MAWISTA
Student Pro
NEU: Private Krankenvollversicherung für internationale Akademiker (Bachelor, Master)
MAWISTA
Student Pro
Ab 42,67 € im Monat
Hochwertige Krankenversicherung für internationale Akademiker in Deutschland:
- Studenten (Bachelor, Master)
- Teilnehmer Studienkolleg
MAWISTA Student Pro
Ab 42,67 € pro Monat
- Private Krankenvollversicherung
- Großer Leistungsumfang
- Keine Altersbegrenzung
- 12 Wochen Schutz im Heimatland
Aufenthalt in Deutschland
Willkommen bei MAWISTA Student Pro
Der Studienerfolg beginnt für internationale Studenten in Deutschland bereits mit der richtigen Krankenversicherung. MAWISTA Student Pro ist eine hochwertige private Krankenvollversicherung, die besonders die Bedürfnisse von internationalen Studenten an deutschen Hochschulen berücksichtigt (Bachelor, Master). Der Tarif MAWISTA Student Pro wird von allen Ausländerbehörden und Hochschulen anerkannt.
Bei MAWISTA Student Pro werden die medizinischen Kosten bei Krankheit oder Unfall übernommen. Hierzu kann man einen beliebigen anerkannten Arzt oder einen ärztlichen Rat bequem über Video-Telefonie in über 20 Sprachen anfordern. Darüber hinaus sind Naturheilverfahren durch Ärzte im Tarif inkludiert.
Innerhalb der Tarife MAWISTA Student Classic und Pro kannst du frei wählen, ob du Leistungen im Bereich Zähne versichern möchtest und welcher Selbstbehalt dein Favorit ist.
MAWISTA Student Pro kann vor oder während des Studienaufenthaltes in Deutschland beantragt werden. Die Krankenversicherung gilt bis zu 5 Jahre für das Studium in Deutschland. Der Tarif kann monatlich gekündigt werden und ermöglicht Akademikern somit eine hohe Flexibilität.
Eine hohe Flexibilität bietet die Krankenversicherung auch außerhalb Deutschlands. Bei Reisen in andere EU Länder leistet der Student Pro Tarif zeitlich unbegrenzt Versicherungsschutz. Weltweit sichert der Tarif bis zu 4 Wochen und beim Aufenthalt im Heimatland sogar bis zu 12 Wochen ab. Bei einem anschließenden Start ins Berufsleben kann man weiterhin kostengünstig in einem privaten Krankentarif versichert bleiben.
Hinweis: Falls für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigt wird, empfehlen wir hierfür die Krankenversicherung MAWISTA Visum abzuschließen und nach der Einreise in den Tarif MAWISTA Student Pro zu wechseln.
Mawista Student Pro
Tarif auf einen Blick
Versicherungsdauer
von 1 bis 60 Monate
(5 Jahre)
Altersgrenze
versicherbar von
18 bis 70 Jahre
Flexibilität
Zahnleistungen optional / Selbstbehalt wählbar
Zahlungsweise
monatlich / jährlich per
SEPA Lastschrift
Kündigung
schriftlich, jeweils 15 Tage
vor Monatsende
Selbstbeteiligung
10 % bis max. 500 €
oder max. 1.200 €
Versicherte Region
Deutschland, EU und im Heimatland
Digitale Services
Videocalls mit Ärzten in über 20 Sprachen
Versicherungsnachweis
von Behörden und Hochschulen anerkannt
Entdecke deine Versichertenkarte
Mit der Versichertenkarte der Hallesche kannst du dich einfach beim Arzt ausweisen.
Die Versichertenkarte bekommst du bei allen Student Pro Tarifen kostenlos dazu.
Ärztliche Beratung
Videosprechstunde
Ablauf
- Über das Hallesche Online-Formular kann ganz einfach ein Wunschtermin vereinbart werden. Darin kannst du auch dein Anliegen mitteilen. So wird sichergestellt, dass du mit dem richtigen Facharzt sprechen kannst.
- Sobald wir einen Termin für dein Videogespräch reserviert haben, erhältst du eine Bestätigung per E-Mail mit einem Link zum Starten der Hallesche Videosprechstunde.
- Sobald dein Arzt sich zu dir eingewählt hat, öffnet sich ein Fenster. Nimm bitte das Gespräch an und schon siehst du den Arzt auf deinem Bildschirm.
- Besprich deine Fragen in aller Ruhe – die Videosprechstunde ist zeitlich nicht begrenzt.
Vorteile
-
Medizinische Betreuung
Videosprechstunde mit Ärzten und Gesundheitstelefon 24 h täglich in über 20 Sprachen. -
Bequem von zu Hause
Du erhältst ärztliche Beratung einfach und bequem von zu Hause aus. -
Zeitersparnis
Es gibt keine Wege- oder Wartezeiten. -
Diagnoseerstellung und präzise Beratung
Du und der Arzt, ihr könnt euch gegenseitig sehen – bei vielen medizinischen Fragestellungen ermöglicht, das eine präzisere Beratung. -
Keine finanziellen Nachteile
Die Videoberatung hat keinen Einfluss auf deine Beitragsrückerstattung oder deinen Selbstbehalt -
Rezepte
Ausstellen von Privatrezepten und Versand an Kooperations- oder Wunschapotheken.
Finanz- und Versicherungsmanager
Kundenportal & App
Wir bieten die beliebte Hallesche4u-App an:
- Einfaches Einreichen dank Foto- und Upload-Funktion für Rechnungen und Belege
- Alle Verträge und Zahlungsmitteilungen im Überblick
- Diverse Services wie z. B. Adressänderung mit wenigen Klicks
- Bei Fragen kannst du den Versicherer direkt aus der App heraus kontaktieren
Entscheidungshilfe
Die Tarife im Vergleich
MAWISTA Student Pro Classic
MAWISTA Student Pro Premium
Allgemeines
Ambulante ärztliche Behandlungen
Stationäre Krankenhausbehandlungen, einschließlich Operationen
Arznei- und Verbandmittel
Naturheilverfahren für Behandlungen durch Ärzte
Videosprechstunde
Kundenportal & App
Privatarzt im Krankenhaus (bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung)
Unterbringung im Krankenhaus
Mehrbett-Zimmer
Einbett-Zimmer
Höchstgrenze Heilmittel
750 €
1.500 €
Höchstbetrag Naturheilverfahren für Behandlungen durch Heilpraktiker, Osteopathen etc.
500 €
Höchstbetrag Sehhilfen alle 2 Jahre
250 €
Höchstbetrag digitale Gesundheitsservices pro Jahr
60 €
120 €
Selbstbehalt pro Kalenderjahr
1.200 Euro oder
10% bis max. 500 Euro
1.200 Euro oder
10% bis max. 500 Euro
Zähne (optional)
Höchstbetrag über alle Leistungsbereiche im Kalenderjahr
500 €
1.500 €
Zahnbehandlung
Zahnersatz / Inlays
Kieferorthopädie für Personen nach einem Unfall
bis 18 Jahre
Höchstbetrag Prophylaxe im Kalenderjahr
100 €
Max. Erstattungssatz GOÄ / GOZ
(für Ausländer in Deutschland)
3,5
3,5
Krankenversicherungsschutz im Heimatland
3 Monate
3 Monate
Krankenversicherungsschutz in Deutschland inkl. Urlaube in der EU / Schweiz
60 Monate
60 Monate
Monatliche Beiträge
1-60 Monate
Ab 42,67 €
Ab 86,14 €
Unser Service
MAWISTA Student Pro bietet dir fürs Studium zuverlässigen Versicherungsschutz mit eine Laufzeit von bis zu 5 Jahren.
Wir wissen, dass Studenten flexibel sein müssen, deshalb kannst du deine Beiträge monatlich zahlen und den Tarif monatlich kündigen.
Innerhalb 48 Stunden erhältst du Rückmeldung zu deinem Versicherungsantrag.
Der Versicherer
Hallesche Krankenversicherung a. G.
Reinsburgstraße 10
70178 Stuttgart
Oft gestellte Fragen
Fragen rund um den Tarif
Tarif
Krankheit
Rechnung
Leistung
Antrag
Der Versicherungsschutz von MAWISTA Student Pro gilt in Deutschland bis zu 5 Jahre.
Innerhalb der EU und der Schweiz leistet die Krankenversicherung bis zu 4 Wochen Versicherungsschutz.
Im Heimatland gilt der Versicherungsschutz bis zu 12 Wochen.
Der Beitrag kann in monatlichen Raten mit einer Fälligkeit am Ersten eines jeden Monats bezahlt werden. Alternativ ist eine Bezahlung des gesamten Jahresbeitrags zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres möglich.
Der Versicherungstarif Student Pro endet spätestens nach einer Laufzeit von 5 Jahren. Im Anschluss kannst du dich ohne erneute Gesundheitsprüfung für einen Folgetarif der Halleschen entscheiden.
Der Vertrag kann zum Ende eines jeden Monats gekündigt werden. Die Kündigung muss hierzu über die Hallesche4u App oder alternativ per E-Mail erfolgen und mindestens 15 Tage vor Monatsende beim Versicherer vorliegen.
Zur Hallesche4u App gelangst du über die folgenden beiden Links. Bitte beachten, dass du für die Anmeldung in der App deine Versicherungsnummer benötigst. Diese findest du in deinen Vertragsunterlagen.
Oder
Per E-Mail kannst du deine Kündigung an folgende Adresse senden: service@hallesche.de. Bitte beachte hierbei, dass dein Kündigungsschreiben folgende Daten enthält:
- Deinen Namen
- Deine Versicherungsnummer
- Deinen abgeschlossenen Tarif
- Den Termin, zu dem die Kündigung wirksam werden soll
- Solltest du den Aufenthalt in Deutschland nach der Kündigung von Student Pro fortsetzen, ist zusätzlich ein Nachweis deiner Folgeversicherung vorzulegen.
Die prozentuale Selbstbeteiligung der MAWISTA Student Pro Tarife liegt bei 10%. Das bedeutet, dass du 10% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages selbst bezahlen musst. Der Maximalbetrag für deine Selbstbeteiligung pro Jahr liegt bei 500 Euro.
Eine Pflegeversicherung sichert das Risiko einer Pflegebedürftigkeit ab. Das bedeutet, dass im Versicherungsfall einer Pflegebedürftigkeit Geld- oder Sachleistungen erbracht werden. Seit 1995 besteht für jede Person mit Wohnsitz in Deutschland (in einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung) die Pflicht das eigene Pflegerisiko (spätestens 1 Jahr nach Einreise) zu versichern und eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Bei einer kleineren Erkrankung (zum Beispiel einer Grippe, Kopfschmerzen oder kleineren Unfällen) empfehlen wir das Aufsuchen eines Allgemeinarztes in der Nähe. Der behandelnde Arzt kann bei Bedarf an einen Facharzt überweisen. Bei Zahnschmerzen sollte man sich direkt an einen Zahnarzt wenden.
Bei starken Schmerzen, gravierenden Unfällen oder außerhalb ärztlicher Sprechzeiten (zum Beispiel am Wochenende), geht man zu einer Bereitschaftspraxis, die Notdienst hat, oder in ein Krankenhaus. Sollte eine stationäre Behandlung im Krankenhaus nötig sein (wie zum Beispiel aufgrund einer Operation), sollte umgehend der Versicherer kontaktiert werden, um die Details einer direkten Kostenübernahme zu klären. Diese verhindert, dass hohe Kosten auslegt werden müssen.
Du hast die Möglichkeit, dir unter apotheken.de eine Kooperationsapotheke auszuwählen. Dein Rezept wird im Anschluss der Videosprechstunde an deine Wunschapotheke gesendet. Parallel dazu bekommst du einen Abholcode per E-Mail, mit dem du die entsprechenden Produkte in der Apotheke abholen kannst.
Alternativ dazu kann dir das Rezept postalisch zugesendet werden. Eine Übermittlung des Rezeptes per E-Mail ist nicht möglich.
Der Begriff Selbstbehalt bedeutet, dass der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall einen vertraglich vereinbarten Betrag selbst bezahlen muss. Die Kostendifferenz des versicherten Schadenfalls trägt die Versicherung. In den Student Pro Tarifen hast du die Wahl zwischen zwei Selbstbehalt Varianten.
Variante 1:
Ein absoluter Selbstbehalt in Höhe von 1.200 Euro pro Kalenderjahr: Hier trägst du als Versicherungsnehmer die Kosten für Schäden bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro pro Kalenderjahr selbst. Übersteigen deine in Anspruch genommenen versicherten Leistungen diesen Betrag, zahlt der Versicherer die Kostendifferenz. Beispiel: Die versicherte Person erleidet einen Unfall. Die Krankenhausrechnung beträgt 24.000 Euro. Die versicherte Person bezahlt 1.200 Euro der Rechnung selbst. Den noch offenen Differenzbetrag in Höhe von 22.800 Euro übernimmt der Versicherer.
Variante 2:
Eine relative Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % pro versicherter Leistung und einem Höchstbetrag von 500 Euro pro Kalenderjahr. Hier trägst du als Versicherungsnehmer 10 % der Kosten aller versicherten Leistungen. Die Obergrenze für deine Kostenbeteiligung liegt bei 500 Euro pro Kalenderjahr. Beispiel: Die versicherte Person erhält eine erste Arztrechnung in Höhe von 100 Euro. Davon muss sie 10 % und damit 10 Euro selbst bezahlen. Die zweite Arztrechnung beträgt 5.000 Euro. 10 % der zweiten Arztrechnung sind 500 Euro. Da der Versicherungsnehmer im Zuge der ersten Arztrechnung bereits 10 Euro selbst bezahlt hat, muss er von der zweiten Arztrechnung nur noch 490 Euro selbst tragen. Damit ist der Maximalbetrag, den der Versicherungsnehmer pro Kalenderjahr selbst bezahlen muss erreicht. Alle weiteren Kosten für versicherte Leistungen in diesem Kalenderjahr trägt der Versicherer.
Mehr Informationen zum Thema Selbstbehalt findest du hier.
Sobald der Antrag bewilligt wurde, wird die Versicherungsbestätigung umgehend per E-Mail versendet. Unsere Bescheinigung wird von den Ausländerbehörden und Universitäten/Fachhochschulen als Krankenversicherung anerkannt.
Für die Erteilung von Aufenthaltstiteln für die Ausländerbehörde stellen wir auf Wunsch auch spezielle Bescheinigungen über den privaten Krankenversicherungsschutz aus.
Die Versicherungsbedingungen beschreiben unter § 5, in welchen Fällen kein oder eingeschränkter Versicherungsschutz besteht:
(1) Wann leistet der Versicherer nicht?
In den folgenden Fällen leistet der Versicherer nicht:
- für Krankheiten und Unfälle, die der Versicherte vorsätzlich herbeigeführt hat, sowie deren Folgen.
- für eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterbringung.
- für Behandlungen durch Ehegatten, Lebenspartner, Eltern oder Kinder. Nachgewiesene Sachkosten erstattet der Versicherer gemäß dem Tarif.
- für Rechnungen von Personen oder von Krankenanstalten, die der Versicherer aus wichtigen Gründen von der Erstattung ausgeschlossen hat. Dies gilt nur, wenn der Versicherer die versicherte Person vor dem Versicherungsfall darüber informiert hat. Ansonsten leistet der Versicherer noch für 3 Monate ab dem Zeitpunkt, an dem er die versicherte Person benachrichtigt hat.
(2) Leistet der Versicherer für Entwöhnungsbehandlungen?
Für ambulante und stationäre Entwöhnungsbehandlungen leistet der Versicherer nicht, es sei denn, er sieht diese Leistung im Tarif ausdrücklich vor.
(3) Leistet der Versicherer bei Krieg, Unruhen und Terror?
Der Versicherer leistet nicht, wenn der Versicherte aufgrund von Kriegsereignissen in Deutschland verletzt wird.
Der Versicherer leistet auch nicht, wenn der Versicherte außerhalb Deutschlands verletzt wird, weil er sich an Unruhen aktiv beteiligt.
Der Versicherer leistet auch nicht, wenn der Versicherte außerhalb Deutschlands aufgrund von Kriegsereignissen oder terroristischen Anschlägen verletzt wird. Der Versicherer leistet aber, wenn
- das deutsche Auswärtige Amt nicht vor Reisen in das Reisegebiet warnt oder
- eine Warnung für das Reisegebiet erst ausspricht, wenn der Versicherte schon dort ist und
- er das Gebiet unverzüglich verlässt oder
schuldlos daran gehindert wird, das Gebiet zu verlassen. Das könnte z. B. eintreten, wenn dem Versicherten Lebensgefahr dadurch droht, dass er das Gebiet verlässt.
(4) Leistet der Versicherer bei Pandemien?
Der Versicherer leistet, wenn der Versicherte aufgrund einer Pandemie in Deutschland behandelt wird.
Der Versicherer leistet nicht, wenn der Versicherte außerhalb Deutschlands aufgrund einer Pandemie behandelt wird. Der Versicherer leistet aber, wenn
- das deutsche Auswärtige Amt nicht vor Reisen in das Reisegebiet warnt oder
- eine Warnung für das Reisegebiet erst ausspricht, wenn der Versicherte schon dort ist und er aufgrund von Reisebeschränkungen das Gebiet nicht verlassen kann.
(5) Leistet der Versicherer für Kur- oder Sanatoriumsbehandlungen?
Für Kur- oder Sanatoriumsbehandlungen leistet der Versicherer nur, wenn dies ausdrücklich im Tarif steht.
(6) Leistet der Versicherer für Rehabilitationsmaßnahmen?
Für Rehabilitationsmaßnahmen leistet der Versicherer nicht. Handelt es sich um eine Anschlussheilbehandlung, leistet der Versicherer entsprechend § 5 Abs. 7.
(7) Leistet der Versicherer für Anschlussheilbehandlungen?
Für eine medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Anschlussheilbehandlung leistet der Versicherer, wenn er diese Behandlung vorher schriftlich zugesagt hat.
Der Versicherte benötigt jedoch keine schriftliche Zusage vom Versicherer für die ersten 3 Wochen einer Anschlussheilbehandlung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- die Behandlung beginnt innerhalb von 28 Tagen nach dem Aufenthalt im Krankenhaus und
- die Behandlung wird in einer Einrichtung durchgeführt, die ein gesetzlicher Rehabilitationsträger für diese Maßnahme anerkannt hat.
Wenn der Versicherte aus medizinischen Gründen die Anschlussheilbehandlung nicht innerhalb von 28 Tagen beginnen kann, benötigt er die Zusage des Versicherers. Der Versicherer erteilt diese Zusage, soweit diese später einsetzende Anschlussheilbehandlung medizinisch notwendig ist. Dies kann beispielsweise nach einer Strahlentherapie zur Tumorbehandlung der Fall sein oder wenn eine geeignete Einrichtung nicht rechtzeitig verfügbar ist.
Der Versicherte kann auch eine Verlängerung der Anschlussheilbehandlung bei uns beantragen. Der Versicherer genehmigt diese soweit sie medizinisch notwendig ist.
Kann der Versicherte nach einer akuten stationären Behandlung eine Rehabilitationsmaßnahme eines gesetzlichen Rehabilitationsträgers beanspruchen, muss er diese gesetzlichen Leistungen zuerst in Anspruch nehmen. Die Leistungen des gesetzlichen Rehabilitationsträgers zieht der Versicherer dann von der Erstattung ab.
Es gibt Fälle, in denen der Versicherte eine gesetzliche Rehabilitationsmaßnahme erhalten könnte, diesen Anspruch aber schuldhaft nicht verfolgt. In diesem Fall zieht der Versicherer die Leistung, die der gesetzliche Träger bei Inanspruchnahme erbracht hätte, von der Erstattung ab.
(8) In welchen Fällen kann der Versicherer die Leistung auf einen angemessenen Betrag herabsetzen?
Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme, für die Leistungen vereinbart sind, das medizinisch notwendige Maß, kann der Versicherer die Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen. Stehen die Kosten für die Heilbehandlung oder sonstige Leistungen in einem auffälligen Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen, muss der Versicherer insoweit nicht leisten.
(9) Was geschieht, wenn mehrere Kostenträger beteiligt sind?
Hat der Versicherte Anspruch auf Leistungen eines anderen Kostenträgers, muss er diese zuerst in vollem Umfang in Anspruch nehmen. Diese Leistungen zieht der Versicherer von der Erstattung ab. Wenn der Versicherte wegen desselben Versicherungsfalls Anspruch gegen mehrere Kostenträger hat, erhält er als Leistung insgesamt nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten.
Du kannst auch zum Arzt gehen, bevor du die Versicherungskarte erhalten hast. Die einzige Voraussetzung ist, dass dein Versicherungsschutz bereits begonnen hat. Beim Arzt musst du deine Kontaktdaten und deine Versicherungsnummer angeben. Danach bekommst du eine Rechnung und reichst diese beim Versicherer ein.
Der Tarif MAWISTA Student Pro Classic deckt 100 % der gesetzlichen Vorsorgeprogramme bis 18 Jahre ab. Der Tarif MAWISTA Student Pro Premium deckt 100 % der gesetzlichen Vorsorgeprogramme ohne Altersgrenze ab.
Nein, die Student Pro Tarife enthalten keine Wartezeiten / Karenzzeiten.
Als Student Pro Versicherungsnehmer kannst du einen Schaden über die Hallesche4u App oder alternativ per E-Mail einreichen.
Zur Hallesche4u App gelangst du über die folgenden beiden Links. Bitte beachte, dass du für die Anmeldung in der App deine Versicherungsnummer benötigst. Diese findest du in deinen Vertragsunterlagen.
Per E-Mail können Rechnungen an folgende Adresse gesendet werden: service@hallesche.de. Bitte beachten hierbei folgendes:
- Nenne im Betreff sofern vorhanden deine Versicherungsnummer und das Stichwort „Rechnungseinreichung“
Scanne deine Rechnungen und Rezepte einzeln (1 Beleg pro Seite) und achte auf eine gute Scan-Qualität (min. 200 dpi)
Verwenden nur folgende Dateiformate: PDF, JPG & PNG
Die Gesamtgröße der E-Mail darf 30 MB nicht überschreiten
Hinweis: Bitte sende keine Links auf Cloud-Dokumente oder passwortgeschützte Anhänge
Wenn die Kosten in einer fremden Währung entstanden sind, rechnen wir diese in Euro um. Wir nehmen hierbei den aktuellen Kurs des Tages, an dem die Belege bei uns eingehen. Als Kurs gilt der offizielle Euro-Wechselkurs der Europäischen Zentralbank bzw. der Devisenkurs der Deutschen Bundesbank. Weist der Versicherte mittels Bankbeleg nach, dass er die Devisen teurer erworben hat, gilt dieser Kurs.
Die Kosten werden jeweils an die versicherte Person bezahlt. Diese muss den Betrag, innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist, an den Arzt oder das Krankenhaus überweisen.
Der Tarif MAWISTA Student Pro bietet eine sogenannte Anwartschaft. Das bedeutet, dass man nach Ablauf des Tarifs weiterhin Mitglied der privaten Vollkrankenversicherung bleiben kann. Die Anwartschaft sichert einem, ohne erneute Gesundheitsprüfung, besonders vorteilhaften Konditionen zu.
Deine Vertragsunterlagen treffen nach etwa 5 Werktagen bei dir ein.
Ja. Der Versicherungsbeginn darf bis zu einem Monat in der Vergangenheit liegen.
Grundsätzlich ist ein Wechseln innerhalb der MAWISTA Student Pro Tarife möglich. Bei einer Höherversicherung, das heißt einem Wechsel von MAWISTA Student Pro Classic zu MAWISTA Student Pro Premium ist jedoch eine Gesundheitsprüfung notwendig.
Ja, Kinder können über die Eltern im gleichen Tarif mitversichert werden. Bitte nutze hierzu bitte dieses Formular für Personen unter 18 Jahre.
MAWISTA Student Pro
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