Wahl Kranken-
versicherung
Das deutsche Gesundheitssystem ist in eine gesetzliche und eine private Krankenversicherung unterteilt. Diese unterscheiden sich bezüglich der Leistungen und Beiträge.
Home Gut vorbereitet nach Deutschland Welche Krankenversicherung benötige ich für mein Studium?
Inhaltsverzeichnis
- Wann kommt nur eine private Krankenversicherung in Frage?
- Wann habe ich die Wahl zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung?
- Wie erhalte ich eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung?
- Nebenjob während dem Studium?
- Wie beantrage ich eine Krankenversicherung?
- Woran erkenne ich eine gute Krankenversicherung?
Wann kommt nur eine private Krankenversicherung in Frage?
Wenn du zu folgender Personengruppe zählst, dann kannst du dich nur bei einer privaten Krankenversicherung versichern (gesetzliche Krankenversicherungen sind ausgeschlossen).
- Studenten von privaten Business Schools (nicht offiziell anerkannten Hochschulen)
- Sprachschüler
- Studienkollegiate
- Student an einer nicht öffentlich anerkannten (privaten) Hochschule / Business School
- Praktikanten
- Work & Traveller
Dabei ist es wichtig darauf zu achten welche Versicherungsleistungen dir angeboten werden, was die Versicherung kostet und auch wie du diese beantragen kann z.B. Online oder vor Ort in der Filiale.
Wann habe ich die Wahl zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung?
Wenn du zu folgender Personengruppe zählst, dann kannst du dich zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung entscheiden.
- Universitäts-Studenten (Bachelor, Master-Programme)
- Postdocs
- Gastwissenschaftler
Um sich an einer deutschen Hochschule oder Universität einzuschreiben, musst du einen Krankversicherungsnachweis vorlegen. In Deutschland ist es Pflicht während des gesamten Aufenthalts einen Krankenversicherungsschutz zu haben. Du hast hier die Wahl zwischen einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.
Ausnahme: Solltest du über 30 Jahre alt sein, kannst du dich lediglich privat krankenversichern lassen. Du kannst innerhalb der ersten drei Monaten deines Hochschulstudiums zwischen einer gesetzlichen und privaten Krankenversicherung wechseln. Bitte beachte, dass deine Entscheidung für die gesamte Dauer deines Studiums verbindlich ist und du dann nicht mehr zwischen einer gesetzlichen und privaten Krankenversicherung wechseln kannst. Ein Wechsel innerhalb der Krankenversicherungssysteme (z.B. Wechsel von einer privaten zu einer anderen privaten Krankenversicherung) ist weiterhin möglich.
Wie erhalte ich eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung?
1. Gesetzlich krankenversichern während dem Studium an einer Hochschule
Wenn du dich gesetzlich versichern möchtest, bittest du die gesetzliche Krankenkasse eine Bescheinigung über deine Versicherung an eine Universität oder Hochschule zu übermitteln. Seit 01.01.2022 besteht die Pflicht zum elektronischen Meldeverfahren, so dass keine Bescheinigung mehr in Papierform benötigt wird. Der monatliche Beitrag einer gesetzlichen Krankenversicherung beginnt ab ca. 115 €.
2. Privat krankenversichern während dem Studium an einer Hochschule
Wenn du dich privat versichern möchtest, musst du einen Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stellen. Diese Befreiung kannst du innerhalb der ersten 3 Monate nach deinem Studienbeginn bei jeder deutschen gesetzlichen Krankenkasse (z.B. AOK, DAK oder Barmer) beantragen. Der monatliche Beitrag einer privaten Krankenversicherung beginnt ab ca. 25 €.
Um dich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien zu können, musst du direkt Kontakt zu einer gesetzlichen Krankenversicherung aufnehmen. Oft sind zu Ansprechpartnern der gesetzlichen Krankenversicherungen in einem Büro in den Universitäten und Hochschulen vertreten. Die Anfrage zur Befreiung muss dennoch schriftlich erfolgen. Bitte nimm hierzu auch die gültige Versicherungsbescheinigung deiner privaten Krankenversicherung mit, da diese für die Befreiung benötigt wird. Die deutschen Hochschulen akzeptieren deinen privaten Krankenversicherungsschutz nur in Verbindung mit einer Bescheinigung über die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht.
Tipp: Bei einer privat Krankenversicherung kannst du bis zu 80 € Beitrag im Monat sparen. Dafür musst du innerhalb der ersten drei Monate deines Studiums von der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen.
Nebenjob während dem Studium?
Solltest du dich für einen Nebenjob während deinem Studium entscheiden, ist dein Verdienst entscheidend dafür, ob du die Wahl zwischen einer privaten und einer gesetzlichen Krankenversicherung hast. Sobald du eine Tätigkeit mit einem monatlichen Verdienst von mehr als 538 € aufnimmst arbeitest du sozialversicherungspflichtig und wirst direkt von deinem Arbeitgeber bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Eine private Krankenversicherung kommt in diesem Fall nicht mehr in Frage. Alle Nebenjobs mit einem Verdienst bis zu 538 € haben keinen Einfluss und lassen dir die Wahl zwischen einer privaten und einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Wie beantrage ich eine Krankenversicherung?
Eine Krankenversicherung kannst du persönlich in einer Filiale der Versicherung deiner Wahl beantragen oder bequem über die Internetseite des Anbieters.
Je nach Krankenversicherungsanbieter ist die Beratung nur auf Deutsch oder eingeschränkt auf Englisch möglich. Bei den meisten privaten Krankenversicherung gibt es die Möglichkeit den Antrag auf verschiedene Sprachen zu stellen. Und der Kundenservice spricht auch verschiedene Sprachen.
Solltest du dich für die Beantragung einer privaten Krankenversicherung entscheiden, muss folgendes beachtet werden:
- Innerhalb der ersten 3 Monate nach deinem Hochschulstudium musst du einen Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung stellen
- Die deutschen Hochschulen akzeptieren deinen privaten Krankenversicherungsschutz nur in Verbindung mit einer entsprechenden Bescheinigung
- Beantragt werden kann die Befreiung bei jeder deutschen gesetzlichen Krankenkasse wie zum Beispiel der AOK, DAK oder Barmer.
- Die Anfrage bezüglich der Befreiung muss schriftlich erfolgen. Hierzu werden auch die Unterlagen deiner privaten Krankenversicherung benötigt.
- Tipp: Der Abschluss einer privaten Versicherung ist nur möglich, wenn du monatlich nicht mehr als 450 € verdienst. Bei einem Verdienst über 450 € ist eine private Versicherung nicht mehr möglich und du musst dich gesetzlich versichern.
Woran erkenne ich eine gute Krankenversicherung?
Leistungen
- Medizinische Betreuung per E-Mail, telefonisch und persönlich
- Ambulante (Mouseover: Behandlung ohne Aufnahme des Patienten in eine Versorgungseinrichtung) Behandlung durch einen Arzt deiner Wahl
- Stationäre (Mouseover: Aufnahme des Patienten in eine Versorgungseinrichtung inklusive Übernachtung) Behandlung in einem Krankenhaus deiner Wahl, einschließlich notwendiger Operationen
- Transport in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus
- Ärztlich verordnete Medikamente
- Medizinische Hilfsmittel, wie Gehhilfen im Zusammenhang mit einem Unfall
- Schmerzstillende Zahnbehandlung
- Überführungskosten ins Heimatland, sowie Bestattungskosten
- Gegebenenfalls eine zusätzliche Haftpflicht- und Unfallversicherung
- Schwangerschaft ab dem 1. Tag der Versicherung
- Impfung
Service
- Einfache Antragstellung im Internet (kurzer Antragsablauf ohne Fragen zu Vorerkrankungen)
- Beratung per E-Mail oder Telefon auf verschiedene Sprachen inkl. chinesisch
- Zusendung von Dokumenten per E-Mail oder online über die Website
- Schnelle Erstattung von Arztrechnungen
- Umfassendes Versicherungsgebiet außerhalb Deutschlands für Urlaubsreisen während des Studiums: die EU-Staaten, weitere Schengen-Länder und das Vereinigte Königreich
- Versicherungsangebot auch für Familienmitglieder als Studienunterstützung in Deutschland
- Einfache Zahlungen durch automatischen Abzug von einem deutschen Bankkonto, einer internationalen Kreditkarte
Monatliche Kosten
- Gesetzliche Krankenversicherung: ab ca. 105 €
- Private Krankenversicherung: ab ca. 25 €
Versicherungsschutz
- Private Krankenversicherung: Erstattet werden die Kosten für Behandlungen bei Krankheiten, Unfällen und vom Arzt verschriebene Medikamente. In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten für mehr Zusatzleistungen und höhere Behandlungskosten als gesetzliche Krankenversicherungen.
- Gesetzliche Krankenversicherung: Erstattet werden die Kosten für Behandlungen bei Krankheiten, Unfällen und vom Arzt verschriebene Medikamente. Die zu erstattenden Behandlungskosten sind fest vorgeschrieben und in der Regel deutlich niedriger als bei einer privaten Krankenversicherung. In der Regel übernehmen gesetzliche Krankenversicherungen die Kosten für weniger Zusatzleistungen als private Krankenversicherungen. Nicht inkludiert ist beispielsweise eine Haftpflichtversicherung, das bedeutet eine wichtige Versicherung, die das finanzielle Risiko absichert, das nach einem Schaden auf den Verursacher zu kommt.
Art der Kostenerstattung
- Private Krankenversicherung: Welche Art der Kosten erstattet werden, variiert bei privaten Krankenversicherungen in Abhängigkeit mit den Versicherungsbedingungen.
- Gesetzliche Krankenversicherung: Die gesetzlichen Krankenversicherungen rechnen die Kosten direkt mit dem Arzt oder dem Krankenhaus ab.
Ablauf Kostenerstattung
- Private Krankenversicherung: Private Krankenversicherungen rechnen mit der versicherten Person ab. Diese sendet die Rechnung zur Erstattung an die Versicherungsgesellschaft. Der entsprechende Betrag wird im Anschluss auf das Konto der versicherten Person überwiesen und muss von dieser an den Arzt überwiesen werden.
- Gesetzliche Krankenversicherung: Gesetzliche Krankenversicherungen erstatten nur die Kosten für zwingend notwendige Behandlungen, die unbedingt erforderlich sind.
Kein Versicherungsangebot
- Private Krankenversicherung: Personen über 55 Jahre können sich nicht privat versichern.
- Gesetzliche Krankenversicherung: Für Sprachschüler, Studienkollegiate, Studenten an nicht öffentlichen Hochschulen und Studenten über 30 Jahre besteht keine Möglichkeit sich gesetzlich zu versichern.
Einschränkungen beim Versicherungsschutz
- Private Krankenversicherung: Die Bezahlung der Behandlungen von Vorerkrankungen ist ausgeschlossen.
- Gesetzliche Krankenversicherung: Die Bezahlung der Behandlungen von Vorerkrankungen ist möglich.
- Behandlungskosten werden nur für anerkannte Ärzte übernommen. Kosten für beispielsweise Heilpraktiker und alternative Medizin werden häufig nicht erstattet. Wir empfehlen dir daher zuerst einen Termin bei einem Allgemeinarzt zu vereinbaren.