Die Sozialversicherungsnummer

Die Sozialversicherungsnummer

Was ist die Sozialversicherungsnummer und wofür benötigst du sie?

Für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland ist die Anmeldung bei der Rentenversicherung Pflicht. Im Zuge der Anmeldung bei der Rentenversicherung wird dir deine Sozialversicherungsnummer zugewiesen. Sie wird auch Rentenversicherungsnummer genannt und ist deine persönliche Identifikationsnummer für die Rentenversicherung und setzt sich aus 12 Zahlen und Buchstaben zusammen:

  • Die Stellen 1 und 2 entsprechen der Bereichsnummer der Vergabeanstalt
  • Die Stellen 3 bis 8 setzen sich aus deinem Geburtsdatum zusammen
  • Stelle 9 ist der Anfangsbuchstabe deines Geburtsnamens
  • Die Stellen 10 und 11 sind die Seriennummer
  • Die letzte und 12te Stelle ist die Prüfziffer

Wann und woher bekomme ich meine Sozialversicherungsnummer?

  1. Dein Arbeitgeber übernimmt die Anmeldung bei der Rentenversicherung
    Übernimmt dein Arbeitgeber die Anmeldung bei der Rentenversicherung, wird dir deine persönliche Sozialversicherungsnummer ganz bequem per Post zugestellt. Deinem Ansprechpartner im Unternehmen solltest du daher vorab mitteilen, dass es sich um deine erste Beschäftigung handelt.
  2. Du musst deine Sozialversicherungsnummer selbst beantragen

    Manche Firmen weisen ihre (zukünftigen) Mitarbeiter an, die Sozialversicherungsnummer vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses selbst zu beantragen. Woher du die Nummer bekommst, variiert in Abhängigkeit deines Beschäftigungsverhältnisses.

    Minijob / geringfügige Beschäftigung
    Bei der Ausübung eines Minijobs oder einer geringfügigen Beschäftigung beantragst du die Sozialversicherungsnummer bei der Minijob-Zentrale.

    Werkstudent
    Als Werkstudent beantragst du die Sozialversicherungsnummer über eine gesetzliche Krankenkasse deiner Wahl. Bitte beachte: eine private Krankenversicherung (z.B. MAWISTA) kann keinen Sozialversicherungsausweis beantragen oder ausstellen, auch wenn du dort krankenversichert bist.

    Mehr als 520 € pro Monat / Vollzeit
    Verdienst du mehr als 520 € im Monat oder arbeitest in Vollzeit, musst du dich gesetzlich krankenversichern. Über die gesetzliche Krankenversicherung deiner Wahl beantragst du auch deine Sozialversicherungsnummer. Sollte der Wechsel in eine gesetzliche Krankenversicherung noch ausstehen, informieren wir dich hier kostenfrei, was es zu beachten gilt, stellen dir unsere beiden Partner im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen vor und ermöglichen dir einen einfachen Abschluss in nur wenigen Klicks.

Wie lange dauert es, bis du deinen Sozialversicherungsausweis erhältst?

In der Regel dauert es zwischen zwei und vier Wochen, bis du den Sozialversicherungsausweis per Post von der Deutschen Rentenversicherung zugeschickt bekommst. Wenn eine Bestätigung benötigt wird, dass ein Sozialversicherungsausweis beantragt wurde, dann kann dir die gesetzliche Krankenkasse auf Anfrage eine Bestätigung ausstellen.

Weitere Auskünfte erhältst du auch unter der kostenlosen Servicenummer der Deutschen Rentenversicherung: 0800-10004800.