MAWISTA Krankenversicherung für COVID-19

Hier findest du Antworten zum Versicherungsschutz bei COVID-19 Erkrankungen, Testmöglichkeiten, Einreisebeschränkungen, der Impfung und vielem mehr.

Versicherungsschutz

COVID-19 Erkrankungen

Wenn du aus beruflichen Gründen z. B. wegen deines Studiums ins Ausland reist oder dich dort aufhältst, dann besteht für dich Versicherungsschutz, auch wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausspricht. Somit werden dir auch die Behandlungskosten einer COVID-19 Erkrankung erstattet.

Wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für touristische Reisen ausspricht, sind nicht notwendige Reisen (z. B. Urlaub) nur noch bedingt oder gar nicht mehr versichert. Als Student oder Expat im Ausland ist der Aufenthalt nicht als touristische Reise anzusehen. Daher besteht auch hier voller Versicherungsschutz.

Weitere Information haben wir in der Übersicht unten aufbereitet. 

Schnellübersicht

COVID-19 Einreise in der Pandemie

Testmöglichkeiten und Einreisebeschränkungen

Einreisebeschränkungen

Die Coronavirus-Einreiseverordnung regelt bundesweit die Anmelde-, Quarantäne- und Testnachweispflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvarianten-Gebieten.

Testmöglichkeiten
Das Durchführen von COVID-19 Tests hilft dabei infizierte Personen zu erkennen und Übertragungsketten zu durchbrechen. Erfahre hier die wichtigsten Informationen rund um Testmöglichkeiten und Testarten.

Oft gestellte Fragen

Fragen rund um den Tarif

Reisewarnung
Test
Erkrankung
Berufliche / akademische Reisen sind trotz Reisewarnung versichert​

Auch wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für touristische Reisen ausspricht: wer beruflich verreist oder sich beruflich im Ausland aufhält ist mit den MAWISTA Tarifen krankenversichert. Das gilt auch für Studenten, die im Ausland studieren.

Der Versicherer verlangt unter Umständen einen Nachweis, dass dein Reisegrund beruflicher Natur ist oder einen Bildungshintergrund hat (z. B. Kundenauftrag, Einschreibenachweis an der Uni oder Sprachschule).

Touristische Reisen bzw. nicht notwendige Reisen sind bei Reisewarnung nur bedingt versichert.

Was ist, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausspricht, bevor ich verreise?
Wenn bereits vor deiner Einreise eine Reisewarnung vom Auswärtigen Amt ausgesprochen wurde, besteht in dem jeweiligen Land oder Gebiet kein Krankenversicherungsschutz.
Was ist, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausspricht während meiner Reise?

Wenn bei der Einreise noch keine Reisewarnung bestanden hat und eine Reisewarnung neu ausgesprochen wird, endet der Versicherungsschutz 7 oder 14 Tage (je nach Tarif) nach Bekanntgabe der Reisewarnung.

Allerdings gilt die Krankenversicherung so lange, wie du nicht ausreisen kannst (z. B. weil Rückflug gestrichen wurden). Sobald jedoch eine Ausreise möglich ist, muss diese umgehend erfolgen.

Den jeweils aktuellen Stand zu Reisewarnungen findest du auf der Seite vom Auswärtigen Amt.

Kostenübernahme von medizinisch erforderlichen Coronavirus-Tests

Die Kosten für einen COVID-19-Test werden vom Versicherer nur übernommen, wenn dieser von einem anerkannten Arzt aufgrund bestehender Symptome angeordnet wurde. Nicht übernommen werden die Kosten für einen vorsorglichen COVID-19-Test ohne ärztliche Überweisung.

Wird ein Corona-Test als Einreisevoraussetzung für den Auslandsbesuchs durchgeführt, besteht dafür keine Kostendeckung, da es sich dabei nicht um eine medizinische Notwendigkeit handelt.

Corona-Tests für Reiserückkehrer

Corona-Tests für Reiserückkehrer werden vom Versicherer nur übernommen, wenn ein Covid-19 Test von einem Arzt angeordnet wurde.

Wenn die Anordnung zu einem Test von einer Behörde ausgesprochen wird, werden die Kosten für den Test vom Versicherer nicht übernommen.

Kostenübernahme bei COVID-19 Erkrankung im Ausland

Grundsätzlich übernimmt der Versicherer die medizinisch notwendigen Behandlungskosten bei akuten Erkrankungen oder eines Unfalls im Ausland, gemäß den Versicherungsbedingungen.

Erkrankst du während deines Auslandsaufenthalt am Coronavirus, werden auch hier die Kosten für die Versorgung beim Arzt oder im Krankenhaus übernommen.

Bitte beachte, in welchen Fällen der Versicherungsschutz greift, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat.

Diese Leistungen sind bei einer COVID-19 Erkrankung versichert, wenn diese ärztlich angeordnet werden
  • Medizinisch notwendige Behandlungen
  • Untersuchungen
  • Medikamente
  • Kosten für eine stationäre Quarantäne

Weitere Informationen

Impfung gegen COVID-19

Zum Schutz vor COVID-19 kannst du dich auf freiwilliger Basis impfen lassen. Die wichtigsten Informationen rum um das Thema haben auf der Seite Impfung gegen COVID-19 zusammengefasst. Sie beantwortet dir warum du dich impfen lassen solltest, wer sich wann und wo impfen lassen kann, wer die Kosten für die Impfung übernimmt und vieles mehr.

Notruf-Nummer

Wir sind im Notfall
für dich da

Für die Tarife MAWISTA Student, Reisecare, Visum und Blocked Account können die Mitarbeiter der Notrufzentrale dich bei der Wahl des Arztes oder Krankenhauses beraten und klären direkt mit der Einrichtung die Details zur Kostenübernahme.

Allianz

+49 89 62424-496