Visum und Aufenthalts-
genehmigung

Hier erfährst du wie du dein Visum / deine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland verlängern bzw. beantragen kannst.

Welches Visum habe ich?

Visum Typ C

Ein sogenanntes Visum-Type-C hat eine Gültigkeit von max. 90 Tagen. Dieses Visum ist für touristische Zwecke wie zum Beispiel Urlaub oder Besuch von Familie, Verwandten und Freunden gedacht. Ein Visum-Type-C lässt sich nur sehr schwer verlängern. Voraussetzung für eine Verlängerung sind die folgenden Punkte:

  • Höhere Gewalt (z. B. Unwetter, Flugverkehr wird gestreikt, Pandemie usw.)
  • Humanitäre Gründe (z. B. Krankheit)
  • Persönliche Gründe (wegen denen eine Reise nicht zugemutet werden kann)
  • Verspätete Anreise (wenn du später als geplant einreist, kann dir dein Visum um die jeweilige Anzahl an Tagen verlängert werden)

Wichtig: Das Visum kann nur verlängert werden, wenn dieses noch gültig ist. Der Lebensunterhalt muss für die gesamte Dauer des Aufenthaltes gesichert sein

Visum Typ D (nationales Visum)

Das Visum-Typ-D ist für längere Aufenthalte mit einer Dauer ab 91 Tagen bis max. 6 – 12 Monate gedacht. Ist in diesem Visum eine territoriale Beschränkung enthalten, so gilt die 90/180 Tage Regelung, die wir untenstehend erläutern. Unter bestimmte Voraussetzungen kann dieses Visum verlängert werden.

Territoriale Beschränkung

Eine territoriale Beschränkung bedeutet, dass du dich nur in dem Land aufhalten darfst, für dass du das Visum beantragst. Eine freie Bewegung im Schengenraum ist hier nicht möglich.

Die 90/180-Tage-Regelung

Die 90/180 Regelung besagt, dass du dich an 90 der insgesamt 180 Tage im Schengen Raum, außerhalb von Deutschland aufhalten darfst. Natürlich nur, solange dein Visum noch gültig ist. Die 90 Tage außerhalb von Deutschland dürfen dabei nicht überschritten werden.

Schengenraum

Der Schengenraum besteht aus 27 Staaten. Davon sind 23 Staaten Teil der EU. Außerdem sind Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz dem Schengen-Abkommen beigetreten. Einzig die drei europäischen Länder Großbritannien, Irland und Zypern sind nicht Teil des Abkommens. Je nach Krankenversicherung gilt diese im EU- oder sogar im gesamten Schengenraum für dich. 

Wichtig: Das Visum Typ D wird einmalig ausgestellt und bei Verlassen des Schengenraums ungültig. Dein Lebensunterhalt muss für die gesamte Dauer des Aufenthaltes gesichert sein. 

Einige Krankenversicherungen kooperiert diesbezüglich mit dem Anbieter für Sperrkonten wie z. B. Fintiba, bei dem du dir ein Sperrkonto einrichten kannst. 

Visum Typ A und B

Auch die Visum Typen A und B existieren. Für Studenten sind diese jedoch unüblich und werden daher nur in der nachstehenden Grafik aufgegriffen.

Kategorie A/B: Nur für z. B. Umstieg am Flughafen max. wenige Tage

Kategorie C: Kurzzeitiger Aufenthalt

Kategorie D: Nationaler Aufenthalt: Tag/Tage, Monate

Wie und wo kann ich mein Visum verlängern?

Dein Visum kannst du bei der Ausländerbehörde deiner Stadt verlängern oder alternativ dazu eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Da die Bearbeitung Zeit beansprucht, sollte der entsprechende Antrag bereits ca. zwei Monate vor dem Ablauf deines Visums gestellt werden. 

Hinweis:

Die Umwandlung in einen langfristigen Aufenthaltstitel ist nicht vorgesehen und daher nur möglich, wenn:

  1. ein rechtlicher Anspruch zur Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz des jeweiligen Landes besteht.
  2. dieser Anspruch nach Einreise in den Schengen Staat entstanden ist.

Checkliste für eine Verlängerung deines Visums

Gebühren für eine Verlängerung deines Visums

Die Höhe der jeweiligen Gebühren unterscheiden sich, je nach Fall:

Welche Arten von Aufenthaltstiteln gibt es?

Für die Einreise oder den Aufenthalt in Deutschland wird ein Aufenthaltstitel benötigt. Es gibt folgende Varianten:

Visum

Ein Visum erlaubt es dir für touristische Zwecke in ein Land des Schengenraumes einzureisen und dich innerhalb dieses Raumes frei zu bewegen. Bitte beachte, dass ein Visum immer zeitlich begrenzt ist und je nach Typ des Visums verschiedene Regeln beachtet werden müssen.

Unbefristete Aufenthaltstitel

Ein befristeter Aufenthaltstitel kann nach einer vorgeschriebenen Zeit und bei Erfüllung verschiedener Vorschriften in eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden. Auch hier gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.

Daueraufenthalt-EU

Ein Daueraufenthalt-EU gibt dir das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht zum Daueraufenthalt im kompletten EU-Raum. Die Bedingungen sind ähnlich zu der einer Niederlassungserlaubnis, allerdings etwas strenger.

Blaue Karte

Die Blaue Karte der EU ist ein Aufenthaltstitel für Hochschulabsolventinnen und -absolventen aus dem nicht EU-Ausland. Damit soll die dauerhafte Zuwanderung von Hochqualifizierten Personen aus dem Nicht-EU-Ausland nach Deutschland erleichtert und gefördert werden.

ICT Karte

Mit der ICT Karte dürfen Mitarbeiter von Unternehmen außerhalb der EU für eine Dauer von 90 Tagen nach Deutschland einreisen, um hier in einem Unternehmen zu arbeiten. Personen mit gültiger ICT Karte dürfen sich im genannten Zeitraum von 90 Tagen frei im Schengenraum bewegen.

Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis ist zeitlich unbefristet und erlaubt es einer Person in Deutschland zu arbeiten. Um diese zu erhalten, muss man unter anderem seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen.

Niederlassungserlaubnis

Mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU kann eine Person zeitlich unbefristet in Deutschland leben und arbeiten. Sie ist vergleichbar mit einer Niederlassungserlaubnis. Wer diesen Aufenthaltstitel hat, kann einfacher in andere EU-Länder weiterwandern und dort auch einen Aufenthaltsrecht erhalten.

Wie beantrage ich eine Aufenthaltsgenehmigung?

Eine Aufenthaltserlaubnis musst du vor dem Ablauf deines Einreisevisums bei der Ausländerbehörde deiner Stadt beantragen. Hierzu musst du einen festen Wohnsitz vorweisen. Dies ist für alle Personen Pflicht, die sich länger als 3 Monate in Deutschland aufhalten. Eine Meldung deines festen Wohnsitzes ist beim Einwohnermeldeamt deines Wohnorts möglich. 

Gründe für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

Erforderliche Unterlagen:

Mögliche Gründe für die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis:

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