Einreise-beschränkungen
Während einer Pandemie gelten in Deutschland Reisebeschränkungen für die Einreise aus vielen Ländern.
Einreiseverordnung
Auf der Website des Bundesministeriums für Inneres, Bauwesen und Gemeinschaft kannst du dich erkundigen, welche Vorschriften für das jeweilige Land gelten, aus dem du nach Deutschland einreisen möchtest.
Es ist grundsätzlich möglich aus allen EU – und Schengenstaaten sowie aus den Ländern dieser Liste einzureisen. Eine Einreise aus anderen Staaten ist nur für vollständig geimpfte Personen zu jedem Zweck (auch Besuchsreisen oder Tourismus) möglich. Seit der letzten Einzelimpfung müssen hierfür mindestens 14 Tage vergangen sein. Hier gibt es auch für nicht geimpfte Personen einige Ausnahmen wie z. B. ein Studium oder eine Arbeitsstelle in Deutschland, eine komplette Liste der Ausnahmefälle findest du hier.
Seit dem 30. Juli 2021 gibt es eine neue, deutschlandweit einheitliche Coronavirus-Einreiseverordnung, die bundesweit die Anmelde-, Quarantäne- und Testnachweispflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvarianten-Gebieten regelt. Die wichtigsten Informationen haben wir hier für dich zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
Stand der Informationen: 01.09.2021
Einreiseanmeldung
Wenn du dich innerhalb der letzten 10 Tage in einem Hochrisiko oder Virusvariantengebiet aufgehalten hast, musst du dich vor deiner Ankunft in Deutschland hier kostenfrei registrieren und den entsprechenden Nachweis bei deiner Einreise vorzeigen.
Alternativ zu einer digitalen Einreiseanmeldung kannst du als Reisender diese Ersatzmitteilung in Papierform ausfüllen.
Von der Pflicht zur Einreiseanmeldung sind folgende Personen:
- Personen, die ein Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet ohne Zwischenaufenthalt durchreist haben
- Personen, die Deutschland lediglich durchreisen
- Personen, die für maximal 24 Stunden nach Deutschland einreisen
- Personen, die sich weniger als 24 Stunden in einem Virusvarianten- oder Hochrisikogebiet aufgehalten haben
- Grenzpendler/-gänger
Nachweispflicht
Personen ab 12 Jahren sind bei der Einreise nach Deutschland verpflichtet einen Test-, Genesenen- oder Impfnachweis mit sich zu führen. Die identische Nachweispflicht gilt auch für Flugreisende, die an einem Flughafen in Deutschland umsteigen.
Bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet ist ein negativer PCR-Testnachweis erforderlich. Ein Antigentest, ein Impf- oder Genesenennachweis reichen an dieser Stelle nicht aus.
Anforderungen Testnachweis
- Zum geplanten Zeitpunkt der Einreise darf der Test maximal 48 Stunden alt sein
Anforderungen Impfnachweis
- Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch
- In digitaler oder Papierform (WHO-Impfpass)
- Die Impfung muss mit einem von der EU zugelassenen Impfstoff in mindestens zwei Dosen erfolgt sein
- Der Nachweis muss die personenbezogenen Daten der geimpften Person, das Datum und die Anzahl der Schutzimpfungen, die Bezeichnung des Impfstoffs, den Namen der Krankkeit gegen die Geimpft wurde sowie entsprechende Angaben zu erforderlichen Auffrischimpfungen enthalten
Anforderungen Genesenennachweis
- Positives PCR-Testergebnis, das maximal 90 Tage und mindestens 28 Tage zurückliegt
Quarantänepflicht
Nach dem Aufenthalt in einem Hochrisiko – oder Virusvariantengebiet bist du dazu verpflichtet dich direkt nach der Ankunft für 10 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben.
Häusliche Quarantäne bedeutet, dass du das Haus oder die Wohnung nicht verlassen und auch keinen Besuch empfangen darfst. Verstöße dagegen werden mit Bußgeldern geahndet.
Vorzeitig beendet werden kann eine häusliche Quarantäne bei einem Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet bei Übermittlung von einem negativen Testnachweis, einem Impfnachweis oder einem Genesenennachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik. Bitte beachte, dass eine Testung nach Voraufenthalt in Hochrisikogebiet frühestens 5 Tage nach der Einreise vorgenommen werden kann. Nach Aufenthalt in Virusvariantengebieten ist eine häusliche Quarantäne von 10 Tagen unvermeidlich und keine vorzeitige Beendigung möglich.
Weitere Informationen zur Absonderungspflicht findest du hier.
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