Schengen-Visum Antrag
Du planst einen Aufenthalt im Schengen-Raum? Wir erklären, welche Dokumente du benötigst und was du beim Visumsantrag unbedingt beachten solltest.
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Diese Dokumente gehören in deinen Visums-Antrag
Sobald die Umstände deiner Reise bekannt sind, wird es Zeit, die nötigen Unterlagen vorzubereiten. Deinen Visums-Antrag stellst du prinzipiell bei der Botschaft des Landes, in dem du die meiste Zeit verbringen wirst.
Wer braucht ein Schengen-Visum?
Bevor du viel Zeit in den Visums-Antrag steckst, solltest du dich vergewissern, dass du zur Einreise ein Visum benötigst.
Alle Länder, für die Visa-Pflicht herrscht, findest du hier in der Übersicht.
5 Tipps zum Passfoto für Schengen-Visa
- Richtige Größe: Passbildformat (35mm x 45mm), wobei der Kopf zentriert ist und ca. 70-80% des Bildes einnimmt
- Frontale Haltung: Gerade Kopfhaltung, offene Augen und geschlossener Mund
- Neutraler Hintergrund: ruhig, einfarbig und ohne Schatten
- Natürliche Farbe: kein Farbstich, keine starken Schatten oder Lichtpunkte
- Freies Gesicht: keine Bedeckung des Gesichts oder der Augen (z.B. durch Haare, Mütze, Schal oder Schleier), Brillen nur bei kompletter Sichtbarkeit der Augen und ohne Lichtreflexe
Die Vorlage findest du zum Download auf der Seite der zuständigen Botschaft bzw. dem zuständigen Konsulat in deinem Heimatland.
Beachte hier die Formvorgaben:
- Größe des Fotos:
- Passbildformat (35mm x 45mm)
- nicht älter als 6 Monate
- Farbe (nicht s/w)
- Biometrisch
Der Pass muss mindestens drei Monate vor Reiseantritt gültig sein und mindestens zwei freie Seiten haben.
Falls du in der Vergangenheit bereits ein bzw. mehrere Schengen-Visa erhalten hast, füge diese deinem neuen Antrag als Kopie bei.
Deine Reiseroute muss bei Antragstellung nachvollziehbar und mit den entsprechenden Buchungen (Bus, Zug oder Flugnummern) belegbar sein.
Mit dem Antrag musst du belegen, wo du während deiner Reise unterkommst. Das kann in Form von Hotel-/Hostel-Buchungen u. ä. oder die Einladung von Familie oder Freunden mit Angabe der Adresse im Zielland geschehen.
Die Höhe der geforderten finanziellen Mittel unterscheidet sich je nach Zielland und Aufenthaltsdauer. Das Vermögen kann mit einem Bankauszug nachgewiesen werden. Falls du selbst nicht über ausreichende Mittel verfügst, kannst du diese über eine Einladung mit förmlicher Verpflichtungserklärung nachweisen. Die Einladung muss von einem Bewohner des Ziellandes ausgesprochen werden. Das entsprechende Dokument ist ausgefüllt und unterschrieben, inkl. finanziellem Nachweis des Einladenden (Bankauszug/ die 3 letzten Gehaltsnachweise/ bei Selbstständigen die Einkommensbescheinigung des Steuerberaters) mit dem Visumsantrag abzugeben.
Der Nachweis kann z. B. in Form einer Einladung bei Besuch von Familie oder Freunden, einer Bescheinigung der Bildungseinrichtung oder des Arbeitgebers, etc. erfolgen.
Die Gebühr für das Schengen-Visum entrichtest du bei Antragstellung in der zuständigen Botschaft oder dem zuständigen Konsulat. Die Zahlung kann vor Ort bar oder per Girokarte und in den meisten Fällen auch per Kreditkarte getätigt werden. Die Gebühr wird mit der Bearbeitung deines Antrages fällig und ist demnach nicht erstattungsfähig. Weitere Informationen zur Visums-Gebühr
Wichtig
Dein Antrag kann nur bewilligt werden, wenn die Unterlagen komplett sind. Je nach Herkunftsland und Reisezweck sind möglicherweise zusätzliche Nachweise erforderlich. Informiere dich zur Sicherheit direkt bei der zuständigen Behörde in deinem Heimatland über Sonder-Regelungen.
Das solltest du bei der Wahl der Krankenversicherung beachten
Die Krankenversicherung muss:
- im kompletten Schengen Raum gültig sein
- eine Mindestdeckungssumme von 30.000 EUR haben
- für die gesamte Dauer des Aufenthaltes gültig sein
- Medizinische Notbehandlung sowie einen Rücktransport im Krankheits- oder Todesfall abdecken
Kategorien
Diese Unterschiede gibt es bei Schengen Visa
Die Aufenthaltserlaubnis beschränkt sich auf den Transitbereich des Flughafens.
Nach Verarbschiedung des Visa-Kodexes wird das Transit Visum B ebenfalls durch die Kategorie C abgedeckt.
Der Aufenthalt im Schengen Raum ist für bis zu 90 Tage im Zeitraum von sechs Monaten gestattet.
Die Aufenthaltserlaubnis ist an ein bestimmtes Land gebunden und wird für maximal 12 Monate ausgestellt.
Arten
Der Aufenthalt im Schengen Raum findet in der Freizeit statt.
Der Aufenthalt findet zu Ausbildungszwecken statt (i.d.R. ohne Arbeitserlaubnis)
Der Aufenthalt hat geschäftliche Gründe und beinhaltet eine Arbeitserlaubnis
Der Aufenthalt ist beruflich motiviert und demnach an eine Arbeitserlaubnis gekoppelt
Beschränkungen
Die Gültigkeit richtet sich nach dem Aufenthaltsgrund und kann entsprechend eingeschränkt werden.
Das Visum kann territorial beschränkt werden, sodass die Aufenthaltserlaubnis nicht für den kompletten Schengen-Raum gilt, sondern nur für einzelne Länder.
Das Visum kann mit einfacher, zweifacher oder mehrfacher (unbegrenzter) Einreiseerlaubnis ausgestellt werden.