Arztrechnungen einreichen

Hier erfährst du, wie du deine Arztrechnungen zur Erstattung einreichen kannst.

Wie reiche ich meine Arztrechnungen zur Erstattung ein?

In China werden die Behandlungskosten meist direkt beim Arzt oder im Krankenhaus abgerechnet. In Deutschland kommt es darauf an, ob du gesetzlich oder privat versichert bist: Die gesetzlichen Krankenversicherungen rechnen die Kosten direkt mit dem Arzt oder Krankenhaus ab. Eine Rechnung erhältst du in diesem Fall keine. Private Krankenversicherungen hingegen rechnen mit dir als versicherte Person ab. Das bedeutet, dass dir im Anschluss an durchgeführte Behandlungen bzw. den Besuch bei einem Arzt die entsprechende Rechnung zugeschickt wird. Diese kannst du nach Erhalt bei deiner Krankenversicherung einreichen. Deine Krankenversicherung prüft die Rechnung im Hinblick darauf, ob es sich hierbei um versicherte Behandlungskosten handelt. Der freigegebene Betrag wird dir innerhalb von maximal zwei bis drei Wochen auf dein Konto überwiesen. Private Krankenversicherungen schreiben dir kleinere Beträge in der Regel sogar am selben Tag gut.

Der freigegebene Betrag  wird dir innerhalb von maximal zwei bis drei Wochen auf dein Konto überwiesen. Private Krankenversicherungen schreiben dir kleinere Beträge in der Regel sogar am selben Tag gut.

    1. Arzt-/Krankenhausbesuch
    2. Erhalt der Rechnung
    3. Diese Rechnung musst du innerhalb der Zahlungsfrist begleichen
    4. Einreichen der Rechnung bei deiner Krankenversicherung
    5. Der Betrag über die versicherten Behandlungskosten wird auf dein Konto überwiesen
    6. Hinweis: Es werden nur Rechnungen von allgemein zugelassenen und anerkannten Ärzten angenommen

Was passiert, wenn ich im Krankenhaus stationär aufgenommen wurde?

Wenn du stationär in einem Krankenhaus behandelt wirst, das heißt auch dort übernachten musst, solltest du deine Krankenversicherung informieren. Diese setzt sich bezüglich der Kostenübernahme mit dem Krankenhaus in Verbindung. Die Behandlungskosten werden in diesem Fall direkt zwischen Krankenversicherung und Krankenhaus verrechnet. Du als Kunde erhältst keine Rechnung.

Innerhalb welcher Frist kann ich meine Rechnung bei der Krankenversicherung einreichen?

In der Regel solltest du deine Rechnung direkt nach Erhalt an deine Krankenversicherung übermitteln, so dass diese schnellstmöglich bearbeitet und der freigegebene Betrag an dich wieder gutgeschrieben werden kann. Die Frist innerhalb der Rechnungen eingereicht werden können beträgt in der Regel drei Jahre.

Was passiert, wenn ein Teilbetrag der Rechnung nicht versichert ist?

Für den Fall, dass nicht alle Kosten deiner Rechnung versichert sind, wird dir der entsprechende Teilbetrag in Höhe der versicherten Behandlungskosten auf dein Konto überwiesen. Im Allgemeinen werden alle medizinisch notwendigen Behandlungen von deiner Versicherung übernommen. Ausnahmen, die nicht bezahlt werden, sind grundsätzlich Zusatzleistungen wie Vorsorgeuntersuchungen, Geburtskontrollen, Zahnreinigungen, Sehhilfen und in der Apotheke gekaufte Medikamente, die nicht vom Arzt verschrieben wurden. 

Was ist, wenn ich die Rechnung nicht vorab bezahlen kann?

Sollte die Rechnung so hoch sein, dass du den Betrag nicht vor Gutschrift der Krankenversicherung auf dein Konto bezahlen kannst, wende dich bitte schnellstmöglich an deine Krankenversicherung, um den Prozess zu beschleunigen. Nach entsprechender Bearbeitung und Überweisung auf dein Konto kannst du die offene Rechnung direkt an den Arzt oder an das Krankenhaus überweisen und bleibst im Normalfall in der auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist. Sollte dies nicht der Fall sein, wende dich bitte vor Ablauf der Zahlungsfrist an den Absender der Rechnung, um eine Lösung für das Problem zu finden.

Was ist, wenn ich meine Rechnung in einer anderen Währung bezahlt habe?

In diesem Fall wird der tagesgenaue Wechselkurs für die jeweilige Währung ausfindig gemacht und dir der entsprechende Betrag in Euro auf dein Konto überwiesen. 

Kann ich die Rechnung auch per E-Mail übermitteln?

Bei den meisten Krankenversicherungen kannst du deine Rechnung bequem und schnell per Mail an die Krankenversicherung zusenden. Somit liegt diese noch am selben Tag bei der Krankenversicherung vor und kann entsprechend schneller bearbeitet und der freigegebene Betrag auf dein Konto überwiesen werden.

Muss ich Rechnungen aufbewahren?

Es empfiehlt sich, Rechnungen für einen längeren Zeitraum aufzubewahren. So entstehen keine Probleme, falls die Krankenversicherung nochmals Informationen benötigt oder sonstige Fragen dazu hat. In der Regel gibt es nach erfolgreicher Übermittelung und Erstattung der Rechnung keine weiteren Fragen. 

Ich habe meine Rechnung verlegt, was kann ich tun?

Solltest Du eine Rechnung verlegt habe, wende dich bitte an deinen entsprechenden Arzt oder an das Krankenhaus und Bitte um die Zusendung einer Rechnungskopie. Diese kannst du dann wie gewohnt bei deiner Krankenversicherung einreichen. Ohne offizielle Rechnung, kann dir die Krankenversicherung keine Kosten erstatten.

Solltest du noch weitere Fragen rund um das Thema Arztrechnungen und deren Erstattung haben, kannst du dich gerne an unseren Kundenservice wenden.

Rückfragen hierzu beantwortet dir gerne unser Kundenservice.

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