Japan ist das Land der Kontraste. Industriell gesehen ist es eine der am höchsten entwickelten Nationen der Welt, hat sich dabei aber seine Kultur bewahrt und viele Traditionen in der Gesellschaft verankert. Japans Hauptstadt Tokio ist eine Stadt der Superlative, doch auch andere Orte wie Kyoto haben entweder historische Bedeutung oder sind wie Hiroshima zu trauriger Bekanntheit gelangt.
Wer nach Japan reist, wird sich nur an wenigen Stellen mit Englisch verständigen können und zwischen Schriftzeichen, Leuchtreklamen und Menschenmassen fühlt sich so mancher Europäer zunächst sehr fremd. Dennoch ist es genau das, was viele Japan-Touristen suchen und für nicht wenige bleibt es nicht bloß bei einem Besuch im Land des Lächelns.
Etwas mehr Zeit in Japan zu verbringen und noch tiefer in die Kultur und die Gesellschaft einzutauchen ist spannend und dank des Working Holiday Visums möglich. Japan ist sicher kein übliches Ziel für Work and Travel, die meisten denken bei dem Thema eher an Australien, Neuseeland oder Kanada, aber wer die außergewöhnlichere Herausforderung sucht, der wird in Japan fündig.
Mit dem Working Holiday Visum ist es möglich, bis zu 12 Monate in Japan zu arbeiten und zu reisen. Eine Gehaltsobergrenze gibt es nicht, sodass theoretisch auch die meiste Zeit gearbeitet werden kann. Allerdings sind einige Jobs mit dem Visum ausgeschlossen, so darf zum Beispiel nicht in Bars oder Nachtclubs gearbeitet werden, da diese Art der Arbeit nicht mit der japanischen Auffassung von Work and Travel vereinbar ist.
Um sich für das Working Holiday Visum zu bewerben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Zwischen 18 und 30 Jahre alt
- Ausreichend Geld auf dem Konto für den Aufenthalt (etwa 2.200 € müssen nachgewiesen werden)
- Ausreichend Geld auf dem Konto für den Rückflug nach Hause (weitere 1.100 € müssen nachgewiesen werden)
- Gültiger Reisepass
- Deutsche Staatsbürgerschaft (auch andere Länder haben ähnliche Visa-Abkommen mit Japan, zum Beispiel Kanada, Frankreich, Neuseeland, Südkorea, Dänemark, Australien, Irland und Großbritannien)
Darüber hinaus dürfen keine Kinder über das Visum mit nach Japan gebracht werden, das polizeiliche Führungszeugnis muss einwandfrei sein und es wurde bisher kein Working Holiday Visum für Japan genutzt. Dieses darf nur einmal im Leben erteilt und genutzt werden. Zudem muss für den gesamten Work and Travel-Zeitraum eine Auslandskrankenversicherung nachgewiesen werden.
Das Working Holiday Visum ist kostenfrei. Die Beantragung erfolgt persönlich bei der japanischen Botschaft oder einem Konsulat. In Deutschland haben die Auslandsvertretungen ihren Sitz in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg und München.
Um den Antrag auf das Visum zu stellen, werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antragsformular, das in der Botschaft oder im Konsulat ausgefüllt wird
- Reisepass
- Passfoto
- Lebenslauf in englischer oder japanischer Sprache (die japanische Botschaft stellt das entsprechende Formblatt auf ihrer Homepage bereit)
- Formlose Begründung für den Visumsantrag auf Englisch oder Japanisch
- Zeitplan für den Work and Travel-Aufenthalt (Formblatt dazu gibt es ebenfalls auf der Homepage der Botschaft, auszufüllen ist es in Englisch oder Japanisch)
- Bereits abgeschlossene Auslandskrankenversicherung für die gesamte Dauer des Aufenthalts, die per Versicherungsschein nachgewiesen wird
- Nachweis der finanziellen Mittel (am besten via Kontoauszug)
Wann sollte das Visum beantragt werden?
Die japanische Botschaft empfiehlt, das Visum mindestens drei Wochen vor der Einreise zu beantragen. Es schadet jedoch nicht, den Antrag auch noch früher zu stellen, erst recht wenn die Planung schon so weit fortgeschritten ist, dass es an die Flugbuchung geht, die erst mit einem bewilligten Visum erfolgen sollte.
Wie geht es weiter, wenn das Visum bewilligt wurde?
Wurde das Working Holiday Visum bewilligt, kann innerhalb eines Jahres nach Japan gereist werden. Die Einreise darf maximal 365 Tage nach der Bewilligung des Visums liegen. In Japan dürfen sich die Visumsinhaber dann bis zu einem Jahr aufhalten. Wer innerhalb des Jahres in Japan das Land verlassen möchte, um beispielsweise andere asiatische Länder zu bereisen, der muss unbedingt daran denken sich im Vorfeld eine „Re-entry Permit“ einzuholen. Diese Wiedereintritts-Erlaubnis muss bei der Einwanderungsbehörde in Japan eingeholt werden und nur mit dieser sind Working Holiday Visum-Inhaber berechtigt, mit ihrem Visum wieder in Japan einzureisen.
Wer das Land ohne die entsprechende Erlaubnis verlässt, hat sein Recht verwirkt das Working Holiday Visum weiter zu nutzen, da dieses nur zu einer einmaligen Einreise berechtigt. Um das Visum zu erhalten, muss übrigens nicht bereits im Vorfeld ein Job nachgewiesen werden. Dieser kann in Ruhe vor Ort gesucht werden, was in der Regel auch einfacher ist.
Die richtige Auslandskrankenversicherung für Work and Travel in Japan
Um das Visum überhaupt zu erhalten, ist eine Auslandskrankenversicherung unverzichtbar. Ein Anbieter für speziell auf Work and Traveller oder Backpacking zugeschnittene Versicherungen ist zum Beispiel MAWISTA, über die in Kooperation mit der Allianz eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung für das volle Jahr in Japan abgeschlossen werden kann. Damit sind dann ambulante Behandlungen, Krankenhausbehandlungen, Medikamente, bestimmte Zahnbehandlungen, Transportkosten zum nächstgelegenen Krankenhaus und vor allem der Rücktransport ins Heimatland abgedeckt.
Ganz abgesehen davon, dass die Auslandskrankenversicherung notwendig ist, um überhaupt das Working Holiday Visum zu erhalten, empfiehlt es sich in jedem Fall sich auf Auslandreisen umfassend zu versichern. Müssen nämlich die Behandlungskosten im Ausland aus eigener Tasche bezahlt werden, kann das besonders, wenn es um aufwändige Behandlungen wie Operationen geht, schnell in den finanziellen Ruin führen. Mit einer Versicherung ist man stets gut geschützt und kann sich darauf verlassen, im Notfall die nötige finanzielle Unterstützung zu erhalten. Gerade der Rücktransport ist ein wichtiger Punkt, der unbedingt beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung berücksichtigt werden sollte, da diese Kosten schnell in den fünfstelligen Bereich gehen können, falls es wirklich mal so weit kommt.
Welche Jobmöglichkeiten bietet Japan Work and Travellern?
In den typischen Work and Travel-Ländern wie Australien, USA oder Neuseeland sind Jobs in Bars sehr beliebt. Da das in Japan mit dem Working Holiday Visum nicht möglich ist, gilt es sich nach Alternativen umzusehen. Eine der beliebtesten Tätigkeiten von Work and Travellern ist eine Tätigkeit als Sprachlehrer in Japan. Auch Jobs in der Gastronomie oder in Hotels sind bei Work and Travellern beliebt.
Eine der wichtigsten Voraussetzungen, um in Japan einen Job zu finden, sind Kenntnisse der japanischen Sprache. Ohne diese geht es nicht, da auch bei weitem nicht alle Japaner gut Englisch sprechen, geschweige denn Deutsch. Dabei reicht es schon die Sprache sprechen zu können, die Schriftsprache ist kein unbedingtes Muss.
In das Work and Travel-Jahr mit einem Japanisch-Sprachkurs zu starten kann ein guter Beginn sein, um zumindest die alltäglichen Begriffe und Floskeln zu lernen. Mit der Zeit kommen dann mit Sicherheit noch weitere Sprachkenntnisse dazu.
Als Sprachlehrer fällt die Bezahlung in der Regel am höchsten aus, in anderen Jobs ist der Verdienst etwas geringer. Grundsätzlich hängt die Bezahlung eines Jobs vom Tätigkeitsfeld und von den Arbeitszeiten ab. Auch eventuelle Qualifikationen können helfen, zum Beispiel wenn es um Bürojobs geht. Wer bereits einen Uniabschluss vorweisen kann, hat noch bessere Chancen.
Wartezeiten sind üblich
Einen Job zu finden dauert meistens ein paar Wochen, da der Arbeitsmarkt für Work and Traveller nicht gerade überquillt. Die Jobvielfalt und Anzahl der Beschäftigungsmöglichkeiten ist bei weitem nicht so vielfältig wie in Australien, Neuseeland oder Kanada, da es für das Land Japan wichtig ist, dass in Zusammenhang mit dem Working Holiday Visum das Reisen im Vordergrund steht und nicht das Arbeiten. Dennoch ist es natürlich nicht unmöglich einen Job zu finden, wichtig ist einfach die nötige Wartezeit einzuplanen und sich nicht zu ärgern, wenn es nicht gleich nach einer Woche im Land klappt. Die Wartezeit bis zum ersten Job kann dann dazu genutzt werden, sich mit dem Land, der Kultur und der Sprache vertraut zu machen. Für diese Zeit muss dann auch eigenes Kapital zu Verfügung stehen, da ja dann noch kein Geld verdient wird.
Das Working Holiday Visum sieht keine Begrenzung der Stunden oder des Verdienstes vor. Inhaber dieses Visums können also in Japan so viel und so lange arbeiten wie sie wollen und so viel verdienen wie nur möglich.
Work and Traveller sollten die Chance nutzen, so viel wie möglich von Japan kennenzulernen
Arbeiten ist zwar ein wichtiger Teil der gesamten Work and Travel-Erfahrung in Japan, die Zeit in diesem spannenden Land sollte allerdings auch dafür genutzt werden, es zu erkunden. Japan ist so viel mehr als nur Tokio – es warten Skigebiete, Natur pur oder auch andere quirlige Metropolen wie zum Beispiel Osaka und historische Stätten in Kyoto, Nara oder Saga.
Um Japan zu bereisen empfiehlt sich für europäische Traveller der Kauf eines Japan Rail Pass. Mit diesem Pass können für einen im Vorfeld festgelegten Zeitraum alle Hochgeschwindigkeitszüge im gesamten Land genutzt werden. Zwar ist der Japan Rail Pass nicht gerade preisgünstig, um von A nach B zu kommen ist er aber eine der besten Möglichkeiten, da die einzelnen Zugfahrten sonst um ein Vielfaches kosten würden. Weitere Möglichkeiten das Land zu bereisen sind Busse. Auch ein Auto ist denkbar, aber nicht jeder Japan-Reisende traut sich das Fahren mit den Straßenschildern auf Japanisch und auf der linken Straßenseite zu.
Wie ist das Preisniveau in Japan?
Japan ist ein teures Reiseland. Tokio gilt als eine der teuersten Städte der Welt und dieses Preisniveau schlägt sich leider in vielen Bereichen nieder. Die Kosten für Wohnungsmieten oder Hotelzimmer sind in den großen Städten sehr hoch und auch Transportkosten und andere Lebenshaltungskosten gehen ordentlich ins Geld. Wenn es um das Thema Essen geht, kann man zwar relativ günstig auf Märkten oder in Supermärkten einkaufen, beim Essen gehen geht der Griff ins Portemonnaie aber schon wieder tiefer. Sushi, Ramen oder andere typische japanische Köstlichkeiten gibt es zwar in vielen Restaurants zu erschwinglichen Preisen, dennoch ist das Preisniveau mindestens mit Deutschland vergleichbar und liegt größtenteils noch darüber.
Wer sich also für Work and Travel in Japan entscheidet, muss damit rechnen, dass ihn dort deutlich höhere Kosten als in anderen asiatischen Ländern erwarten. Zudem ist der Mindestlohn mit 6,85 € (Stand Januar 2017) niedriger, als in anderen Industrienationen.
Organisation: Auf eigene Faust oder über eine Agentur?
Wer sich für einen Work and Travel-Aufenthalt in Japan entscheidet, der hat die Wahl den Aufenthalt entweder komplett auf eigene Faust selber zu organisieren oder mit der Hilfe einer Agentur. Beides hat seine Vor- und Nachteile.
So ist die Organisation über eine Agentur mit Sicherheit unkomplizierter, da sie einem viel Arbeit abnehmen und bei den entscheidenden Schritten mit Rat und Tat zur Seite stehen. Auch hat man während der Zeit in Japan mit der Agentur immer noch einen Ansprechpartner bei Fragen und besonders für die erste Zeit im fremden Land ist das hilfreich. Was gegen eine Agentur spricht, sind in erster Linie die Kosten. Schließlich ist es deutlich teurer sich die Unterstützung einer Agentur zur Hilfe zu nehmen als alles auf eigene Faust zu organisieren. Auch gehört es für einige Menschen dazu, ihre Abenteuer und Reisen selber zu planen, um auch stolz auf sich zu sein, wenn sie alles geschafft haben – diese Erfolgserlebnis entfällt bei der Planung über eine Agentur. Dafür ist es natürlich deutlich einfacher und weniger zeitaufwändig, als wenn die Planung eigenständig erfolgt.
Preislich ist die Planung auf eigene Faust ein klarer Vorteil. Auch verschafft man sich auf diese Weise direkt einen noch umfassenderen Blick über das Land, die Jobs und die Möglichkeiten, da man gezwungen ist, selber Foren, Blogs und Internetseiten zum Thema Work and Travel in Japan zu durchforsten. Das Gefühl alles selber geplant zu haben ist für einige eine starke Motivation, sich gegen eine Agentur zu entscheiden. Bei den meisten ist allerdings der höhere Preis ausschlaggebend. Wer auf eigene Faust nach Japan reist und alles selber organisiert, der sollte sich unbedingt schon in Deutschland verschiedene Adressen und Anlaufstellen möglicher Jobs notieren. Auch kann es Sinn machen sich an große deutsche Firmen zu wenden, die eine japanische Niederlassung haben. Sie bieten für ihre Mitarbeiter oft Sprachkurse an, die auch von Externen besucht werden können. Eventuell ergibt sich auf diese Weise auch gleich die Möglichkeit für einen Job.
Die ersten Tage in Japan
Wer alle Schritte erledigt hat und sich mit bewilligtem Visum auf die Reise nach Japan macht, der wird sehr wahrscheinlich über den Flughafen Tokio einreisen. Dieser ist der größte des Landes und von allen großen Flughäfen in Deutschland mit einem Stopp oder sogar ohne umsteigen zu erreichen. Flüge nach Japan kosten je nach Jahreszeit zwischen 600 und 900 Euro, mit Glück kann auch mal ein Schnäppchen für um die 500 Euro drin sein, am wahrscheinlichsten sind Kosten zwischen 700 und 800 Euro.
Die ersten Nächte in Tokio sollten schon von zu Hause aus gebucht werden, um eine Anlaufstation zu haben und nach dem langen Flug erst einmal ein Bett zum Schlafen zu haben. Die meisten Work and Traveller entscheiden sich für ein Hostel. In Tokio hat dies nicht nur den Vorteil, dass auf diese Weise auch andere Reisende kennengelernt werden können, sondern der Preis ist ein klarer Faktor, der für ein Hostel spricht. Hotelzimmer in Tokio sind sehr teuer, unter 80-100 Euro ist es schwierig, eine adäquate Unterbringung zu finden. Selbst ein Bett im Hostel-Schlafsaal ist mit mindestens 20 bis 25 Euro immer noch deutlich teurer als in anderen asiatischen Ländern. In anderen Städten und auf dem Land sind die Preise geringer, dennoch bleibt es dabei, dass Japan ein teures Reiseziel ist.
Wer noch keine Jobzusage hat wenn er in Japan ankommt, kann sich ganz in Ruhe von der ersten Station aus darum kümmern. Häufig hängen in Hostels Anzeigen aus oder die Mitarbeiter des Hostels können dabei helfen, eine potenzielle Stelle zu finden.
Den Vorteil haben nun diejenigen, die über eine Agentur gebucht haben – diese bieten in den ersten Tagen eine Hilfestellung bei der Jobsuche an und haben verschiedene Kontakte und Anlaufstellen vor Ort.
Alternativen zu Work and Travel
Es gibt genügend Möglichkeiten, längere Zeit in Japan zu verbringen, ohne dort als klassischer Work and Traveller unterwegs zu sein.
Einfach nur Reisen
Wer keine Lust auf Work and Travel hat oder aus irgendwelchen Gründen das Working Holiday Visum nicht erhalten hat, der kann auch auf andere Weise für längere Zeit nach Japan gehen. Bis zu 90 Tage kann das Land mit einem deutschen Reisepass ohne Visum als Tourist bereist werden, Geld verdienen ist dann nicht möglich, aber die Zeit genügt auf jeden Fall, um viel vom Land zu sehen. Auch ein Japanisch-Sprachkurs kann in einen Aufenthalt von 90 Tagen integriert werden und erleichtert die Verständigung mit den Einheimischen. Wem die 90 Tage nicht ausreichen, der kann bei der lokalen Einwanderungsbehörde eine Verlängerung des Touristenvisums um weitere 90 Tage beantragen, sodass bis zu 180 Tage bzw. 6 Monate in Japan verbracht werden können.
Auslandspraktikum in Japan
Auch ein Praktikum in Japan kann eine spannende Möglichkeit sein, das Land und die Kultur näher kennenzulernen. Während des Praktikums hat man direkten Kontakt mit den Einheimischen, wohnt in einer Stadt, baut sich einen Alltag auf und kann so tief in das Leben vor Ort eintauchen. Ein Praktikum in Japan wird in der Regel nicht bezahlt, falls doch, ist ein Working Holiday Visum nötig. Praktika können so lange gehen, wie das Touristenvisum reicht, also 90 bis 180 Tage, grundsätzlich empfiehlt sich die Zeit vor Ort zu nutzen und das Praktikum mit einer Reise durch Japan zu verknüpfen.
Als Au-Pair nach Japan
Als Au-Pair nach Japan zu gehen, ist eine weitere Option, um längere Zeit in diesem spannenden Land zu verbringen. Für einen Au-Pair Aufenthalt ist ein Working Holiday Visum nötig, mit dem dann bis zu 12 Monate Kinder in einer Gastfamilie betreut werden können. Eine Tätigkeit als Au-Pair wird in der Regel vergütet. Um einen Aufenthalt als Au-Pair in Japan zu organisieren, bietet es sich an eine Agentur hinzuzuziehen. Diese können japanische Familien vermitteln, die ein Au Pair suchen und helfen auch während der Zeit in Japan bei eventuell auftretenden Problemen.
Zum WWOOF-en nach Japan
Eine weitere Möglichkeit für einen längeren Japan-Aufenthalt ist das WWOOF-Programm. WWOOF steht für „World-Wide Opportunities on Organic Farms“ und über dieses Programm können Freiwillige in vielen Ländern der Welt und unter anderem eben auch Japan gegen Kost und Logis in ökologischen Betrieben mitarbeiten. Eine Bezahlung gibt es nicht, dafür viele spannende Erfahrungen, Einblicke in das Leben der Einheimischen und gegebenenfalls Kontakt zu anderen WWOOF-ern.
Fazit
Japan ist zwar kein klassisches Work and Travel-Land, dennoch ist es dank des Working Holiday Visums möglich, in Japan zu arbeiten und Geld zu verdienen. Das Visum zu erhalten ist relativ leicht, zudem ist es kostenfrei. Der Aufenthalt ist mit dem Visum auf bis zu 12 Monate begrenzt, wer währenddessen aus- und wieder einreisen möchte, muss diese Ausreise rechtzeitig anmelden, da das Visum sonst nur zur einmaligen Einreise berechtigt. Ob Work and Travel auf eigene Faust oder über eine Agentur organisiert werden sollte, ist Typsache und meist auch eine Geldfrage.
Es empfiehlt sich in jedem Fall sich ausreichend schlau zu machen, die ersten Tage in Japan vorzuplanen und sich rechtzeitig über eventuelle Jobmöglichkeiten zu informieren. Wer keine Lust auf ein klassisches Work and Travel hat, der kann auch andere Möglichkeiten wahrnehmen, wie er für längere Zeit in Japan bleiben kann. In jedem Fall ist ein längerer Auslandsaufenthalt immer empfehlenswert, da er den Charakter prägt und den Horizont erweitert und wer die Möglichkeit hat, der sollte diese unbedingt wahrnehmen.