AOK
Zuverlässiger Krankenschutz für internationale Studenten an Hochschulen in Deutschland
AOK
Ab 121,16 € im Monat
Zuverlässiger Krankenschutz für die nachfolgenden Personengruppen:
- Studenten (Bachelor, Master)
- Gastwissenschaftler
- Arbeitnehmer
- Selbstständige
GKV AOK
Ab 115,88€ pro Monat
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Direkte Abrechnung beim Arzt
- Inkl. Vorsorgeuntersuchungen
- Bis 30 Jahre
Unsere Empfehlung
Die AOK als Krankenversicherung für internationale Studenten
Mit rund 27 Millionen Versicherten ist die AOK eine der größten und beliebtesten Krankenkassen in Deutschland. Seit über 130 Jahren bietet sie ihren Mitgliedern Sicherheit und umfassende medizinische Versorgung im Krankheitsfall.
Die elf regional aufgestellten AOKs richten sich nach den Bedürfnissen der Versicherten vor Ort. Dabei ist die AOK besonders aktiv in der Gesundheitsversorgung von Studenten. Die AOK bietet einen besonderen AOK-Studentenservice mit persönlicher Beratung in der Nähe der Hochschulen.
Aus den genannten Gründen ist die AOK eine unserer Empfehlungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen für internationale Studenten.
Ein Mitgliedsantrag bei der AOK kann vor oder während des Aufenthaltes in Deutschland gestellt werden. Die Krankenversicherung gilt für das Studium in Deutschland und für vorübergehende Aufenthalte in der EU, der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, dem Vereinigten Königreich und Island. Damit steht Studien- oder Urlaubsreisen in diese Länder nichts im Weg.
Falls für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigt wird, empfehlen wir den Abschluss der Krankenversicherung MAWISTA Visum. Bei Fragen zur passenden Krankenversicherung, informieren unsere Versicherungsberater gerne kostenlos.
AOK
Tarif auf einen Blick
Versicherungsdauer
Unbegrenzt
Altersgrenze Student Tarif
Versicherbar bis zum 30. Lebensjahr
Vertragsschluss
Eintritt der Versicherungspflicht
Zahlungsweise
Monatlich per Lastschrift
Kündigungsfrist
2 Monate
Selbstbeteiligung
0 Euro
Versicherte Region
Studium innerhalb Deutschlands
Verlängerung
Automatisch bis Ende des Studiums oder bis 30 Jahre
Versicherungsnachweis
Von Behörden & Hochschulen in Deutschland anerkannt
Entdecke die Vorteile der Versichertenkarte
Die AOK Versichertenkarte macht dir das Leben leichter. Mit ihr kannst du dich ganz einfach beim Arzt oder Krankenhaus ausweisen.
Die erbrachten, versicherten Leistungen werden über die Karte direkt mit der AOK abgerechnet. Einfacher geht es nicht.
AOK
Die Gesundheitskasse
Mit rund 27 Millionen Versicherten ist die AOK eine der größten und beliebtesten Krankenkassen in Deutschland.
Seit über 130 Jahren bietet sie ihren Mitgliedern Sicherheit und umfassende medizinische Versorgung im Krankheitsfall. Die elf regional aufgestellten AOKs richten sich an den Bedürfnissen der Versicherten vor Ort aus.
AOK
Die Services
Filialen in Deutschland
Eine persönliche Beratung zur AOK Krankenversicherung erhältst an über 1.200 AOK Standorten in Deutschland.
Sprachen
Auch telefonisch helfen dir die Mitarbeiter der AOK Servicehotline gerne bei allen Anliegen und Fragen zur Krankenversicherung in Deutschland weiter.
Kontakt
- Geschäftsstellen
- Kostenlose Hotline
- Service-Chat
- Videotelefonie
- Rückrufservice
- Kontaktformular
- Mobile Berater
AOK
Die Leistungen
Akupunktur
Bonusprogramm
Die AOK belohnt gesundheitsbewusstes Verhalten und Vorsorge mit einem Bonus.
Da die AOK-Gemeinschaft aus elf eigenständigen AOKs besteht und jede AOK regionale Angebote und Inhalte bietet, solltest du dich vorab bitte bei einem AOK-Servicemitarbeiter oder über die entsprechende AOK Website über das jeweilige Bonusprogramm informieren.
Elektronische Krankenversicherungskarte
Als AOK-Mitglied wird dir automatisch eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) zugesandt. Mit dieser weist du dich als AOK versichert aus und kannst ärztliche oder zahnärztliche Behandlungen sowie Gesundheits- und Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen.
Auf der Rückseite deiner Karte findest du die Europäische Krankenversicherungskarte. Damit stehen dir auch im Ausland jederzeit die Leistungen der AOK zur Verfügung.
Gesundheitskurse
Die AOK fördert Gesundheitskurse zu den Themen Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung / Entspannung und Suchtmittelkonsum sowie eine qualifizierte Ernährungsberatung. Mit hilfe von professionellen Videos kannst du so zum Beispiel auch effektiv zu Hause trainieren. Für einen Präsenzkurs werden dir bis zu 75 €, für einen Onlinekurs bis zu 100 € erstattet. Wichtig hierbei ist, dass die Kurse zertifiziert sind.
Hausarztprogramm
Mit dem AOK-Hausarztprogramm ist dein Hausarzt dein erster Ansprechpartner in Gesundheitsfragen. Er koordiniert die Behandlung und bindet bei Bedarf Fachärzte ein. So werden Doppeluntersuchungen vermieden und du erhältst eine umfassende und optimal abgestimmte Gesundheitsversorgung aus einer Hand.
Deine Vorteile:
- Optimale Behandlung
- Keine unnötigen Behandlungen durch effektive Zusammenarbeit
- Kürzere Wartezeiten
- Extra Sprechstunden abends
Impfungen
Die AOK übernimmt 100% der Kosten für alle von der STIKO empfohlenen Impfungen und entsprechenden Nachholungen. Das gilt auch für Reiseschutzimpfungen bei Privatreisen wie zum Beispiel gegen Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A, Hepatitis B oder A+B, Influenza, Japanische Enzephalitis (Hirnhautentzündung), Meningokokken, Kinderlähmung (Poliomyelitis), Tollwut, Typhus, Malaria (Sumpffieber).
Medizinisches Infotelefon
Bei Fragen zu Diagnosen, Beipackzetteln oder nach deinem Arztbesuch – geht es um deine Gesundheit, so brauchst du schnell Gewissheit. Unser Team aus Fachärzten und Medizinexperten gibt dir Auskunft – rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr.
Osteopathie
Die Osteopathie ist ein ergänzendes Therapieverfahren zur Schulmedizin mit dem Ziel, Bewegungseinschränkungen, Verhärtungen und Verspannungen zu lösen. Sie wird ausschließlich mit den Händen praktiziert – unter Verzicht auf Medikamente und medizinische Geräte.
Eine osteopathische Behandlung gehört grundsätzlich nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kosten dafür sind zunächst selbst zu tragen. In einigen Regionen beteiligt sich die AOK unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten, etwa im Rahmen von Gesundheitskonten, als Sachleistungserweiterung oder im Rahmen von Bonusprogrammen. Bitte informiere dich bei deiner AOK vor Ort über die Webseite oder einen AOK-Servicemitarbeiter.
Verschreibungspflichtige Verhütungsmittel
Um einer unerwünschten Schwangerschaft vorzubeugen, bezahlt die AOK die Kosten für die ärztliche Beratung und Untersuchung zur Empfängnisverhütung sowie bestimmte empfängnisverhütende Mittel für Versicherte bis zum vollendeten 22. Lebensjahr. Zudem können auch ärztlich verordnete Verhütungsmittel übernommen werden, z. B. hormonelle Kontrazeptiva (Pille), hormonhaltige Verhütungspflaster und Vaginalringe sowie Langzeitkontrazeptiva. Für bestimmte Verhütungsmittel werden die Kosten im gleichen Umfang wie bei Arzneimitteln bezahlt.
Voraussetzung für die Verordnung eines empfängnisverhütenden Mittels ist die Untersuchung und Beratung durch deine Ärztin / deinen Arzt. Für die Untersuchung benötigst du lediglich deine elektronische Gesundheitskarte. Nicht verordnungsfähige Verhütungsmittel wie z.B. Kondome werden nicht übernommen.
Zahnärztliche Behandlungen
AOK
Einfach versichern
Monatlicher Beitrag für Studenten
Krankenversicherung: 93,55 € bis 104,91 €
Pflegeversicherung: 27,61 € bis 32,48 €
Gesamt: 121,16 € bis 137,39 €
Monatlicher Beitrag für Berufstätige
Krankenversicherung: 7,95 % bis 8,65 %
Pflegeversicherung: 1,7 % oder 2,3 %
Gesamt: 9,65 % bis 10,95 % vom Bruttoeinkommen
AOK
Digitaler Service
Ziel des „Lebe Balance“ Programms ist es dich dabei zu unterstützen die Herausforderungen des Alltags besser zu meistern und dadurch gestärkt durchs Leben zu gehen. Es basiert auf den neuesten Erkenntnissen der Resilienz- und Psychotherapieforschung und richtet sich an gesunde Menschen jeden Alters. Enthalten sind unter anderem Achtsamkeitsübungen und Tests um deine Wünsche und Bedürfnisse besser kennenzulernen und deine persönlichen Schutzfaktoren zu stärken. Dazu gehört es auch, Situationen anzunehmen, die nicht zu ändern sind.
Oft gestellte Fragen
Fragen rund um den Tarif
Tarif
Krankheit
Rechnung
Leistung
Antrag
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen sind sich recht ähnlich. Mit beiden Partnern ist man gut abgesichert. Vielmehr kommt es darauf an, was einem persönlich wichtig ist, zum Beispiel 24/7 Erreichbarkeit, Telehealth oder eher eine regionale Betreuung vor Ort. Eine Gegenüberstellung unserer Empfehlungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen – die AOK und BARMER – ist hier zu finden.
Bei vorübergehenden Aufenthalten reicht im europäischen Ausland (inkl. Island, Norwegen und der Schweiz) die Europäische Krankenversichertenkarte (sog. EHIC) aus. Diese befindet sich auf der Rückseite deiner AOK Versicherungskarte. Mit dieser bekommt man alle medizinisch notwendigen Leistungen bezahlt, die nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland warten können. Eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung ist jedoch sinnvoll, da in manchen Ländern und Klinken die EHIC nicht akzeptiert wird und Privatrechnungen ausgestellt werden.
Sowohl für eine Aufenthaltsgenehmigung, als auch für den Arbeitgeber erhält man einen Nachweis über die Krankenversicherung (AOK Mitgliedsbescheinigung) bei der AOK.
Außerhalb der Bindungsfrist von 12 Monaten, kann die Mitgliedschaft bei der AOK mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten gekündigt werden. Die Kündigung wird so jeweils zum Ende des übernächsten Monats wirksam.
Bei einer kleineren Erkrankung (zum Beispiel einer Grippe, Kopfschmerzen oder kleineren Unfällen) empfehlen wir das Aufsuchen eines Allgemeinarztes in der Nähe. Der behandelnde Arzt kann bei Bedarf eine Überweisung an einen Facharzt ausstellen. Bei Zahnschmerzen wendet man sich direkt an einen Zahnarzt. Bei starken Schmerzen, gravierenden Unfällen oder außerhalb ärztlicher Sprechzeiten (zum Beispiel am Wochenende), sucht man eine Bereitschaftspraxis auf, die Notdienst hat, oder geht in ein Krankenhaus. Die Kosten für alle notwendigen Behandlungen werden direkt von der AOK anhand der Versichertenkarte, die man beim Arzt vorlegt bezahlt.
Die Behandlungskosten werden direkt mit dem Arzt bzw. Krankenhaus und der AOK abgerechnet. Es werden nur zusätzliche Behandlungen, die nicht versichert sind, zwischen Arzt und versicherter Person abgerechnet. Zum Beispiel eine erweiterte Zahnreinigung oder Ähnliches.
Es werden alle Impfungen von der AOK übernommen, die von der STIKO empfohlen werden.
In der Regel erhält man die Bestätigung des Antrags werktags innerhalb von 48 Stunden.
Produktfinder
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