Schengen-Visum Einschränkungen
Das Schengen-Visum ist nicht immer uneingeschränkt zu verwenden.
Das Visum kann in verschiedenen Punkten eingeschränkt werden, sofern dies von den Behörden als sinnvoll erachtet wird.
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Mögliche Einschränkungen im Überblick
In deinem Visums-Antrag gibst du die Umstände deiner Reise an. Daraus geht hervor, welche Berechtigungen du benötigst. Anhand deiner Angaben bestimmt die zuständige Botschaft bzw. das Konsulat über Einschränkungen des Schengen-Visums. Folgende Entscheidungen werden getroffen:
Dauer der Aufenthaltserlaubnis
Dauer der Aufenthaltserlaubnis
Die Dauer der Aufenthaltserlaubnis wird in erster Linie durch die Kategorie des Visums bestimmt. Die wesentlichen Unterschiede der einzelnen Kategorien werden im Folgenden erklärt.
Flughafen-Transit-Visum (Kategorie A):
Das Flughafen-Transit-Visum (A) erlaubt bei einem Zwischenstopp im Schengen Raum den Terminalwechsel, um ein Ziel außerhalb des Schengen Raumes zu erreichen. Der Transit-Bereich des Flughafens darf dabei nicht verlassen werden, das heißt die Einreise ist nicht erlaubt.
Kurzzeit Visum (Kategorie C): max. 90 Tage
Das Kurzzeit-Visum der Kategorie C erlaubt prinzipiell den Aufenthalt im Schengen Raum für maximal 90 Tage im Zeitraum von 6 Monaten. Diese Regelung gilt unabhängig von dem Gültigkeitszeitraum des einzelnen Visums, der von wenigen Tagen (z.B. zwecks Durchreise) bis zu 5 Jahren reichen kann.
Langzeit Visum „Nationales Visum“ (Kategorie D): max. 12 Monate
Das Langzeit-Visum (D) wird für maximal 12 Monate ausgestellt und erlaubt den langfristigen Aufenthalt in dem ausgewiesenen Schengen Staat. Für alle weiteren Schengen Länder gilt die übliche 90 Tage-Regelung, sofern im Visum keine territoriale Beschränkung ausgewiesen ist.
Wer benötigt ein Visum?
Einreiseerlaubnis
Die Einreise-Erlaubnis gibt an, wie oft du von einem Nicht-Schengen Land in den Schengen Raum einreisen dürftest. Prinzipiell ist diese Beschränkung relevant für Schengen-Visa der Kategorien C (Kurzzeit-Visum) und D (Langzeit-Visum „Nationales Visum“).
Einmaliger Eintritt
Einmaliger Eintritt bedeutet, der Inhaber des Visums darf nur ein Mal in den Schengen Raum einreisen. Wird der Schengen Raum verlassen, verfällt damit die Aufenthaltserlaubnis.
Achtung: Du darfst auch dann kein zweites Mal einreisen, wenn dein Visum nach der reinen Dauer noch gültig wäre.
Doppelter Eintritt
Mit einem doppelten Eintritt darf der Visums-Inhaber zwei Mal in den Schengen Raum einreisen. Nach der zweiten Ausreise verfällt die Aufenthaltserlaubnis unabhängig von der Dauer, die im Visum angegeben ist.
Mehrfacher Eintritt
Ein Visum mit mehrfachen Eintritt berechtigt zu unbegrenzten Ein- und Ausreisen, solange die Aufenthaltsdauer von 90 Tagen je 6 Monate nicht überschritten wird. Mit einem Visum der Kategorie D ist ein entsprechend längerer Aufenthalt im Haupt-Antragsland möglich.
Erwerbstätigkeit
In der Regel beinhaltet das Schengen-Visum KEINE Arbeitserlaubnis. Die Absicht der Arbeitsaufnahme muss daher im Antrag explizit begründet werden.
Sofern es sich um einen kurzfristigen Aufenthalt handelt, sollte ein Geschäfts- (auch: Business-) Visum beantragt werden. Für eine langfristige Erwerbstätigkeit ist dagegen ein Arbeits-Visum notwendig. Arbeits-Visa sind grundsätzlich nationale Visa der Kategorie D.
In beiden Fällen müssen zusätzliche Nachweise (z.B. Bestätigung des Arbeitgeber, Einladung, Steuernachweis, etc.) erbracht werden. Die geforderten Unterlagen unterscheiden sich für Selbstständige und Angestellte. Für weitere Infos zu diesem Thema wende dich an das Konsulat oder die Botschaft des Landes, in dem du deinen Aufenthalt planst.
Geschäftsvisum vs. Arbeitsvisum
Geschäftsbeziehungen machen einen kurzeitigen Aufenthalt im Schengen-Raum notwendig.
Die langfristige Ausübung einer Gewerbstätigkeit in einem Schengen-Land wird angestrebt.
Territoriale Beschränkung
Limited Territorial Validity (LTV)
Je nach den Umständen des Aufenthaltes kann das Visum mit begrenzter territorialer Gültigkeit (oder „räumlicher Beschränkung“) ausgestellt werden. In dem Fall darfst du dich nur in dem Land aufhalten, das das Visum ausgestellt hat bzw. in den Ländern, die explizit im Visum aufgelistet sind.
Sofern keine räumliche Beschränkung im Visum aufgeführt ist, darfst du dich mit dem Schengen-Visum der Kategorien C und D für maximal 90 Tage im Zeitraum von 6 Monaten uneingeschränkt im gesamten Schengen Raum bewegen. Für Inhaber eines nationalen Langzeit-Visums (D) gilt die gleiche Regelung für alle Staaten außerhalb des Haupt-Antragslandes.
Die räumlichen Beschränkung ist eine Sonderform des Visums, die in Ausnahme-Fällen eingesetzt wird:
- Aus humanitären Gründen
- Aufgrund einer internationalen Ausnahme-Verpflichtung
- Bei Personen ohne gültiges Reisedokument, die sich in einer humanitären Notsituation befinden