Kosten für das Schengen-Visum
Die Kosten für das Schengen-Visum unterscheiden sich je nach Art des Visums und den persönlichen Umständen. Die Gebühr wird bei Antragstellung fällig und ist nicht erstattungsfähig.
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Gebühren-Übersicht
Für Schengen-Visa bis zu einem Aufenthalt von 90 Tagen fällt unabhängig von der Aufenthaltsdauer eine einheitliche Gebühr an. Die Kosten für Flughafen-Transit-Visa (Kategorie A) und Kurzzeit-Visa (Kategorie C) sind daher in der ersten Reihe der folgenden Tabelle zusammengefasst. Bei einem nationalen Aufenthalt (Kategorie D) fällt eine höhere Visums-Gebühr an und auch die Regeln für Ermäßigungen unterscheiden sich teilweise. Diese Besonderheiten sind in der zweiten Reihe der Tabelle nachzulesen.
Grundsätzlich zahlst du die Visums-Gebühr direkt bei deinem Antrags-Termin in der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat – wahlweise Bar, mit EC- oder mit Kreditkarte.
Alle Personen über 12 Jahre, die keinen anderweitigen Anspruch auf Ermäßigung oder Befreiung haben
Kinder zwischen 6 und 12 Jahren
Staatsangehörige aus:
- Aserbaidschan
- Rumänien
- Russland
Staatsangehörige folgender Länder, die wegen eines Nicht-biometrischen Reisepasses weiter der Visumspflicht unterliegen:
- Albanien
- Bosnien-Herzegowina
- Georgien
- Mazedonien
- Moldawien
- Montenegro
- Serbien
- Ukraine
Ausländer mit einem Aufenthalts-Stipendium aus öffentlichen Mitteln, sowie ihre Ehegatten oder Lebenspartner und minderjährige Kinder, sofern diese in die Förderung einbezogen sind.
Mitglieder von im Zielland ansässigen diplomatischen Missionen, konsularischen Vertretungen und internationalen Organisationen sowie deren Ehegatten und Kinder bis einschließlich 25 Jahre.
Bei Verpflichtung aufgrund bi- oder multi-lateraler Verträge
Ehegatten, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner und minderjährige, ledige Kinder eines Schengen-Bürger; Eltern minderjähriger Schengen-Bürger sowie Familienangehörige von EU-/EWR-Staatsangehörigen, sofern diese Freizügigkeit genießen
Verwandtenbesuche Staatsangehöriger aus:
Russland, Armenien und Aserbaidschan
Aktuelles
Wissenswert
- Förderung der Kultur
- Außen- oder entwicklungspolitische Förderung
- Sonstiges erhebliches öffentliches Interesse
Je nach Zweck der Reise bestehen unterschiedliche Anforderungen an die Aufenthaltserlaubnis (z. B. Dauer oder sonstige Berechtigungen). Dafür gibt es drei Kategorien des Schengen-Visums (A, C, D).
Du planst einen Aufenthalt im Schengen-Raum? Wir erklären, welche Dokumente du benötigst und was du beim Visumsantrag unbedingt beachten sollten.
Die Schengen Staaten sind ein Zusammenschluss aus 26 Ländern, die ein Abkommen zur Reisefreiheit vereinbart haben. Teil der Absprache ist auch eine gemeinsame Visa-Regelung.
Reisekrankenversicherung für Besucher, Gäste und Touristen in Deutschland.