Verlängerung des Schengen-Visums
Eine Verlängerung des Schengen-Visums ist nur in bestimmten Fällen möglich. Welche das sind, hängt von der Kategorie des Visums ab..
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Verlängerung des Aufenthaltes im Schengen Raum
Schengen-Visa können nur verlängert werden, wenn ein ausreichender Grund vorliegt. Schengen-Visa der Kategorie C werden ohnehin nur für einen kurzen Zeitraum und einen spezifischen Zweck ausgestellt. Daher gibt es nur wenige Gründe, die eine Verlängerung rechtfertigen. Das Nationale Visum (D) ist dagegen von vorneherein an einen bestimmten Schengen-Staat gebunden und wird zu einem längerfristigen Aufenthaltszweck ausgestellt. Demnach gibt es hier mehr valide Gründe für eine Verlängerung.
Beachte
Der Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltes muss unbedingt vor Ablauf des Visums gestellt werden, da bei Antragstellung eine gültige Aufenthaltserlaubnis verlangt wird.
Allgemeine Checkliste für den Verlängerungs-Antrag
- Pass mit dem gültigen Visum, der noch mindestens 3 Monate nach Ausreise gültig ist
- Vollmacht mit Pass oder Personalausweis, falls persönliches Erscheinen nicht möglich ist
- Ausgefüllter Antrag auf Verlängerung eines Schengen-Visums
- Nachweis zum gesicherten Lebensunterhalt
- Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
- Sonstige Nachweise, die die Verlängerung begründen
Verlängerung kurzzeitiger Schengen-Visa (C)
Höhere Gewalt, humanitäre oder schwere persönliche Gründe verhindern die rechtzeitige Ausreise.
Beispiel für höhere Gewalt: Der Flugverkehr fällt wegen schlechter Wetterverhältnisse oder Streik aus.
Beispiel für humanitäre Gründe: Aufgrund von Krankheit bist du reiseunfähig oder ein schwerwiegendes Ereignis eines nahen Familienangehörigen macht die Ausreise untragbar.
Beispiel für schwerwiegende persönliche Gründe: Es ergeben sich dringende berufliche Gründe, die vor der Einreise nicht absehbar waren.
Wegen einer späteren Einreise konnte das Schengen-Visum nicht voll genutzt werden. Das Visum kann soweit verlängert werden, dass du dich 90 Tage im Schengen Raum aufhalten könntest.
Beachte
Die Umwandlung in einen langfristigen Aufenthaltstitel ist nicht vorgesehen und daher nur möglich, wenn:
- ein rechtlicher Anspruch zur Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz des jeweiligen Landes besteht.
- dieser Anspruch erst nach der Einreise in dem jeweiligen Schengen Staat entstanden ist.
Kosten
Gebührenfrei bei:
- höherer Gewalt
- humanitären Gründen
30 EUR bei:
- schwerwiegenden persönliche Gründen
- verspäteter Einreise
60 EUR für Erwachsene
30 EUR für Minderjährige
Verlängerung nationaler Schengen-Visa (D)
Nationale Schengen-Visa werden i. d. R. mit einer Gültigkeit von drei, sechs oder 12 Monaten ausgestellt. Für einen Aufenthalt, der über die Dauer des Visums hinausgeht, musst du vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Der Antrag sollte zwei Monate (mindestens 4-6 Wochen) vor Ablauf des Visums bei der Ausländerbehörde eingereicht werden. Eine frühere Umwandlung des Visums in einen Aufenthaltstitel ist nicht möglich.
Mögliche Gründe für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis:
- Humanitären Gründe
- Studium, Ausbildung oder Forschung
- Ausübung einer Beschäftigung oder einer selbständigen Tätigkeit, Aufenthalt als Au Pair
- Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte
- Familiennachzug für Ehegatten und Kinder, sofern der hier lebende Ausländer selbst ein Aufenthaltsrecht besitzt, oder für Ehegatten und Kinder von Deutschen Staatsbürgern
Im Wesentlichen kommen für die Verlängerung zwei Aufenthaltstitel in Frage: Die reguläre Aufenthaltserlaubnis des entsprechenden Landes oder, in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die Blaue Karte EU. Die Blaue Karte EU ist eine Alternative zur Aufenthaltserlaubnis für Hochschulabsolventen oder Fachkräfte, deren Aufenthalt sich aus beruflichen Gründen verlängert.
Aufenthaltserlaubnis
Jeder, der ausreichende Gründe für einen langfristigen Aufenthalt nachweisen kann (siehe oben)
Jeder, der ausreichende Gründe für einen langfristigen Aufenthalt nachweisen kann (siehe oben)
Es müssen weniger strenge Vorlagen erfüllt werden und die Gründe für eine Bewilligung sind vielfältig.
Ein unbefristeter Aufenthaltstitel kann (bei Erfüllung aller Auflagen) erst nach fünf Jahren erworben werden.
Abhängig vom Land und Grund des Aufenthaltes
Blaue Karte EU
Fachkräfte mit abgeschlossenem und anerkanntem Hochschulstudium
- Ein Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Jobangebot liegt vor.
- Die Vorschrift zum Mindestgehalt ist erfüllt. Die vorgeschriebene Höhe variiert je nach Land und Berufsgruppe.
Die Frist für die Erlangung eines unbefristeten Aufenthaltstitels ist verkürzt (33 Monate, bei ausreichenden Sprachkenntnissen sogar ab 21 Monaten)
Abhängig vom Land
Unbefristete Aufenthaltstitel
Ein befristeter Aufenthaltstitel kann nach der vorgeschriebenen Zeit und bei Erfüllung aller Vorschriften in eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden. Auch hier gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:
Daueraufenthalt-EG:
Zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zum Daueraufenthalt im kompletten EU-Raum. Die Bedingungen sind ähnlich der Niederlassungserlaubnis, allerdings strenger.
Mögliche Gründe für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis:
Zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zum Daueraufenthalt. Voraussetzungen sind ein gesicherter Lebensunterhalt, ausreichender Wohnraum, ein 5-jähriger Besitz der Aufenthaltserlaubnis, Straffreiheit, sowie ausreichende Kenntnisse der Landessprache und Gesellschaftsordnung.