Visum und
Aufenthalts-
genehmigung
Hier erfährst du wie du dein Visum / deine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland verlängern bzw. beantragen kannst.
Home Leben in Deutschland Wie kann ich mein Visum / meine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland verlängern bzw. Beantragen?
Welches Visum habe ich?
Visum Typ C
Ein sogenanntes Visum-Type-C hat eine Gültigkeit von max. 90 Tagen. Dieses Visum ist für touristische Zwecke wie zum Beispiel Urlaub oder Besuch von Familie, Verwandten und Freunden gedacht. Ein Visum-Type-C lässt sich nur sehr schwer verlängern. Voraussetzung für eine Verlängerung sind die folgenden Punkte:
- Höhere Gewalt (z. B. Unwetter, Flugverkehr wird gestreikt, Pandemie usw.)
- Humanitäre Gründe (z. B. Krankheit)
- Persönliche Gründe (wegen denen eine Reise nicht zugemutet werden kann)
- Verspätete Anreise (wenn du später als geplant einreist, kann dir dein Visum um die jeweilige Anzahl an Tagen verlängert werden)
Wichtig: Das Visum kann nur verlängert werden, wenn dieses noch gültig ist. Der Lebensunterhalt muss für die gesamte Dauer des Aufenthaltes gesichert sein
Visum Typ D (nationales Visum)
Das Visum-Typ-D ist für längere Aufenthalte mit einer Dauer ab 91 Tagen bis max. 6 – 12 Monate gedacht. Ist in diesem Visum eine territoriale Beschränkung enthalten, so gilt die 90/180 Tage Regelung, die wir untenstehend erläutern. Unter bestimmte Voraussetzungen kann dieses Visum verlängert werden.
Territoriale Beschränkung
Eine territoriale Beschränkung bedeutet, dass du dich nur in dem Land aufhalten darfst, für dass du das Visum beantragst. Eine freie Bewegung im Schengenraum ist hier nicht möglich.
Die 90/180-Tage-Regelung
Die 90/180 Regelung besagt, dass du dich an 90 der insgesamt 180 Tage im Schengen Raum, außerhalb von Deutschland aufhalten darfst. Natürlich nur, solange dein Visum noch gültig ist. Die 90 Tage außerhalb von Deutschland dürfen dabei nicht überschritten werden.
Schengenraum
Der Schengenraum besteht aus 27 Staaten. Davon sind 23 Staaten Teil der EU. Außerdem sind Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz dem Schengen-Abkommen beigetreten. Einzig die drei europäischen Länder Großbritannien, Irland und Zypern sind nicht Teil des Abkommens. Je nach Krankenversicherung gilt diese im EU- oder sogar im gesamten Schengenraum für dich.
Wichtig: Das Visum Typ D wird einmalig ausgestellt und bei Verlassen des Schengenraums ungültig. Dein Lebensunterhalt muss für die gesamte Dauer des Aufenthaltes gesichert sein.
Einige Krankenversicherungen kooperiert diesbezüglich mit dem Anbieter für Sperrkonten wie z. B. Fintiba, bei dem du dir ein Sperrkonto einrichten kannst.
Visum Typ A und B
Auch die Visum Typen A und B existieren. Für Studenten sind diese jedoch unüblich und werden daher nur in der nachstehenden Grafik aufgegriffen.
Kategorie A/B: Nur für z. B. Umstieg am Flughafen max. wenige Tage
Kategorie C: Kurzzeitiger Aufenthalt
Kategorie D: Nationaler Aufenthalt: Tag/Tage, Monate
Wie und wo kann ich mein Visum verlängern?
Dein Visum kannst du bei der Ausländerbehörde deiner Stadt verlängern oder alternativ dazu eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Da die Bearbeitung Zeit beansprucht, sollte der entsprechende Antrag bereits ca. zwei Monate vor dem Ablauf deines Visums gestellt werden.
Hinweis:
Die Umwandlung in einen langfristigen Aufenthaltstitel ist nicht vorgesehen und daher nur möglich, wenn:
- ein rechtlicher Anspruch zur Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz des jeweiligen Landes besteht.
- dieser Anspruch nach Einreise in den Schengen Staat entstanden ist.
Checkliste für eine Verlängerung deines Visums
- Pass mit deinem gültigen Visum. Der Pass muss noch bis mindestens 3 Monate nach der Ausreise gültig sein.
- Sollte kein persönliches Erscheinen möglich sein, wird eine Vollmacht von dir mit deinem noch bis mindestens 3 Monate nach der Ausreise gültigen Pass verlangt.
- Dein ausgefüllter Antrag auf Verlängerung eines Schengen-Visums
- Nachweis zum gesicherten Lebensunterhalt
- Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
- Sonstige Nachweise, die die Verlängerung begründen
Gebühren für eine Verlängerung deines Visums
Die Höhe der jeweiligen Gebühren unterscheiden sich, je nach Fall:
- Gebührenfrei: wenn das Schengen-Visum wegen höherer Gewalt oder aus humanitären Gründen verlängert wird
- 30,00 Euro: wenn das Schengen-Visum wegen schwerwiegender persönlicher Gründe oder verspäteter Einreise verlängert wird.
- Wird eine zweite Verlängerung erforderlich, betragen die Gebühren 60,00 Euro für Erwachsene und 30,00 Euro für Minderjährige
Welche Arten von Aufenthaltstiteln gibt es?
Für die Einreise oder den Aufenthalt in Deutschland wird ein Aufenthaltstitel benötigt. Es gibt folgende Varianten:
Visum
Unbefristete Aufenthaltstitel
Daueraufenthalt-EU
Blaue Karte
ICT Karte
Niederlassungserlaubnis
Niederlassungserlaubnis
Wie beantrage ich eine Aufenthaltsgenehmigung?
Eine Aufenthaltserlaubnis musst du vor dem Ablauf deines Einreisevisums bei der Ausländerbehörde deiner Stadt beantragen. Hierzu musst du einen festen Wohnsitz vorweisen. Dies ist für alle Personen Pflicht, die sich länger als 3 Monate in Deutschland aufhalten. Eine Meldung deines festen Wohnsitzes ist beim Einwohnermeldeamt deines Wohnorts möglich.
Gründe für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- Humanitäre Gründe (z.B. Erkrankungen, die eine Einreise ins Heimatland verhindern)
- Ausbildung, Studium oder Forschung
- Familiennachzug
- Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte
- Ausübung einer Beschäftigung, Nachgehen einer selbstständigen Tätigkeit oder Aufenthalt als Au-Pair
Erforderliche Unterlagen:
- Nachweis über einen gültigen Reisepass
- Nachweis über ein Aufenthaltsrecht (z. B. Visa)
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum für dich
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
- Ggf. Nachweis über den Bezug von öffentlichen Leistungen (SGB II oder SGB XII).
- Nachweise über den Zweck Ihres Aufenthalts wie z.B. Studium, Beschäftigung, Ausbildung, Forschung, etc.
- Wichtig: Diese Auflistung ist nicht komplett abschließend. Ggf. werden noch weitere Unterlagen benötigt. Detaillierte Informationen kannst du dir bei deiner zuständigen Ausländerbehörde in deiner Stadt einholen.
Mögliche Gründe für die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis:
- Bei einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung handelt es sich um das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht zum Aufenthalt in Deutschland. Voraussetzungen sind ein gesicherter Lebensunterhalt, ausreichender Wohnraum, der Besitz einer 5-jährigen Aufenthaltserlaubnis, Straffreiheit, sowie ausreichende Kenntnisse der Landessprache und Gesellschaftsordnung.
- Kosten für die Beantragung einer ersten Aufenthaltserlaubnis ca. 100 €
- Kosten für die Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung um mehr als drei Monate ca. 93 €