Kosten für das Schengen-Visum

Die Kosten für das Schengen-Visum unterscheiden sich je nach Art des Visums und den persönlichen Umständen. Die Gebühr wird bei Antragstellung fällig und ist nicht erstattungsfähig.

Gebühren-Übersicht

Für Schengen-Visa bis zu einem Aufenthalt von 90 Tagen fällt unabhängig von der Aufenthaltsdauer eine einheitliche Gebühr an. Die Kosten für Flughafen-Transit-Visa (Kategorie A) und Kurzzeit-Visa (Kategorie C) sind daher in der ersten Reihe der folgenden Tabelle zusammengefasst. Bei einem nationalen Aufenthalt (Kategorie D) fällt eine höhere Visums-Gebühr an und auch die Regeln für Ermäßigungen unterscheiden sich teilweise. Diese Besonderheiten sind in der zweiten Reihe der Tabelle nachzulesen.

Grundsätzlich zahlst du die Visums-Gebühr direkt bei deinem Antrags-Termin in der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat – wahlweise Bar, mit EC- oder mit Kreditkarte.

Regulär 60,- EUR

Alle Personen über 12 Jahre, die keinen anderweitigen Anspruch auf Ermäßigung oder Befreiung haben

Ermäßigt 35,- EUR

Kinder zwischen 6 und 12 Jahren

Staatsangehörige aus:

  • Aserbaidschan
  • Rumänien
  • Russland

Staatsangehörige folgender Länder, die wegen eines Nicht-biometrischen Reisepasses weiter der Visumspflicht unterliegen:

  • Albanien
  • Bosnien-Herzegowina
  • Georgien
  • Mazedonien
  • Moldawien
  • Montenegro
  • Serbien
  • Ukraine

Befreit 0,- EUR

Ausländer mit einem Aufenthalts-Stipendium aus öffentlichen Mitteln, sowie ihre Ehegatten oder Lebenspartner und minderjährige Kinder, sofern diese in die Förderung einbezogen sind.

Mitglieder von im Zielland ansässigen diplomatischen Missionen, konsularischen Vertretungen und internationalen Organisationen sowie deren Ehegatten und Kinder bis einschließlich 25 Jahre.

Bei Verpflichtung aufgrund bi- oder multi-lateraler Verträge

Ehegatten, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner und minderjährige, ledige Kinder eines Schengen-Bürger; Eltern minderjähriger Schengen-Bürger sowie Familienangehörige von EU-/EWR-Staatsangehörigen, sofern diese Freizügigkeit genießen

Verwandtenbesuche Staatsangehöriger aus:
Russland, Armenien und Aserbaidschan

Aktuelles

Die Europäische Union hat sich in der Verordnung zum Schengen-Visum für eine Erhöhung der Visa Gebühr geeinigt. Somit wird ab Januar 2020 die Visagebühr von ursprünglich 60 Euro auf 80 Euro erhöht. Für Kinder zwischen dem sechsten und 12 Lebensjahr ist eine Gebühr in Höhe von 40 Euro zu entrichten.

Wissenswert

Der Anspruch auf Ermäßigung oder Befreiung von der Visumsgebühr kann im Einzelfall geprüft werden. Dazu muss der Aufenthalt einem besonderen Interesse dienen:
Das sind die Unterschiede zwischen den Visums-Kategorien

Je nach Zweck der Reise bestehen unterschiedliche Anforderungen an die Aufenthaltserlaubnis (z. B. Dauer oder sonstige Berechtigungen). Dafür gibt es drei Kategorien des Schengen-Visums (A, C, D).

So stellst du den Visums-Antrag

Du planst einen Aufenthalt im Schengen-Raum? Wir erklären, welche Dokumente du benötigst und was du beim Visumsantrag unbedingt beachten sollten.

In diesen Ländern gilt das Schengen-Visum

Die Schengen Staaten sind ein Zusammenschluss aus 26 Ländern, die ein Abkommen zur Reisefreiheit vereinbart haben. Teil der Absprache ist auch eine gemeinsame Visa-Regelung.

So findest du eine passende Krankenversicherung

Reisekrankenversicherung für Besucher, Gäste und Touristen in Deutschland.