Private Reisekrankenversicherung Sperrkonto

Visaeinzahlung auf Sperrkonto steigt auf 11.208 Euro

Warum benötigt man ein Sperrkonto?

Bei der Einreise aus dem EU-Ausland zum Studium, Sprachkurs oder anderen Beschäftigungszwecken, muss der Reisende nachweisen, dass er den Aufenthalt in der Bundesrepublik von seinen eigenen Vermögen finanziert. Eine Möglichkeit bietet das Sperrkonto. International Reisende aus Nicht-EU-Ländern müssen dafür einen Betrag auf das Sperrkonto überweisen. Ab 2023 wird der Regelbedarf, der bei Visabeantragung auf das Sperrkonto eingezahlt sein muss auf 12.208 Euro erhöht. Alle weiteren relevanten Informationen, findest Du hier im Beitrag.

Visaantrag

Wer ein Visum für Deutschland beantragt, muss die folgenden Voraussetzungen beachten:

  1. Plausibilität und Nachvollziehbarkeit des Reisezwecks in Deutschland
  2. Finanzierung der Lebenshaltungs- und Reisekosten aus eigenem Vermögen bzw. Einkommen
  3. Bereitschaft des Visuminhabers, vor Gültigkeitsablauf des Visums wieder aus dem Schengen-Raum auszureisen,
  4. Vorlage einer für den gesamten Schengen-Raum und für die gesamte Aufenthaltsdauer gültigen Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro. (Hier findest du eine passende Reisekrankenversicherung)

Was ist ein Sperrkonto?

Ein Sperrkonto kannst Du dir als Finanzierungsnachweis vorstellen. Damit beweist du der Behörde, dass du deinen Auslandsaufenthalt aus eigenen Vermögen finanzieren kannst. Das Konto musst Du vor Reiseantritt eröffnen und einen bestimmten Betrag darauf überweisen. Der Betrag ist von der Dauer abhängig, bisher musstest Du für jeden Monat 1.117,33 Euro überweisen. Wenn die Reise für ein Jahr geplant war, werden mindestens 12.208 Euro benötigt. Das Konto wird dann bis zur Einreise in die Bundesrepublik gesperrt. Nachdem Du in Deutschland angekommen bist, kannst Du bis zu 1.117,33 Euro im Monat abheben. Dieser Höchstbetrag ist fix, außer es wurde mehr Geld auf das Sperrkonto überwiesen. Durch das Sperrkonto beweist du der Behörde, dass du den Lebensunterhalt sowie weitere Kosten von deinen eigenen Vermögen finanzierst. Ab diesem Jahr erhöht sich der Regelbedarf auf 12.208 Euro.

Davon sind alle Visa-Anträge, die ab 2023 gestellt werden betroffen. Du kannst monatlich bis zu  1.117,33 Euro abheben und deine Kosten damit finanzieren. Auch hier sind die 12.208 Euro nur ein Mindestbetrag, du kannst auch mehr überweisen damit Du monatlich mehr Geld hast.