Arbeiten während des Studiums
Um zusätzlich Geld zu verdienen, arbeiten einige Studenten während des Studiums. Solltest du dich ebenfalls dafür entscheiden, findest du hier einige wichtige Informationen, die für einen reibungslosen Ablauf und deine Krankenversicherung wichtig sind.
Home Leben in Deutschland Was muss ich beachten, wenn ich neben dem Studium arbeiten möchte?
Wenn du anfängst studienbegleitend zu arbeiten, musst du zwischen zwei Arten der Beschäftigung unterscheiden.
Es gibt eine Beschäftigung, bei der du weniger als 538 € im Monat (und damit weniger als 6.456 Euro im Jahr) verdienst. Dies sind die sog. Nebenjobs, Aushilfsjobs oder auch Minijobs. Diese sind bei den meisten Studenten sehr beliebt. Das Gehalt, das du hier verdienst, wird nicht direkt besteuert und hat somit auch keine Auswirkungen auf deine Krankenversicherung. Hierunter fallen auch ehrenamtlichen Tätigkeiten.
Solltest du mehr als 538 € im Monat verdienen, wirst du direkt über deinen Arbeitgeber versichert. Somit handelt es um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Dabei musst du einer gesetzlichen Krankenversicherung beitreten, sofern du zuvor über eine private Krankenversicherung versichert warst. In diesem Fall wird der monatliche Beitrag direkt von deinem monatlichen Einkommen abgezogen und vom Arbeitgeber an die Versicherung überwiesen.
Hier gibt es jedoch eine Ausnahme: wenn du als sog. Werkstudent tätig bist, kannst du weiterhin bei der privaten Krankenversicherung bleiben. Das ist bei den meisten Studenten der Fall, die neben dem Studium arbeiten gehen.
Inhaltsverzeichnis
- Mindestlohn in Deutschland
- Was musst du als Werkstudent beachten?
- Deine Vorteile als Werkstudent
- Versicherung bei Werkstudententätigkeit
- Was, wenn ich aufhöre sozialversicherungspflichtig zu arbeiten?
- Für jede Beschäftigung die passende Krankenversicherung
- Kann ich auch mehrere Nebenjobs gleichzeitig ausüben?
- Sind Nebenjobs unter 538 Euro im Monat rentenversicherungspflichtig?
- Was passiert mit den bezahlten Rentenversicherungsbeiträgen?
Mindestlohn in Deutschland
In Deutschland gibt es einen Mindestlohn. Dieser liegt bei 12,41 € pro Stunde. Daher solltest du im Hinterkopf behalten, dass die Grenze von 538 € bereits nach 49 Stunden im Monat erreicht ist.
Was musst du als Werkstudent beachten?
Deine Vorteile als Werkstudent
Dein Studium sollte deine Haupttätigkeit sein und nicht das Arbeiten. Andernfalls verlierst du den Anspruch auf das Privileg eines Werkstudenten. Dabei gibt es eine Grenze von max. 20 Std. pro Woche. Der Verdienst spielt hierbei keine Rolle.
Während deiner Semesterferien darfst du mehr arbeiten. Nach den Ferien muss der Arbeitsumfang wieder unter der Grenze von 20 Stunden liegen.
Versicherung bei Werkstudententätigkeit
Alle Studenten in Deutschland können eine Beschäftigung als Werkstudent aufnehmen. Dabei ist es wichtig, dass du als Student an einer deutschen Hochschule eingeschrieben bist. Dies musst du mit einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung bestätigen.
Wenn du als Studienbewerber z. B. an einem studienvorbereitenden Sprachkurs oder einem Studienkolleg zur Vorbereitung auf das Studium teilnimmst, kannst du diese Beschäftigung nicht aufnehmen.
Was, wenn ich aufhöre sozialversicherungspflichtig zu arbeiten?
Wenn du aufhörst sozialversicherungspflichtig zu arbeiten, musst du die Beiträge für deine Krankenversicherung selbst bezahlen. Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung betragen die monatlichen Beiträge ca. 110 bis 130 Euro.
Bei einer privaten Versicherung sind die monatlichen Beiträge häufig günstiger, diese fangen bei ca. 35 Euro im Monat für Studenten an. Während du sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast, hat dein Arbeitgeber die Beiträge von deinem Bruttolohn direkt an die Krankenversicherung überwiesen.
Beliebteste Nebenjobarten
- Praktikum
- Minijob
- Werkstudententätigkeit
- Kurzfristige Beschäftigung
Weitere Beschäftigungsarten
- Vollzeitbeschäftigung
- Teilzeitbeschäftigung
- Leiharbeit
- Selbstständigkeit
Für jede Beschäftigung die passende Krankenversicherung
Private Krankenversicherung
- Praktikum
- Sprachschüler mit einem Nebenjob bis 520 Euro im Monat haben
Gesetzliche Krankenversicherung
- Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung z. B. Teilzeit oder Vollzeit
Private oder Gesetzliche Krankenversicherung
- Studenten mit einem Nebenjob bis 520 Euro
- Werkstudententätigkeit
Kann ich auch mehrere Nebenjobs gleichzeitig ausüben?
Ja, auch das kannst du machen. Dabei solltest du jedoch immer die Verdienstgrenze von 538 € pro Monat beachten, denn die Verdienste aus verschiedenen Nebenjobs werden aufaddiert.
Wird dabei die Entgeltgrenze von 538 € im Monat überschritten, entfallen die Vorteile eines Nebenjobs. Das bedeutet, dass sich einiges ändert und du ggf. Lohnsteuer bezahlen und damit einhergehend Anpassungen bei der Krankenversicherung vornehmen musst.
Sind Nebenjobs unter 538 € im Monat rentenversicherungspflichtig?
Ja, bei einem Nebenjob unter 538 Euro im Monat musst du einen Beitrag zur Rentenversicherung bezahlen. Dabei wird jeden Monat ein kleiner Betrag an die Rentenversicherung bezahlt. Hiervon kannst du dich jedoch befreien lassen, indem du folgendes Formular ausfüllst und im Anschluss deinem Arbeitgeber vorlegst.
Was passiert mit den bezahlen Rentenversicherungsbeiträgen?
Diese Beträge werden auf deinem deutschen Rentenkonto gesammelt. Solltest du in Rente gehen, werden auf dieser Basis deine Rentenbezüge berechnet und dir monatlich auf dein Konto überwiesen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob du noch in Deutschland wohnst oder wieder zurück in dein Heimatland willst. Wichtige Aspekte, die es zu beachten gilt, findest du auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.