Elektronische Bescheinigung

Elektronische Bescheinigung

Elektronische Bescheinigung

Grundvoraussetzung für die Immatrikulation an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland ist der Nachweis über die Versicherung bei oder die Befreiung von einer gesetzlichen Krankenversicherung. Seit Januar 2022 sind alle staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland zur Teilnahme am sogenannten elektronischen Meldeverfahrens verpflichtet.

Ablauf beim Nachweis über die Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung 

Du forderst die Bescheinigung als Studieninteressent eigenständig bei deiner gesetzlichen Krankenkasse an. Mit der Einführung des elektronischen Meldeverfahrens entfällt die Pflicht der gesetzlichen Krankenversicherungen, die Bescheinigung über die Versicherung postalisch an die Hochschule zu senden. Diese sendet deinen Versicherungsstatus elektronisch an deine Hochschule.

Ablauf beim Nachweis über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung

Wenn du dich privat versichern möchtest, musst du deiner Hochschule mit der Immatrikulation einen Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung vorlegen. Diese Befreiung forderst du ebenfalls eigenständig bei einer beliebigen deutschen gesetzlichen Versicherung an. Um die Befreiung zu erhalten, musst du zum einen den Konsequenzen einer Befreiung schriftlich zustimmen. Zum anderen musst du eine Versicherung bei einer privaten Krankenversicherung vorweisen.  

Konsequenzen einer Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Befreiungsmöglichkeit von der gesetzlichen Krankenversicherung besteht nur innerhalb der ersten drei Monate nach deiner Einschreibung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule. Sie gilt unwiderruflich für die gesamte Studienzeit.