Coronavirus / COVID-19 Krankenversicherung
Mit MAWISTA Krankenversicherungen auf der sicheren Seite
Pandemien, wie COVID-19, sind in unserer MAWISTA Versicherungen inkludiert. Solltest du an COVID-19 erkranken, bist du über deinen Tarif bei uns krankenversichert.
Schnellübersicht
- Pandemien sind in der Versicherung inbegriffen
- Notwendige Kosten für Behandlung, Infektionstests und Transporte werden übernommen, wenn diese von einem Arzt verordnet wurden
- Abhängig vom Aufenthaltsgrund, gibt es bei einer Reisewarnung Einschränkungen beim Versicherungsschutz
Versicherungsschutz bei COVID-19 Erkrankungen
Wenn du aus beruflichen Gründen z. B. wegen deines Studiums ins Ausland reist oder dich dort aufhältst, dann besteht für dich Versicherungsschutz, auch wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausspricht. Somit werden dir auch die Behandlungskosten einer COVID-19 Erkrankung erstattet.
Touristische Reisen sind nur bedingt versichert
Wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausspricht, sind nicht notwendigen Reisen (z. B. Urlaub) nur noch bedingt oder gar nicht mehr versichert. Weitere Information haben wir in der Übersicht unten aufbereitet.
MAWISTA Krankenversicherung
Wann gilt die Reisekrankenversicherung bei COVID-19?
Berufliche / akademische Reisen sind trotz Reisewarnung versichert
Auch wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausspricht: wer beruflich verreist oder sich beruflich im Ausland aufhält, der ist mit den MAWISTA Tarifen Krankenversichert. Das gilt auch für Studenten, die im Ausland studieren.
Der Versicherer verlangt unter Umständen einen Nachweis, dass dein Reisegrund beruflicher Natur ist (z. B. Kundenauftrag, Einschreibenachweis an der Uni oder Sprachschule).
Touristische Reisen bzw. nicht notwendige Reisen sind bei Reisewarnung nur bedingt versichert
• Das Auswärtige Amt spricht eine Reisewarnung aus, bevor du verreist
Wenn bereits vor deiner Einreise eine Reisewarnung ausgesprochen wurde, besteht in dem jeweiligen Land oder Gebiet kein Krankenversicherungsschutz.
• Das Auswärtige Amt spricht eine Reisewarnung aus, während deiner Reise oder während du schon vor Ort bist
Wenn bei der Einreise noch keine Reisewarnung bestanden hat und eine Reisewarnung neu ausgesprochen wird, endet der Versicherungsschutz 7 oder 14 Tage (je nach Tarif) nach Bekanntgabe der Reisewarnung.
Allerdings gilt die Krankenversicherung so lange, wie du nicht ausreisen kannst (z. B. weil Rückflug gestrichen wurden). Sobald jedoch eine Ausreise möglich ist, muss diese umgehend erfolgen.
Den jeweils aktuellen Stand zu Reisewarnungen findest du auf der Seite vom Auswärtigen Amt
Kostenübernahme von medizinisch
erforderlichen Coronavirus-Tests
Die Kosten für einen COVID-19-Test werden vom Versicherer nur übernommen, wenn dieser von einem anerkannten Arzt aufgrund bestehender Symptome angeordnet wurde. Nicht übernommen werden die Kosten für einen vorsorglichen COVID-19-Test ohne ärztliche Überweisung.
Wird ein Corona-Test als Einreisevoraussetzung für den Auslandsbesuchs durchgeführt, besteht dafür keine Kostendeckung, da es sich dabei nicht um eine medizinische Notwendigkeit handelt.
Corona-Tests für Reiserückkehrer
Corona-Tests für Reiserückkehrer werden vom Versicherer nur übernommen, wenn ein Covid-19 Test von einem Arzt angeordnet wurde.
Wenn die Anordnung zu einem Test von einer Behörde ausgesprochen wird, werden die Kosten für den Test vom Versicherer nicht übernommen.
Kostenübernahme bei COVID-19 Erkrankung im Ausland
Grundsätzlich übernimmt der Versicherer die medizinisch notwendigen Behandlungskosten bei akuten Erkrankungen oder eines Unfalls im Ausland, gemäß den Versicherungsbedingungen.
Erkrankst du während deines Auslandsaufenthalt am Coronavirus, werden auch hier die Kosten für die Versorgung beim Arzt oder im Krankenhaus übernommen.
Bitte beachte, in welchen Fällen der Versicherungsschutz greift, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat.
Diese Leistungen sind bei einer COVID-19 Erkrankung versichert, wenn diese ärztlich angeordnet werden
- Medizinisch notwendige Behandlungen
- Untersuchungen
- Medikamente
- Kosten für eine stationäre Quarantäne
Notruf-Nummer
Wir sind im Notfall für dich da
Kontaktiere die Notrufzentrale, wenn du im Ausland an COVID-19 erkrankst
- Telefon: +49 89 624 24-496