Krankheit oder Verletzung
In Deutschland geht man nur in dringenden Notfällen in die Notaufnahme eines Krankenhauses. Bei normalen Erkrankungen oder Verletzungen ist der Gang zum Arzt in einer Praxis der übliche Weg.
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Was muss ich tun, wenn ich krank werde oder mich verletze?
In Deutschland geht man nur in dringenden Notfällen in die Notaufnahme eines Krankenhauses. Bei normalen Erkrankungen oder Verletzungen ist der Gang zum Arzt in einer Praxis der übliche Weg. Die Wahl der Ärzte und Krankenhäuser steht dir dabei frei.
Vor dem Arztbesuch sollte ein Termin vereinbart werden. Wir empfehlen dir bei der Arztpraxis anzurufen und deine Beschwerden mitzuteilen. So kann direkt ein Termin für die entsprechende Untersuchung vereinbart und lange Wartezeiten können vermieden werden. Viele Arztpraxen bieten Terminbuchungen auch online an. Bei Bedarf kannst du darauf achten, ob neben der deutschen auch englischsprachige Beratung in der Praxis angeboten wird.
Solltest du einen medizinischen Notfall haben, kannst du dich gerne beim Bereitschaftsdienst der Arztpraxen unter 116 117 melden.
Bei schweren Unfällen z. B. Auto- Fahrradunfällen solltest du den Notruf unter 112 wählen. Für weiteren Fragen zu Behandlungen usw. kannst du dich auch an deine Krankenversicherung wenden.
Wichtige Notrufnummern
- Bereitschaftsdienst der Arztpraxen 116 117
- Rettungsdienst / Feuerwehr: 112 (europaweit)
Ablauf Arztbesuch
- Solltest du erkrankt sein oder leichte Verletzungen haben, vereinbare bitte zunächst telefonisch oder online einen Termin in einer Arztpraxis
- Achte bei Bedarf darauf, ob neben einer deutschen auch eine englische Beratung angeboten wird
- Im Idealfall teilst du bereits bei der Terminvereinbarung zusammengefasst mit, welche Beschwerden du hast
Ablauf Notfall
- Handelt es sich um einen medizinischen Notfall kannst du dich beim Bereitschaftsdienst der Arztpraxen unter 116 117 melden
- Bei schweren Unfällen z.B. Auto- oder Fahrradunfällen solltest du den Notruf unter 112 wählen
Wie erhalte ich Medikamente?
Medikamente kauft man in Deutschland in einer Apotheke. Vom Versicherer erstattet werden all diejenigen Medikamente, für die dir dein Arzt ein gültiges Rezept erstellt hat.
Um das Geld zu erhalten, reichst du das Rezept des Arztes, mit dem du das Medikament in der Apotheke erworben hast, gemeinsam mit der entsprechenden Rechnung bei deiner Krankenversicherung ein. Nach erfolgreicher Prüfung der Dokumente wird der angefallene Betrag auf dein Konto überwiesen.
Wie werden die Behandlungskosten abgerechnet?
Die gesetzlichen Krankenversicherungen rechnen die Behandlungskosten direkt mit deinem Arzt ab.
Bist du privat versichert bist, erhältst du eine Rechnung von deinem Arzt und musst den entsprechenden Betrag selbst an den behandelnden Arzt oder das Krankenhaus überweisen. Um die Rechnung von deinem Versicherer erstattet zu bekommen, reichst du diese per Mail oder über ein Onlineportal bei deinem Versicherer ein, der dir den entsprechenden Betrag meist innerhalb weniger Tage auf dein Konto überweist.
Folgende Dokumente werden für das Einreichen der Rechnung bei deinem Versicherer benötigt
- Deine Versicherungsnummer
- Behandlungsdaten vom Arzt (inkl. Diagnose)
- Ärztliche Leistungen + Kostenaufstellung
- Ggf. ärztlich verordnete Rezepte (mit Medikament, Preis und Stempel der Apotheke)
Wichtige Notrufnummern
- Bereitschaftsdienst der Arztpraxen 116 117
- Rettungsdienst / Feuerwehr: 112 (europaweit)