des Versicherungspaketes / der Tarife

Beantragung: Das Versicherungspaket kann auch schon vor der Einreise nach Deutschland beantragt werden.

Beginn: Sie können an jedem Tag im Monat (frühestens das Datum der Einreise nach Deutschland) mit der jeweiligen Versicherung beginnen.

Der technische Beginn ist immer der erste eines Monats.

Für die Kranken- und Pflegeversicherung gilt:

1. Beginn bei Anmeldung bis zum Ende des Folgemonates der auf die Einreise nach Deutschland folgt.

Wenn die Anmeldung bis zum Ende des Folgemonates der auf die Einreise nach Deutschland folgt vorliegt (Eingang beim Versicherer), ist der materielle Versicherungsbeginn grundsätzlich das Datum der Einreise.

Ein Beginn in die Zukunft ist maximal bis zu 3 Monate nach Einreise möglich, sofern ein anderweitiger Versicherungsschutz nachgewiesen wird. Bei materiellen Beginnen bis zum 15. des Monates ist der Beitrag für den gesamten Monat zu entrichten.

Bei materiellen Beginnen nach dem 15. des Monates ist der Monat beitragsfrei. Die Beitragszahlung beginnt im Folgemonat. Ausgeschlossen von dieser Regelung ist die Pflegepflichtversicherung (Tarif PVN). Hier beginnt der Versicherungsschutz immer am 1. des Folgemonates und ist nicht beitragsfrei.

2. Beginn bei Anmeldung nach dem Ende des Folgemonates der auf die Einreise nach Deutschland folgt.

Geht die Anmeldung nach dem Ende des Folgemonats, der auf die Einreise nach Deutschland folgt, beim Versicherer ein, gilt als frühester materieller Versicherungsbeginn das Datum des Einganges der Anmeldung beim Versicherer.

Bei materiellen Beginnen bis zum 15. des Monates ist der Beitrag für den gesamten Monat zu entrichten. Bei materiellen Beginnen nach dem 15. des Monates ist der Monat beitragsfrei.

Die Beitragszahlung beginnt im Folgemonat. Ausgeschlossen von dieser Regelung ist die Pflegepflichtversicherung (Tarif PVN).

Hier beginnt der Versicherungsschutz immer am 1. des Folgemonates und ist nicht beitragsfrei.

Hinweis: Anmeldung außerhalb von 6 Wochen nach Einreise: Ausschluss von Vorerkrankungen.

Für die Unfall- und Haftpflichtversicherung gilt: Unabhängig vom Beginn und Ende während eines Monats ist für den jeweiligen Monat immer die Monatsprämie zu entrichten.

Ende: Die Versicherung endet technisch zum Monatsende des in der Abmeldung genannten Abmeldetermin. Der Versicherungsschutz endet mit dem in der Abmeldung genannten Zeitpunkt.

Der Beitrag ist bis zum Ende des Beendigungsmonats zu entrichten.

Zahlweise: Für alle Tarife in diesem Versicherungspaket gilt die monatliche Beitragszahlung von einem €-SEPA Bankkonto (EU-IBAN).

Informationen zu den Versicherungsarten

In welchem Fall welche Versicherung sinnvoll ist, erfahren Sie in der nachstehenden Kurzübersicht:

Kranken- und Pflegeversicherung

Aufgrund der Versicherungspflicht in Deutschland benötigt jeder eine private oder gesetzliche Krankenversicherung.

Da Stipendiaten der Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zu einer privaten Krankenversicherung.

Die Leistungen umfassen ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen.

Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung und wird für Aufenthalte in Deutschland immer mit der Krankenversicherung beantragt.

Privathaftpflichtversicherung

Für verursachte Schäden haftet jeder persönlich und voll umfänglich in unbegrenzter Höhe. Die Privathaftpflichtversicherung deckt somit die Risiken des Alltags ab, wenn jemand anderem versehentlich ein Schaden zugefügt wird.

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung zahlt die vereinbarte Versicherungsleistung, wenn durch einen Unfall eine dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung bestehen bleibt. Je nach Art und Stärke der Beeinträchtigung bemisst sich die Höhe der Auszahlung der Versicherungssumme.

Kurzübersicht der Leistungen der angebotenen Krankenversicherung*

  • 100% ambulante, ärztliche Behandlung und Psychotherapie
  • 100% für Arznei- und Verbandmittel
  • 100% für Vorsorgeuntersuchungen nach in Deutschland eingeführten Programmen
  • für Sehhilfen, bis zu 260 EUR (alle 2 Jahre)
  • 100% für Zahnbehandlung
  • 80% für Zahnersatz bis zu 1.025 EUR je Jahr
  • 100% für stationäre Heilbehandlung im Zwei- oder Mehrbettzimmer, inkl. privatärztlicher Behandlung
  • 100% für Schwangerschaftsuntersuchungen und Entbindung
  • 100% Kostenerstattung bei Rücktransport
  • weltweit gültig

Kurzübersicht der Leistungen der angebotenen Privathaftpflichtversicherung*

  • 3 Mio € Deckungssumme für Personen- Sach- und Vermögensschäden
  • Mietsachschäden bis 500.000 EUR

Kurzübersicht der Leistungen der angebotenen Unfallversicherung*

  • 100.000 € Versicherungssumme bei Vollinvalidität
  • 20.000 € Versicherungssumme bei Unfalltod

* Rechtsverbindlich sind die Versicherungsbedingungen der jeweiligen Tarife.

Beitragstabelle

In der folgenden Tabelle finden Sie die monatlichen Beiträge pro Person zur jeweiligen Versicherungsart. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung bemisst sich der Beitrag nach Ihrem Eintrittsalter, welches sich aus dem aktuellen Jahr minus Ihrem Geburtsjahr berechnet. Sofern Sie es wünschen, kann das Versicherungspaket mit der Haftpflicht- und / oder Unfallversicherung für je 6,00 € pro Monat ergänzt werden.

Die ab dem 01.05.2023 gültigen Beiträge für weitere Altersklassen finden Sie in unserer Tabelle.

Anmeldung / Beantragung der Versicherung(en)

Ablauf der Anmeldung:

1.) Nachdem Sie sich für Ihren gewünschten Versicherungsumfang entschieden haben, können Sie diesen mit den verlinkten Anträgen beantragen.

2.) Sie erhalten während unserer Bürozeiten in der Regel am selben Tag die Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei der Visastelle / Ausländerbehörde per E-Mail übersandt.

Tipp

Auch ohne eine Bankverbindung können Sie schon aus dem Ausland die Versicherung beantragen und reichen uns dann diese erst nach erfolgter Einreise mit folgendem Formular nach:

Für Stipendiat*innen aus Israel in Deutschland: Bitte beantragen Sie den Tarif BD2 als Krankenversicherung und den Tarif PVN als Pflegepflichtversicherung.

Für Stipendiat*innen aus Deutschland in Israel: Bitte beantragen Sie den Tarif ELW und den Tarif EWB (für privatärztliche Behandlungen in Deutschland bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland).

Kranken- und Pflegeversicherung

Unfallversicherung & Privathaftpflichtversicherung

Anmeldefristen beachten

Anmeldung innerhalb von 6 Wochen nach Einreise: Einschluss von Vorerkrankungen
Anmeldung außerhalb von 6 Wochen nach Einreise: Ausschluss von Vorerkrankungen

Bitte schicken Sie die Anmeldeunterlagen gescannt per E-Mail an info@mawista.com oder im Original an:

MAWISTA GmbH
Esslinger Straße 83
73207 Plochingen

Unfallversicherung

Bei einem Notfall im Ausland oder einem nötigen Krankenrücktransport steht Ihnen bei der Krankenversicherung jederzeit folgende Servicenummer zur Verfügung:

Auslands-Notruftelefon: +49 (0)711/6603-3930

Kündigung der Versicherungen
Eine Kündigung können Sie uns einfach mit folgender Kündigungsvorlage (per Fax an +49(0)7024-4695120 oder gescannt per E-Mail an info@mawista.com) mitteilen:

Kündigungsformular als PDF
Für Israelische Stipendiat*innen in Deutschland

Kündigungsformular als PDF
Für Deutsche Stipendiat*innen in Israel

Rechnungen einreichen / Schäden melden

Mit den unten verlinkten Formularen kannst du uns einfach und unkompliziert Rechnungen und Belege zu deiner Krankenversicherung einreichen, oder einen Haftpflicht- oder Unfallschaden melden. Da je nach Schadensart unterschiedliche Angaben benötigt werden, verwendest du bitte das jeweilige Formular.

Krankenversicherung

Rechnungen direkt online einreichen: Rechnungs-App mit Fotofunktion für alle Belege

Schadensformular als PDF: deutsch / englisch

Privathaftpflichtversicherung

Schadensformular als PDF: deutsch / englisch

Unfallversicherung

Schadensformular als PDF: deutsch / englisch

Bei einem Notfall im Ausland oder einem nötigen Krankenrücktransport steht dir bei der Krankenversicherung jederzeit folgende Servicenummer zur Verfügung: Auslands-Notruftelefon: +49 711 6603-3930

Kündigung der Versicherungen
Eine Kündigung kannst du uns einfach mit folgender Kündigungsvorlage (per Fax an +49 7024 469 51-20 oder gescannt per E-Mail an info@mawista.com) mitteilen:
Kündigungsformular als PDF

Versicherungsbedingungen und vertragsrelevante Unterlagen

Krankenversicherung

Tarif BD2 Allgemeine Versicherungsbedingungen:
(ab Seite 12)

Tarif BD2 Tarifbedingungen:
(ab Seite 7)

Tarif ELW & EWB Allgemeine Versicherungsbedingungen:
(ab Seite 14)

Tarif ELW Tarifbedingungen:
(ab Seite 6)

Tarif EWB Tarifbedingungen:
(ab Seite 3)

Tarif PVN – Pflegepflichtversicherung Tarifbedingungen:
(PDF)

Ihre Partner im Überblick

Erfahren Sie hier mit wem Sie es zu tun haben. Wer berät Sie und wer versichert Sie!

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Aktuelles

20.06.2016 Aktualisierung der Versicherungsbedingungen in der Krankenversicherung zum 01.07.2016. Eine Zusammenfassung der Anpassungen finden Sie hier.