Tarifübersicht

Auslandskrankenversicherung

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MAWISTA Student

Ab 25 € pro Monat

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MAWISTA Expatcare

Ab 69 € pro Monat

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MAWISTA Reisecare

Ab 1,25 € pro Tag

Versichert beim Auslandsaufenthalt

Notwendigkeit der Auslands-
krankenversicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen leisten im Ausland nur unzureichend oder auch gar nicht, so dass ohne entsprechende Absicherung für eventuell entstehende Krankheitskosten keine Auslandsreise angetreten werden sollte. Bei den gesetzlichen Krankenkassen ist beispielsweise der Rücktransport aus dem Ausland nie mitversichert.

Privat Krankenversicherte sind bei Auslandsaufenthalten in der Regel besser geschützt, doch auch bei einigen Tarifen ist der Rücktransport nicht oder unzureichend mitversichert.

Insbesondere bei günstigen Tarifen ist dies sehr oft der Fall, um die regulären Monatsbeiträge niedrig zu halten.

Bei längerfristigen Auslandsaufenthalten vor allem außerhalb Europas, empfiehlt es sich immer mit seinem Krankenversicherer abzuklären, ob in dem Zielland/Zielländer für die vorgesehene Aufenthaltsdauer Versicherungsschutz besteht.

Urlaubs- oder Geschäftsreise

Jahres-Auslandsreise-krankenversicherungen

Die Tarife für die normalen Urlaubsreisen haben sich in den vergangenen Jahren deutlich zu Gunsten der Verbraucher verbessert. Das Beitragsniveau ist relativ stabil geblieben, deutliche Verbesserungen in den Bedingungen wurden vorgenommen.

Für einen Single kostet eine Jahres-Auslandkrankenversversicherung um die 10,- EUR pro Jahr, für Familien gibt es die Policen bereits für ca. 20,- EUR pro Jahr. Diese Verträge verlängern sich von Jahr zu Jahr, wenn sie nicht gekündigt werden.

In den aktuellen und sehr guten Verträgen sind dann alle (mehrere Auslandsaufenthalte im Jahr möglich) Urlaubsreisen eines Jahres bis zu einer Einzelreisedauer von bis zu 56 Tagen (8 Wochen) abgesichert. Über einen solchen Vertrag sind dann ebenso z. B. kurze Reisen (Wochenendtrips) ins Ausland versichert.

Reist du auch beruflich ins Ausland achte darauf, ob und wie lange Dienstreisen mitversichert sind. Bei einigen Verträgen gibt es Einschränkungen. In den Versicherungsbedingungen steht dann bspw. „gilt für alle Urlaubsreisen“ oder es ist eine konkrete Anzahl von Tagen für beruflich bedingte Auslandsaufenthalte erwähnt.

Die Beiträge richten sich auch nach dem Alter der zu versichernden Personen. Erhöht sich das Alter wechselt man automatisch in den teureren Tarif.

Hauptsächliche Bedingungsunterschiede gibt es bei der Definition von Vorerkrankungen, den Einreichungsfristen, der sogenannten Nachleistung und bei Krieg und inneren Unruhen.

Solltest du schon eine Jahresauslandskrankenversicherung haben, lohnt sich ein Vergleich von Auslandskrankenversicherungen fast immer. Prüfe deinen Tarif und spreche ggf. mit deinem Versicherer, ob es nicht einen moderneren Vertrag gibt. Durch den Wechsel in eine aktuellere Auslandsreisekrankenversicherung erreichst du meistens Leistungsverbesserungen. Ist dies nicht möglich, kann immer noch gekündigt und eine andere Versicherung gewählt werden.

Reiseversicherung

Ist die Kombination von zwei Auslandskrankenversicherungen sinnvoll?

Viele Personen verfügen über eine Jahres-Auslandskrankenversicherung. Diese Art von Auslandskrankenversicherung ist für „normale“ Urlaubsreisen vorgesehen.

Reisekrankenversicherung

Einmalbeitrags-
versicherung

Im Gegensatz zur Jahresversicherung, wird bei der Einmalbeitragsversicherung der genaue Reisezeitraum (von – bis) versichert.

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Die Beträge für solche Auslandskrankenversicherungen richten sich nach dem Alter, dem Zielland (mit und ohne USA / Kanada) und der Dauer der Reise. Die Beiträge für eine gute Reisekrankenversicherung betragen um 1 EUR je Reisetag.

Beitragsgünstiger für Reisen bis zu 8 Wochen ist in aller Regel der Jahrestarif. Dauert eine Reise länger als die dort vorgesehene Höchstreisedauer von 56 Tagen, dann ist der Abschluss einer Einmalbeitragsversicherung für solche Auslandsaufenthalte zu empfehlen.

Eine Reiseversicherung gegen Einmalbeitrag kann bis zu einer Dauer von 365 Tagen abgeschlossen werden und muss meist im Voraus für die gesamte Dauer bezahlt werden.

Sondertarife der Auslands-
krankenversicherung

Für spezielle Auslandsaufenthalte hat die Versicherungsbranche auf den Bedarf der Zielgruppe besondere Tarife entwickelt. Gerade bestimmte Versicherungsvermittler haben sich auf die Bedürfnisse spezieller Zielgruppen spezialisiert. Die Tarife sind dann auf die Bedürfnisse der Kunden besser angepasst.

Diese Auslandsaufenthalte dauern in der Regel länger und die Personen haben häufig einen anderen Bedarf. Solche Tarife können bis zu einer Dauer von 60 Monaten abgeschlossen werden. Kündigungsfristen werden verbraucherfreundlich gestaltet, die Beiträge können monatlich bezahlt werden und Leistungsfälle online eingereicht werden. Eine Ergänzung der Angebote um eine Privathaftpflicht- und/oder Unfallversicherung ist sehr oft möglich.

Spezielle Tarife wurden entwickelt für:

Auslandskrankenversicherung

Häufige Fragen

Versicherung
Begrifflichkeiten
Tipps
Was leistet die Auslandskrankenversicherung?

Versichert* sind die Kosten für die medizinisch notwendigen Heilbehandlungen von akut aufgetretenen Erkrankungen während des Auslandsaufenthaltes. Dazu gehören:

  • Arzt- und Arzneikosten
  • Heilmittel (z. B.: Massagen)
  • Krankenhausbehandlung (teilweise inkl. Transportkosten zum Krankenhaus)
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen
  • Teilweise auch die Reparatur von Zahnersatz (Brücken, Kronen, Prothesen)
  • Reparatur von Hilfsmitteln (Brille)
  • Schwangerschaftsbehandlungen, mit Einschränkung
  • Rücktransport
  • Bestattung oder Überführung im Todesfall.

*maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen Akut bedeutet, dass es sich um eine neu aufgetretene (oder eine akute Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung) Erkrankung handeln muss.

Wo gilt die Auslandskrankenversicherung?

Bei den meisten Verträgen ist dies leicht zu beantworten:

Der Versicherungsschutz gilt bei Wohnsitz innerhalb Deutschlands außerhalb Deutschland.

Besonderheiten sind:

In Tarifen, die für eine bestimmte Region (USA/KANADA) einen Beitragszuschlag erheben, gilt der Versicherungsschutz nur dann in dieser Region, wenn dafür auch der Tarif für diese Region abgeschlossen wurde.

Bei einigen Tarifen – insbesondere für langfristige Auslandsaufenthalte – kann der Versicherungsschutz entfallen, wenn der ständige Wohnsitz außerhalb von Deutschland verlegt wird.

Notwendig in Europa?

Gesetzlich krankenversicherte Personen genießen auch in Ländern der EU sowie der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Kroatien, Mazedonien und Serbien über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) Versicherungsschutz. Die EHIC ist auf der Rückseite der Versichertenkarte aufgedruckt. Die Vorlage der EHIC sollte dann für die Behandlung ausreichen. Versichert sind die Kosten zu denselben Bedingungen wie die Versicherten des jeweiligen Landes.

Da eine elektronische Abrechnung mit dieser Karte noch nicht möglich ist und für den behandelnden Arzt die Abrechnung mit viel bürokratischem Aufwand verbunden ist, wird die Karte häufig nicht akzeptiert. Deshalb versuchen die Ärzte vor Ort die Behandlungen als Privatpatient abzurechnen und obendrein noch einen höheren Satz in Rechnung zu stellen. Hat man genug Zeit kann man natürlich versuchen einen Arzt zu finden, der die Karte akzeptiert. Häufiger akzeptieren Krankenhäuser die Karte.Bei der Behandlung mit der EHIC kann es bei Akzeptanz zu unangenehmen Selbstbehalten kommen, da bestimmte Behandlungen im jeweiligen Land ebenso für Inländer nicht kostenlos sind.

Nie versichert ist der ggf. erforderliche Rücktransport aus dem Ausland, da dies kein Leistungsmerkmal der gesetzlichen Krankenkasse ist.

Gerade bei längerfristigen Auslandsaufenthalten empfiehlt sich auch im europäischen Ausland der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung.

Privat Krankenversicherte sind häufig für Aufenthalte innerhalb der EU gut abgesichert. Bei längerfristigen Auslandsreisen, solltest du jedoch immer Rücksprache mit deinem Krankenversicherer halten und dir den Versicherungsschutz bestätigen lassen. Prüfe auch die Tarifaussage zum Rücktransport.

Wichtige Leistungsausschlüsse

Einer der wichtigsten Leistungsausschlüsse in der Auslandsreise-Krankenversicherung sind die sogenannten Vorerkrankungen. Je nach Versicherer und Tarif sind diese unterschiedlich formuliert. Kurz gesagt geht es dabei um die Behandlung von Erkrankungen, die bereits vor Abschluss des Vertrages bestanden haben. Solche Behandlungskosten sind dann nicht versichert. Die Rechtsprechung hat jedoch die akute Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung wieder eingeschlossen (z.B. Zuckerschock eines Diabetikers).

Weiter sind nicht versichert: Behandlungen, die Anlass für den Auslandsaufenthalt waren, also eine gezielte Behandlung im Ausland.

Nicht versichert sind bespielweise auch: Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Zahnbehandlungen, die über die schmerzstillende Behandlung hinausgehen, Zahnersatz, kieferorthopädische Behandlungen, psychoanalytische und psychotherapeutischen Behandlungen, häufig Schwangerschaftsbehandlungen, Behandlung von Suchterkrankungen (Alkohol, Drogen), bei einigen Versicherern ist die Behandlung einer HIV-Infektion explizit ausgeschlossen.

Alle Anbieter sehen keinen Versicherungsschutz vor bei Reisen in Kriegsgebiete oder kriegsähnliche Gebiete, bei Schäden durch Streik, Innere Unruhen und Kernenergie.

Beachtet werden sollte immer der Ausschluss für Reisen in Länder, in denen das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat. Für einige Regionen kann es auch eine sogenannte Teilreisewarnung geben, also eine Begrenzung auf eine bestimmte Region eines Landes.

Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?

Beginn: Üblich ist, dass der Versicherungsschutz der Reiseversicherung mit Grenzüberschreitung beginnt, sofern der Beginn der Versicherung vor diesem Datum liegt. Sind Wartezeiten (z.B. für Schwangerschaft oder Zahnersatz) vereinbart, beginnt die Auslandsversicherung nach Ablauf der Wartezeit für diese Leistungsarten. ACHTUNG: Einige Versicherer definieren eine Reise nur dann, wenn es zu mehr als einer Übernachtung kommt, oder die Reise mindestens 100 km vom Wohnort/Arbeitsort entfernten Ort führt.

Ende: Der Versicherungsschutz endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt oder mit Beendigung der Reise. Der Versicherungsschutz endet natürlich auch zum Zeitpunkt der Kündigung des Vertrages. Gute Auslandsversicherungen sehen jedoch eine sogenannte Nachleistung vor. Nachleistung bedeutet, dass Behandlungskosten über das eigentliche Ende des Versicherungsschutzes hinaus erstattet werden können, wenn es sich um die gleiche Erkrankung handelt und zum Zeitpunkt des eigentlichen Endes Transportunfähigkeit besteht.

Die Nachleistung ist aber immer zeitlich begrenzt, häufig in Tagen und Wochen, längstens aber immer bis zur Herstellung der Transportfähigkeit.

Abschluss vor Reiseantritt?

Die allermeisten Tarife der Auslandskrankenversicherung schreiben in ihren Bedingungen vor, dass der Vertrag vor Reiseantritt für die gesamte Dauer des Auslandsaufenthaltes abgeschlossen werden muss (sonst besteht kein Versicherungsschutz).

Nur ganz wenige Anbieter oder Tarife lassen den Abschluss der Auslandsreise-Krankenversicherung noch zu, wenn sich die zu versichernde Person bereits im Ausland befindet. Wenn ein solcher Abschluss noch möglich ist, sind teilweise Wartezeiten vereinbart. Je nach Tarif wird auf die Wartezeit verzichtet, wenn der Anschlussvertrag unmittelbar an einen Vorvertrag abgeschlossen wird (keine versicherungsfreie Zeit). Häufig entfällt die Wartezeit für unfallbedingte Behandlungskosten. Sinn der Wartezeit aus Sicht des Versicherers ist es, dass Verträge erst dann abgeschlossen werden, wenn eine Behandlungsbedürftigkeit erkannt wird.

Anschlussversicherung an eine bestehende Auslandskrankenversicherung möglich?

Es kommt oft anders als man denkt. In unserer täglichen Praxis erleben wir es sehr oft, dass Verträge von Kunden, die sich noch im Ausland befinden ablaufen und eine Verlängerung des Vertrages beim Versicherer nicht möglich ist. In solchen Fällen ist der Abschluss einer Anschlussversicherung notwendig. Anschlussversicherungen werden jedoch nur von ganz wenigen Versicherern angeboten.
Bei Anschlussversicherungen sind häufig Wartezeiten vereinbart, die aber auch bei unmittelbaren Anschluss an den Vorvertrag, oder bei unfallbedingten Behandlungen entfallen können.

Wichtig ist, dass es sich bei der Anschlussversicherung um einen neuen Vertrag handelt, bei dem dann die Kosten ggf. laufender Behandlungen nicht versichert sind, Wartezeiten neu beginnen und Vorerkrankungen gelten wieder als ausgeschlossen.

Für den Abschluss einer Anschlussversicherung solltest du dich immer beraten lassen. Nenne dazu den ursprünglichen Beginn deiner Reise, bis wann der Ursprungsvertrag gültig war, für welche Restdauer noch Versicherungsschutz in welchen Ländern benötigt wird.

Einreichung von Belegen

In den jeweiligen Versicherungsbedingungen ist geregelt wie und bis wann Belege (Rechnungen, Rezepte) einzureichen sind. In aller Regel verlangt der Versicherer die Einreichung von Belegen im Original, also mit Postversand.

Grundsätzlich sind Rezepte und reine Laborrechnungen nur zusammen mit der dazugehörigen Behandlungsrechnung des Arztes erstattungsfähig. Damit kann der Versicherer erkennen, ob es sich um eine erstattungsfähige Behandlung handelt.

Die Belege sollten immer den Namen des Patienten, das Geburtsdatum und den Behandlungstag sowie die Diagnose enthalten. Der Rechnungsbetrag in der jeweiligen Landeswährung sollte erkennbar sein. Hilfreich ist es immer für die Mitarbeiter der Versicherer, wenn zusätzlich eine kurze Schilderung (am Pool ausgerutscht, Magenbeschwerden,…) was passiert ist, den Unterlagen beigefügt wird. Sollte der Erstattungsbetrag auf ein anderes Konto als des Vertrages überwiesen werden, bitte die Bankverbindung mit angeben.

Einige Versicherer lassen die Einreichung der Belege bereits online zu. Gut gescannte oder fotografierte Belege können über die Online-Schadenmeldung hochgeladen werden. Achte insbesondere bei Langzeit-Auslandsreise-Krankenversicherungen auf diese Möglichkeit. Nur im Zweifel wird der Versicherer dann noch auf die Originalbelege bestehen.

Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, wird der Versicherer versuchen einen Teil der Leistungen von der gesetzlichen Krankenkasse (sofern im Reiseland überhaupt Versicherungsschutz besteht) wieder zu erhalten. In diesen Fällen macht es Sinn, die Belege zur Erstattung vorab bei der gesetzlichen Krankenkasse einzureichen. Die gesetzliche Krankenkasse vermerkt dann auf den Belegen welchen Teil diese bereits erstattet hat, so dass für den privaten Versicherer nur noch die Differenz verbleibt.

Der Versicherer ist auf Wunsch noch mal von der Schweigepflicht zu entbinden, damit dieser im Bedarfsfall auch von behandelten Ärzten Auskunft erhält. Üblich ist sonst eine zeitnahe Einreichung von Belegen, die gesetzliche Verjährungsfrist ist drei Jahre.

Verhalten im Krankheitsfall

In den gängigen Versicherungsbedingungen findet man ganz häufig folgende Aussage:

„Die versicherte Person ist verpflichtet den Schaden möglichst gering zu halten und unnötige Kosten zu vermeiden.“

Diese Regelung dient dazu übertriebene Kosten abzuwehren, in der Praxis jedoch von geringer Bedeutung. Ein Beispiel für übertriebene Kosten ist, wenn z. B. die Verlegung von einem zum anderen Krankenhaus unnötig per Helikopter veranlasst wird.

In den meisten Bedingungen ist auch geregelt, dass dem Versicherer der Schadenfall unverzüglich angezeigt wird.

Gerade bei Krankenhausaufenthalten ist dies besonders wichtig. Wenn der Krankenhausaufenthalt nicht schon vom Krankenhaus angezeigt wird, sollte man dies so schnell wie möglich selbst tun. Der Versicherer wird dann die Kostenübernahme mit dem Krankenhaus vor Ort abstimmen. Meistens wird dem Krankenhaus dann eine Leistungszusage für eine bestimmte Anzahl von Tagen (je nach Diagnose) zugestellt. Fehlt diese Kostenzusage kann es zu unerwünschten Verlängerungen des Krankhausaufenthaltes kommen. Es gibt Krankenhäuser, die ihre Patienten erst entlassen, wenn der Geldeingang sicher gestellt ist. Ausländische Krankenhäuser sorgen sich deutlich stärker als deutsche Krankenhäuser um die Kostenübernahme. Auch ist es für einem selbst beruhigend, wenn man weiß, dass das Finanzielle geregelt ist.

Für einen etwaigen Rücktransport empfiehlt es sich generell mit dem Versicherer die Kostenübernahme abzustimmen. Einige Bedingungen schreiben dies ausdrücklich vor, oder erstatten die Kosten nur bei Inanspruchnahme ausgesuchter Rücktransportunternehmen.

Schwangerschaft und Versicherbarkeit in der Auslandskrankenversicherung

Die Auslandskrankenversicherung ist für werdende Mütter eine unverzichtbare Angelegenheit. In einigen wenigen Jahresreisekrankenversicherungen für die normale Urlaubsreise sind Behandlungskosten für die Schwangerschaft incl. Schwangerschaftsabbrüche und die Entbindung (auch für bestehenden Schwangerschaften) mitversichert. BITTE prüfe aber sehr genau, die deinem Vertrag zu Grunde liegenden Bedingungen!

Viel häufiger in den Bedingungen ist zu finden, dass die Behandlungskosten mitversichert sind, jedoch die Entbindung nur vor der 35. Schwangerschaftswoche.

Langfristige Tarife schließen in der Regel die Kosten einer bestehenden Schwangerschaft generell aus. Versicherungsschutz besteht meist nur nach Ablauf einer Wartezeit von 8 Monaten ab Vertragsbeginn. Die Behandlungskosten für Schwangerschaften, die vor Vertragsbeginn eingetreten sind, sind generell nicht mitversichert. Bei guten Bedingungen sind jedoch die Kosten für Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Fehl- und Frühgeburt wieder mitversichert.

Reisewarnung/Krieg/innere Unruhe/Terror

In den Versicherungsbedingungen heißt es häufig:

Nicht versichert sind

  • Schäden durch Streik, Kernenergie, Beschlagnahme und sonstige Eingriffe von hoher Hand sowie Schäden in Gebieten, für welche das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat. Befindet sich eine versicherte Person zum Zeitpunkt der Bekanntgabe einer Reisewarnung vor Ort, endet der Versicherungsschutz sieben Tage nach Bekanntgabe der Reisewarnung.
  • Schäden durch Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse: Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn der Schaden sich in den ersten sieben Tagen nach Beginn der Ereignisse ereignet. Dies gilt nicht bei Aufenthalten in Staaten, auf deren Gebiet bereits Krieg oder Bürgerkrieg herrscht oder der Ausbruch vorhersehbar war.

Zu Reisewarnung:

Auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes findet man immer die aktuellen Reisewarnungen. Das Auswärtige Amt kennt zwei verschieden Reisewarnungen. Die Reisewarnung für ein gesamtes Land, oder die sogenannte Teilreisewarnung für eine bestimmte Region eines Landes. Das Auswärtige Amt beschreibt sehr detailliert das Sicherheitsrisiko der Region. Dort heißt es dann:

Vor Reisen nach „betroffene Region“ wird gewarnt!

Ergänzt um Hinweise wie etwa:
Personen, die sich im XXX aufhalten, sollten Medienberichte aufmerksam verfolgen und alle Vorkehrungen treffen, um erforderlichenfalls kurzfristig ausreisen zu können.

Bei unvermeidbaren Reisen in eine solche Region spricht das Auswärtige Amt dann Verhaltensregeln, das sogenannte Sicherheitskonzept aus.

Für den Versicherungsschutz im Rahmen der Auslandsversicherung bedeutet dies, dass wenn vor Reisantritt eine Reisewarnung schon bestand, kein Versicherungsschutz besteht. Wird die Reisewarnung während des Aufenthaltes vor Ort neu ausgesprochen, besteht wie im Beispiel der zitierten Bedingung nur Versicherungsschutz für sieben Tage nach Bekanntgabe der Reisewarnung. Grund für die Einschränkung oder auch Versagung des Versicherungsschutzes ist natürlich das erhöhte Risiko, aber auch die Situation, dass der Versicherer in solchen Gebieten nicht mehr seinen Service (Nennung von Ärzten, Organisation und Durchführung des Rücktransportes) gewährleisten kann.

Zu Krieg oder kriegsähnlichen Zuständen:

Häufig ist in den Versicherungsbedingungen folgende Aussage zu finden:

Schäden durch Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn der Schaden sich in den ersten 14 Tagen nach Beginn der Ereignisse ereignet; der Versicherungsschutz dauert jedoch fort, wenn sich die Beendigung der Reise aus Gründen verzögert, welche die versicherte Person nicht zu vertreten hat. Dies gilt nicht bei Aufenthalten in Staaten, auf deren Gebiet bereits Krieg oder Bürgerkrieg herrscht oder der Ausbruch vorhersehbar war. Schäden durch die aktive Teilnahme an Krieg, an Bürgerkrieg oder an kriegsähnlichen Ereignissen sind nicht versichert.

Diese Formulierung schützt den normalen Reisenden vor unvorhersehbaren Ereignissen und bedeutet, wenn man von einem solchen Ereignis „überrascht“ wird, besteht noch Versicherungsschutz für die ersten 2 Wochen. Gelingt die Ausreise in dieser Zeit nicht (kein Rückflüge oder andere Ausreisemöglichkeiten vorhanden) besteht bis zur Ausreisemöglichkeit Versicherungsschutz. Reist man bewusst in eine solche Region, besteht trotz gültigem Vertrag kein Versicherungsschutz. Nie, wenn man aktiv an den Ereignissen teilnimmt.

Die zitierte Bedingungsregelung hat in der Praxis noch zu keinen Problemen geführt und regelt die Möglichkeiten auf faire Weise.

Hinweis: Terroristische Anschläge gehören nicht zu den Kriegsereignissen.

Selbstbeteiligung / Selbstbehalt

Selbstbehalte reduzieren die Verwaltungskosten und natürlich auch die Aufwendungen der Versicherer. Selbstbehaltstarife sind meist günstiger als Tarife ohne Selbstbehalt. In der Auslandskrankenversicherung sollte man beim Abschluss eher darauf achten, Tarife ohne Selbstbehalt abzuschließen. Die Höhe der Behandlungskosten und damit den selbst zu tragenden Selbstbehalt im Ausland sind extrem unterschiedlich und meist nicht bekannt.

Wenn Selbstbehalt, sollte der Selbstbehalt so vereinbart sein, dass dieser nicht je Versicherungsfall (je Krankheit), sondern für die Dauer des Aufenthaltes oder für eine klar bestimmte Dauer (ein Jahr) gültig ist.

Unabhängig von festen Selbstbehalten, gibt es noch versteckte Selbstbeteiligungen etwa für bestimmte Teilleistungen, die der Versicherer bei der Erstattung der Höhe nach begrenzt hat. Beispielsweise für die schmerzstillende Zahnbehandlung max. XXX. EUR pro Jahr. Übersteigen die erstattungsfähigen Kosten den Höchstbetrag kommt es zu einer Selbstbeteiligung. Du solltest darauf achten, dass gerade die teuren Behandlungen, wie der Krankenhausaufenthalt keine Höchsterstattung vorsehen. Bei den Rücktransporten solltest du auf keinen Fall eine Höchstgrenze akzeptieren (einzige Ausnahme, wenn überhaupt, dann innerhalb Europas)

Rücktransport

Der Rücktransport aus dem Ausland ist ein wichtiger Teil der Auslandsversicherung.

In den allermeisten Versicherungsbedingungen ist der medizinisch notwendige Rücktransport mitversichert, darunter versteht man, das nur der Rücktransport erstattungsfähig ist, wenn vor Ort für das bestehende Krankheitsbild eine medizinischen Unterversorgung bestünde. Dies ist heute aber nur noch in wenigen Regionen der Welt der Fall.

Viel besser für den Verbraucher ist die Regelung, wenn auch medizinisch sinnvolle Rücktransporte versichert sind. Ein Rücktransport kann dann auch als sinnvoll und damit erstattungsfähig angesehen werden, wenn die versicherte Person mit einem mehrwöchigen Krankenhausaufenthalt rechnen muss.

In einigen Bedingungen der Auslandsreiseversicherung findet man zusätzliche versicherte Rücktransportgründe, z. B.

Ein Krankenhausaufenthalt nach der Prognose des behandelnden Arztes die Krankenhausbehandlung voraussichtlich von 14 Tagen überzeigt.

Wenn die Kosten des Rücktransportes unter den voraussichtlichen Kosten der weiteren Behandlung im Ausland liegen (wirtschaftlich sinnvoll).

In der Praxis kommen die wirtschaftlich sinnvollen Rücktransporte immer mehr zum Tragen. Beachte dabei jedoch immer, dass der Versicherungsschutz im Rahmen der Auslandskrankenversicherung dann endet, wenn du in einem deutschen Krankenhaus angekommen bist. Wichtig ist deshalb auch immer bei längerfristigen Auslandsreisen, dass der Versicherungsschutz in Deutschland wieder mit der Einreise nach Deutschland beginnt.

Beispiele aus der Praxis für einen Rücktransport :

Südamerika: der Kunde rast mit einem Strandbuggy in Costa Rica am Meer entlang. Es kam wie es kommen musste, er hat den Buggy aufgrund eines Fahrfehlers „zerlegt“. Der Kunde erlitt einen Halswirbelbruch. Kosten Krankenhaus: EUR 14.000 bei konservativer Behandlung; Kosten Rücktransport mit Arztbegleitung: EUR 26.000

Südamerika: Person stürzt beim Windsurfen in Brasilien. Das Board schlägt ein Cut in die Wirbelsäule des VN. Vor Ort Querschnittslähmung, die erst in Deutschland wieder rückgängig gemacht werden konnte. Kosten Krankenhaus insgesamt ca: EUR 11.000, Kosten Rücktransport mit Arztbegleitung: EUR 28.000

USA: Biss einer Klapperschlange. Kosten Krankenhaus mit Not-Heli rd.: EUR 15.000, Kosten Rückflug des Kunden in Business Class: EUR 7.500

Vietnam: eine Gastroenteritis hat Nierenversagen mit Dialysepflicht nach sich gezogen: Kosten Krankenhaus ca: EUR 27.000, Kosten Rücktransport mit Arztbegleitung ca: EUR 10.500

Vietnam: Unfall mit öffentlichen Bus, Rückenmarksverletzung: Kosten Krankenhaus ca: EUR 15.000 Rücktransportkosten über Bangkok und Singapur mit Arztbegleitung: EUR 21.000

Brasilien: auf nassen Stufen ausgerutscht, multiple Brüche; Krankenhaus vor Ort ca: EUR 2.800, Rücktransport mit Arztbegleitung ca EUR 13.100

Kind: Sturz beim Spielen in Italien, Hirnblutung: Ambulanzflug EUR 11.000.

Stimme die Kostenübernehme immer mit dem Versicherer/Assistance ab. Einige Versicherer verweigern die Leistung nach den Versicherungsbedingungen, wenn keine vorherige Leistungszusage erteilt wurde.

Assistance

Ein wichtiger Baustein der Auslandskrankenversicherung ist die sogenannte Assistance. Diese Leistungen sind bei guten Angeboten fast immer in den Versicherungsschutz integriert. Die Assistance hilft dir in Notfällen, ist 24 Stunden an allen Tagen zu erreichen. Die Mitarbeiter verfügen über umfangreiche Sprachkenntnisse.

Durch das vorhandene weltweite Netzwerk können dir deutsch oder englisch sprechende Ärzte vor Ort genannt werden. Wenn ein Krankenhausaufenthalt erforderlich ist, sucht die Assistance für dich das geeignete Krankenhaus in der unmittelbaren Nähe aus. Die Assistance klärt mit dem Krankenhaus die Kostenübernahme für die Behandlung. Bei Bedarf werden medizinische Dolmetscher organisiert. Ebenso übernimmt die Assistance die sehr hilfreiche Kommunikation mit den Angehörigen im Heimatland und spricht Behandlungsschritte mit den Ärzten vor Ort ab. Wenn notwendig werden auch Medikamente versendet.

Besondere Bedeutung kommt der Assistance bei der Organisation und der Durchführung eines Rücktransportes ins Heimatland zu teil.

Testurteile zu Auslandskrankenversicherungen

Der Auslandskrankenversicherung Test oder Reisekrankenversicherung Test der Zeitschrift “Finanztest” erscheint mittlerweile recht regelmäßig, zuletzt erschienen im 06/2014. Nicht nur die Fachzeitschrift “Finanztest”, sondern auch andere Zeitschriften testen die Auslandsversicherung.

Sicher ist, dass die Ergebnisse der Tester zumindest langfristig starken Einfluss auf die Auslandsversicherung genommen haben. Mit einem „sehr gut“ als Testurteil kann sich ein Anbieter schon eine gewisse Zeit „schmücken“. Die Qualität der Versicherungsbedingungen ist dadurch in den vergangen Jahren deutlich besser geworden. Die Versicherer mit gutem Testurteil werden von den Verbrauchern mit Versicherungsverträgen belohnt. Ein regelrechter Wettbewerb um eine gute Platzierung beim Auslandskrankenversicherung Test ist eingetreten.

Was sind diese Testaussagen wirklich wert?

Je nach Betrachtung und damit Gewichtung der im Test einfließenden Ergebnisse kommt man zu unterschiedlichen Urteilen. Wie stark wird der Beitrag in der Relation Verhältnis zu Leistung bewertet? Für junge und damit meist gesunde Personen steht oft der Beitrag für die Reisekrankenversicherung im Vordergrund.

Nicht immer ist die Auslandsversicherung mit dem besten Testergebnis auch die geeignetste für den eigenen Auslandsaufenthalt. Oft gibt es für bestimmte Zielgruppen, wie z. B. für Studenten, Arbeitnehmer oder Au-pair spezielle Tarifangebote, die dem individuellen Bedarf besser gerecht werden können. Jedoch fließen bei diesen Spezialangeboten ebenso die Testergebnisse sukzessive ein. Hält der Tester ein Kriterium für wichtig, so bemüht sich der Spezialanbieter für den Auslandskrankenschutz dieses Leistungskriterium in das Bedingungswerk zu integrieren.

Objektive Auslandskrankenversicherung Tests schaden der Branche sicher nicht.

Eine günstige Auslandsversicherung muss gleichwohl auch gute Leistungen beinhalten. Informiere dich hier: In der Tat lohnt sich ein Vergleich der Angebote fast immer um eine günstige Auslandskrankenversicherung zu finden. Vergleiche die Angebote in Ruhe und suche dir eine günstige Auslandsreisekrankenversicherung aus. Die angebotenen Tarife werden hauptsächlich in zwei Arten unterschieden:

  • Die kurzfristige Auslandsreisekrankenversicherung bis zu einer Einzelreisedauer von in der Regel sechs Wochen, in Einzelfällen bis zu 56 Tagen.
  • Die langfristige Auslandsreisekrankenversicherung bis zu einer Aufenthaltsdauer bis zu 5 Jahren.

Leider werden von „Finanztest“ nicht die von spezialisierten Vermittlern entwickelten Sondertarife für bestimmte Zielgruppen (Student, Au-Pair) in den Untersuchungen berücksichtigt. (Anmerkung MAWISTA: ein sehr bedauerlicher Umstand)

Länderbesonderheiten (Schweiz, Kuba)

Für bestimmte Länder gelten einige zu beachtende Besonderheiten.

Schweiz bei Langfristaufenthalten:

In der Schweiz gibt es eine obligatorische Krankenversicherung, die zwingend vorgeschrieben ist. Eine Befreiung ist zwar theoretisch möglich, jedoch muss dabei der deutsche Versicherer bestätigen, dass der Versicherungsschutz den Schweizer Sozialversicherungsregeln (incl. Pflegeversicherung) entspricht. Dies wird jedoch kein Versicherer bestätigen können. Unabhängig davon gilt der Versicherungsschutz in der Schweiz. Details zur Schweiz.

Kuba – Aufenthalt:

Aktuell verlangt die kubanische Regierung zur Einreise den Nachweis einer Auslandsversicherung. Dieser Nachweis ist in spanischer Sprache zu erbringen.

Besonderheiten und weitere Informationen zu verschiedenen Ländern findest du auch auf unseren Detailseiten zu dem jeweiligen Reiseland:
Auslandskrankenversicherung USA
Auslandskrankenversicherung Kanada

Auslandskrankenversicherung und Private Krankenversicherung

Der Versicherungsschutz in der Privaten Krankenversicherung sieht nach den aktuellen Musterbedingungen (MBKK 2009) für die Krankheitskostenversicherung Versicherungsschutz in Europa vor.

Für Aufenthalte außerhalb Europas gilt der Versicherungsschutz bis zu einem Monat. Die Monatsfrist wird bis zur Rückreisefähigkeit (solange die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten kann) auf max. zwei weitere Monate ausgedehnt.

Fast alle Vollversicherungstarife sehen heute auch die Absicherung von medizinisch notwendigen Rücktransportkosten vor.
Bei längeren außereuropäischen Aufenthalten sollte immer die Beratung vor Reiseantritt mit einem Krankenversicherer stattfinden. Es sollte dabei abgeklärt werden, ob für die gesamte Dauer des Auslandsaufenthaltes der Versicherungsschutz im jeweiligen Aufenthaltsland gilt. Frage nach der genauen Definition des Rücktransports oder ob sonstige Dinge zu beachten sind. Kläre, ob der Versicherer dich bei Krankheitsfällen vor Ort auch unterstützen kann (Nennung von deutsch oder englisch sprachigen Ärzten).

Auch für privat Krankenversicherte kann der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung trotzdem sinnvoll sein, da du ggf. einen hohen Selbstbehalt vereinbart hast, oder du durch eine Auslandsbehandlung die Betragsrückerstattung nicht gefährden willst, oder die tarifliche Leistungsaussage für Rücktransport besser formuliert ist. Die typischen Reiseversicherer verfügen außerdem über ein weltweites Assistancenetz, welches dich im Ausland bei der Auswahl von Ärzten oder Krankenhäuser gut unterstützen kann. Gerade die typische Jahresauslandskrankenversicherung ist eine preiswerte Ergänzung zur Privaten Krankenversicherung. Wichtige Kriterien für eine gute PKV wurden von der Krankenkassenzentrale unabhängig zusammengestellt.

Anbieter der Auslandskrankenversicherung

Welche Versicherer bieten Auslandskrankenversicherungen an? Typischerweise sind dies, die auf die Reiseversicherung spezialisierten Reiseversicherer.

Daneben gibt es zahlreiche Tarife, die die Unternehmen der privaten Krankenversicherung entwickelt haben. Die Privaten Krankenversicherer bieten für größere Firmen für deren Mitarbeiter (und mitreisende Familienangehörige) im Ausland die Krankenversicherung auch in Form von Gruppenversicherungsverträgen an.

In den 90-iger Jahren ist es jedoch auch anderen Versicherern genehmigt worden die Auslandskrankenversicherung anzubieten. Ein Vergleich der Tarife ist deshalb immer sinnvoll. Vertraue eher den Spezialisten.

Sinnvolle Ergänzungen ( Unfall-, Haftpflicht-, Gepäck-,...)

Je nach Bedarf und Angebot kann bei einigen Anbietern die Auslandskrankenversicherung um andere Versicherungen ergänzt werden. Typische Ergänzungen sind die Privathaftpflichtversicherung, die Unfallversicherung und die Reisegepäckversicherung.

Prüfe gerade vor einem längerfristigen Auslandsaufenthalt ob ggf. bestehende Verträge in deinem Reiseziel gelten. Kläre diesen Punkt immer mit deinem Versicherer ab. Solltest du keinen oder im Reiseland keinen gültigen Versicherungsschutz haben, empfiehlt sich der Abschluss in die Auslandsversicherung.