Unterschied private und gesetzliche Krankenversicherung

Unterschied private und gesetzliche Krankenversicherung

Die wichtigsten Unterschiede

Die gesetzliche Krankenversicherung, sowie die private Krankenversicherung unterscheiden sich primär an den Leistungsinhalten und den zu zahlenden Beiträgen.

Monatliche Kosten 

  • Gesetzliche Krankenversicherung: ab ca. 105,00 €
  • Private Krankenversicherung: ab ca. 25,00 € 

Versicherungsschutz

  • Private Krankenversicherung: Erstattet werden die Kosten für Behandlungen bei Krankheiten, Unfällen und vom Arzt verschriebene Medikamente. In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten für mehr Zusatzleistungen und höhere Behandlungskosten als gesetzliche Krankenversicherungen.
  • Gesetzliche Krankenversicherung: Erstattet werden die Kosten für Behandlungen bei Krankheiten, Unfällen und vom Arzt verschriebene Medikamente. Die zu erstattenden Behandlungskosten sind fest vorgeschrieben und in der Regel deutlich niedriger als bei einer privaten Krankenversicherung. In der Regel übernehmen gesetzliche Krankenversicherungen die Kosten für weniger Zusatzleistungen als private Krankenversicherungen.

Art der Kostenerstattung

  • Private Krankenversicherung: Welche Art der Kosten erstattet werden, variiert bei privaten Krankenversicherungen in Abhängigkeit mit den Versicherungsbedingungen.
  • Gesetzliche Krankenversicherung: Die gesetzlichen Krankenversicherungen rechnen die Kosten direkt mit dem Arzt oder dem Krankenhaus ab.

Ablauf Kostenerstattung

  • Private Krankenversicherung: Private Krankenversicherungen rechnen mit der versicherten Person ab. Diese sendet die Rechnung zur Erstattung an die Versicherungsgesellschaft. Der entsprechende Betrag wird im Anschluss auf das Konto der versicherten Person überwiesen und muss von dieser an den Arzt überwiesen werden.
  • Gesetzliche Krankenversicherung: Gesetzliche Krankenversicherungen erstatten nur die Kosten für zwingend notwendige Behandlungen, die unbedingt erforderlich sind.

Kein Versicherungsangebot

  • Private Krankenversicherung: Oftmals können Personen nur bis zu einer bestimmten Altersgrenze versichert werden. Diese variiert je nach Anbieter und Tarif und wird bei Antragstellung überprüft.
  • Gesetzliche Krankenversicherung: Für Sprachschüler, Studienkollegiate, Studenten an nicht öffentlichen Hochschulen und Studenten über 30 Jahre besteht keine Möglichkeit sich gesetzlich zu versichern.

Einschränkungen beim Versicherungsschutz

  • Private Krankenversicherung: Die Bezahlung der Behandlungen von Vorerkrankungen ist ausgeschlossen.
  • Gesetzliche Krankenversicherung: Die Bezahlung der Behandlungen von Vorerkrankungen ist möglich.