Das Schengenvisum, Informationen zur Gültigkeit und Beantragung und der erforderlichen Reisekrankenversicherung

Das Schengenvisum, Informationen zur Gültigkeit und Beantragung und der erforderlichen Reisekrankenversicherung

Ein Schengenvisum ist nur für einen kurzfristigen Aufenthalt geeignet. Ein solches Visum wird nur für 3 Monate innerhalb eines halben Jahres ausgestellt.

Ein Schengenvisum ist nur für einen kurzfristigen Aufenthalt geeignet. Ein solches Visum wird nur für 3 Monate innerhalb eines halben Jahres ausgestellt. Für einen länger geplanten Aufenthalt ist ein sogenanntes nationales Visum erforderlich.

Ein Schengenvisum wird so zum Beispiel für Besuchsaufenthalte oder geschäftlich und touristische Aufenthalte erteilt. Das nationale Visum wird für einen Studiumsaufenthalt oder zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit erteilt.

Das Schengenvisum berechtigt zum Reiseverkehr auf dem Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Schengen-Staaten (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn).

Das Visum kann nicht verlängert oder für einen anderen Aufenthaltszweck umgeschrieben werden. Nur in besonderen Ausnahmefällen ist eine Verlängerung möglich, z.B. wenn eine ärztliche Behandlung dringend notwendig ist.

Personen, die ein Studium oder zur Forschung nach Deutschland kommen kann nur von einem Schengenvisum abgeraten werden, da der mit dem Visum verbundene Aufenthaltstitel kann grundsätzlich nicht verlängert t oder umgeschrieben werden. Der ausländische Gast muss dann mit Ablauf der Gültigkeit des Visums wieder ausreisen.

Für die Erteilung des Schengenvisum muss die Sicherung des Lebensunterhaltes für die Dauer der beantragten Zeit nachgewiesen werden.

Welche Unterlagen für die Beantragung vor Ort notwendig sind. Kann auf den Internetseiten der deutschen Auslandsvertretungen in der Regel eingesehen werden. Anträge für ein das Visum finden sich auch meist auf den deutschen Botschaftsseiten des jeweiligen Landes.

Nach der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex) sind folgende Unterlagen erforderlich.

  • ein Antragsformular ;
  • ein gültiges Reisedokument;
  • ein Lichtbild;
  • Belege und Nachweise einer Kostenübernahme und/oder einer Unterkunft, sofern der Mitgliedstaat dies verlangt;
  • gegebenenfalls der Nachweis des Besitzes einer Reisekrankenversicherung.

Über einen zulässigen Antrag hat innerhalb von 15 Kalendertagen nach seiner Einreichung eine Entscheidung zu ergehen. In Ausnahmefällen kann diese Frist verlängert werden. Es wird entschieden, ein einheitliches Visum oder ein Visum mit räumlich beschränkter Gültigkeit zu erteilen oder zu verweigern oder, im Falle der Vertretung eines anderen Mitgliedstaats, die Prüfung des Antrags nicht fortzuführen, um den Antrag den einschlägigen Behörden des vertretenen Mitgliedstaats zu übermitteln.

Ein Schengenvisum wird abgelehnt wenn der Antragsteller:

  • ein falsches Reisedokument vorlegt;
  • den Zweck und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts nicht begründet;
  • nicht den Nachweis erbringt, dass er über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhals für die Dauer des Aufenthalts sowie für die Rückreise in seinen Herkunfts-/Wohnsitzstaat verfügt;
  • die drei Monate im laufenden Sechsmonatszeitraum bereits ausgeschöpft hat;
  • zur Einreiseverweigerung Schengen Informationssystem  (SIS) ausgeschrieben ist;
  • als eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit oder die öffentliche Gesundheit eines Mitgliedstaats angesehen wird;
  • nicht nachweist, dass er, soweit erforderlich, über eine ausreichende Reisekrankenversicherung verfügt;
  • Belege vorlegt oder Aussagen macht, an deren Echtheit oder Vertrauenswürdigkeit Zweifel bestehen.

MAWISTA hat sich auf die Krankenversicherung für Ausländer spezialisiert. Für das Schengenvisum wurde ein spezieller Versicherungsschutz entwickelt. Die Besonderheit daran ist, dass der Versicherungsschutz ab dem gewählten Versicherungsbeginn 12 Monate Gültigkeit hat, die die Dauer des gewählten Zeitraumes.

Bsp: gewünschter Vertragsbeginn ist der 01.12.2012, Dauer 92 Tage.
Dies bedeutet, der Versicherungsschutz gilt vom 01.12.2012 bis zum 30.11.2013. Während dieser 12 Monate kann der Gast dann für insgesamt 92 Tag einreisen. Mehrmalige Ein- und Ausreisen sind möglich.

Im Leistungsfall sind dann Passkopien vorzulegen, aus denen die genauen Ein- und Ausreisedaten hervorgehen. Die Flexibilität der Gültigkeitsdauer des Tarifes Mawista Visum, wurde deshalb so gestaltet, da sich das geplante Einreisedatum sehr häufig verschiebt. Bei einer Visumablehnung kann der Vertrag kostenfrei nach Ablauf der Gültigkeit (12 Monate) storniert werden, wenn: Der Ablehnungsbescheid und vollständige Passkopien des Gastes vorgelegt werden.

Obwohl diese Ausführungen mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Für Hinweise zu neuen Entwicklungen und möglichen Ergänzungen sind wir stets dankbar.